Hallo Zusammen !
Losgekoppelt vom Thread : "Soll ich Umgang erzwingen?"
Am Montag habe ich ein Vermittlungsverfahren vor dem Amtsgericht, da die Kinder seit August letzten Jahres nicht mehr hier waren.
Soeben rief mich mein Anwalt an, der in einem anderen Bundesland wohnt und teilte mir folgendes mit :
Ihm sei es völlig unverständlich, da in seinem OLG-Bereich immer VKH in Umgangs- und Sorgerechtssachen gegeben würde.
Mir hat das OLG Koblenz natürlich VKH wieder einmal abgelehnt.
Nun müsste ich alleine für den Termin an meinen Rechtsanwalt gut und gerne 800 € zahlen, da Er von weit her anreist.
Also bot Er an, ich solle alleine dort hin gehen und wenn alle Stricke reißen, geht Er mit mir in Revision.
Sollte das Verfahren völlig aus dem Ruder laufen, könne ich das Verfahren unterbrechen lassen und ihn anrufen.
Er käme natürlich wenn ich dies wolle.
Ich habe gesagt, dass ich das also am Montag erst einmal alleine mache, denn die 800 Euro habe ich auch gerade nicht.
Außerdem traue ich mir das zu und kann ja in Revision gehen, wenn es nicht läuft.
Nun denke ich, dass die Mutter jede Menge schmutziger Wäsche versucht zu waschen.
Ich habe mir vorgenommen überhaupt nicht darauf ein zu gehen und nur ganz ruhig den Umgang für meine Kinder einfordern zu wollen. Alles Andere interessiert mich nicht.
Aber ich hätte doch noch gerne den Ein oder Anderen Tipp um vielleicht noch auf was gebracht zu werden, dass ich vergessen haben könnte. Danke!
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[Vollquote gelöscht]
Auch wenn es Dich noch so sehr quält. Keinesfalls auf die Mutter einhacken. Der gegnerische Anwalt oder das Gericht werden Dich genau dazu zwingen wollen, um eben dann den Umgang ablehnen zu können.
Wenn Du das schaffst, dann hast Du, egal wie das Verfahren ausgeht, schon viel gewonnen.
Es wäre gut, wenn Du jemanden dabei hättest, den Du anschauen kannst, wenn Du wieder mal explodieren willst und der dann mit sanften Bewegungen anzeigt, Ruhe zu bewahren.
Überlege Dir jede Antwort drei mal und wenn es eng wird, dann einfach ein paar mal kräftig durchatmen. Zum Schreien kannst Du hinterher in den Wald raus gehen.
Souveränität zeigen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Ruhig und sachlich bleiben.
Die Interessen Deiner Kinder in den Vordergrund stellen.
Keine faulen Kompromisse akzeptieren, am Ende muss eine klare Umgangsregelung stehen, oder eine Umgangspflegschaft.
Du brauchst keinen Anwalt, das schaffst Du alleine!
Viel Glück!
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Ich denke, der wichtigste Rat ist, keinen Vergleich einzugehen, außer er ist für dich wie ein 6er im Lotto.
Alleine schon, weil du dann eben nicht das Recht auf Berufung oder Revision hast.
Ansonsten musst sehr klare und strukturierte Vorgaben machen, wie die Umgangsformel aussehen soll, und darf keinerlei Missverständnisse offen lassen, denn sonst kannst du Verstöße nicht sanktionieren lassen.
Also nicht etwa "Ferien werden nach Absprache geteilt, sondern, die erste Hälfte der Schulferien sind die Kinder beim Vater.
Auch für die Feiertage brauchst du eine feste Regelung, z.B. das Weihnachten tageweise gewechselt wird (an welchem Tag und in welchem Jahr hat wer welchen Tag) und Ostern und Pfingsten im Jahreswechsel komplett bei dem jeweiligen Elternteil sind.
Mit meiner Ex habe ich eine Vereinbarung, dass die Kinder in den Ferien standardmäßig bei der Mutter sind und der normale Umgang weiter geführt wird, derjenige, der dem Anderen aber als erster einen bestimmten Urlaubstermin nennt, bekommt ihn.
Das klappt recht gut.
Wichtig ist, auch eine Regelung, was bei Krankheit und Absagen aus anderen Gründen passieren soll, welche Ersatzregelung es gibt und ab wann welche Sanktionen verhängt werden sollen.
