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SGB II Beantragung
#1
So. Nun ist es bald soweit. Ich bin zwar auf Arbeitssuche, aber es sind ja nur noch Verbrecher unterwegs, wo Du erst mal Geld hin bringen sollst. Wenn das jetzt nicht was wird, dann sehe ich die Sache nun so :

Ich bin selbständig, aber die Aufträge bleiben aus. Sieht übel aus.
Im Forum wurde schon viel über SGB II geschrieben. Trotzdem hier meine konkrete Frage mit Bitte, mir zu helfen, wer Ahnung vom SGB hat, denn bei unserer ARGE hier, wirst Du nur angelogen.

Lebensgefährtin hat : 1.000 € netto.
Im Haushalt : 1 Kind ( 2 Jahre )
Ich : Geht jetzt einfach mal von 300 € aus ! Als Orientierung.
Unterhaltsverpflichtet bin ich für : 2 Kinder ( 12 und 8 Jahre alt)
Titel liegt vor. Unterhaltsschulden liegen vor. Ca. 10.000 €

Wie kann ich die Unterhaltsverpflichtung mit einfließen lassen und würde ich überhaupt was bekommen. Ich muß ja meine Kontoauszüge vorlegen und dann wäre eine Leistung nach SGB II auffüllend und wohl ständig schwankend und weiterhin habe ich das Gewerbe ja noch angemeldet, aber es läuft eben nix mehr.

Miete : Derzeit keine (Haus von den Schwiegereltern)
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#2
Hallo Nappo,

ich bin auch nur betroffener Laie in dem Thema. Ich kann nicht verbindlich sagen, ob und in welcher Höhe du ALGII beziehen kannst.
Das können hier andere sicher besser.

Titulierter Unterhalt kann nur dann für Bezüge aus dem SGBII vom Einkommen abgezogen werden, wenn dieser auch tatsächlich gezahlt wird.
Dies wurde vom BSG im Urteil B 4 AS 57/07 in 2008 festgestellt.

Bei einem Einkommen von derzeit 300 Euro wird es da m. E. auch nicht mehr viel zum Abziehen geben. Eher wird die Behörde dich verpflichten wollen, eine Beschäftigung zu ergreifen, die mehr einbringt und/oder den Titel und damit die Bedürftigkeit abzuschaffen. Soweit ich die Behörden verstanden habe, kann eine Anerkennung der Unterhaltspflichten nur bis zur Höhe des Erwerbseinkommens stattfinden. Sonst müsste der Steuerzahler den titulierten Unterhalt mitbezahlen.
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#3
Hallo Nappo,

also ich war von Einführung Hartz IV bis zum 31.12.2006 selbst als Sachbearbeiterin bei der ARGE, (zufällig die ARGE, die jetzt für Dich zuständig ist,) in der Leistungsabteilung tätig.

Ich werde Dir Euren Hartz IV-Anspruch mal so durchrechnen, wie wir das damals bei der Arge machen mussten, seitdem hat sich jedoch einiges geändert. Deswegen keine 100%-ige Gewähr. Kann aber evtl. mal versuchen, alte Kontakte zu aktivieren, um Dir bei speziellen Fragen weiterhelfen zu können. Manchmal bekommt man ja als "Ex-Kollegin" doch vernünftigere Antworten. Auch wenn es schon lange her ist.

So, also Euren Bedarf errechne ich wie folgt:

2x der Regelsatz für Deine LG und Dich á 328,00€ (gekürzter Regelsatz, da Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt)
1x der Regelsatz für Euer gemeinsames Kind á 213,00€
Kosten der Unterkunft:
Kaltmiete entfällt wg. mietfreiem Wohnen bei den Schwiegereltern
anerkannte HK für Deinen Wohnort: 68,00€
anerkannte NK für Deinen Wohnort: 97,96€

Beachte hier bitte, dass es sich bei den o.g. Heizkosten und Nebenkosten um die Höchstwerte handelt. Sollten Eure tatsächlichen Kosten niedriger sein, werden nur die tatsächlichen Kosten übernommen. Für meine Berechnung setze ich mal die Höchstwerte an. Dies sind übrigens die Werte aus 2011. Kann also sein, dass die Heizkosten und Nebenkosten sich um ein paar Cent erhöht haben.

Also Euer Bedarf: 328,00+328,00+213,00+68,00+97,96=1034,96€

Nun zur Einkommensanrechnung:

Einkommen Deiner LG netto 1.000,-€ abzgl. der Freibeträge:
Grundfreibetrag von 100,00€ (hierin enthalten sind bereits die Werbungskosten, wie z.B. Arbeitskleidung, KM-Geld zur Arbeitsstätte, KFZ-Haftpflichtversicherung, tatsächlich höhere Kosten müssten nachgewiesen werden)
weiterer Freibetrag von 100€ bis 1000€ in Höhe von 20%, hier also 180,00€ (20% von 900€ -> Differenz zwischen 100€ und 1000€)

heißt anrechenbares Einkommen von Deiner LG in Höhe von 720,00€

Einkommen von Dir 300,-€ netto abzgl. 100,00€ Grundfreibetrag (wie oben)
Differenz von 100€ bis 300€ = 200€, davon 20% weiterer Freibetrag = 40€

heißt anrechenbares Einkommen von Dir in Höhe von 160,00€

dazu noch Kindergeld für Euer gemeinsames Kind in Höhe von 185,00€

anrechenbares Einkommen gesamt: 720,00€ + 160,00€ + 185,00€ =1065€

Ihr würdet damit über dem errechneten Bedarf liegen, und überhaupt keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Sad
Falls ich richtig gerechnet habe, und Ihr keinen Anspruch auf austockend Hartz IV habt, könntet Ihr bei der Familienkasse prüfen lassen, ob Ihr nicht einen Anspruch auf den Kinderzuschlag habt, in Verbindung mit Wohngeld von der Kreisverwaltung (Wohngeld dann halt nur auf die NK + HK bezogen).
Falls der Antrag auf Hartz IV von der Arge abgelehnt wird, und Ihr auf Grund dieser Ablehnung einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse stellt, gilt der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arge. D.h., die Familienkasse müsste Euch im Falle einer Bewilligung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arge den Kinderzuschlag auszahlen.

KU wird von Deinem Einkommen nur berücksichtigt, insofern Du diesen auch tatsächlich bezahlst, was Du nachweisen musst, und selbst bei Zahlung wird diese auch nur bis zur Höhe der Titulierung anerkannt. D. h. wenn Du freiwillig mehr zahlen würdest, wie tituliert ist, würde die Zahlung nur bis zur Höhe der Titulierung anerkannt, und der Rest ist Dein Privatvergnügen. Unterhaltsschulden werden meines Wissens nach überhaupt nicht berücksichtigt.

