@ibykus
das kind ist erst 1,5, muss neu beantragt werden.
m.m.n. kommt hier eigentlich zur kurzfristigen vollstreckung nur noch eine umgangspflegschaft in frage.
aber gerichtliche Umgangsregelung besteht doch, lese ich weiter oben.
dann:
"wird beantragt
die Vollsteckungsklausel des § 89 II FamFG dem Beschluss v. beizufügen."
Nicht erst warten, bis die KM die Situation ausnutzt.
Allein die in der Vollstreckungsklausel liegende Androhung, dass es teuer werden könnte, hilft Streit zu vermeiden.
@ ibykus
jaja, das ist richtig. das ist ja auch nicht das problem.
das problem ist, dass der to einem inkompetenten anwalt "hörig" ist der von a-z alles falsch gemacht hat, was man so falsch machen kann trotz einer eigentlich guten ausgangslage.
Der to ist noch nicht so weit das zu glauben/einzusehen.
außerdem rafft der to nicht, dass er kurz davor steht sein kind zu verlieren und hat daher unendlich viel zeit und geduld.
(08-08-2012, 18:41)Lidi schrieb: @beppo:
Im Urteil steht nix von §89, eigentlich steht da nur Vergleich: und dann die formulierte Umgangsregelung. Also völliger Bockmist! Deine RAtte scheint wirklich unbrauchbar zu sein.
(08-08-2012, 18:41)Lidi schrieb: Mein Sorgerechtsantrag wurde im Zuge eines Mediationsversuchs ausgesetzt. Warum nicht daran aufsetzen? Mediation war, wie erwartet, für den [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Also jetzt nach der neuen Regelung tatsächlich neu aufsetzen und Sorgerecht beantragen!?
Wenn mir hier nicht widersprochen wird, benötigst Du dafür keine RAtte.
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(08-08-2012, 22:13)blue schrieb: Wenn mir hier nicht widersprochen wird, benötigst Du dafür keine RAtte. Ich widerspreche dir.
In Sorgerechtssachen ist ne RAtte zwar nicht zwingend vorgeschrieben aber ohne so einen schwarzen Wicht, wird er in der Verhandlung gnadenlos über den Tisch gezogen, da er noch keinerlei Erfahrung mit Gerichten hat.
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09-08-2012, 17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-08-2012, 17:22 von Lidi.)
so, es gibt Neuigkeiten, manchmal ist es so einfach:
Ich habe dem Anwalt heute einfach mal ein paar Schnipsel aus diesem Thread zusammenkopiert und zugesandt.
Um ihm nicht zu sehr auf den Schlips zu treten, hab ich extra dabeigeschrieben, dass er nur mal kurz drüberfliegen soll.
Heute nachmittag hat er sein Mandat niedergelegt, wegen Vertrauen...
Ich wollte ihn nicht loswerden, nun bin ich ihn durch meine doofe Mail an ihn los und unterm Strich da, wo Iglu und andere mich hinschubsen wollten.
Montag morgen hab ich einen Termin bei einem anderen Anwalt, den mir ein Bekannter empfohlen hat.
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Denkende und sich informierende Mandanten hat sie nicht so gerne, die unehrenwerte Anwaltschaft. Könnte ja die schamlose Rechnungsstellung nach RVG gefährden und vielleicht sogar (oh graus!) Arbeit machen. Arbeit! Geht gar nicht.
ich trau mich kaum zu fragen: was war denn das für ein anwalt?
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Ich muss nochmal betonen, dass ich nicht glaube, dass der ANwalt unbedingt verkehrt lag, sondern eher ich hier etwas falsch dargestellt habe bzw. was Wichtiges vergessen habe.
Also es ist nun so wie es ist, den Anwalt schlecht zu machen halte ich für sehr fragwürdig.
wenn dein nächster anwalt was taugt, wirst du ja live und in farbe miterleben, wir er vom hocker fällt.
Dann fällt hoffentlich auch bei dir der groschen.
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selbst wenn der am Montag "vom Hocker fällt", ist noch nicht gegeben, ob und inwiefern da was Besseres rauskommt.