Du solltest dir also sehr genau überlegen, was du willst und was du ,leisten kannst und dann etwas mehr fordern, damit du auf dem Weg zum Kompromiss noch Opfermasse hast.
Die Verhandlung wird vermutlich ein Basar, mit gelegentlichen Knuffen und Stößen des Richters in die eine oder andere Ecke und der Richter wird am Ende eine Vereinbarung (Vergleich) haben wollen.
Du kannst gerne bis zum Schluss feilschen und Verhandeln am Ende aber sagen, "so dass ich jetzt gerne als Beschluss!"
Damit machst du dir zwar keine Freunde aber das werden die anwesenden Leute (Echse, ihr PaRAsit, JA-Puntze, Richter, etc.) sowieso nicht.
Und wenn würde ich das nicht wollen.
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Nappo schrieb: Zitat:Nun denke ich, dass die Mutter jede Menge schmutziger Wäsche versucht zu waschen.
Ich habe mir vorgenommen überhaupt nicht darauf ein zu gehen und nur ganz ruhig den Umgang für meine Kinder einfordern zu wollen. Alles Andere interessiert mich nicht.
Ja, so wirst du es richtig machen, keine Vorwürfe zurückgeben. Einfach Anschuldigungen verneinen und gleich wieder zum Umgang kommen.
Kommt der Richter nicht mit so sprich begleiteten Umgang an, Mutter hat dann dir die Kinder zu dieser Stelle zu bringen und dann wieder abzuholen.
Das bekommt dann die Mutter irgendwie von dir gesteckt und schaut dann warscheinlich etwas dumm.
Auch solltest du Stellen oder Psychologen gleich nennen können die BU machen. Für München könnte ich dir eine Top Stelle nennen.
Freie Psychologen können/sind viel besser als jene vom JA, allerdings muss auch die Kostenfrage geklärt werden.
Ich drück dir die Daumen
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01-06-2012, 18:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2012, 18:59 von Jigsaw.)
ich versteh nicht, warum "normale" Väter ihre Kinder nur über begleiteten Umgang sehen dürfen und sowas noch empfohlen wird.
Es gab auch den Fall, wo ein Vater vom Beruf Lehrer seine achtjährige Tochter nur über begleiteten Umgang sehen darf, ansonsten ist er aber für 30 Fünfklässler verantwortlich.
Begleiteter Umgang ist ausserdem kein Instrument für umgangsverweigernde Mütter.
Live or Die...Make Your Choice
(01-06-2012, 13:05)Nappo schrieb: ..., da die Kinder seit August letzten Jahres nicht mehr hier waren. Sach nochma, wie alt die Kinder sind. Sollen Sie vom Gericht angehört werden?
Ansonsten stelle Dich darauf ein, dass Dir von der Gegenseite alle möglichen Steine in den Weg gelegt werden. Und ich befürchte, dass gleich mit dem unsäglichen Betreuten Umgang gekommen wird, da sich die Kinder ja erst einmal wieder gewöhnen müssen. Nach dieser "langen" Zeit ist das quasie Standard, und RichterInnen und JA-Tussen springen besonders gerne darauf an.
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(01-06-2012, 18:57)Fluechtling schrieb: Begleiteter Umgang ist ausserdem kein Instrument für umgangsverweigernde Mütter. Für mich war es aber so. Nach 2X2Stunden BU wurde dem Gericht gemeldet, dass ein ganz normales Verhältniss zwische Tochter und Vater besteht.
Die Anschuldigung der Mutter war, ich hätte das Kind im Wasser traumatisiert and das Kind verweigere nun Kontakt mit Wasser und hätte Angst vor mir. Es gab noch weitere Anschuldigungen wie "gewalttätig, alkoholiker usw.
Der begleitete Umgang wurde sehr schnell in begleitete Übergabe geändert und ich hatte dann das Kind für 6 Stunden und drehte sofort ein Video über das überglückliche Kind im Schwimmbadwasser und sendete dieses an den Vorgesetzten des Jugendamts.
Diese Umgangsstelle leitete dann auch ein, (Richterin telefonierte in der Verhandlung persönlich mit dem Psychologen) das eine Umgangspflegschaft eingerichtet werden soll. "Die Mutter bereitet das Kind nicht auf die Übergabe vor"
Und seit 2008 bis heute gibt es diese Umgangspflegerin und das Kind freut sich auf Mama und Papa.