Wie gesagt, obige Rechnung ist ohne 100%-ige Gewähr, da ich schon lange raus bin, und sich die Gesetze ja doch geändert haben. Aber grob müsste es schon noch stimmen. Hab eben nochmal bisschen bei Google im SGBII-Bereich nachgelesen. Blush

So, also falls ich für Dich mal genauere Auskünfte bei der Arge einholen soll, kontaktiere mich doch einfach nochmal per PN oder Telefon. Nummer hast Du ja. Würde dann mal bei der Arge vorbei schauen, wen ich von meinen alten Kollegen noch antreffe, und mal bissel ausquetschen über aktuelle Rechtssprechung.

Auf alle Fälle musst Du im Falle einer Bewilligung damit rechnen, dass die Arge Dir eine Frist von z.B. 6 oder 9 Monaten setzen wird, dass Du aus Deiner Selbständigkeit heraus genug verdienst, um aus dem Bedarf rauszukommen. Ansonsten werden Sie versuchen, Dir mit allen Mitteln einen anderen Job auf´s Auge zu drücken. Dodgy

Hoffe, Dir damit ein bissel geholfen zu haben. Auch wenn nach meiner Berechnung nichts positives für Euch rauskommt.

Wenn ich Dir irgendwie noch weiterhelfen kann, melde Dich bei mir, ok?

LG, Familienmensch! Heart
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#4
Also, dem Grunde nach ist die Berechnung von @familienmensch schon in die richtige Richtung. Und mit dem klassischen familienfeindlichen "Beamten-Denkfehler": die Umgangskinder als "zeitweise Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft" fallen gleich mal untern Tisch.

Zwei kleine Korrekturen (mit Wirkung)

1. Aktuelle Regelsätze wären zu korrigieren und alle BG-Mitglieder auch die "zeitweisen" berücksichtigen:
- Erw. in Bedarfsgemeinschaft (90%-Regelsatz) = 337.- Euro
- Kind unter 6 Jahre in Eurer BG = 219.-
- dazu kommen für die Umgangskinder: anteiliger Regelsatz von in dem Fall 8,37 pro Umgangstag bei Euch (Umgangstag = alle Umgangstage pro Jahr, wo Kind über 12h bei Euch ist / 12 Monate; Ergebnis dann aufgerundet auf volle Zahl) www.umgangskosten.de

Also komme ich (bei 2 mal Sa-So-Umgang) auf 337+337+219+33,48+33,48+68,00+97,96=1125,92

(zu den Wohnkosten möchte ich nichts sagen, da ich den Ort nicht kenne und auch nicht weiß, wie lange die Schwiegereltern noch die Mietverluste hinnehmen CoolIdea ) Ich sehe den grundsätzlichen Anspruch auf eine Wohnung für eine 5-köpfige Familie = jeder ein Zimmer.

2. Einkommenanrechnung
Bei der Freibetragberechnung ist vom Bruttoeinkommen auszugehen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11b.html (insbes. Abs 1 Nr 7 und Abs 2 +3)

a) Also wenn deine LG rund 1000 netto hat, dann sind wohl ca. 1300 das Bruttoeinkommen.
Freibetrag ist also 100.-
+ (20% von 100-1000) = 180.-
+ (10% von 1000-1500) = 30.-
= insgesamt 310.- daher verbleiben 690.- anrechenbares Einkommen

b) Wenn du dein "anrechenbares" Einkommen für Unterhalt ausgibst, dann ist = Null anrechenbar. Also könntest du noch deutlich mehr verdienen, bis du überhaupt den laufenden Unterhalt bezahlen könntest, ohne "anrechenbares Einkommen" zu haben....Für KU-Schulden ist kein Spielraum, solange der laufende KU nicht gezahlt werden kann.

Fazit: Bedarf 1125,92 - minus 184 Kindergeld - minus 690 anrechenbares Einkommen = ergibt 251,92 aufstockende Leistung nach SGBII
Faktisch verfügbar nach Wohnkosten: 1309,96 Euro

c) Wenn du ebenfalls 1000.- Euro Netto-Einkommen hättest, dann sähe die Rechnung so aus:
netto = 1000.-
- 310.- Freibetrag
- 334.- gezahlter KU Kind 12
- 272.- gezahlter KU Kind 8
----------------------
= 84.- Euro anrechenbares Einkommen

Fazit: Bedarf 1125,92 - minus 184 Kindergeld - minus 690+84 anrechenbares Einkommen = ergibt 167,92 aufstockende Leistung nach SGBII
Faktisch verfügbar nach Wohnkosten: 1579,96 Euro

Bereits hier wird klar, dass ihr das Gerenne wegen Kinderzuschlag gar nicht zu machen braucht. Ihr kriegt vom Jobcenter definitiv mehr. Erst recht, falls ihr mal auch noch Miete zahlen müßt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
@Nappo

Sag mal. Bist Du denn aufgrund Deiner finanziellen Probleme nicht in psychotherapeutischer Behandlung?

Ich meine das jetzt nicht abwertend oder zum Spass.

Viele wären unter diesem dauernden Druck schon längst psychisch zusammen gebrochen.

Mach Dir einfach mal Gedanken darüber.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
@Sorglos: Zunächst einmal muss ich Dich leider enttäuschen. War noch nie eine Beamtin und werde auch nie eine werden. Dann ging es uns finanziell nämlich auch einiges besser.

So, dann zu Deiner Rechnung: In den Punkten mit dem Regelsatz muss ich Dir recht geben. Ich hatte noch die alten Sätze von 2010 oder 2011 im Kopf.

Regelsatz für jeden Erwachsenen in der BG selbstverständlich 337,00€ und für das gemeinsame Kind 219,00€.

Auch hast Du in dem Punkt recht, dass die Freibeträge vom Bruttoeinkommen ausgerechnet werden müssen. Ich war da letzte Nacht wohl schon etwas im Halbschlaf. Blush

Widersprechen muss ich dir allerdings zu dem Punkt, dass ich einen "Beamten-Denkfehler" gemacht hätte, und die Kinder von @Nappo einfach mal "unter den Tisch habe fallen lassen".
Meines Wissens nach hat @Nappo zur Zeit keinen Kontakt mit seinen Kindern.
Oder habe ich Dich da mal falsch verstanden, Nappo? Huh

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Umgang zur Zeit nicht statt findet, und habe aus diesem Grund die anteiligen Regelsätze nicht berücksichtigt. Das war kein Denkfehler, sondern Absicht. Und das hat auch nichts mit "Familienfeindlichkeit" zu tun, sondern einfach damit, dass ich keine anteilmäßigen Regelsätze anrechnen darf, wenn faktisch gar kein Umgang statt findet.

