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Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt
#26
(07-06-2012, 19:27)p schrieb: Vielleicht ist Höllenfahrt wert, erzählt zu werden? Hier wäre ein Platz für die Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11

danke. vielleicht mache ich das mal Wink
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#27
Hallo iqsusi,

ja, da haben wir das gleiche Schicksal.. Aber in einem muss ich Dir widersprechen... Die Feministinnen sitzen mehr in der SPD und bei den Grünen als bei der CDU..
Ich setze mich gerade sehr mit dem Thema auseinander. Uns betrifft zwar Österreich, aber wie Du schon geschrieben hast, gibt sich das nicht viel, außer, im Unterhalt! Da ist Österreich noch um einiges härter, glaube mir.. Wenn man bedenkt, dass ein Dieter Bohlen (vielfacher Millionär) 1600 Euro Unterhalt zahlen muss und mein Mann 800 Euro, dann stimmt da was nicht. Und nein, wir sind keine Millionäre :-)

Die ganze Berechnung stinkt zum Himmel, aber wir haben jetzt einen Anwalt genommen, der bestätigte, dass erhebliche Verfahrensfehler gemacht wurden.. Aber ob man RECHT bekommt, das steht auf einem anderen Blatt..

Ja, als Ehefrau bist du da echt bestraft, ein Kind? Keine Chance, können wir uns auch nicht mehr leisten.. Wenn man bedenkt, dass in Österreich das uneheliche Kind 19% vom Nettolohn wert ist, die nicht arbeitende Frau 3% und das zweite Kind 1%!! Ja, so ist das.. Und dann darf man sich in diesem Forum noch schwach anreden lassen von einem gewissen THEO (Feministin par excellence). Solche Frauen sind Schuld an diesem Dilemma.

Aber solchen Frauen schenke ich keinerlei Beachtung, die sind für mich einfach nur dumm.. Wahrscheinlich ist sie eine gefrustete Frau, die keinen Mann abbekommen hat und jetzt mit ihrem Schicksal hadert ;-)

Da können wir uns ja noch glücklich schätzen, gell?

Würde mich freuen noch mehr über Euch zu efahren..

Ach ja, ist jetzt nicht ein neues Gesetz rausgekommen, dass der Mann ein Recht auf einen Vaterschaftstest hat? Ich glaube ja..

Und hier siehst du, wie es in Österreich abgeht..


http://www.youtube.com/watch?v=nH3HDlF8MjU

Ganz liebe Grüße
Alexerl
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#28
hi alexerl,
schön von dir zu hören Smile

momentan sind wir noch am überlegen mit wie viel wir an die öffentlichkeit gehen können ohne weitere repressalien zu kassieren.
mein mann schreibt eventuell bald mal seine geschichte hier selbst.

deine links schaue ich mir bei gelegenheit gerne an. danke dafür. im moment versuche ich meine energie darauf zu reduzieren
die folgeprobleme zu lösen.

ich wünsche euch viel glück mit anwalt. allerdings möchte ich dir nahelegen: nehmt euch die zeit es euch gut zu überlegen und
ihn euch sehr gut anzuschauen. vor allem wenn es geht herauszufinden was er denn wirklich schon gewonnen hat in solchen
fällen. es wird überhaupt nicht leicht werden gegen staat österreich vorzugehen. und das ist das letztendlich. ob hier, dort oder
schweiz. du kämpfst direkt gegen den staat und die spielen sich alle zusammen.

alles was das uns gebracht hat waren viele versprechungen vom anwalt, immense kosten an anwalt und gerichte zusätzlich.
und das bewusstsein das du als einzelner nicht gewinnen kannst. im gegenteil.. die gesammte scheidungsindustrie lebt davon das
sich männer (vergeblich) versuchen dagegen zu währen. und anwälte sind teil dieser industrie.

mich wundert die reaktion von österreich bei euch. die kinder sind deutsche staatsbürger sagtest du. oder? und die KM?

habt ihr euch schon mal überlegt oder erkundigt was deinem mann blühen würde wenn er einfach nicht mehr bezahlt
oder nur wie gehabt? können sie ihn rechtlich von österreich was tun? können sie ihn einpfänden landesübergreifend?

natürlich würde das zur folge haben das die mutter das umgangsrecht nutzt für emotionale erpressung etc. sprich,
dein mann die kinder kaum mehr sehen können wird. aber ich nehme an der zug ist eigentlich schon am abfahren, weil
ihr es euch so nicht leisten könnt sie regelmäßig zu euch zu holen. so traurig das ist.