Also die Kinder sind 12 und 8 !
Ein Vergleich aus 2009 besagte alle 14 Tage Umgangsrecht am WE, zusätzlich am Mittwoch nachmittag und die hälftigen Schulferien.
Ich habe ein Schreiben meiner ehemaligen Anwältin vorliegen, in dem der Gegenanwalt ihr gegenüber gesagt hat, seine Mandantin wolle nun meine verbliebene Haushälfte, weiterhin eine Zahlung von 3.600 € und die Kinder für 1,5 Jahre nicht mehr zum Vater geben.^^
Einen begleiteten Umgang werde ich nicht akzeptieren. Wenn nichts anderes dabei raus kommt, rufe ich den Anwalt an und gehe in die nächste Instanz. Hier gibt es für mich keinerlei Spielraum.
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Hallo Nappo,
warum willst Du keinen begleiteten Umgang akzeptieren? Kann das nicht vielleicht sogar von Vorteil für Dich sein?
Ihr habt Euch lange nicht gesehen, da wird bestimmt bei allen Beteiligten mehr oder weniger große Aufregung im Spiel sein. Die Kinder werden nach ihrer Heimkehr vielleicht anders drauf sein als üblich. Wenn Deine Ex dann loszieht und den Umgang wieder auf Eis legen will, weil die Kinder das angeblich nicht verkraften, dann könnte bei betreutem Umgang eben der Betreuer sagen, dass nichts Auffälliges gewesen ist beim Umgang.
Ich kann mir auch Schöneres vorstellen, als einen Wachhund dabei zu haben, aber deshalb komplett ablehnen? Ich weiß nicht, ob das so gut wäre. Vielleicht könnte man ja festlegen, dass im Fall der Fälle die ersten 3 mal wer dabei ist und es dann gut zu sein hat.
Ich wünsch Dir und deinen Kindern, dass es gut für Euch läuft.
LG Freaky
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02-06-2012, 15:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 15:21 von Clint Eastwood.)
Stimme @Freaky zu.
Bei begleitetem Umgang hast Du einen Zeugen dabei. Zumindest zu Anfang hat das Vorteile, da die Exe dann keine Märchen erzählen kann..
Wenn es ohne begleiteten Umgang auch klappt, umso besser, aber was Wichtigste ist, dass Du Deine Kids sehen kannst.
Speziell mit Deinem 12-jährigen Kind solltest Du ja in der Lage sein, dann auch unabhängig von Muddi mit ihm zu kommunizieren.
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(02-06-2012, 14:49)Freaky schrieb: warum willst Du keinen begleiteten Umgang akzeptieren? Die fixe Idee des begleiteten Umgangs hatte hier lediglich Pogo eingebracht.
Bislang hat - so ich das richtig gelesen habe - kein Verfahrensbeteiligter davon gesprochen.
Begleiteter Umgang kommt in der Regel bei einer drohenden Gefährdung des Kindeswohls während des Umgangs gemäß § 1684 BGB in Frage.
Welche Gründe nun die KM von Nappo für ihren Umgangsboykott anführt, geht jedoch aus diesem Thread nicht hervor.
Denkbar wäre lediglich eine Umgangspflegschaft, um die gerichtlich noch festzulegende Umgangsregelung dann auch tatsächlich durchzusetzen.
(01-06-2012, 13:05)Nappo schrieb: Mir hat das OLG Koblenz natürlich VKH wieder einmal abgelehnt. Für die Gewährung von VKH gibt es klare rechtliche Vorgaben (§ 114 ZPO), die sich 1. am Einkommen und 2. an der Erfolgaussicht orientieren:
- http://www.familienrecht-kosten.de/schei...nhilfe.php
Warum verschiedene Gerichte dabei voneinander abweichende Entscheidungen treffen sollten, ist mir unverständlich.
Insbesondere da gerade bei Umgangsverfahren in denen die KM Umgang boykottiert, grundsätzlich nicht von mangelnden Erfolgaussichten ausgegangen werden kann (da ja bereits ein Umgangsrecht rechtlich zugesichert ist).