Also neue Bedarfsrechnung: 337,00€ + 337,00€ + 219,00€ + 68,00€ HK + 97,96€ NK = Gesamtbedarf von 1058,96€

Neue Errechnung des anrechenbaren Einkommens:

LG 1000,00€ netto sind lt. Brutto-Netto-Rechner ca. 1340,00€ brutto
also : 1000,00€ netto
abzgl: 100,00€ Grundfreibetrag
abzgl: 180,00€ Freibetrag (20% von 900,00€) (Differenz zwischen 100,00€ und 1000,00€)
abzgl: 34,00€ Freibetrag (10% von 340,00€) (Differenz zwischen 1000,00€ und 1340,00€)
ergibt: 686,00€ anrechenbares Einkommen von der LG

Der Einfachheit halber belasse ich die Einkommensanrechnung von @Nappo bei der von mir vorhin schon einmal vorgenommenen Berechnung, wobei hier zu klären wäre, ob die 300,00€ tatsächlich erzielt werden, und wenn ja, ob dies die Brutto- oder die Nettoeinkünfte sind.
Ich betone hier noch einmal, dass Unterhaltsverpflichtungen nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, bzw. bis zur Höhe der Titulierung anerkannt werden, und auch nur berücksichtigt werden, wenn die Zahlung des KU auch NACHGEWIESEN werden kann. Ist die KU-Höhe zwar tituliert, wird der Unterhalt aber faktisch NICHT BEZAHLT, so wird er auch nicht vom anrechenbaren Einkommen abgezogen.
Unterhaltsschulden werden NIEMALS berücksichtigt, ebenso wenig, wie alle anderen Schulden im Bereich des SGB II bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.

Also ergibt sich weiterhin folgende Rechnung:

ermittelter Bedarf: 1058,96€
abzgl. Einkommen: 686,00€ (anrechenbares Einkommen der LG)
abzgl. Kindergeld: 184,00€
abzgl. Einkommen: 160,00€ (anrechenbares Einkommen von Nappo)
ergibt Restbedarf: 28,96€

Wie gesagt, dies unter Berücksichtigung dessen, dass die Kinder von @Nappo z. Zt. nicht zu Besuch kommen, sollten die Kids kommen, müsste der Regelsatz entsprechend erhöht werden.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass @Nappo z. Zt. keinen KU zahlt. Sollte dieser gezahlt werden, wäre dieser selbstverständlich noch von seinem anrechenbaren Einkommen abzuziehen.
Und überhaupt ist fraglich, inwiefern das anrechenbare Einkommen von @Nappo hier überhaupt richtig ermittelt werden konnte, wenn wir mal "300,00€ zu Grunde legen sollen", und nicht wissen, ob dies Brutto oder Netto ist. Hier müssten evtl. nochmals Korrekturen der Berechnung durchgeführt werden.

Auch können bei den Kosten der Unterkunft (KdU) halt auch nur die Kosten angerechnet werden, die tatsächlich entstehen, in @Nappos Fall dann halt nur die NK + HK, da keine Miete gezahlt wird.

Ich möchte an dieser Stelle auch dringend davon abraten, evtl. einen Mietvertrag zu erstellen, nur um den Bedarf in die Höhe zu rechnen, und tatsächlich wird weiterhin keine Miete gezahlt. Die Argen gehen am Jahresende / Beginn des neuen Jahres hin, und machen einen Datenabgleich mit den Krankenkassen und dem Finanzamt. Dabei wird dann z.B. überprüft, ob die Schwiegereltern von @Nappo die "Mieteinkünfte", die sie ja dann lt. Mietvertrag haben müssten, bei der Einkommensteuererklärung auch angegeben haben. Sollte sich dann rausstellen, dass keine Mieteinkünfte versteuert werden, weil TATSÄCHLICH keine gezahlt wurden, ist dies ein klassischer Betrug. In diesen Fällen wird dann nicht nur die zu Unrecht erhaltene Miete zurück gefordert, sondern es ergeht zusätzlich noch eine Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelt, es gibt Geldstrafen, etc. Das volle Programm halt.

@Sorglos:
Ich halte auf alle Fälle nichts davon, Bedarfe künstlich in die Höhe zu rechnen, obwohl die Kids garnicht zum Umgang kommen, und somit kein Anspruch auf diese Regelsätze besteht.
Genauso wenig halte ich davon, Einkommen künstlich klein zu rechnen, indem man Unterhalt abzieht, der faktisch nicht bezahlt wird.

Das hat auch überhaupt nichts mit "Familienfeindlichkeit" zu tun, sondern ich weiss, welche Arbeit dahinter steckt, diese blöden Anträge auszufüllen. Wofür soll man sich selbst die Dinge schön rechnen, diese Stapel an Anträgen ausfüllen, sich vor der Arge komplett "nackig" machen müssen (was die finanziellen Einkommensverhältnisse angeht), nur um dann nachher eine Ablehnung zu kassieren?
Ich bin dafür, realistisch zu rechnen.
Und ich hoffe, Du hast hier jetzt rauslesen können, dass ich mit der Gesetzgebung des SGB II nicht einverstanden bin. Ich habe nicht umsonst nach knapp 2 Jahren bei der Arge das Handtuch geschmissen und mir was anderes gesucht.
Ich konnte mir einfach diese "Ungleichbehandlung nach dem Gesetz" nicht länger antun. Ich bin ein ziemlich emotionaler Mensch, und mir sind da einige Schicksale sehr nahe gegangen. Ich kann nicht nach Feierabend die Bürotür hinter mir schliessen, und mir sagen: Alles egal. Mich hat das psychisch teils echt fertig gemacht, den Menschen helfen zu wollen, aber wg. den Gesetzen nicht zu dürfen. Hatte mir meine Arbeit da echt anders vorgestellt. Also nicht dass Du denkst, ich rechne @Nappo hier alles klein, weil ich ihm böse will.
Das Gegenteil ist der Fall.

@Nappo: Damit wir Dir wirklich weiterhelfen können, wären folgende Punkte interessant:

1.) Kommen Deine Kinder Dich regelmäßig besuchen?
2.) Wie hoch ist Dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit? Also Brutto und Netto?
3.) Zahlst Du den laufenden KU? Wenn ja, in welcher Höhe?

Aber vielleicht kannst Du anhand unserer Berechnungen nun auch selbst durchrechnen, falls Du Dein Einkommen hier nicht für alle öffentlich einstellen möchtest. Was ich durchaus verstehen kann!

Ansonsten gerne PN an mich.

