die Kindsmutter trägt ja im Wesentlichen vor, dass die Kinder (allerdings auch nir teilweise) den Umgang ablehnen, weil Du angeblich nichts mit ihnen unternimmst.
(meine Tochter sitzt auch gerade vor dem TV )
Darüber streitet Ihr Euch hin und her.
Im Umgangstermin müssten die Kinder doch gehört werden.
In der Regel findet diese Anhörung unmittelbar VOR der Sitzung statt.
In der Sitzung würde ich konkret abfragen, was denn nun substantiell gg Umgang sprechen würde!
Die Kindsmutter scheint dann -soweit ich die Angelegenheit richtig beurteile- sehr in Argumentationsnot geraten.
Ja, so sehe ich das auch. Ist m. E. nach auch in meinem Fall absolut unangebracht und nur ddazu geeignet, mich als den Vater weiter ins Abseits zu schießen, wie bei Vielen anderen Vätern auch.
Was ich bislang nicht verstanden habe ist auch der Unterschied zwischen Vergleich und Beschluß :
1. Warum ist ein Vergleich nicht so erstrebenswert.
2. Kann man aus dem Vergleich nun auch Konsequenzen bei NIchteinhaltung ziehen oder nicht? Ich denke eher nicht. Ich habe zweimal eien Vergleich gemacht. Raus kam immer nur neuer Ärger OHNE Konsequenzen.
3. Nach eiem Vergleich ist keine Revision möglich. Nach einem Beschuss aber schon....
Darf man richtigerweise vermuten, dass Richter genau deswege viel lieber Vergleiche sehen?
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@Dzombo:
Ob nun in Nappos konkretem Fall begleiteter Umgang sinnvoll ist, das kann sicher keiner von uns abschließend beurteilen.
Ich habe / wollte das auch nicht als die Ultima Ratio hinstellen, sondern war lediglich verwundert darüber, dass sich hier im Forum scheinbar sehr viele ganz pauschal und grundsätzlich dagegen aussprechen, obwohl es möglicherweise - im Einzelfall - durchaus wichtige Vorteile haben kann.
Wenn Nappo einen begleiteten Umgang eher als Punkt auf dem Weg zu Entfremdung sieht, ist es für ihn konkret vermutlich keine Lösung (auch im Hinblick auf die Einstellung des JA).
Fraglich bleibt allerdings, ob man sich einen Gefallen damit tut, begleiteten Umgang strikt und von vornherein auszuschließen. Macht möglicherweise keinen guten Eindruck vor dem Richter, wenn man sich nachhaltig ZU stur zeigt. Aber das bleibt ja nun erstmal abzuwarten - vielleicht läuft am Montag ja auch alles gut für Nappo und seine Kinder.
Nichtsdestotrotz bleibt es generell eine Abwägungssache, denn begleiteter Umgang bietet (wie schon ausführlicher erwähnt) Vor- und Nachteile.
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03-06-2012, 14:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2012, 15:40 von Skipper.)
Verängstigte Väter scheinen hier nur zur Perspektiv-Übernahme des 'Feindes' fähig zu sein, begleitete Umgangsanbahnungen seien gegen die Väter gerichtet.
Diese Väter stehen nahe an der Aufgabe, Unterwerfung und Selbst-Diskriminierung, Abgabe der Deutungshoheit an die Mütter.
Selbst-bewußte Väter können dieses Instrument selbst-verständlich aktiv nutzen, um ihre Kinder aus dem erdrückenden Kokon der Klammer-Mutter zu befreien und ihnen einen guten Weg zu sich zu ebnen.
Diese Väter haben keine Angst vor einer gewissen 'Begutachtung' durch das begleitende Personal.
_
Dieser Beitrag soll auch Hinweis für Nappo zur Anhörung morgen sein!
.
Dzombo schrieb:Nappo hat kurz und knapp nein zu begleiteten Umgang gesagt. Nähere Erklärungen dazu hat er nicht abgegeben. für akkreditierte Väter: hier!