M.W. ist auch gegen den abschlägigen VKH-Beschluss Widerspruch möglich.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(02-06-2012, 15:20)Clint Eastwood schrieb: Bei begleitetem Umgang hast Du einen Zeugen dabei. Zumindest zu Anfang hat das Vorteile, da die Exe dann keine Märchen erzählen kann.. Natürlich kann die KM dann noch immer behaupten, dass das arme Kind immer genau nach den Umgängen stark verhaltensauffällig sei und (auch der begleitete) Umgang deshalb kindeswohlschädlich sei.
Aber noch einmal:
Ich konnte bislang nicht lesen, dass begleiteter Umgang überhaupt zur Diskussion steht.
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@Pistachio:
Ich lese da in Nappos letztem Beitrag im letzten Satz sehr wohl, dass er begleiteten Umgang nicht akzeptieren will.
Ich weiß nicht, aber nach allem, was ich hier so gelesen habe könnte ihm das möglicherweise als Desinteresse ausgelegt werden.
Bei meinem Kurzen habe ich nach den ersten paar Treffen mit Papa nach der Trennung auch festgestellt, dass er anders war, wenn er heimkam. Für mich ist das verständlich, das Kind muss ja lernen zwischen Mama und Papa und umgekehrt "umzuschalten". Es steht einem Kind zu, dass es dann nachdenklich, brummelig, aggressiv oder sonstwas ist.
Leider drehen viele Mütter dann fiese Stricke daraus statt dem Kind zu helfen. Wenn Nappo das eventuell umgehen kann, wenn er sich auf begleiteten Umgang einlässt, statt ihn abzulehnen, dann wäre ihm und den Kindern vielleicht geholfen.
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03-06-2012, 09:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2012, 11:03 von Skipper.)
(03-06-2012, 08:37)Dzombo schrieb: @Freaky...
Frage an dich.
Ich habe meinen Sohn seit Juni 2010 nicht mehr gesehen. Was wird passieren, wenn ich bei Gericht Antrag auf Regelung des Umganges stelle(n werde). Wird da begleiteter Umgang zur Pflicht erhoben? (Ergänzungen und Hervorhebungen durch Skipper)
Dzombo.
Du hast offenbar noch keinen Antrag gestellt und auch noch keinen Kontakt zum Kind.
Begleiteter Umgang ist keine Pflicht, in krassen Fall aber höchst wahrscheinlich.
Wenn bU unvermeidbar erscheint, dann selbst beantragen und so die Umstände gestalten. Auch Umgangspflegschaft und Verfahrensbeistandschaft kann angeregt werden,...
damit das Kind zu seinem Recht kommt.
.
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03-06-2012, 11:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2012, 11:12 von Skipper.)
(03-06-2012, 10:50)Dzombo schrieb: (...)
Mir fehlt die Intelligenz,
(...) Das bezweifle ich sehr.
Mach Dich mal nicht kleiner als Du bist.
Es geht auch nicht darum, sich irgendjemandem anzupassen, sondern so auf Hindernisse zu reagieren, daß das Ziel erreicht wird: Gelebte Vaterschaft.
Auf Deine Frage habe ich Dir geantwortet.
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Also um ehrlich zu sein, verstehe ich nicht so recht, warum so viele sich grundsätzlich gegen begleiteten Umgang stellen.
Natürlich kann es sein, dass man an eine männerfeindliche Jugendamtspflegerin gerät. Aber es zwingt einen niemanden, dann weiter bei ausgerechnet dieser Person die Umgangsbegleitung wahrzunehmen.
Auf der anderen Seite ist es aber vielleicht gar nicht so verkehrt (wie ja bereits erwähnt wurde), für einen gewissen Zeitraum einen "Zeugen" dabei zu haben.
In unserem konkreten Fall haben wir bereits in den Antrag auf Regelung des Umgangs eine mehrmonatige Übergangsphase mit begleitetem Umgang aufgenommen.
Zum einen ist das sicherlich für die Kinder (in dem Fall zwei und vier Jahre alt, und lange Entfremdung) eine Erleichterung, zum anderen erfahren auch wir Unterstützung (denn wie bitte erklärt man einer Vierjährigen, dass plötzlich ein "anderer Papa" da ist, wenn die KM schon seit einiger Zeit ihren Lebensgefährten zum Papa der Kinder deklariert?), und zu guter letzt schützt uns das vor "Übergabestreitereien" und erfundenen Vorwürfen der Mutter.