LG, Familienmensch. Heart
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#7
Vielen Dank für die Berechnungen und die Mühe! Das hat mir sehr weiter geholfen.
@Camper : Ich nehme Dir die Frage doch nicht übel ! Ich habe mal drüber nachgedacht, aber dann bemerkt, dass mir das nicht weiter hilft. Es sei denn, der Amtsrichter ließe mich dann in Ruhe ;-)
Ich habe das im Zuge einer Heilpraktiker-Ausbildung/Psychotherapie, deren Abschlußprüfung mir aber fehlt, weil ich vor lauter Streß nicht zum abschließenden Lernen komme, selbst mal gelernt. Helfen, könnten Die mir nicht.
Ich bin halt so eine Art Kampfsau. Auf's Maul zu kriegen, bin ich gewöhnt. Mit 19 war ich das erste Mal selbständig und habe eine Kneipe eröffnet. Seit 1994 bin ich im Vertrieb/Außendienst und weiß was draußen läuft. Die Meisten dieser Typen stehen mittlerweile mit dem Rücken zu Wand oder sie besch... die Leute. Das konnte ich freilich nie.
Klar, frage ich mich, was denn ICH falsch gemacht haben könnte. Nach ausreichender Analyse ist mir dies auch mittlerweile klar.
Mein Fazit ist : Haken dran! Bei uns im Westerwald sagt man :"Hinter'm Pflug ist geackert!"
Was mich gerade frustriert ist : Ich habe mir für meine Kunden und Leute immer den [Unterschreitung des Mindestniveaus] aufgerissen. Aber das nützt nichts. Es ist Zeit, diesen Beruf an den Nagel zu hängen.
Nun bin ich auf der Suche, weil ich einfach was Neues vernünftiges machen WILL ! Ich brauche einfach immer Input für meine Birne und muß rennen können!
Ich war trotz der Auseinandersetzungen in den letzten 5 Jahren nicht einmal bei einem Arzt! Krank werde ich selten.
Einen 43-jährigen, der vielleicht nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit ist, weil ich keine Anglizismen verwende und leider leider in Sachen Fremdsprachen nicht auf der Höhe der Zeit bin, aber kaufämmisch, analytisch und im Umgang mit Kunden routiniert bin, will trotzdem Keiner.
Man traut mir nicht einmal zu, als Autoverkäufer tätig werden zu können. Was glaubst Du, was ich da schon erlebt habe! Als ob ICH kein Auto verkaufen könnte. Pah!
Arbeit gegen Geld scheint hier nicht mehr zu funktionieren. Anrufe wie :" Ja, wir haben da so ein Franchise Produkt" oder "Bei uns können Sie viel Geld verdienen!" habe ich im Dutzend. Ich kenne diese Vögel Alle!
Nur noch Gangster auf dem Markt!
Was ich brauche, ist wieder eine gute Beschäftigung. Ich weiß, dass es mir dann wieder gut geht. Aber ich kann ja nicht mal Arbeitszeugnisse vorlegen, weil ich ja 15 Jahre "selbständig" war.
Bei einer dusseligen Versicherung unter zu kommen, will ich einerseits nicht mehr und andererseits geht das nicht, da die eine Bonitätsprüfung machen. Bei versauten Auskünften - Keine Chance !
In Ermangelung von Kapital ist auch Werbung (wenn auch meist erfolglos) nicht möglich. Da beißt sich der Hund in den Schwanz.
Mir bleibt also nichts Anderes übrig : Weitermachen !

@familienmensch: Ich wollte mich sowieso noch gemeldet haben. Mache ich die Tage !
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#8
@Nappo

Das mit Deiner Selbständigkeit ist ein Problem.

Aber hast Du einen erlernten Beruf und den mindestens 3 Jahre ausgeübt? Dann mach es wie ich, beantrage eine Weiterbildung zum Mediator.

Mediatoren, gerade in Familienangelegenheiten sind gesucht und ein Wachstumsmarkt.

Wenn Du Deine selbst erlebtes zwar in Gedanken verwenden, aber es bei den einzelnen Fällen vollkommen ausblenden kannst, dann bist Du viel weiter, als alle Mediatoren, die frisch von der Uni kommen.

Du kannst eines Vorweisen. Lebenserfahrung.


Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#9
@familienmensch
Sorry, wenn du dich angegriffen gefühlt hast. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Das mit dem "Beamten-Denkfehler" war eigentlich nicht auf dich persönlich gemünzt, sondern ist halt der Klassiker von Jobcenter-Mitarbeitern gegenüber Eltern, besonders Vätern mit "zeitweisen Kindern". Mütter werden teilweise direkt beraten, dass sie da noch anteilig was kriegen können.

Dass @Nappo die Kinder gar nicht hat derzeit, war mir nicht klar. Inhaltlich kommen wir im Ergebnis dennoch zum gleichen Punkt.

Das mit dem Kosten einbeziehen sehe ich allerdings anders - wobei man stets natürlich nur tatsächlich gezahlte Kosten anrechnen kann. Da gleich mit "Betrug" zu kommen, finde ich heftig - insbesondere da der Staat ständig tausende Väter praktisch und konkret um die Umgangskosten "betrügt", weil sie nicht ausreichend informiert sind und der Staat gegenüber Vätern notorisch seiner Beratungspflicht nicht nachkommt. Faktisch erhalten wohl rechtswidrig mehrere hunderttausend "AE"-Mütter Regelsätze für nicht anwesende Kinder. Das ist die beschissene Staats-Betrugs-Realität.

Allerdings würde ich @Nappo im Prinzip immer dazu raten, den aus Erwerbseinkommen bezahlbaren Unterhalt zu bezahlen. Wenn er es nicht tut, baut er weitere Schulden auf und der Staat spart auf Kosten von @Nappos Zukunft. Wozu?

(03-05-2012, 11:25)familienmensch schrieb: Unterhaltsschulden werden NIEMALS berücksichtigt, ebenso wenig, wie alle anderen Schulden im Bereich des SGB II bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.
Das möchte ich auch so pauschal nicht stehen lassen, auch wenn der Sonderfall nicht auf @Nappo zutrifft:
Wer mit niedrigem Einkommen bei Beginnn einer Unterhaltsforderung, Inverzugsetzung, sofort einen H4-Antrag stellt, (der dann abgelehnt wird, weil zu dem Zeitpunkt keine Bedürftigkeit besteht) kann dann, wenn das FG nach seiner Auskäsung meint, eine rückwirkende Unterhaltssschuld feststellen zu müssen, wiederum rückwirkend die Korrektur seiner Einkommenanrechnung erreichen. Dies führt dann rückwirkend zur Bedürftigkeit und Absetzbarkeit der Unterhaltsschulden von damals fälschlicherweise anrechenbaren Einkommen. Für den Vater werden so die fiktiv ermittelten Unterhaltsschulden zum Nullsummenspiel. Je länger man in der Weise das KU-Verfahren hinzieht, desto mehr tausend Euro Angel, kann man vom Staat zum Kind umschaufeln Cool.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
@Sorglos: Es besteht kein Grund, sich bei mir zu entschuldigen. Habe mich nicht persönlich angegriffen gefühlt. Soviel kann ich schon ab. Wink
Trotzdem danke.

Ich muss dazu nochmals sagen, dass ich ja nur die ersten zwei Jahre nach Einführung von Hartz IV live und an der Front miterlebt habe. Und zu diesem Zeitpunkt gab es diese ganzen Regelungen mit anteilmäßigem Regelsatz für die Besuchswochenenden noch nicht. Diese Urteile wurden alle erst nach meinem Ausscheiden bei der Arge gefällt. Und ich finde es nicht mehr wie richtig und angemessen, dass die KV diese Kosten nun endlich mit in den Bedarf reingerechnet bekommen. Wie gesagt, ich habe seinerzeit nicht ohne Grund mein Handtuch geschmissen...