Skipper schrieb:Selbst-bewußte Väter können dieses Instrument selbst-verständlich aktiv nutzen, um ihre Kinder aus dem erdrückenden Kokon der Klammer-Mutter zu befreien und ihnen einen guten Weg zu sich zu ebnen. davon sollten Väter, die unter "Selbstbewußtsein" dasselbe verstehen, wie Du, ausgiebig Gebrauch machen!
Bist Du Selbst-bewußt?
Dann melde doch schon einmal begleitenden Umgang beim JA an!
(natürlich solltest Du Dich dann auch ihm ggü kooperativ verhalten)
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Betreuter Umgang ist eine entwürdigende Zumutung für Vater und Kinder und sollte niemals "freiwillig" als Vergleich akzeptiert werden.
Nur in Form eines Beschlusses.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2012, 17:51 von Skipper.)
(03-06-2012, 15:44)Ibykus schrieb: (...)
Bist Du Selbst-bewußt?
Dann melde doch schon einmal begleitenden Umgang beim JA an!
(natürlich solltest Du Dich dann auch ihm ggü kooperativ verhalten) Warum sollte ich bU anmelden und warum ausgerecnet beim JA?
Ich habe den Umgang, den ich mir mit meinen Kids wünsche, wie wir ihn gerichtlich haben durchsetzen und vergleichsweise festschreiben lassen.
Sollte der mal gestört werden und sollte ich/wir Betreuung für hilfreich halten, dann werde ich/wir nicht zögern, auch diese Maßnahme einzusetzen.
Allerdings würde ich/wir dazu kaum das derzeit zuständigen JA ansprechen. Gott bewahre! Es gibt weitaus bessere Adressen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2012, 17:02 von Camper1955.)
Zitat:='Nappo' pid='79618' dateline='1338726636'
3. Nach eiem Vergleich ist keine Revision möglich. Nach einem Beschuss aber schon....
Darf man richtigerweise vermuten, dass Richter genau deswege viel lieber Vergleiche sehen?
Nicht nur Richter, sondern auch Anwälte, wenn man an den Falschen gerät.
Ein Vergleich bringt dem Anwalt mehr an Honorar, wie ein Beschluss.
Einem Vergleich also nur zustimmen, wenn die Gegenpartei alle, aber auch wirklich alle Kosten für diesen Vergleich übernimmt.
Sowohl die gerichtlichen Kosten, als auch die außergerichtlichen Kosten.
Egal um welchen Prozess es sich handelt. Ob Familienrecht oder Sozialrecht spielt dabei keine Rolle.
Im Strafrecht sollte man einer Einstellung des Verfahrens nur unter denselben Bedingungen zustimmen, sobald Klage erhoben worden ist. Das kann man nach § 153 Abs. 2 StPO
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Skipper schrieb:Ibykus schrieb:(...)
Bist Du Selbst-bewußt? Warum sollte ich bU anmelden ......?
Ich habe auf Deinen nachfolgend zitierten Passus abgestellt, mit dem Du selbst-bewußte Väter (zu denen zähle ich Dich) aufforderst, dieses Instrument selbst-verständlich zu nutzen ...
skipper schrieb:Selbst-bewußte Väter können dieses Instrument selbst-verständlich aktiv nutzen, um ihre Kinder aus dem erdrückenden Kokon der Klammer-Mutter zu befreien und ihnen einen guten Weg zu sich zu ebnen. auf die angeblichen umgangsstörenden Aktivitäten der Mutter Deiner Kinder, die Du zu beklagen hast, hast Du selbst an anderer Stelle vollmundig hingewiesen.
Also befreie Dich!
Viel Spaß an und mit der Umgangsaufsicht.
Und anschließend kannst Du uns über die Vorteile berichten, die sich daraus ergeben haben ...
Vielleicht klappt's dann ja wieder mit der lieben Kindesmutter?
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Hallo Nappo,
also ich kann einigen hier nur Recht geben in dem Punkt, dass Du Dich nicht provozieren lassen solltest, wenn die EXE versucht, dreckige Wäsche zu waschen.