also ganz klar wissen das es mit höchster wahrscheinlichkeit ein "loosing battle" wird. käme es anders würde ich natürlich
für euch jubeln. Wink und dann entscheiden ob ihr aus reinem prinzip in den kampf ziehen wollt mit allen konsequenzen.
und die können verherend werden und eine irre belastung auf euer leben. nicht unterschätzen. oder sich einen anderen
möglichen weg damit umzugehen überlegen. das wäre mein rat.

mir dreht es den magen um jedesmal wenn ich jemanden sehe der in die "vernichtungs"-maschienerie gezogen wird.

lg auch an deinen mann.
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#29
Hallo iqsusi ;.)

Vielen Dank für deinen lieben Rat! Aber leider ist es so, dass länderübergreifend gepfändet werden darf! Deutschland hat leider das Haager Abkommen unterschrieben, wie viele andere EU Länder auch.. Egal welcher Staatsbürgerschaft das Kind oder die Mutter hat, es zählt immer nur WO das Kind lebt. Viele Mütter ziehen mit ihren Kindern extra nach Österreich, weil sie da wesentlich mehr Unterhalt bekommen.. Mein Mann hat nur einen Sohn, 11 Jahre und für den muss er 800 Euro zahlen.. Nicht für 2.. Da schlackert man echt mit den Ohren.. DIe Österreicher haben da echt ein Rad ab.. Da ist Deutschland noch human. Ich könnte dir noch viel mehr schreiben, aber das würde den Rahmen sprengen.. Das sind Dinge, die kann man als normal denkender Mensch nicht glauben und auch nicht nachvollziehen..

Wir sind dem österreichischem Staat dermaßen ausgeliefert, obwohl wir Deutsche sind.. Und das macht mich wütend!
Der Anwalt ist (denken wir) sehr gut, aber was nützt das? Justizwillkür gibt es auch in Österreich, nicht nur in Deutschland..

Lass mal wieder was von dir hören, ich würde mich freuen. Und ja, schau mal in die Links rein, da ist was wegen dem Vaterschaftstest drin! Extra für Dich rausgesucht :-)

Ganz liebe Grüße
Alex
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#30
hi alexerl Smile

entschuldige - war mir später erst wieder eingefallen das dein mann ein kind hat nicht zwei.
puuuuuuuuuuuh. so ist das also. glaube ich dir da du wütend bist. dem deutschen staat
ausgeliefert zu sein mit all seinen schikanen macht nicht weniger wütend. glaub mir. da
geht es wohl allen gleich. obwohl klar bei euch da noch ein gipfel dazu kommt.
kommst du mit der wut klar?
ich habe monate gebraucht und das realisieren das ich damit nichts ändere und nur mich
selbst kaputt mache. ich kämpfe immer noch dagegen an.
wie geht es deinem mann bei dem ganzen?

hab mir das video angschaut. armes mädchen. Sad das kindeswohl interessiert eben nicht.

liebe grüße und fühlt euch gedrückt
iqsusi
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#31
Nun kam das Urteil.. Erschreckend, ungerecht und erhebliche Verfahrensfehler.. Da das schon die 2. Instanz war, keine Chance mehr im lieben Österreich.

Kennt sich jemand aus mit einer Klage vor dem europäischem Gerichtshof? Kann man da noch was bewirken??
Die Österreicher wollen 800 Euro für ein 12 jähriges Kind (nicht verheiratet gewesen) wenn das Kind 15 ist, dann sind es über 1000. Ach ja und 16.000 Nachzahlung. Auch das gibt es in Deutschland nicht. da wird gerechnet ab dem Tag an dem die KM zum Jugendamt rennt. In Österreich 3 Jahre rückwirkend!

Wenn man bedenkt, dass ein Dieter Bohlen gerade mal 1000 und Ex-Bundespräsident 500 Euro zahlen muss ist das ein Wahnsinn und nein, wir sind keine Millionäre!!

Es wurde nichts vom Gericht anerkannt, nicht einmal die 3% abgezogen,wenn die Ehefrau nicht arbeitet.. Ohne Begründung abgelehnt! Ist man da der Idiot,der keine Rechte mehr hat? Willkür?? Wir sind sprachlos..Und Deutschland schaut zu..