Zu den anrechenbaren Kosten und dem Betrug meinte ich folgendes:
Wir hatten bei der Arge damals wirklich mehrfach die Fälle, wo die Leistungsempfänger eigentlich kostenfrei bei Eltern, Geschwistern, etc. leben konnten. Es wurden dann nach der Leistungsbewilligung auf einmal Mietverträge eingereicht, und auf einmal wurde angeblich Miete gezahlt, wo vorher mietfreies Wohnen vereinbart war. Ein Jahr später bei dem automatischen Datenabgleich (wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg durchgeführt) kam dann raus, dass die angeblichen Vermieter bei der Einkommensteuererklärung keine Mieteinkünfte angegeben haben. Wenn dann das Finanzamt nachgefragt hat, wieso diese Einkünfte nicht versteuert wurden, hat sich rausgestellt, dass auch tatsächlich keine Miete gezahlt wurde. Diese Mietverträge wurden gefälscht, um die Zahlungen der Arge zu erhöhen. Und dies ist leider Betrug im klassischen Sinne.

Ich kann natürlich verstehen, dass die Verlockung groß ist, diesen Weg zu gehen, denn ich persönlich bin der Meinung, dass die Regelsätze auch nicht zum Leben reichen können. Jedoch ist es eine Vortäuschung falscher Tatsachen, bzw. geht es sogar in den Bereich der Urkundenfälschung, wenn ein Mietvertrag gefälscht wird. Und dies ist Betrug und strafbar. Ich habe seinerzeit wirklich mehrere solcher Fälle bearbeiten müssen. War wirklich nicht spaßig...

Und mit dem KU und den daraus resultierenden Schulden:

Das habe ich natürlich auf KU-Schulden bezogen, die evtl. schon mehrere Jahre bestehen. KU-Schulden, die erst nach Antragstellung von einem Hartz IV-Antrag auflaufen, weil die Arge keine Leistungsbedürftigkeit feststellt, und aus diesem Grund das Geld fehlt, um den KU zu zahlen, müssen natürlich berücksichtigt werden, wenn der Leistungsanspruch neu berechnet wird. Diese Schulden sind ja dann nur wg. der Nichtzahlung der Arge entstanden.
Aber Schulden, die z.B. schon 3 oder 4 Jahre (oder auch ein halbes Jahr) vor Antragstellung aufgelaufen sind, werden meines Wissens nach nicht berücksichtigt.
Ich lasse mich hier jedoch gerne korrigieren, bin ja immerhin schon fast 6 Jahre aus dem aktiven Dienst bei der Arge draußen.

LG, Familienmensch. Heart
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#11
Nachdem nun meine Freundin auch meinte, ich solle einen Schnitt machen und neu starten, habe ich mich nun entschlossen, laut Camper (vielen Dank!) einen Arzt auf zu suchen. Ich kenne ihn und werde mit der Überweisung/Attest erst mal dann meinen Anwalt zur gefälligen Weiterleitung damit belästigen ;-)
Dann werde ich mein Gewerbe "ruhend" stellen. Wenn ich es ganz ab melde hat es so seine Nachteile .... Soeben habe ich pro Forma über arbeitsagentur.de mich nun Arbeitslos gemeldet.
Nun werde ich dann das Thema Fortbildung angehen. Gleichzeitig habe ich zwar auch Bewerbungen geschrieben, aber das ist so eine Sache, denn wenn ich da was finde auf Angestelltenbasis, kommt unter Garantie die Lohnpfändung und ich bin wieder raus..... Mal sehen. Im Zweifel bekäme ich da was hin.
So, dann schaun mer mal......
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#12
@Dzombo: Also das Angestellte im öffentlichen Dienst gut verdienen, ist ein Märchen. Habe ich vorher auch immer gedacht. Bin damals ganz neu zur Arge gewechselt, weil seinerzeit ja Personal gesucht wurde. Wurde über die Agentur für Arbeit eingestellt. War zu dem Zeitpunkt gerade arbeitslos geworden, da vorherige Firma pleite gegangen ist. Hier meine Konditionen:

1.) Immer nur befristete Arbeitsverträge für 6 Monate (natürlich immer mit sachlichem Grund, um eine weitere Befristung zu ermöglichen). Aber absolut keine Planungssicherheit, da man so ca. bis 2 oder 3 Tage vor Ablauf des Vertrages vom Arbeitgeber immer noch keine Antwort erhalten hatte, ob der Vertrag denn nun verlängert wird oder nicht. Ergo musste ich mich trotz dieses Vertrages ständig weiter bewerben. Mein letzter Vertrag lief am 31.12.2006 aus, bis zum 27.12.2006 hatte ich noch keine Antwort, ob ich ab dem 01.01.2007 weiter beschäftigt werden kann. Hatte dann am 28.12.2006 ein Vorstellungsgespräch bei einer Krankenkasse (mein ursprünglich erlernter Beruf). Da ich von dort sofort eine Zusage mit Arbeitsvertrag erhalten habe, habe ich logischerweise dort zugeschlagen, da der Verdienst wesentlich besser war, wie bei der Arge. Womit wir beim nächsten Punkt wären.

2. Verdienst: ca. 1.640€ BRUTTO / ca. 1.100€ NETTO bei einer offiziellen 39-Stunden-Woche. Also das zählt für mich nicht wirklich zu den "Besserverdienenden". Wie gesagt, 39-Stunden-Woche war offiziell. Inoffiziell hatten wir locker eine 50-60-Stunden-Woche. Ich habe regelmäßig morgens um 6.00 Uhr angefangen, und abends gegen 18.00 Uhr Feierabend gemacht. Wobei die Stempeluhr erst alle Arbeitszeiten ab 06.30 Uhr gezählt hat, und nach 10 Stunden Arbeitszeit alle weiteren Stunden ersatzlos "gekappt" wurden, wg. Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitsgrenzen. Das wir dann trotzdem noch länger da gesessen haben, hat niemanden interessiert. Kannst Dir ja ausrechnen, wieviele Stunden ich "für Lau" bei der Arge gesessen habe. Bezahlt wurden die Überstunden nicht, da sie ja nicht vom Chef angeordnet waren. Nur, wenn wir Samstags antanzen mussten, was auch regelmäßig vorkam, waren es "angeordnete Überstunden", die vergütet wurden.
Vielleicht fragst Du Dich jetzt, warum wurden so viele Überstunden gemacht? Bei Einführung von Hartz IV haben sich die Behörden mächtig vertan, wie viele Bedarfsgemeinschaften es geben wird. Die rechneten z.B. für unseren Bereich mit ca. 3.000 Bedarfsgemeinschaften. Dementsprechend wurde das Personal berechnet und eingestellt. Wir hatten im Endeffekt knapp 6.500 Bedarfsgemeinschaften, also mehr wie das Doppelte. Personal wurde aber keins aufgestockt. Wir mussten zusehen, wie wir die Antragsberge abgearbeitet bekamen. Dazu kam dann noch, dass das Programm, mit dem wir die Berechnung durchführen mussten, noch in den Kinderschuhen gesteckt hat, und wir häufig Systemausfälle hatten. Oder alles nur mit sog. "Übergangslösungen" ins System einpflegen mussten, und wenn die endgültige Version da war, wir alle Akten nochmals neu durchrechnen mussten.