Du wirst Dir wahrscheinlich denken können, mit welcher "Schmutzwäsche" sie ankommt. Also stell Dich innerlich schon einmal darauf ein, und lächle drüber hinweg. So schwer, wie es Dir in dem Moment auch fallen mag!
Bleibe ganz ruhig und betone, dass Du gerne die Vergangenheit ruhen lassen möchtest. Betone, dass Dir die Zukunft wichtig ist, eine GEMEINSAME Zukunft mit Deinen Kindern, eine Zukunft, wo Ihr Euch regelmäßig sehen könnt, und regelmäßig Zeit miteinander verbringen dürft.
Da ich Dein zuständiges JA kenne, da dies ja auch für uns zuständig ist, würde ich auch versuchen zu vermeiden, dass es zu einem Vergleich mit betreutem Umgang kommt. Wir kennen ja leider das JA zu genüge, und wissen aus eigener Erfahrung, dass das JA sich nur allzu gerne auf die Seite der KM schlägt, und die KV am liebsten komplett ausbooten möchte.
Das wären soweit meine Tipps. Um wieviel Uhr ist denn der Termin morgen? Kann Deine LG oder sonst eine Person Deines Vertrauens Dich morgen begleiten? Jemand, der beruhigend auf Dich einwirken kann, falls die KM, Anwälte und Richter es morgen doch schaffen sollten, Dich zu provozieren? Lass Dich bitte zu nichts hinreissen, und versuche ruhig zu bleiben. Mach ne Faust in der Tasche und lasse Dir nichts anmerken.
Falls Du niemanden haben solltest, und gerne moralische Unterstützung an Deiner Seite hättest, biete ich mich gerne kurzfristig an, Dich morgen zu begleiten. Teile mir kurz die Uhrzeit mit, und ich versuche meine Kids betreuen zu lassen und komme mit Dir mit.
Schreibe Dir gleich noch einmal eine kurze PN. Hoffe, Du liest morgen vor der Verhandlung nochmals hier im Forum.
LG, Familienmensch.
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04-06-2012, 00:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2012, 01:51 von Skipper.)
Umgangsbegleitung wird dann zum Problem, wenn ungeeignetes Personal zweifelhafter Einrichtungen zum Einsatz kommt.
Ich bleibe dabei: Wenn Anordnung droht, dann Flucht nach vorn und neutrale Institution und Personal selbst vorschlagen. Besser andere Maßnahmen vorschlagen, wenn bU von vornherein gegen den Vater begründet wird.
Hilft aber uU alles nicht, da JÄ immer ihre Giftgriffel ans Verfahren legen können. Und Richter können in weiten Grenzen eh machen, was sie wollen.
Skipper schrieb: Ich bleibe dabei: Wenn Anordnung droht, dann Flucht nach vorn und neutrale Institution und Personal selbst vorschlagen. Super Tip!
Wenn's sowas gibt: kennst Du welche oder jemanden?
Oder meinst Du statt "Flucht nach vorn" doch eher "Angriff nach hinten"?
Bull sheet!
@familienmensch. Vielen Dank für das Angebot! Habe gerade den Anwalt nochmal angerufen und der hat gesgat, die Sitzung ist Nicht-Öffentlich und Du müsstest vor der Türe warten. Blöd blöd.
Lese ich mir den Bericht des Jugendamtes nochmal durch und die Schreiben der Gegenseite, bin ich ohnehin nicht guter Dinge.
Ich melde mich heute nachmittag nach der Verhandlung hier wieder.
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04-06-2012, 10:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2012, 10:52 von terrax.)
@Nappo;
falls man Dich dennoch in der Verhandlung über den Tisch zieht,..dann ist es ganz wichtig bereits davor keine emotionalen Reaktionen zu zeigen.
Die ganze Sache soll Dir in Gegewart der Armleuchter in etwa so nahe gehen, wie eine schlechte Wetterprognose in Deiner Bezirkszeitung. Du hast noch etwas besseres im Leben zu tun, als eine Ex oder einen Lila Pudel zu psychotherapieren.
