19-06-2012, 17:42
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Das wiederspricht ja wohl dem hier
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Schon mal jemand versucht, diese Diskrepanz zwischen den beiden Artikeln anzugehen ?
Es kann ja wohl nicht angehen, dass
a) 95% aller Mütter die Kinder betreuen
b) 95% aller Väter zu Unterhalt verdonnert werden
c) Männer die den übrigen 5% zuzuordnen sind, nicht dem Schutz der Gesellschaft unterstehen.
Ich hätte echt Lust das mal vor dem Verfassungsgericht zu diskutieren.
Auf jeden Fall weiss ich jetzt, dass die Helferindustrie letztendlich verfassungsrechtlich sogar dazu angehalten ist, die Mütter zu schützen. Ist man ein Vater und hat das ABR, ist man völlig ungeschützt, denn nur Mütter sind hier predestiniert, für sich Schutz zu beanspruchen.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Das wiederspricht ja wohl dem hier
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Schon mal jemand versucht, diese Diskrepanz zwischen den beiden Artikeln anzugehen ?
Es kann ja wohl nicht angehen, dass
a) 95% aller Mütter die Kinder betreuen
b) 95% aller Väter zu Unterhalt verdonnert werden
c) Männer die den übrigen 5% zuzuordnen sind, nicht dem Schutz der Gesellschaft unterstehen.
Ich hätte echt Lust das mal vor dem Verfassungsgericht zu diskutieren.
Auf jeden Fall weiss ich jetzt, dass die Helferindustrie letztendlich verfassungsrechtlich sogar dazu angehalten ist, die Mütter zu schützen. Ist man ein Vater und hat das ABR, ist man völlig ungeschützt, denn nur Mütter sind hier predestiniert, für sich Schutz zu beanspruchen.