3.) Die psychische Belastung, die dieser Job mit sich brachte. Hatte ich ja schon geschrieben. Ich fand, und finde teilweise immer noch, die Errechnung vollkommen ungerecht. Bzw. die ganze Gesetzgebung. Es kann nicht sein, als dieses "U-25"-Gesetz eingeführt wurde, sich die Mädchen mit 16 Jahren haben absichtlich schwängern lassen, um vom Staat eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen. So Fälle hatte ich zu Hauf am Schalter. Und wenn diese Schulabbrecherinnen dann vor Dir sitzen, Dir erzählen, dass Sie absichtlich schwanger geworden sind, um daheim ausziehen zu können, um mit der Freundin Party machen zu können, und Du dann siehst, wieviel Kohle die dafür noch kassieren (konnten mit Regelsatz, KdU, Alleinerziehendenzuschlag, KG, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss schon mal knapp 1.400€ werden, zusätzlich noch mal ca. 1.200€ "Einmalzahlungen" für Erstausstattung Wohnung und Kind) und die dann noch vor Dir sitzen, und sich beschweren, wie wenig das doch sei, und Du auf der anderen Seite nen Familienvater hast, der unverschuldet arbeitslos geworden ist, und der nicht viel mehr bekommt, fragst Du Dich schon, wo der Sinn des Ganzen liegt.
Ich habe da echt Fälle erlebt, da sind mir die Tränen in die Augen geschossen. Und ich konnte abends daheim dann auch nicht abschalten.

Dazu dann noch teilweise die Gewaltbereitschaft der Leistungsempfänger. Ich möchte hier wirklich nicht alle über einen Kamm scheren, nicht das ich falsch verstanden werde. Aber es hat mit der Gewaltbereitschaft gegenüber den Sachbearbeitern immer mehr zugenommen.
Wenn irgendwann regelmäßig die Polizei gerufen werden muss, weil die Büroeinrichtung durch die Flure geschmissen wird, die Leistungsempfänger bewaffnet vor Dir stehen, geht die Lust am Arbeiten in diesem Job verloren. Ich weiss, Du bist Polizist, vielleicht kannst Du mit so etwas besser umgehen. Ich habe da echt Probleme mit bekommen, und war nachher nur noch ein Nervenbündel.

Ich hoffe, Du kannst jetzt etwas besser nachvollziehen, warum ich das Thema "Arge" für mich nach zwei Jahren beendet habe. Verständnis musst Du keins dafür haben. Ich denke, jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Art von Job einem Spaß macht, bzw. wie weit man sich für die Arbeit auch selbst aufgeben möchte.
Und wie gesagt, als "Quereinsteiger" bei der Arge war der Verdienst wirklich nicht übermäßig hoch. Nicht für die Anzahl der Arbeitsstunden. Oder findest Du 1.640€ BRUTTO / ca. 1.100€ NETTO für eine 50-60 Stunde-Woche "besserverdienend?" Und dann nie wissen, was ist in einem halben Jahr? Werde ich hier weiterbeschäftigt, oder muss ich mir doch wieder was anderes suchen?

Aber es war nicht nur das Geld, sonst hätte ich ja schon viel früher geschmissen. Es war ein Zusammenspiel aus all den o.g. Punkten.

Vielleicht konnte ich Dir meinen Entschluss näher bringen. Hoffe, Du siehst mich jetzt nicht in einem falschen Licht.

LG, Familienmensch. Heart
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#13
Lebendige Schilderung, vielen Dank dafür.
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#14
Oh je, mir wird jetzt schon schlecht wenn ich versuche mit meinen 30 Stunden eine Aufstockung dort zu kriegen und mir ein Sachbearbeiter mit 50 Stunden gegenüber sitzt. Sad
Hoffe das die Zeit die ich für Umgang benötige irgendwie einbezogen wird.
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#15
Auf jeden Fall braucht man dafür einen langen Atem.
Wir schreiben Monat 8 seit meinem Erstantrag zu Umgangskosten. Ausser immer neuen Forderungen zu weiteren Belegen kam bisher nix.
Von daher kann ich schon verstehen, das ein Leistungsempfänger auch mal renitent werden kann.

@Nappo, deine Entscheidung bezgl. gesundheitl. Belange sehr gut und richtig. Habe mich letztes Jahr auch für 6 Wochen ausgeklinkt. Nach zwei erfolglosen Anträgen bei der Rentenversicherung (beide abgelehnt, auch im Widerspruchsverfahren trotz für mich positiven Gutachtens) habe ich mich selber in eine psychosomatische Klinik einweisen lassen.
Nach dieser Zeit in der behüteten "Käseglocke" ging es mir deutlich besser und das Sportprogramm dort hat mir sehr geholfen, wieder einmal zu mir zu kommen. Wenn Interesse besteht, kann ich dir die Adresse von dem Laden per PN geben.
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#16
@sorglos und familienmensch : Bezüglich der Berechnung muß ich noch sagen, dass ich bislang 300 € KU gezahlt habe - irgendwie.

Durch meine Arbeitslosmeldung bekomme ich jetzt erst mal einen Termin. Außerdem suche ich mir gerade hier nun einen Therapeuten/Psychiater und mal sehen was der sagt.

@Sixteen Tons : Ich habe vor mir von meinem Hausarzt eine Überweisung zum Therapeuten geben zu lassen und mal sehen was Der sagt. Ich habe noch Probleme mich komplett aus zu klinken. Das entzieht sich meiner Vorstellungskraft ;-)

@camper: Weißt Du, oder jemand Anderes, wie ich nach nun erfolgter Arbeitslosmeldung (ohne Anspruch auf ALG) an eine bezahlte Fortbildung/Weiterbildung komme? Da gibt es bestimmt, mir derzeit unbekannte, Fristen.
Fakt zur Hilfe : Ich kann folgendes vortragen :

- Kein tatsächlich erlernter Beruf in Form eines Gesellenbriefes oder Ähnlichem, das ich in Händen hätte. Nur Zertifikate oder eben den Versicherungsfuzzikram. Aber ! Eigentlich darf ich als Versicherungsfritze nicht mehr arbeiten, da die Auskünfte mir versaut wurden. Da bin ich also nicht vermittelbar.
- Kein weiterer "erlernter" Beruf, wie man es sich landläufig vorstellt. Also "Ungelernt".

Aber aufgrund vorliegender Zertifikate, Kenntnisse, die eine Weiterbildung zum "Mediator" rechtfertigen würden.
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#17
Ist der Umgang geregelt, uU sogar gerichtlich festgeschrieben, werden dann unter Bedürftigkeit keine Mittel für Umgang gezahlt, dann kann eine verschärfte Notlage von und mit mit Kindern! eine einstweilige Anordnung begründen.

Ein Fall von meinem RA:
Amt weigerte sich, Umgangskosten zu zahlen. Auf Anordung einer Richterin eines SG hatte der Chef der Leistungsabteilung höchstpersönlich und am späten Freitagnachmittag einem Vater mit seinen Kindern in Not die Mittel für Umgang bar auszuzahlen.