Deine Ex bewertet Dich aufgrund Deiner Reaktion im Rahmen eines "big shittest am Amtsgericht". Denn ist Deine Reaktion neutral...hast Du gute Chancen Deine Kinder ausserhalb der Amtsstuben wiederzu sehen. Zuckst Du dort aus,..hast Du verloren.
Also zeige dort bitte keine offensichtlichen übertriebenen Reaktionen, keine Verbissenheit, keine Freude, keine Traurigkeit. Und auch wenn Deine Ex oder ein anderer Dich vor allen Leuten dort als Dreckschwein bezeichnet,..dann denke Dir dazu "Viel Feind, viel Ehr". Den Frust lass dann im Forum aus. Viel Glück, ich drücke Dir fest die Daumen.
letzter Tipp: gehe dort gut gekleidet hin, trage einen Herrenduft, geputztes Schuhwerk,...Haare gekämmt, Zähne gut geputzt, Mundwasser, ....so als würdest Du danach zu einer netten Party, mit vielen vielen jungen Chicks gehen, um ein wenig Spass zu haben.
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Hallo Nappo,
ja, ist echt blöd. Aber war ja eigentlich schon mit zu rechnen. War mir halt nicht sicher, ob Verhandlungen wg. Umgang genauso "Nichtöffentlich" sind, wie die Verhandlungen wg. KU.
Das das JA nicht auf Deiner Seite steht, ist leider sehr wahrscheinlich. Wie bereits erwähnt, haben wir ja auch schon ziemlich üble Erfahrungen mit dem für uns (also für Euch und für uns) zuständigen JA gemacht. Sind halt nicht gerade väterfreundlich eingestellt.
Nunja, wenn ich sonst mal etwas für Dich, bzw. Euch tun kann, meldet Euch bei mir.
Ansonsten drücken wir Euch ganz fest die Daumen, und bewahre einen kühlen Kopf, egal was JA und EXE so von sich geben.
Schrei danach Deinen Frust gerne hier im Forum raus, ruf mich an, und mach mich zur Schnecke. Wenn es Dir danach besser geht, nehme ich das gerne in Kauf.
Aber: im Gerichtssaal gilt: KEEP COOL - - no emotions.
Egal, was für nen Dreck die Gegenseite so auf Lager hat.
Werden nachher ganz doll an Euch denken, vielleicht nützt es ja was, wenn wir Dir wenigstens geistigen Beistand bieten. Denn auch, wenn wir nicht mit in die Verhandlung rein dürfen. Das Gericht kann uns ja nicht verbieten, Dir viel Glück zu wünschen, gell?
Meld Dich später. LG, Familienmensch.
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(04-06-2012, 07:53)Ibykus schrieb: Skipper schrieb: Ich bleibe dabei: Wenn Anordnung droht, dann Flucht nach vorn und neutrale Institution und Personal selbst vorschlagen. Super Tip!
Wenn's sowas gibt: kennst Du welche oder jemanden?
Oder meinst Du statt "Flucht nach vorn" doch eher "Angriff nach hinten"?
Bull sheet! Ibykus, ich kann dir so eine Stelle für München nennen, PN ?
Ich für meinen Fall würde es als "Beschuldigungsabweisung nach vorn" bezeichnen mit nachherigem "Schuss ins eigene Knie" für die verweigernde Mutter!
Pogo schrieb: (04-06-2012, 07:53)Ibykus schrieb: Skipper schrieb: Ich bleibe dabei: Wenn Anordnung droht, dann Flucht nach vorn und neutrale Institution und Personal selbst vorschlagen. Super Tip!
Wenn's sowas gibt: kennst Du welche oder jemanden?
Oder meinst Du statt "Flucht nach vorn" doch eher "Angriff nach hinten"?
Bull sheet! Ibykus, ich kann dir so eine Stelle für München nennen, PN ? warum per PN?
Eine solche -auch lokale- Ausnahme gehört öffentlich benannt.