Die deutsche Justiz will jetzt die genauen Ausgaben, Kredit fürs Haus und und und... Wer kennt sich da aus? Ich habe eine private Rentenversicherung fürs alter abgeschlossen, muss ich diese jetzt auflösen? Was ist das Existenzminimum für mich und meine Frau?

Wenn man theoretisch ins Ausland abhaut,den Mindestunterhalt zahlt und wieder kommt, wenn das Kind 18 ist, kann mich da die KM verklagen oder kann das nur noch das Kind und die KM ist außen vor?? Soviel ich weiß ab 18 ist man volljährig und muss selbst gegen den Vater klagen.. Wer weiß das genau?

Danke für eure Antworten... Bin noch geschockt.,.
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#32
Zum EGMR kann man nur, wenn der Instanzenweg ausgeschöpft wurde. Man muss sich also erst bei den nationalen Gerichten ganz nach oben klagen. Vielleicht stellst du mal die Urteilsbegründung (anonymisiert) ein.

Ja, ab 18 muss das Kind sich selbst um Unterhalt kümmern auch auch eventuelle Rückstände selbst geltend machen.

Mir ist nicht klar, warum nun Angaben über einen Hauskredit gemacht werden sollen. Solche Kosten werden eh nicht unterhaltsmindernd anerkennt.
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#33
Sind schon alle Instanzen ausgeschöpft.. Salzburg und dann Wien..Das wars..

ALso 800 Euro monatlich Unterhalt und dann 16.000 Rückzahlung in Raten.. Also wenn es dumm läuft, dann müssen wir das Haus verkaufen???
Österreich hat die deutsche Justiz eingeschaltet und wollen wissen was wir abzahlen können..
Urteilsbegründung: Nicht relevant, trifft nicht zu... P es ist ein Wahnsinn.. Auch die Anwältin ist sprachlos..

Also wenn es dumm kommt, dann müssen wir das Haus verkaufen um den Kindesunterhlat und die <rückzahlung bezahlen zu können?
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#34
Sachen packen, was verscheuert werden kann, verscheuern, und dann mit möglichst viel Freizeit weiter leben.
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#35
Du wirst lachen, wenn wir nicht frisch gebaut hätten, dann würde ich hier abhauen!! Kommt jetzt darauf an, was die für Raten veranschlagen und sie an Kredit anerkennen...
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#36
Ob ihr das Haus verkauft oder nicht ist eure Sache. Wenn ihr nicht zahlt, wird es halt zwangsversteigert. Solltet ihr ein Haus in oder bei Stuttgart gebaut haben, einer der allerteuersten Regionen für so etwas, dann wird da kräftig was zu holen sein.
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#37
(24-02-2013, 17:01)alexerl schrieb: Du wirst lachen, wenn wir nicht frisch gebaut hätten, dann würde ich hier abhauen!!
Schau nicht zurück, schau nach vorn! Wie werden die nächsten Jahre deines Lebens verlaufen? Wenn du dadurch dass du das Haus behältst, mehr Schaden als Nutzen hast, dann gib das Haus auf! Und wenn du es denen, die das Haus greifen wollen, nicht gönnst, und nicht dafür sorgen kannst, dass es ein anderer kriegt, dann zerstör es!
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#38
Das Haus gehört der Bank und ist voller Schulden, da ist nichts zu holen... Wie gesagt, der Unterhalt wird ja bezahlt, geht ja nur um die Rückzahlung..
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#39
Das Haus habt ihr sicher nicht mit 0% Eigenkapital finanziert. Da muss schon was von euch drinstecken.
Es kommt ganz schön was zusammen. 16000 Rückstände, 28800 EUR bis 15, 36000 EUR bis 18, da sind die nächsten Jahre jetzt für dieses eine Kind über 80000 EUR Unterhalt aufzubringen und dann geht es ja noch weiter.

"Super" Sache: Sich alles unter den Nagel reissen was nicht niet- und nagelfest ist, nach Österreich zum neuen Lover abhauen und dann noch für Zukunft und Vergangenheit einen Superextrapremiumunterhalt abzocken. Die Kombination "Kind in Österreich, Pflichtiger in Deutschland" scheint sehr gewinnbringend zu sein.

