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sonderbedarf
#1
Hallo.
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw
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#2
Warum bezahlst du Unterhalt für deine jüngste Tochter? Bist du wieder geschieden? Und bei 712 bist du längst kein "outlaw". Du zahlst eh zu viel.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#3
Hallo.
Bin natürlich auch meiner jüngsten Tochter zum Unterhalt verpflichtet,bin nicht geschieden.
Meine Frau und ich leben glücklich zusammen.
wieso zuviel Unterhalt?
Bei einem bereinigtem Netto von 2030 € normalerweise Stufe 3 durch 3 unterhaltsberechtigte stufe 2.
Kinder aus erster ehe 12 und 15 jahre. gruß outlaw
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#4
(30-06-2012, 23:11)outlaw pete schrieb: Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,...
Ist meines Wissens nach nichts Unvorhersehbares und somit kein Sonderbedarf.
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#5
Hallo.
das übliche Klassenfahrt,Kieferorthopäde und Konfirmation.
Alles in allem Ja will 1200 € von mir und ich hab nicht die geringste Ahnung wie das bezahlen soll.
Ach ja meine Frau arbeitet zur zeit nicht.
gruß outlaw
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#6
Willkommen im Forum. Hast Du in FAQ schon das Kapitel zu Sonderbedarf gelesen?

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#sonder
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#7
Hallo.
Ich schon etwas schlau gemacht.
Das Ja argumentiert so: da ich Unterhalt in einer der untersten Stufe bezahle hab ich mich zu beteiligen.
Ex könnte das aus laufenden unterhalt nicht ansparen können.
Obwohl sie Theoretisch mehr Geld zu Verfügung hat.
Gruß outlaw
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#8
Dem Jugendamt würde ich eine klare Absage erteilen mit den Begründungen aus dem Kapitel Sonderbedarf in den FAQ und es auf eine Klage ankommen lassen.

Falls sie überhaupt klagen sind der Streitwert und die Kosten daraus gering. Deine Chancen sind gross, auch dahingehend, es der Gegenseite schwer zu machen und ein klares Signal zu setzen, dass Du Dich nicht so leicht über den Sonderbedarf melken lässt.
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#9
Ich glaub es geht auch immer um "unvorhergesehem Sonderbedarf".

Klassenfahrten - sind i.d.R. nicht unvorhergesehener Bedarf, sondern Monate vorher angekündigt
Kieferorthopäde - kommt auch nicht plötzlich, zudem zahlt die GKV den Betrag zurück, wenn die Klammer regelmäßig getragen wird. Soll Mami ein Darlehen aufnehmen.
Konfirmation - Auch nicht unvvorhersehbar, schließlich wird das Kind ein Jahr vorher angemeldet. Zudem ist eine teure Feier keine Pflicht und das Kind bekommt i.d.R. massig Geldgeschenke, sollte für eine "normale" Feier reichen.

Ich würde alles ablehnen.
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#10
(02-07-2012, 14:09)IPAD schrieb: Ich glaub es geht auch immer um "unvorhergesehem Sonderbedarf".

Klassenfahrten - sind i.d.R. nicht unvorhergesehener Bedarf, sondern Monate vorher angekündigt
Kieferorthopäde - kommt auch nicht plötzlich, zudem zahlt die GKV den Betrag zurück, wenn die Klammer regelmäßig getragen wird. Soll Mami ein Darlehen aufnehmen.
Konfirmation - Auch nicht unvvorhersehbar, schließlich wird das Kind ein Jahr vorher angemeldet. Zudem ist eine teure Feier keine Pflicht und das Kind bekommt i.d.R. massig Geldgeschenke, sollte für eine "normale" Feier reichen.

Ich würde alles ablehnen.
Dem kann ich nur zustimmen.

Abgesehen davon, wieviel soll eine Konfirmation denn kosten?
Vielleicht 50,-€ an Gebühren und Lehrmaterial?
Das kann schon von der Höhe her kein Sonderbedarf sein.
Eine Konfirmationsfeier (um die geht es vermutlich) ist auf jeden Fall niemals Sonderbedarf.

Zahnspangen werden im medizinisch notwendigen Rahmen voll von der KK gezahlt. Es muss lediglich ein Eigenanteil vorgestreckt werden, der bei erfolreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet wird.
Da der hauptsächlich betreuende Elternteil den größten Einfluss auf den Erfolg der Behandlung hat, ist es doch logisch, dass dieser auch den Eigenanteil leistet.

Was noch hinzu kommt:
Zitat:Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.

Hier wäre das ungefähre für den Sonderbedarf einzusetzende Einkommen von outlaw pete 2030 - 5% - 712 - 238 -950 = 28,50€

und das von der Mutter 1600 - 5% - 950 = 570

Das würde bedeuten, dass selbst wenn man den Sonderbedarf anerkennen würde, outlaw pete lediglich ca 1/20 davon zu tragen hätte.
Also von den vom Jugendamt festgestellten und geforderten 1200,-€ "Sonderbedarf" müsste er nur ca. 60,-€ zahlen. Den Rest die Mutter.
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