Wenn wir die Guten loben und die Bösen anprangern (und das -so es die Guten in ausreichender Anzahl gibt- oft und laut genug) wird sich vielleicht etwas ändern.
Allerdings vermute ich schon länger, dass in diesem Milieu Schmiergelder und Vermittlungsprovisionen die Wegbereiter sind.
Wie könnte sich sonst eine derartig kindeswohlfeindliche Helferindustrie contra legem etablieren?
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Ibykus schrieb: Zitat:warum per PN?
Eine solche -auch lokale- Ausnahme gehört öffentlich benannt.
http://www.iete-muenchen.org/
Bericht Umgangstermin/Vermittlungsverfahren
Richter : Ruhig, mittleren Alters, umgänglich; schwerst einschätzbar
Anwesend : Ex und ich jeweils ohne Anwalt
Im Flur wartend : Ehemann der Ex und Schwiegervater der Ex
Richter eröffnet das Verfahren sinngemäß mit den Worten, dass ja nun das Ganze schon eine sehr lange Zeit ginge und man sich ja nun doch mal überlgen müsse, ob man das nicht mal beenden kann. Er wolle heute versuchen zu vermitteln und brauuche dazu auch keine Anwälte, deshalb habe Er auch keine VKH gewährt.
Eingangs schon bemerkte Er, ob wir uns nicht mal überlegt hätten in eine Mediation zu gehen und beschrieb das Verfahren ausführlich. Er kenne eine Mediatorin, zu der wir mal gehen sollten.
Die Exe fing dann an, ich sei ja so böse und sie hätte andauernd mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden zu kämpfen, denn sie sei ja Lehrerin (!) und das würde sich natürlich auch auf die Kinder auswirken und zwar dergestalt, dass die Kinder nun mich nicht mehr leiden könnten und nicht mehr zu mir wollten. Allerdings hätte sie selbst ja nichts gegen einen Umgang aber sie könne sich nicht vorstellen wie dieser ablaufen soll.
Ich ließ mich darauf in keinster Weise ein und bemerkte, dass ich eine Umgangsregelung wolle und nicht heute auf die Vowürfe großartig eingehen würde, da ich keinerlei Streit hier vom Zaun brechen wolle.
Im weiteren Verlauf allerdings musste ich dann auf ein mitgebrachtes Schreiben verweisen, in dem der gegnerische Anwalt verfasst hatte, man wolle den Umgang von 1,5 Jahren unterbrechen.
Die Ex berief sich darauf, ich wäre ja jeden jeden Tag in der Nachbarschaft zu sehen und würde nie einfach so mal vorbei kommen! (Tatsächlich schließt sie die Kinder weg).
Die Kinder seien ja so enttäuscht, dass sie Weihnachten und an ihrem Geburtstag mich nicht gesehen hätten und ich keinen Kontakt aufgenommen hätte.
Dahingehend befragte mich dann der Richter, der nun erst mal der Meinung war, ich wolle gar keinen Kontakt zu den Kindern und das JA hätte in dem Bericht geschrieben, ich hätte gesagt, ich wolle den Umgang erst einmal aussetzen.
Ich gab dem Richter Antwort, indem ich die Dinge aufklärte und auch sagte, dass ich das so nie dem Jugendamt mitgeteilt hätte. Außerdem hätten die Kinder mir gegenüber nie gesagt, dass sie nicht kommen wollen und auch nie gesagt, dass sie Angst hätten. Vor eineinhalb Jahren haben die Kinder sogar vor dem Jugendamt ausgesagt, sie hätten am liebsten eine hälftige Teilung der Zeiten und nun sei es seltsam, dass die Kinder plötzlich nicht mehr wollten.
Der Richter glaubte wohl der Ausführung und äußerte sich nicht negativ, sondern meinte sinngemäß :"Also Sie können sich das jetzt mal überlgen, und ich werde das auch in das Protokoll scheiben, ob Sie zu dieser Mediatorin gehen oder ob sie weiterhin viel Geld für Gerichte und Anwälte ausgeben wollen." Ich halte das Letztere doch für keine so gute Idee.