Wir haben bereits eine Reihe von öffentlichen Organisationen herausgesucht und eine konkrete - für uns passende - Regelung des begleiteten Umgangs vorgeschlagen.
Gerade mit zwölf fangen langsam bei Kindern die ersten Pubertätszicken an und ein im Beisein der KM ausgesprochenes "Ich will nicht mehr zu Papa" ist da sicherlich nicht von Vorteil... Häufig sind Trennungskinder aber relaxter, wenn nicht beide Elternteile anwesend sind.
Wenn man eigentlich immer kontinuierlich guten Kontakt zum Kind hatte ist sowas sicher nicht notwendig, aber wenn schon eine Weile kein Kontakt bestand, finde ich begleiteten Umgang ehrlich gesagt nicht schlecht.
Und das selbst zum Wohle des Kindes vorzuschlagen ist sicher besser als sich hinterher eine völlig unpassende Umgangsregelung aufzwingen lassen zu müssen.
Danke für Eure Tipps :
Nach nun doch schon langer Zeit der Anwesenheit hier im Forum und selbst nach nun fast 7-jähriger Trennungsgeschichte, hat sich für mich, nach Beobachtung vieler Fälle, auch eine eigene Meinung heraus kristallisiert und ich hoffe, ich stoße zumindest auf Akzeptanz.
Daher bin ich der Meinung, dass man grundsätzlich heutzutage Kinder unterschätzt oder gar, weil es der Helferindustrie passt, unterschätzen will. Denn in anderer Hinsicht ("Ich will nicht mehr zum Papa") wird dann plötzlich die "Meinung" des Kindes wieder hoch angerechnet. Sehr verdächtig....
Fälle miteinander zu vergleichen, ist immer sehr schwer. Die Kinder waren in meinem Fall bis zum Sommer 2010 seit Sommer 2006 ausgedehnt bei mir. Die Zeiten zählte ich auf.....
Das war der Mutter immer ein Dorn im Auge. Natürlich wird sie anbringen, dass die Kinder solche Regelungen nicht mehr wollen. Das hat sie schriftlich mitteilen lassen.
Sie brachte gleichermaßen (täuschend) dem Jugendamt gegenüber an (um ein Verfahren zu verhindern), dass sie gegen Umgang überhaupt nichts hätte! (Stattdessen holt sie die Kinder vom Garten ins Haus, wenn ich beim benachbarten Bäcker Brötchen hole ;-)
Das Jugendamt befürwortete im Bericht, in dem sie die Vorwürfe (ich sei psychisch gestört) der Mutter auf führten, dass das Jugendamt den Umgang befürwortet.
Eine Verfahrenspflegschaft wurde vom Jugendamt nicht befürwortet und sei nicht notwendig.
Von einem begleiteten Umgang war bislang, weder im vorhergehenden Schriftverkehr noch danach, die Rede. So viel zu meinem Fall.
Ich hoffe, dass ich am Gerichtstag schlicht und ergreifen cool bleibe, weil die mich auf dem Amtsgericht sowieso wieder verarschen wollen.
Der obige Tip war gut in dem steht, ich solle einen Beschluß fordern. Das werde ich auch tun. Und leider bin ich überzeugt, dass es ohnehin eine Instanz weiter geht.
Alleine die Tatsache einen begleiteten Umgang durch zu führen, wäre ein Erfolg für die Mutter und nicht für die Kinder oder für mich, denn die beiden Jugendamtmitarbeiterinnen sind auf deren Seite.
Außerdem wird man mich sowieso als Quertreiber hinstellen, da ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt aus verschiedenen Gründen anführte.
Ich halte begleiteten Umgang für den ersten Schritt zum vollendeten Entzug. Sollten die Kinder sich (manipuliert oder nicht) nicht zu regelmäßigen zukünftigen Besuchen bei mir bereit erklären, kann ich mich darauf einrichten und sagen, ich hätte halt alles versucht. Dann kann mir irgendwann in der Zukunft keiner Vorwürfe machen.
So habe ich das letzte Jahr ohne die Kinder auch gut geregelt bekommen.
Aber ich werde mich nicht zum Hampel des Jugendamtes und Konsorten machen.