In der Not soll auch Ertrotzen im Raum der Sachbearbeitung helfen. Sollte das Jobcenter die Polizei verständigen (Sicherheitspersonal darf nicht so ohne weiteres anfassen), dann ruft der Leistungsberechtigte in Not halt seinen Anwalt (auf Kosten des Amtes!) und die Bild dazu. Ein Spektakel, die Nerven blank.
Am nächsten Tag sollten Amt mit Personal als Kindsgefährder min. in der Presse stehen.
.
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#18
@Absurdistan: Wenn Du lediglich eine 30-Wochen-Stunde hast, weil Du Dich noch um Deine Kids kümmern musst, und dies evtl. mit einer gerichtlichen Entscheidung belegt ist, dass die Betreuung z.B. "im Wechselmodell" stattfindet, kann Dir der SB garnichts. Insofern Du da also schriftlich etwas vorlegen kannst (am besten eine Entscheidung vom Gericht), wann Du Dich um die Kids kümmerst, hat der SB das zu schlucken. Du kannst dann halt wg. der Betreuung der Kinder nur Teilzeit arbeiten gehen. Ich würde das dort auf keinen Fall Umgang nennen, sondern ganz klar "Kinderbetreuung".
Ob der SB eine 40- oder eine 50-Stunden-Woche hat, sollte hierbei keine Rolle spielen. Ein guter SB sollte das unterscheiden können...


@Skipper: Selbstverständlich kann ich auch verstehen wenn man einen Hass gegen die Mitarbeiter des JC bekommt, wenn man 8 Monate nach der Antragstellung immer noch auf eine Entscheidung und auf das Geld wartet.

Also wir waren damals verpflichtet, innerhalb von spätestens 4-6 Wochen wenigstens eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Dies konnte dann so aussehen, dass wir, um den potenziellen Leistungsempfängern erst einmal aus der größten Not zu helfen, einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erstellt haben, und die Leistungen zunächst nur als Darlehen bewilligt wurden. Wenn dann alle Unterlagen vorlagen, und wir eine abschliessende Entscheidung treffen konnten, wurde ein endgültiger Bewilligungsbescheid erstellt.

Aber den Betroffenen konnte erst einmal geholfen werden, und sie standen nicht vollkommen mittellos dar. Insofern alle Unterlagen vorlagen, konnten wir "Notfälle" auch schon einmal vorziehen, und vorab eine grobe Überschlagsberechnung vornehmen. Da wurde dann sofort eine Barauszahlung vorgenommen, um wenigstens die nächsten 10 Tage Geld zum Einkaufen zu haben. Aber ich denke, dass hängt auch immer vom jeweiligen JC und dessen Führung ab.

Bei allem Verständnis für die Leistungsempfänger, Gewalt ist mit Sicherheit keine Lösung. Zieht evtl. nur ein Hausverbot in den Räumen des JC nach sich. Damit hat man auch nichts gewonnen, denn bei einem Hausverbot hat man noch nicht einmal die Möglichkeit, persönlich im JC vorzusprechen, um einen Sachverhalt zu klären, und damit evtl. die Sachbearbeitung zu beschleunigen.

Wir hatten seinerzeit auch mal einen Leistungsempfänger, der meinte, das Fernsehen einschalten zu müssen. Hat bei der Führungsebene nur ein müdes Lächeln hervorgerufen. Dem Fernsehsender wurde Hausverbot erteilt und gut war´s.
Nix mit Spektakel und Nerven blank. Zumindest nicht im JC.

Der beste Weg ist nach meiner Erfahrung wirklich immer der Weg:

1.) Dienstaufsichtsbeschwerde. Wird leider viel zu häufig abgetan mit den Worten: "Bringt doch sowieso nichts." Wenn sich die Beschwerden aber auffällig oft gegen die gleichen Mitarbeiter richten, bringt es doch etwas. Dann wird doch mal genauer hingeschaut, und der Sache nachgegangen. Dann evtl. mit Zwangsversetzung. Hat ein damaliger Kollege von mir erleben dürfen.

2.) Den von Dir geschilderten Weg über das Sozialgericht mit der akuten Notlage. Das zieht immer! JC hat da ja dann keine andere Wahl, als tätig zu werden. Glaub mir, dann fängt die Tastatur zu glühen an. Und wenn dies auch häufiger vorkommt, haken obere Stellen auch nach, was denn in diesem JC los ist. Da gibt´s dann auch von ganz oben mal eins auf den Deckel. Das gefällt keinem JC-Geschäftsführer, wenn er sich ganz oben rechtfertigen muss.

Ich hoffe für Dich, dass Du mit Deinem Antrag bald Erfolg hast. Hast Du evtl. schon einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht?

Sollte das JC sich demnächst noch einmal an Dich wenden, mit der Bitte, Unterlagen zukommen zu lassen, schicke die benötigten Unterlagen zu, mit einem Anschreiben. Dies könnte in Ungefähr so aussehen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anlage erhalten Sie die gewünschten Unterlagen.
Ich gehe davon aus, da Sie meinen Antrag nun seit über 8 Monaten vorliegen haben, Sie mittlerweile genug Zeit hatten zu prüfen, welche Unterlagen noch benötigt werden.

Ich gehe daher davon aus, dass die Ihnen mit diesem Schreiben zugesendeten Unterlagen meinen Antrag vervollständigen, und einer zügigen Bearbeitung nun nichts mehr im Weg steht.

Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, hätte ich gerne eine Stellungnahme Ihrerseits, wieso sich angeblich fehlende Unterlagen immer nur "scheibchenweise" angefordert werden, und nicht alle auf einmal. Gerne würde ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen, würden Sie mich zeitnah über fehlende Unterlagen informieren.

Ich habe mir für den Erhalt des Bewilligungsbescheides und die Überweisung des Geldes für die Umgangskosten den XX.XX.2012 vorgemerkt.
Sollte ich bis dahin keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, und das Geld nicht auf meinem Konto gutgeschrieben worden sein, sehe ich mich gezwungen, mich an höherer Stelle über Sie zu beschweren.

Mit freundlichen Grüßen
Skipper



Ist jetzt nur so ein Vorschlag von mir. Es ist eine Frechheit, dass die SB mit dieser Taktik die abschliessende Bearbeitung Deines Antrages immer weiter rauszögern. Das ist Faulheit, und nichts anderes!
So Kollegen hatte ich leider auch. Wobei ich mir immer denke, dass das verschwendete Energie ist. Bevor ich einen Antragsteller doch 100 mal anschreibe, und mir immer neue Unterlagen anfordere, habe ich die Akte 10 mal durchgerechnet. Ist halt meine Einstellung.

Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst, oder auch den Weg über das SG gehst, weil Dir sonst das nötige Geld für den Umgang fehlt. Du hast einen Anwalt? Lass ihn doch evtl. mal ein Schreiben an das JC mit Fristsetzung aufsetzen.

Wünsche Dir viel Glück für Deinen weiteren Weg!
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#19
(07-05-2012, 10:51)familienmensch schrieb: (...)
@Skipper:
(...)