"Ja, und wie können wir jetzt das dicke Eis brechen und wieder den Umgang herstellen? Schließlich liegt ja ein Beschluß aus dem Jahr 2009 in Form eines Vergleiches vor."
Ich schlug dann vor, das nächste Wochenende die Kinder zu holen, was darin mündete, dass die Ex wieder einwarf :"Ne, dann sind wir weg!"
"Ja, und am darauffolgenden Wochenende ?" fragte der Richter : "Ja, dann hat XX Klassenfahrt!"
Daraufhin bemerkte ich, "sehen Sie, genau das ist das Poblem. Eine Planung nach vorliegendem Vergleich muß doch für beide Eltern möglich sein."
Mittlerweile unterbrach mich die Exe mehrmals und schrie auf "So viel!" als der Richter meinte, die Mediation koste die Stunde 100 €.
Daraufhin meinte der Richter, "Naja, Sie können sich aussuchen, ob Sie das mal investieren wollen, oder eben weiter Ihren Anwalt bezahlen."
Allerdings musste ich mehrmals und immer wieder darauf zurück kommen und auch darauf hinweisen, dass wir uns heute getroffen haben, um uns über den Umgang zu unterhalten und wenn meine Kinder bei mir seien und würden sagen, dass sie nach Hause zur Mutter wollen, dann würde ich sie natürlich auch fahren." (Wohlwissend das sie das sowieso nicht machen) und wir nicht zusammen gekommen seien wegen der Streitigkeiten der Eltern untereinander.
Die Exe lachte daraufhin auf.
Ich glaube das hat die Exe gefuchst und sie meinte :"Ja, und was ist jetzt mit den ganzen Sachen und Prozessen? (Welche Prozesse?) und das geht doch alles nicht, weil noch so viel im Raum steht!"
"Nee", sagt der Richter, "bei der Mediation ruht erstmal alles" (Was der Exe nicht passte, denn sie hat ja die Anzeigen wegen § 170 gegen mich laufen, was sie natürlich nicht erwähnte.
Der Richter meinte abschließend, "Also was legen wir jetzt erst einmal zu Anfang fest?. Also ich schlage vor, dass Herr XXX morgen abend um 18 Uhr einfach mal bei ihnen vorbei schaut und die Kinder mal für paar Stunden holt. Außerdem lege ich einen erneuten Tag für nächste Woche fest. Weiterhin kann ich nicht in das Protokoll schreiben, dass die Mutter den Umgang verweigere, aber ich schreibe rein, dass sie zur Mediation gehen sollen."
Meine Ex wollte eigentlich da nicht hin (was ich wusste) und versuchte das wieder auf ihre Lieblingsberaterin bei der Diakonie zu lenken. Ich habe sofort zugesagt zur Mediation zu gehen um nicht als Quertreiber da zu stehen. War ohnehin schwer genug.
Der Richter ging aber auf die Diakonie Tante zum Glück nicht ein und beendete das Verfahren mit den Worten :"Also gehen Sie jetzt mal da hin (Mediatorin) und weiterhin holen Sie also morgen abend mal Ihre Kinder ab und schauen wie es läuft und jetzt schicke ich sie nach Hause."
Ende der Geschichte. Geregtl ist natürlich also nix!!! Also nicht Ende der Geschichte ! Aber vielleicht ist es auch gar nicht so schlecht?
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Ein Richter des Typs "keine Lust, kein Beschluss". So einen hatte ich auch. Ich halte es für einen weitgehenden Fehlschlag, so wie es lief. Gegen die Mediation ist nichts einzuwenden, aber du hättest trotzdem einen Beschluss zum Umgang verlangen sollen. Nicht nur für morgen und einen Tag der nächsten Woche. Der Umgang muss wieder regelmässig stattfinden, wenn auch bis zu einer Einigung in geringerem Umfang wie angestrebt. Über eine endgültige und umfassende Regelung kann man sich dann in der Mediation unterhalten - während der Umgang anläuft.