Offenbar liegt der Unterhalt ziemlich genau am oberen Limit, in Österreich gibts doch diese Luxusgrenze. Die 3% für den einkommenslosen Ehegatten wurden einfach nicht abgezogen, gabs eine Begründung dafür?
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#40
Es wurde nicht einmal darauf eingegangen zu den 3%..

Sie ist zu keinem neuen Lover gezogen, sie ist Österreicherin.. In Österreich gibt es kein Limit, da wird immer vom Nettogehlat ausgegangen und davon 19 oder 20 % und wenn der Partner nicht arbeitet darf man 3% abziehen, genau und das wurde einfach n icht gemacht und man ist diesem einfach nur ausgeliefert und kann ichts tun..Deswegen war ja meine Frage mit europäischem Gerichtshof.
Am liebsten würde ich Österreich verklagen!! Habe eine Scheißwut! In Deutschland müsste ich genau 632 Euro bezahlen und keine Rückforderung.
Warum lässt das Deutschland zu, dass man so abgezockt werden kann..
Uns bleiben genau 400 Euro im Monat, wenn ich jetzt die 800 statt 500 zahlen muss..Mit was soll ich da noch was nachzahlen????
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#41
Doch, es gibt ein Limit: http://koechl.modernmedia.at/xedaq/src/u...ocs/49.pdf siehe "Luxusgrenze"
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#42
(24-02-2013, 16:37)alexerl schrieb: Sind schon alle Instanzen ausgeschöpft.. Salzburg und dann Wien..Das wars..

ALso 800 Euro monatlich Unterhalt und dann 16.000 Rückzahlung in Raten.. Also wenn es dumm läuft, dann müssen wir das Haus verkaufen???
Österreich hat die deutsche Justiz eingeschaltet und wollen wissen was wir abzahlen können..
Urteilsbegründung: Nicht relevant, trifft nicht zu... P es ist ein Wahnsinn.. Auch die Anwältin ist sprachlos..

Also wenn es dumm kommt, dann müssen wir das Haus verkaufen um den Kindesunterhlat und die <rückzahlung bezahlen zu können?

Hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation und zufällig über dieses Forum gestolpert. In dem Thread sind einige Dinge leider nicht korrekt dargestellt. Vielleicht kann ich mit meiner Erfahrung in der Abwehr des österreichischen Unterhaltsrechts ein paar Dinge wieder gerade biegen und neuen Mut machen.

Rechtsgrundlage für den Unterhaltsanspruch eines mj. Kindes in Österreich gegen ein barunterhaltspflichtiges Elternteil für den Zeitraum vom 01.03.2002 bis zum 17.06.2011 sind:
Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen von 1973 (HUÜ)
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO)
sowie in D das lex fori mit Art. 18 EGBGB, ZPO und FamFG

Zuständig für den Unterhalt ist nach Art. 5 (2) EUGVVO immer das Gericht am Wohnsitz des Kindes.

Art. 5 HUÜ, Art. 34 Abs. 1 i.V. 45 EUGVVO, Art. 6 EGBGB sowie § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG enthalten aber den deutschen Vorbehalt des ordre public (= öffentliche Ordnung). Dh, jeder Unterhaltstitel aus Österreich, dessen verfahrenseinleitender Antrag vor dem 17.06.2011 beim zuständigen Bezirksgericht eingelangt ist, kann wegen Verstoßes gegen die deutsche ordre public vor dem deutschen Familiengericht angefochten werden.

Dies gilt insbesondere bei Urteilen, bei denen die Bezirksgerichte es "vergessen" haben, den Selbstbehalt des Vaters oder die Verpflichtung der KM aus § 231 (2) ABGB bei einem Mangelfall des KV festzulegen. Ich soll zB aus etwa 600 € ALG II etwa 800 € Unterhalt leistenHuh

MERKE: In D gilt der erforderliche Selbstbehalt des KV nach der Düsseldofer Tabelle, in den maximal bis zum notwendigen Selbstbehalt des KV angespannt werden kann, der dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum (ALG II) entspricht.
Meist legen die deutschen Gerichte wg. diverser BGH-Urteile den Selbstbehalt des KV etwa in der Mitte des erforderlichen und des notwendigen Selbstbehalts fest. Die Mitte von aktuell 1.023 € und je nach individueller Situation 600-700 ALG II ist aber immer noch mehr, als was die - diplomatisch bleiben! - Gerichte in Österreich einem übrig lassen.

