Beiträge: 145
Themen: 16
Registriert seit: Oct 2008
09-05-2012, 10:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-05-2012, 10:17 von Skippie.)
Schnelle Frage an die Experten.
U-Schuldner hat nen P-Konto bei Bank A Wegen eröffnung eines Nebengewerbes wurde bei Bank B ein weiteres Girokonto auf Guthabenbasis eröffnet ( um gewerblich u privat zu trennen) !!
So nu die Frage: Jede Bank meldet ja die Einrichtung eines Kontos der Schufa !! Wer kann bei der Schufa abfragen wo,wieviele Konten der Schuldner hat ?? Jeder ?? Immer ??
Ich hoffe Eure Antwort ist bei der nächsten EV muß ich es angeben !! Das ist in 2 1/2 Jahren !!
Beiträge: 2.606
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
Ein "Jedermann" Konto auf Guthabenbasis, welches die Spaßkassen anbieten, ist gem. der Spaßkassengesetze m. W. nicht SCHUFA-Pflichtig.
Daten der SCHUFA kann jeder abfragen als Vertragspartner der Schufa.
Das sind alle Banken, Versicherungen, Auskunfteien, Handelskonzerne und Inkassoinstitute.
Bedingung für eine Abfrage:
Es muß oder sollte ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Vertragspartner müssen lediglich behaupten, das sie berechtigtes Interesse haben, aber nicht belegen.
Sehen können die alles, wofür du die Schufa-Klausel unterschrieben hast (für jedes Konto mit Schufaklausel z. B.) und alle Infos aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen die per Gerichtsbescheid vorliegen, wie Abgabe der EV, Insolvenz etc.
Die Anfragen zu deinen Schufa-Daten werden auch gespeichert.
Bestimmte Anfragen werden aber auch schon innerhalb von 14 Tagen wieder gelöscht.
Hol dir doch über SCHUFA Online deine Auskunft (15 Euro p. A.).
Beiträge: 145
Themen: 16
Registriert seit: Oct 2008
Beide Konten ( das P-Konto sowie das neue Geschäftskonto ) sind mit Schufa- Klausel also gemeldet. Auf dem P-Konto ist ne Pfändung drauf da aber Eingang < 500€ nicht pfändbar.
Die Sache ist, kann ein Gläubiger ( U-Gläubiger) ohne viel aufwand vom zweiten Konto was erfahren und sofort das Konto pfänden ( was es dann ja unbrauchbar macht )
Beiträge: 2.606
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
(09-05-2012, 12:02)Skippie schrieb: Die Sache ist, kann ein Gläubiger ( U-Gläubiger) ohne viel aufwand vom zweiten Konto was erfahren und sofort das Konto pfänden ( was es dann ja unbrauchbar macht )
DIE SCHUFA weiss, das du ein Konto (Kontotyp)
bei der XYZ Bank unterhältst, aber nicht die Kontonr. Das wäre Datenschutzrechtlich auch sicher bedenklich und mißbrauchsbegünstigend. Da könnte der Gläubiger oder sonstwer ja auch einen Überweisungsträger mit gefälschter Unterschrift und Betrag x bei deiner Bank einwerfen.
Außerdem müsste man dich gar nicht zu irgendwelchen Konten in der EV befragen, wenn der Gläubiger die sowieso schon kennen würde.
Der Gläubiger muß aber die Kontonr. für die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses gar nicht haben. Es reicht dein Name und die Anschrift der Bank. Die Bank ist damit Drittschuldner und wird so motiviert, deine Konten auf dem Silbertablett zu liefern.
Beiträge: 145
Themen: 16
Registriert seit: Oct 2008
Aha !!! dann werd ich mir mal Gedanken machen !! z.b. das geschäftskonto auf einen anderen Namen laufen zu lassen ( vielleicht einen zweiten Firmeninhaber )
Beiträge: 2.606
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
(09-05-2012, 14:28)Skippie schrieb: Aha !!! dann werd ich mir mal Gedanken machen !! z.b. das geschäftskonto auf einen anderen Namen laufen zu lassen ( vielleicht einen zweiten Firmeninhaber )
Wenn du eine Kontovollmacht hast, wird trotzdem gepfändet. §667 BGB.
Natürlich steht nicht an jeder Ecke ein Jurist mit BGB.
Die Bank hat das Geldwäschegesetz. Die Transaktionen werden protokolliert und
bei Auffälligkeiten melden sie nach § 11 GwG eine Verdachtsanzeige.
D. h., die eingehenden Zahlungen müssen irgendwie schon zum Kontoinhaber passen.
Für Ehefrauen des Kontoinhabers wird allerdings auch ein Auge zugedrückt.
Beiträge: 145
Themen: 16
Registriert seit: Oct 2008
Na dann muß ich mal sehen wie ich das hinbekomme !!! verzwickte sache.....