Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#26
(02-08-2012, 16:54)Lidi schrieb: ..., sodass ich täglich beim ANwalt anrufe und frage, ob er Post hat.
An das Urteil wird er schon kommen. Du solltest allerdings wirklich z.Zt. nicht zu ungeduldig sein. In der Ruhe liegt die Kraft. Angel Smile

Liegt wahrscheinlich daran, dass z.Zt. Urlaubssaison ist und tatsächlich wegen Sommer/Ferien/Urlaub viel Arbeit bei zu wenigen Leuten liegt.
Gerade bei den Behörden, die nicht dem Druck der freien Marktwirtschft unterworfen sind. Tongue
Zitieren
#27
danke blue für die aufmunternden Worte.
Wenn man bedenkt, dass genau Du mich - leider zurecht - mich so richtig mit ner prise zynik fertig gemacht hast.
but thats out of theme
Zitieren
#28
das problem scheint mir doch mehr auf deiner seite zu liegen.
dein letzter thread liegt drei monate zurück und du hast bis dato keinen antrag in der pipeline.
stattdessen fragst du hier, ob das JA nicht für dich ein verfahren anschieben müsste.

ich glaub nicht, dass es mit der einstellung etwas wird. sorry.
Zitieren
#29
(02-08-2012, 20:10)Lidi schrieb: Wenn man bedenkt, dass genau Du mich - leider zurecht - mich so richtig mit ner prise zynik fertig gemacht hast.
Den Verlust meiner Kinder kann ich zum Teil nur mit einer großen Portion Zynismus ertragen.
Im kommenden Monat sind es genau vier Jahre, wo ich sie nicht mehr gesehen habe. Sad
Zitieren
#30
@Iglu:
Seit etwas mehr als 2 Monaten boykottiert sie den Umgang mit einer ziemlich unglaublichen Begründung.
Ein letztes Vermittlungsgespräch bzgl. Umgang beim JA, welches ich angefragt hatte, ist einen Monat her.
Kurz darauf war die Verhandlung bzgl. des anderen Kindes.
Leider dauert es, bis dann 2 Wochen später das schriftliche Urteil rauskommt und man dann an das Urteil kommt.
Du hast Recht, das waren 3 Monate.
Seit 3 Monaten habe ich die Gewissheit, dass ich dieses Urteil bekomme.
Zitieren
#31
einen antrag auf erweiterung des umgangs hättest du vor drei monaten stellen können.

gegen den umgangsboykott hättest du auch längst vorgehen können, notfalls im einstweiligen verfahren.

das andere verfahren auf dessen beschluss du do verzweifelt wartest, hat auch nur sehr bedingt auswirkungen auf deine situation.

du scheinst sehr schlecht beraten zu sein.
Zitieren
#32
So, ich habe jetzt die Info erhalten, dass ich in das Urteil bzgl. des anderen Kindes keine Einsicht bekommen werde, ausser BEIDE? Parteien stimmen zu, was bei der KM wohl recht unwahrscheinlich ist.
Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet (Wie leider so ziemlich mit dem Meisten in dieser Sache ;( )

Da klatscht so ne KM als Höhepunkt all ihrer kranken Aktionen einen der beiden Söhne um, was dazu führt, dass der zum Vater kommt und ich kann mich in keinster Weise auf dieses Urteil mit all den Gutachtern beziehen, während bei meinem Fall kein Gutachter für notwendig erachtet wird!
Wie soll das nur weitergehen? Nachdem die KM die Mediation hat platzen lassen und jeglichen Umgang boykottiert, wird die Richterin dann doch einen Gutachter einsetzen, anstatt mal die zig vorhandenen Gutachten heranzuziehen. Und dann dauerts erstmal 8 Monate, bis der zu irgendeinem Urteil kommt ?