Das werd ich im Endeffekt nie sicher beurteilen können.
Ich habe den Plan, dem neuen als Erstes ebenfalls eine Zusammenfassung dieser Diskussion zu überreichen.
Was haltet ihr davon?
was rauskommt weiß man vorher sowieso nicht.
ABER ein guter fachanwalt für familienrecht, der lange ortsansässig ist und die richter und sonstige handelnde personen kennt, kann eine ziemlich treffsichere prognose abliefern.
schilder dem ra einfach deinen fall und den bisherigen verlauf, zeig ihm deine unterlagen.
dann berichtest du, was er dazu sagt.
(09-08-2012, 17:20)Lidi schrieb: Heute nachmittag hat er sein Mandat niedergelegt, wegen Vertrauen... Tja, viele von denen mögen keine (mit)denkenden Klienten. Ich finds cool, dass er diese Konsequenz für sich selbst gezogen hat.
Meine RAtte hatte ich meist nur zur Formulierungshilfe und das Formaljuristische Geschreibsel benötigt. Auch hatte er mir immer zuerst seine Schreiben ans Gericht vorlegen müssen, bevor er es abgeschickt hat. Er hatte somit gute Arbeit geleistet und sein Geld verdient.
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@alle
mir scheint, als wenn alles gewollt, aber bitte nichts zu unternemen ist.
Der Anwalt ist ein Vollpfosten, der um des Mandats willen alles verspricht, aber nichts wirklich unternimmt. Tröstende Worte kann man sich in der Kirche holen, aber nicht bei einem echten Juristen. Vielleicht ist der Beauftragte ja lediglich ein Anwald.
Und so lange man mit dem Anwald diskutiert, statt ihm Direktiven zu geben, so lange wird es zu keinem Resultat kommen.
Und je länger man wartet, desto geringer werden die Chancen, etwas Positives zum Wohl des Kindes zu erreichen, denn dann wird die Frage gestellt werden, warum nicht früher !
Noch ist es nicht zu spät den Anwald gegen einen Anwalt auszutauschen.
Besser spät als nie!
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So, ich war heute bei nem neuen Anwalt.
Hab ihm n ganzen Stoss Papier gegeben, darunter auch Teile dieser Diskussion. Er wollte erstmal alles durcharbeiten, aber auf jeden Fall diese Woche irgendwas bzgl. Umgang zu starten.
Das Erstgespräch dauerte fast eine Stunde, obwohl es aus gegebenem Anlass vornehmlich um das Thema Umgang ging.
Besonders krank fand ich so Gedanken, dass einem möglichen Versuch, den Umgang zu erweitern, wahrscheinlich entgegengesetzt werden wird, dass mein Kind ja schon monatelang keinen Kontakt zu mir hat und das dann zu viel auf einmal wär. Obwohl die KM dran Schuld ist, was aber in dem Fall zweitrangig ist, da es um das Kind geht?. Aber naja, auf solche Gedankenkonstrukte muss man erstmal kommen.
Ist sowas wie ne gestaffelte Umgangsregelung (a la .. erstmal x Stunden und wenn er 2 ist, dann 3h mehr) eigentlich total unüblich?
Sobald sich etwas Nennenswertes tut, werd ich berichten.
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@Lidi
Dank des Zögerns des vorherigen Anwaltes ist leider viel Zeit verstrichen, Zeit, die für die KM spielt.
Und daraus könnte ein findiger Richter konstruieren, dass wenig Interesse von Seiten des KV vorhanden war, sich um eine schnellere, für den Umgang mit dem Kind positivere Lösung zu kümmern.
Schuldzuweisungen bei Schwarzröcken gegenüber ihren "Kollegen" bringen da nichts.
Lidi muss seine bisherigen Bemühungen und das jeweilige Torpedieren durch die KM chronologisch
aufzeigen, um den Verdacht des Wenigkümmerns zu entkräften.
Und dazu bedarf es eines eloquenten und duchsetzungsfähigen Rechtsvertreters, dem @Lidi ständig
auf die Finger schauen sollte!
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