Und da sitzt Euer HebelIdea
Art. 1 i.V. 20 (2) GG garantieren jedem Bürger in D ein Existenzminimum. Das sind aktuell ca. 380 € Grundsicherung plus Wohnungskosten plus Zuschläge bei Berufstätigkeit plus Zinsen für Hypothekenkredite usw.. Die 1.000 Euro Selbstbehalt sind da schnell zusammengerechnet.

Existiert nun ein österreichischer Unterhaltstitel gegen Euch, der Euch weniger als diesen notwendigen Selbstbehalt belassen will, Antrag an das zuständige Familiengericht am Amtsgericht Eures deutschen Wohnsitzes. Etwa so:

Ich erhebe Feststellungsklage und beantrage:
die Beschlüsse des Bezirksgerichts Irgendwo vom xx.xx.xxxx (Aktenzeichen xxxxx) sowie die jeweiligen Kostenbeschlüsse in Deutschland wegen Verletzung der deutschen ordre public nicht anzuerkennen und für nicht vollstreckbar zu erklären.

Begründung:
a) Beschreibung der materiellrechtlichen Vorbehalte des ordre public (insbesondere Mißachtung des Selbstbehalts nach deutschem Recht, fehlende Berücksichtigung des Einkommens der KM nach deutschem Recht und und. Also ALLES, was IM ERGEBNIS mit der deutschen Rechtsordnung absolut unvereinbar ist.

b) Beschreibung der prozessualen Vorbehalte des ordre public wie zB Verfahrensfehler (hier zB die fehlende Berücksichtigung der 3% Abzug für alexerl o.ä), fadenscheinig abgewiesene Befangenheitsrügen gegen die Rechtspflege, offensichtliche Rechtsbeugung usw. Also, ALLES was die deutsche Rechtsordnung nicht als ordentliches, rechtsstaatliches Verfahren bezeichnen würde.

Kein Familiengericht in D kann es sich erlauben, einem Bürger in Deutschland die im GG definierten Grundrechte abzuerkennen und die Vollstreckung eines Unterhaltstitels aus Ö zuzulassen, der mit der dt. Rechtsordnung unvereinbar istHeart


Dann gibt es noch einen HebelSmile
Das deutsche Familienrecht sieht die Grenze für Arbeitsbelastung eines KV im Arbeitsschutz. Danach ist niemand in D verpflichtet, mehr als 48 Stunden die Woche zu arbeiten, um seine Unterhaltsverpflichtung erfüllen zu können.
Also, Arbeitsbelastung auf Mo-Fr je 9,5 Std. runterfahren und weniger verdienen. Sobald dies in Gehaltsabrechnungen / Betriebsergebnis sichtbar wird, in Ö unter Berufung auf die Umstandsklausel Abänderungsantrag nach § 72ff AußStrG stellen und am besten mit einer Erkrankung wie Burn Out belegen. Wie es die Bezirkshauptmannschaften auch machen, datiert Ihr den Antrag natürlich rückwirkend für die vergangenen 3 Jahre des Verjährungszeitraumes, realistisch ist aber bis zum Datum des letzten Unterhaltstitels. Und dann rollt Ihr das Verfahren in Ö eben noch mal auf. Damit stoppt Ihr gleichzeitig auch eine gegen Euch laufende Zwangsvollstreckung in D. Ich mache das schon viele Jahre so und bekomme im Rekurs in Ö zu 80% RechtBig Grin

Es gibt also nur einen Grund zu resignieren: Den seht Ihr jeden Morgen im SpiegelBlush

Eure Posts erreichen mich per Mail. Wie ich Zeit finde, kann ich Euch sicher noch die eine oder andere Frage - keine Rechtsberatung - beantworten.

Viel Erfolg!

Ach ja - die Kampfzicken im Forum mögen vor einem Kommentar bitte berücksichtigen, daß meine Kinder in den letzten 12 Jahren vielleicht gerade mal 2 Jahre lang eine Chance hatten, ihren Vater regelmäßig zu sehen. Seit 6 Jahren überhaupt nicht mehr. Ich habe auch keinerlei Informationen über ihren Werdegang von der KM erhalten. Im Namen des Kindeswohls - äähh - östereichischen Volkes - äähh - österreichischem BIP!
Das Wesen des Faschismus ist es, ein System für schützenswerter zu halten als die darin lebenden Menschen (Theodor Adorno).
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