Warum kann mir ein Psychologe allein nach Studium von ca. 50 Emails der KM - also ohne diese persönlich zu kennen - eindeutig sagen, dass bei der Frau ein unbedingt zu therapierendes schweres psychisches Defizit vorliegt und schon vor Monaten voraussagen, dass es zu Gewalteinwirkung kommen wird - was dann ja auch eingetreten ist, aber das spielt alles keine Rolle.
Der Psychologe sprach von eindeutigen, immer wiederkehrenden Mustern in den Email-Schilderungen der KM, aber das interessiert anscheinend keinen Richter und auch keinen JA-MA, wahrscheinlich nicht einmal irgendwelche Gutachter.

Ich werde morgen mit dem Anwalt sprechen und dann klagen.

@Iglu: Du magst Recht haben, ich werd morgen vielleicht schlauer sein. Momentan gehe ich davon aus, dass mein Anwalt weiss, was er tut. Mal sehen.
So ganz stimmt da nicht mit den 3 Monaten. Vor 3 Monaten waren wir noch mitten in der Mediation, innerhalb der die KM mir zu dem Zeitpunkt eine Erweiterung des gerichtlich verfügten Umgang zugestanden hatte.
Als sie dies zurückzog und den Umgang boykottierte, hätte ich vielleicht schneller handeln müssen, anstatt den Fehler zu machen und darauf zu vertrauen, dass das JA hier etwas tut bzw. tun kann.
Es ist jetzt so, mein Anwalt sagte irgendwas davon, dass ich schon bzgl. Umgang geklagt hätte und dies daher nicht nochmal könne. Dass wir daher jetzt auf ABR klagen sollten. Hab ich nicht so richtig verstanden, aber der ist tagtäglich vor Gericht und scheint zu wissen, was effektiv ist und was nicht viel bringt.
Zitieren
#33
(07-08-2012, 11:00)Lidi schrieb: Warum kann mir ein Psychologe allein nach Studium von ca. 50 Emails der KM - also ohne diese persönlich zu kennen - eindeutig sagen, dass bei der Frau ein unbedingt zu therapierendes schweres psychisches Defizit vorliegt und schon vor Monaten voraussagen, dass es zu Gewalteinwirkung kommen wird - was dann ja auch eingetreten ist, aber das spielt alles keine Rolle.

Was sagt die Staatsanwaltschaft? Du hast doch sicher Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet- oder etwa nicht?

Falls nicht- was erwartest Du von der Justiz, wenn Du selbst nichts machst?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#34
Es wurde definitiv Strafanzeige gestellt, aber nicht von mir, da ich eigentlich gar nicht genau weiss, was die KM ihm angetan hat.
Die Anzeige kam vermutlich vom anderen Vater.
Du musst wissen, dass ich ja nur am Rande mitbekommen hatte, dass da was vorgefallen sein könnte.
Erst als ich das JA anrief und erfuhr, dass die umgehend mit 1-2 Leuten bei der KM aufgeschlagen sind um nach dem Rechten zu sehen, war mir klar, dass da wirklich etwas vorgefallen war.
Ich sollte noch erwähnen, dass der Psychologe von mir privat aufgesucht wurde.
Zitieren
#35
GROßER GOTT!

Mein blutdruck sprengt hier gerade jede skala.

Dein anwalt ist entweder auf urlaub im wolken kuckucksheim, hat seine staatsexamina auf dem jahrmarkt geschossen oder er verarscht dich nach strich und faden, wenn er dir solche hanebüchenen flausen in den kopf setzt und sonst nur durch untätigkeit glänzt.

Werd den los!!!

Stell verdammt nochmal anträge!!!
Zitieren
#36
Also Iglu, ich werde den morgen dazu befragen und Dir von seinen Antworten berichten. Ob ich den dann wechsle, werde ich morgen sehen, wenn ich 8hoffentlich) Deine Antworten zu seinen lese.