Das Verhalten des Richters ist die klassische Verarsche des deutschen Familienrechts. Solchen Nichtstuern gehört eigentlich ein Tritt in den Hintern gepfeffert, Rückstufung zum Aktenträger. Mehr kann er nicht. Du gehst raus und hast eigentlich nichts erreicht ausser einer Fahrkarte zur nächsten Station der Helferindustrie, über deine Anträge ging er rechtsbrecherisch hinweg. Die nächste Station muss wieder bezahlt werden und dort können nur wieder wachsweiche Absichtserklärungen entstehen. Selbst die billigen und schwachen Ordnungsmittel, Umgangsregelungen und Versprechungen des FamFG wurden dir verweigert. Du musst dort stärker auftreten, verlangen dass über deine Anträge entschieden wird. Zu viele Väter lassen sich bequatschen und herumschieben wie alte Güterwaggons. Abgehängt von der Familie, nur noch zwischen toten Gleisen verschoben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2012, 17:00 von Camper1955.)
(04-06-2012, 16:55)p schrieb: Gegen die Mediation ist nichts einzuwenden,
Die Frage die sich mir hier stellt ist, wer diese Mediation bezahlen soll.
@Nappo ist ALG-II Empfänger und das Jobcenter wird ihm die Mediation sicher nicht spendieren.
Normalerweise wird eine Mediation ja 50/50 geteilt.
@Nappo
Hat dazu der Richter was gesagt?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2012, 17:32 von Skipper.)
Ich find den Richter sau gut!
Er
- schickt erstmal die Anwälte weg
- verweist auf den Umgangsbeschluß aus 2009
- stützt die Elternautonomie, indem er
- die Eltern in preiswerte Konflikterarbeitung schickt
- sieht keine Gefahr für die Kinder und
- ordnet die nächsten Umgänge an
Kooperiert die Mutter nun nicht, dann wächst der Druck auf sie.
Der Hinweis auf den Vergleich zum Umgang könnte auch als Hinweis auf Möglichkeiten einer Vollstreckung verstanden werden.
Die Meßlatte ist aufgelegt! Reißt die Mutter, dann könnte die harte Tour folgen.
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Hallo Nappo,
Zunächst einmal kam glücklicherweise das Thema begleiteter Umgang gar nicht erst zur Sprache.
Du musst bei aller Enttäuschung über das heutige Ergebnis aber Eines beachten: es war lediglich ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG (von Deinem Anwalt so beantragt ?), welches nicht unbedingt mit einem Beschluss zum Umgang enden muss.
Natürlich hätte der Richter auch eine ganz konkrete Umgangsregelung beschließen können, dazu müsstest Du aber hier konkret den von Deinem RA eingereichten Antrag darlegen.
Hat der Richter eine Frist für die Mediation gesetzt ?
(04-06-2012, 16:39)Nappo schrieb: [Also ich schlage vor, dass Herr XXX morgen abend um 18 Uhr einfach mal bei ihnen vorbei schaut und die Kinder mal für paar Stunden holt.[/size] Das erscheint mir etwas realitätsfern:
- mitten in der Woche ab 18.00 für ein paar Stunden
- was genau sind denn "ein paar Stunden" ?
PS
Die fette Formatierung entspricht sicher Deinem nachvollziehbarem emotionalen Zustand, trägt aber nicht zu einer besseren Lesbarkeit bei.
(04-06-2012, 16:55)p schrieb: Du gehst raus und hast eigentlich nichts erreicht ausser einer Fahrkarte zur nächsten Station der Helferindustrie, über deine Anträge ging er rechtsbrecherisch hinweg. "rechtsbrecherisch" ist etwas vorschnell geschossen, falls es tatsächlich ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG war:
http://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
@Skipper
Der Richter hätte auch einen Zwischenvergleich mit festen Umgängen für die Dauer der Laufzeit der Mediation eintüten können. Dann würde ich deiner Argumentation folgen.
Der will den Fall wohl loswerden und dabei niemandem wehtun.
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