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(03-06-2012, 11:39)Dzombo schrieb: 30:70 aufdiktierte Umgangsregelung? Was soll daran bittschön gelebte Vaterschaft sein.
(...)
PS: Gib doch zwischendurch @Nappo noch bezüglich seinem Termin morgen ein paar effektive Tipps! 30:70 Standardumgang ist mehr gelebte Vaterschaft als Deine 0:100.
Meine Anregungen oben galten natürlich auch für Nappo.
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03-06-2012, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2012, 12:43 von Skipper.)
Nappo,
ein Beschluß ist nicht in jedem Fall gut, weil er durch Beschwerde angreifbar ist.
Gegen einen Vergleich kann mW nur schwer Beschwerde eingelegt werden, er ist aber ebenfalls vollstreckbar.
Außerdem macht ein Vergleich dem Anwalt wegen Zusatzgebühr mehr Freude und dokumentiert Einigung und Einigkeit der Eltern...
(03-06-2012, 12:14)Dzombo schrieb: @Jessy...
Benenne doch mal aus deiner Sicht die Gründe, die in @Nappo seinem Fall für begleiteten Umgang sprechen würden. ... und DU, Dzombo, magst mal die Argumente GEGEN betreuten Umgang nennen.
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Irgendwie haben wir hier ein Missverständnis. Ich will Nappo keinen begleiteten Umgang aufzwingen, ich habe das Thema auch nicht in den Raum geschmissen. Es kam aber auf und Nappo äußerte sich negativ dazu.
Das habe ich hinterfragt und meine Gedanken dazu verkündet. Ich fände es halt schade, wenn ihm und seinen Kindern eine Ablehnung schaden würde.
@Dzombo: Ich habe keine Ahnung, was bei Dir passieren wird. Leider habe ich auch meine Kristallkugel verlegt und Hühnerknochen zum Orakeln sind auch gerade nicht im Haus.
Ich denke aber, dass ein begleiteter Umgang in der Anfangszeit besser ist als gar kein Umgang und man sich sehr genau überlegen sollte, ob man das ablehnt, weil man keine Lust auf einen Wachhund hat.
Vielleicht gibt es Verbesserungsbedarf bei den begleitenden Gestalten, das vermag ich nicht zu beurteilen. Immerhin sollte man dann aber jemanden haben, der bestätigen kann, dass man gut mit seinem Kind umgegangen ist, wenn Muttern hinterher anfängt zu zicken.
Vielleicht sollten wir uns einmal Gedanken darüber machen, wie wir -aber mit System!- begleiteten Umgang anprangern, wenn wir ihn um des Kontaktes zu unseren Kindern wegen schon in Kauf nehmen müssen.
Möglich wäre ein standardisierter Info-Brief an die betroffenen Professionen, den wir -im Bedarfsfall- aber natürlich erst dann vorlegen, wenn das Gericht Umgang 'genehmigt' hat.
Inhalt:
- weswegen die Begleitung zu Unrecht angeordnet ist
- weswegen begleiteter Umgang uns Väter diskriminiert
- das mit begleitetem Umgang nicht das Kindeswohl gefördert, sondern die Kasssen der Helferindustrie gefüllt werden ....
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Allgemeine Erwägungen zum betreuten Umgang z.B. dorthin: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5894
Konkrete Tips zu Nappos Umgangsverfahren am Montag hierher.
Skipper schrieb:Benenne doch mal aus deiner Sicht die Gründe, die in @Nappo seinem Fall für begleiteten Umgang sprechen würden. Dich kauf ich mir im Kühlregal ...
Skipper schrieb:... und DU, Dzombo, magst mal die Argumente GEGEN betreuten Umgang nennen. die Gründe nennst Du schon ziemlich treffend selbst:
Zitat:begleiteter Umgang war doof,
begleiteter Umgang ist doof,
begleiteter Umgang bleibt doof.
(03-06-2012, 14:04)p schrieb: Allgemeine Erwägungen zum betreuten Umgang z.B. dorthin: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5894
Konkrete Tips zu Nappos Umgangsverfahren am Montag hierher. ja, da läßt sich Honig 'raus saugen.
Ich finde es wird Zeit, dass wir Väter zu diesem -wirklich nur in extremen Ausnahmen erforderlichen- Instrument Stellung nehmen; so oft wie möglich: und an alle am Umgangsverfahren beteiligten Professionen.
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