Es ist ja so, dass er den Fall komplett kennt und ihr nur das, was ich hier geschildert habe. Es ist durchaus möglich, dass daher gewisse Miss- oder Unverständnisse herrühren. Mehr dazu morgen.
Zitieren
#37
jo, frag mal deinen anwalt. dann wartet ihr zwei süßen nochmal ein paar monate ab und trinkt tee. und dann wird schon alles gut.

man möge mich lauthals korrigieren wenn ich etwas falsches sage.

als nichtbeteiligter akteneinsicht in ein verfahren zu bekommen ist albern.

umgangsanträge kann man immer wieder stellen.

wenn dein anwalt es mit dem abr ernst meinte, hätte er den antrag vor monaten eingetütet.

bei der konstellation (umgang alle zwei wochen 3 stunden, das kind seit monaten nicht gesehen, familienhilfe bei ex) wird dir nie und nimmer das abr übertragen. Eher landet das kind in einer pflegefamilie.

Du brauchst als basis für alles andere soliden und v.a. MEHR umgang.

Die chancen dafür verschlechtern sich je länger du wartest.
Zitieren
#38
Also ich weiss ja nicht, aber das kommt mir doch etwas übertrieben vor.
Vor Monaten konnte ich kaum was mit ABR klagen, da man während einer laufenden Mediation nicht klagen kann und die Mediation ja auch zu fruchten schien.
Das mit der AKteneinsicht kann nicht albern sein, denn erstens hätte mein Anwalt das dann gar nicht erst versucht und zweitens ist das Wort "Nichtbeteiligter" n bisschen ... . Ich sehe das so, dass wenn ein Gutachten über die Alte vorliegt, dass man dann nicht ein halbes Jahr später noch eines braucht.
Aber das ist vielleicht Auslegung.
Lt. Einschätzung meines Anwalts ist nicht unbedingt die von Dir beschriebene Konstellation ungünstig, sondern, dass unser Sohn mit beiden Eltern anscheinend ein vertrautes Verhältnis hat. So sagte er es jedenfalls.
Die KM bekommt seit einem halben Jahr keine 10h Familienhilfe mehr, da sie jegliche Kommunikation bzw. Hilfestellung und Vermittlung seitens des JA rigoros ablehnt.
Übrigens frage ich mich, wie es sein kann, dass, falls ich auf ABR klage, die 2 Monate boykottierter Umgang MIR negativ angelastet werden können. 2 Monate sind ja nun auch keine Ewigkeit - ausser für mich.

Iglu, wie gesagt, morgen klär ich das ab und SPÄTESTENS übermorgen wird die Klage eingereicht und irgendwas wegen Umgang.
Zitieren
#39
ich erspare es mir jetzt mal mit dir herumzudiskutieren. Es ist ja gut denkbar, dass mir hier einige wesentliche fakten durchgeflutscht sind.

Ich wünsche dir jedenfalls aufrichtig und von herzen für dein kind und dich alles gute.
Zitieren
#40
Ich bin Dir auf jeden Fall äußerst dankbar für Deine konstruktive Kritik.
Zitieren
#41
So, mein Anwalt hat mir erklärt, dass ich NICHT nochmal auf Umgang klagen kann, da ich ja in der letzten Gerichtsverhandlung vor 9 Monaten einen festen Umgang zugesprochen bekommen habe. Damit habe ich das Recht auf Umgang, voll toll.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich nur über Zwangsgelder o.ä. Druck machen, was mir aber unterm Strich auch keinen Umgang garantiert und im Hinblick auf ein grosses Ziel, nämlich das alleinige Sorgerecht, auch ungeschickt sein kann.
Das ich keine Erweiterung des Umgangs einklagen kann o.ä., kann ich nur schwer verstehen.
Ich bin n bisschen frustriert.
Da führt man eine nach einer Eilverhandlug eine Hauptverhandlung, bei der sich beide zur Mediation verpflichten.
Da macht man nix Schlimmes und verhält sich anstandslos, aber die KM bricht die Mediation ab, die Umgangstermine ebenso und klatscht ihren anderen Sohn um.
Boah, ich weiss noch, wie der Mediator mir betroffen in einem 2er-Gespräch sagte:"Da muss man echt was tun".
Und als Belohnung für alles darf ich jetzt im Blindflug auf irgendwas klagen, wobei alles total ungewiss ist, da ich ja fast gar keine neuen Fakten in der Hand habe.
Dann darf ich vor Gericht wieder 2 Minuten reden und versuchen zu belegen, dass die Alte eine Vollirre (und das ist leider keine Übertreibung) ist und dann gibts wieder die Bemerkung, dass da doch etwas mehr vorliegen müsste, um Gutachter etc. einzuschalten. Dann ist die Zeit mal wieder zu schnell vergangen und man regelt mal eben in ner Minute den Umgang und schon gaht man vor die Tür und sagt sich: "Gut dass ich nicht untätig war und geklagt habe".
Was ein Sch€!$$