Sehr geehrte Damen und Herren,
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Skipper

(...)
Ähm... Du meinst vermutlich den TO.
Bei mir ist -nach ein bisl 'Spektakel'- alles in trockenen Tüchern.

Wink
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#20
@Skipper: Ups, das Anschreiben wg. der langen Bearbeitungszeit, und meine Ausführungen dazu waren eigentlich für @SIXTEEN TONS bestimmt. Fehler von mir.
Jaja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Blush
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#21
Es gibt etwas zu berichten, dass mal wieder den stärksten nicht hellhäutigen Menschen von der Palme haut ;-) (Ich hoffe, der Spruch war nun politisch korrekt.)
Heute musste meine Lebensgefährtin zur ARGE. Sie arbeitet ca. 28 Std. die Woche, macht meist 4 Tage die Woche aus.
Sie hat einen zweijährigen Sohn mit mir.
Aussage der ARGE : Sie müsse bis August eine andere vollwertigere Betreuung für das Kind organisieren und dann mehr arbeiten gehen.
Auf Nachfrage :" Ja, für Sie gilt der Mutterschutz nicht, der für Mütter gilt, die Kinder unter 3 Jahren haben und nicht arbeiten gehen. (Also bei der ARGE sitzen).
Weil: Sie arbeiten ja schon und deswegen können Sie ja auch etwas mehr arbeiten gehen und deshalb gilt das nicht!

Das ist doch mal eine tolle Aussage, was? Nun, ich habe es aufgegeben, irgendwo auf Fachkompetenz zu stoßen, denn auch dieser Typ war so ziemlich genauso weltfremd wie die meisten Anderen, aber obiges ist schon Klasse.

Heute verstehe ich, was viele aus dem Forum meinten : Du musst ALLES vor die Wand fahren. Dieser (bekloppte) Staat will das so.

Für clevere [Unterschreitung des Mindestniveaus] gilt: Nix arbeiten, Ferkeln was das Zeug hält und schon läufts auch mit der Kohle.
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#22
Hi Nappo,

ich hab grad gedacht, ich les nicht richtig. Die oder der SB von der Arge haben ja nicht mehr alle Latten am Zaun.

Lasst Euch das bitte bitte schriftlich geben, auf welchen § dieser Unsinn beruhen soll, den die Euch verzapft haben.

Selbstverständlich gilt für Deine LG auch weiterhin die Elternzeit. Nach dem Elternzeitgesetz darf man bis zu 30 Std./wtl. arbeiten gehen, OHNE das die Elternzeit hinfällig ist. Und mit ihrer 28-Std.-Woche liegt sie wohl noch darunter, und ist offiziell noch in Elternzeit.

"Kopie aus dem Elternzeitgesetz:

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
1. a) mit ihrem Kind,
b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen, oder
c) mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen
haben,
in einem Haushalt leben und
2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
Nicht sorgeberechtigte Elternteile und Personen, die nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und c Elternzeit nehmen
können, bedürfen der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.

(1a) Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch, wenn sie mit ihrem Enkelkind in
einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
1. ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder
2. ein Elternteil des Kindes sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung
des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch
nimmt.
Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht.

(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Die Zeit der
Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet.
Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im
Sinne von Satz 1 überschneiden. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des
Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die
Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden. Bei einem angenommenen Kind und bei
einem Kind in Vollzeit- oder Adoptionspflege kann Elternzeit von insgesamt bis zu drei Jahren ab der Aufnahme
bei der berechtigten Person, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen
werden; die Sätze 3 und 4 sind entsprechend anwendbar, soweit sie die zeitliche Aufteilung regeln. Der Anspruch
kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.

(3) Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam
genommen werden. Satz 1 gilt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und c entsprechend.

(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden
erwerbstätig sein
. Eine im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson
kann bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden
übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der
Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen
Gründen schriftlich ablehnen."

Und mir wäre neu, dass die Arge das Elternzeitgesetz aushebeln darf. Die versuchen es echt mit allen Mitteln. Angry
Lasst Euch da auf nichts ein! Deine LG MUSS da nämlich garnichts. Und selbst wenn Euer Sohnemann sein 3. LJ vollendet hat, MUSS Deine LG auch nicht VZ arbeiten gehen, sondern kann weiterhin ihre 28-Std.-Woche ausüben. Auch da hat die Arge nicht das Recht, mehr von ihr zu verlangen.
Sonst hätte die Agentur bei mir ja auch nicht akzeptieren dürfen, dass ich mich nur in TZ arbeitslos melden konnte, wg. der Kinderbetreuung. Hätten ja dann auch versuchen müssen, mich zu ´ner VZ-Stelle zu zwingen. Da gibt es nämlich mehr von, wie TZ-Stellen.

Also auf nichts einlassen. Hinweis noch für Euch: So lange, wie Deine LG keine 30 Std. wöchentlich arbeiten geht, und noch offiziell in Elternzeit ist, gilt für sie ja auch noch der besondere Kündigungsschutz. Wenn Ihr Euch jetzt von der Arge unter Druck setzen lasst, Deine LG ihre Arbeitszeiten auf mehr wie 30 Std. wöchentlich hochsetzen lässt, somit offiziell das Ende der Elternzeit einläutet, gilt auch nicht mehr der besondere Kündigungsschutz. Bitte bedenkt das auch!

Hoffe, Euch damit schon einmal weitergeholfen zu haben. Lass uns ansonsten die nächsten Tage mal tel., ja?

LG, Familienmensch. Heart
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#23
(29-05-2012, 20:04)Nappo schrieb: Heute verstehe ich, was viele aus dem Forum meinten : Du musst ALLES vor die Wand fahren. Dieser (bekloppte) Staat will das so.

Für clevere [Unterschreitung des Mindestniveaus] gilt: Nix arbeiten, Ferkeln was das Zeug hält und schon läufts auch mit der Kohle.

Aber nein. Vor HartzIV sind alle gleich arm dran. Auch die Frauen.
Deine LG ist nach meinen Recherchen nicht die erste Frau, die sich von einem Sachbearbeiter eines Jobcenters die Kinderbetreuung als staatlich finanzierten Luxus vorhalten lassen muß.
Mangelnde Kompetenz der Sachbearbeitung ist auch kein Grund, den Laden über Amtshaftung dranzubekommen. Steht schon so im Gesetzestext. Vorsatz aber ist faktisch unbeweisbar.

Darum verlaufen wohl auch Strafanzeigen im Sande. Den Erfahrungen der "Jobcenterkunden" habe ich entnommen, daß die Staatsanwaltschaft sich vermutlich ungern mit dem Geplänkel von Sachbearbeitern und Hartzis befasst und verweist regelmässig auf die Sozialgerichte, Vorgesetzte und die mangelnde Frustationstoleranz des Antragstellers.

Grundsätzlich sollte man sich in solchen Gesprächen und im Schriftwechsel immer die gesetzlichen Bestimmungen zu solchen vermeintlich haltlosen Aussagen nennen lassen.
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