Kann hier irgendeiner sagen, wie die Chancen stehen, dass im Rahmen meiner Verhandlung dann doch Einsicht in das andere Verfahren genommen wird?
Oder sollte ich einfach darauf klagen, dass ich die Erziehungsfähigkeit der KM in Frage stelle? Dies hat mir jemand empfohlen, aber so richtig viele neue Argumente habe ich auch dafür nicht vorzubringen.
Oder darf Frau pro Kind einmal so richtig zulangen, ohne dass dies für die anderen Kinder folgen hat?

Am montag hab ich ein längeres Anwaltsgespräch, bis dahin wäre ich für Hinweise dankbar.
Zitieren
#42
du bist echt drolligBig Grin

Du willst an deinem umgangsbescluss/vergleich etwas ändern?
Guckst du mal hier 1696bgb/166famfg.

Für alles, was dir hier geraten wird, gibt es irgendwelche paragraphen. Es ist tatsächlich alles möglich.
Es muss nur jemand auf ein blatt papier schreiben und zum gericht befördern.

Werd den anwalt los!
Zitieren
#43
(08-08-2012, 16:12)Lidi schrieb: Kann hier irgendeiner sagen, wie die Chancen stehen, dass im Rahmen meiner Verhandlung dann doch Einsicht in das andere Verfahren genommen wird?

Niemand kann Dir sagen, wie die Chancen stehen. In Deutschland ist das Familienrecht kein Recht, sondern von der Tagesform des Richters abhängig. Nirgendwo in diesem Land wird da Recht so gebeugt und verbogen wie in den Urteilen zu Unterhalt, Umgang usw.

Anders herum gefragt: was hast Du denn zu verlieren?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#44
Aalso,
ich hatte diesen Thread aufgemacht, weil ich die JA-MA gefragt hatte, ob das JA aufgrund des ausgesetzten Umgangs das FG einberuft.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass das Aussetzen des Umgangs keine kindeswohlgefährdende Massnahme darstellt nach §8a SGB VIII und die daher nix machen (Es wurde mir übrigens ebenso vom JA bestätigt, dass die KM auf keinerlei Vermittlungsversuche eingeht).
Der von Dir, Iglu, angesprochene Paragraph 1999, ich glaube Du meintest 1666, bezieht sich auch auf Kindeswohlgefährdung.
Ich frag mal jetzt doof:
Liegt durch boykottierten Umgang eine Kindeswohlgefährdung vor?
Wenn ja, habe ich, aber nicht das JA, die Möglichkeit, das FG einzuberufen und eine Umgangserweiterung zu beantragen?
Wenn nein, bringt mir 1666 auch nix, oder?
166 hört sich natürlich für mich als Juristen-Noob gut an, ich werde auf jeden Fall berichten, was mein Anwalt dazu sagt.
Ich bin Iglu schon dankbar für seine bisherigen und hoffentlich zukünftigen Beiträge, aber er möge es nicht falsch verstehen, wenn ich darum bitte, dass mir irgendjemand anders ein paar Worte dazu sagt.
Wenn ich diese Seite richtig verstehe: http://trennungsfaq.com/umgang.html
sind die Dinge, die man Einklagen kann, und, die, die effektiv umgangstechnisch passieren, 2 verschieden paar Schuhe, daher weiss ich nicht, ob mein Anwalt einfach nur realistisch handelt oder Iglu Recht hat.
Vielleicht sollte ich einfach mal informationshalber einen anderen Anwalt zu konsultieren, aber ehrlich gesagt, kann der mir auch einen erzählen und ob und was dann am Ende rauskommt...
Zitieren
#45
@Ausstriake:
Was ich zu verlieren habe? Lt. einigen Aussagen kann es sein, dass, wenn ich das ABR beantrage, mein Kind eher in eine Pflegefamilie kommt als zu mir. Das wär schon nicht so opti.
Bzgl. Umgang hab ich nix zu verlieren, aber auf was ich da klagen soll, weiss ich halt noch nicht so genau.


Boah, jetzt hab ich doch son 1696 gefunden. Beim Gesetzestexte lesen ist mir Folgendes durch den Kopf gegangen:
ICh werde nur immer verwirrter, anstatt zu Erkenntnissen zu kommen.
Ich frage mich nach dem Sinn meines Threads und ob und wie mir überhaupt geholfen werden kann.
Leider geht es nicht um mich - das wäre verschmerzbar - sondern um mein Kind.
Zitieren
#46
Ich habe jetzt nicht nochmal alles gelesen aber wenn du eine gerichtliche Umgangsvereinbarung hast und sie hält sich nicht dran, dann musst du tatsächlich wieder zum Gericht.
Allerdings, nicht um eine Änderung der Vereinbarung zu beantragen, sondern, ihre Vollstreckung.
Diese erfolgt dann, bei Einsicht des Richters, in Form einer Ordnungsstrafe (selten) oder in Form einer kraus gezogenen Stirn bzw. einem einem "Dududu" in Kombination mit einem wackelnden Zeigefinger (häufiger).

Das hätte dir aber eigentlich dein RA erklären müssen, statt lapidar zu erklären, dass eine Abänderung nicht geht. Ich würde den auch an die Luft setzen.

Steht in deiner Vereinbarung etwas von der Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG?

Gib doch mal ein paar Details der Vereinbarung.
Zitieren
#47
ich nerve, gell?Big Grin

Schau dir mal die erste seite deines threads an. da steht alles, was du wissen musst. da taucht 1696 bgb auch schon auf, sogar verlinkt.

Aber gegen beratungsresistenz ist eben kein kraut gewachsen. Deshalb schreibt hier auch keiner mehr.

Werd den anwalt los!
Zitieren
#48
@beppo:
Im Urteil steht nix von §89, eigentlich steht da nur Vergleich: und dann die formulierte Umgangsregelung. Also NUR die Umgangsregelung. Mein Sorgerechtsantrag wurde im Zuge eines Mediationsversuchs ausgesetzt.

Der Anwalt sagte mir schon, dass ich da jetzt bzgl. Vollstreckung Gas geben könnte, aber warf halt zugleich ein, wieviel dabei rauskommt, vor allem in Bezug auf ein grösseres Ziel.
Zitieren
#49
Das ist schlecht.
Soll dich aber nicht abhalten, gerichtliche Sanktionen zu beantragen.
Und die Aufnahme dieses Passus.

Und es ist einen Grund mehr, deinen nutzlosen Anwalt zu feuern.
Zitieren
#50
beppo schrieb:Soll dich aber nicht abhalten, gerichtliche Sanktionen zu beantragen.
Und die Aufnahme dieses Passus.
Bei "Altregelungen" (also solche, die VOR Inkrafttreten des FamFG beschlossen wurden) kann man Folgendes schreiben:

http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=34

Dann wird das Gericht entsprechend des unter 2. hilfsweise gestellten Antrags die Vollstreckungsklausel aufnehmen (und der gegnerische Anwalt wird beschämt -aber vollmundig- das Gleiche beantragen).
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? NewMetal85 6 907 17-09-2024, 13:51
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste