Hallo Zusammen,
ich hab da mal eine Frage. Bei meinem Mann läuft die KU-Sache. Je nachdem was da rauskommt fällt vielleicht UVG-Rückzahlung an.
Bei der UVG-Rückzahlung wird da mein Einkommen miteinbezogen???
Wenn bei ihm mal eine Pfändung anstehen würde würde mein Einkommen oder mein Konto da miteinbezogen werden?
Wie schütze ich mich und mein Geld am besten?
nicole
Weiß zwar nicht wie das heute vom staffel läuft.
Damals bekam ich einen dicken Umschlag vom Jugendamt zugeschickt (exe bekam Unterhalt vor.)
Die Unterlagen Fragebogen war reichlich mit Fragen bestückt, was meine damalige Lebensgefährtin an einnahmen und -verdienst..
Das brachte natürlich Stress mit sich, es folgte die Räumliche Trennung..
ahhhhhhhhhhhhhhh ich verstehe
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Wer zahlt an wen bei dieser "UVG-Rückzahlung"? Die Ex ans Jugendamt für unberechtigt erhaltenen Unterhaltsvorschuss oder der pflichtige Vater ans Jugendamt für den an die Ex ausbezahlten Unterhaltzsvorschuss oder sonst jemand?
Pfändungen bei Ehepartnern von Pleitiers gehen nur bei gemeinsamem Eigentum (z.B. Geld eines gemeinsamen Kontos oder bei Gütergemeinschaft). Dein Einkommen ist deine Sache. Allerdings wird ständig danach gefragt. Einfach nichts sagen.
Der KV zahlt dem JA den Unterhaltsvorschuss zurück was die KM vorher beantragt hat.
Es besteht kein gemeinsames Konto. Gütergemeinschaft besteht sollte man das direkt anders regeln ??? Per Ehevertrag oder wie?
Mein Einkommen habe ich bisher nie angegeben und möchte das auch nicht. Egal ob es den UVG oder den KU betrifft.
Was ist denn wenn wir uns trennen würden und nicht mehr zusammen wohnen kann man dennoch mein Gehalt mit einbeziehen UVG/KU?
Heißt das das wenn wir in Gütergemeinschaft wohnen die auch bei mir pfänden könnten???
Nicole
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(19-07-2012, 20:25)Bernie schrieb: Heißt das das wenn wir in Gütergemeinschaft wohnen die auch bei mir pfänden könnten???
Ja. Sofort ändern. Kann schwierig werden und auch was kosten, aber sofort machen. Ehevertrag, Notar.
Hallo P,
das wird sofort am Montag in Angriff genommen
Schau mal pn
nicole
Guten Morgen ihr Forumer,
jetzt muss ich hier mal in dem Beitrag meiner Frau nachfragen.
Wenn UVG Schulden von sagen wir mal 3000€ bestehen würden was könnte man denn von einem Unterhaltspflichtigen pfänden wenn er allein wohnt also ab welcher Einkommenshöhe könnte man überhaupt pfänden??
Und was ist wenn in dem Haushalt noch ein Erw. und ein mind. Kind leben?
Bernie
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(23-07-2012, 09:41)Bernie schrieb: Guten Morgen ihr Forumer,
jetzt muss ich hier mal in dem Beitrag meiner Frau nachfragen.
Wenn UVG Schulden von sagen wir mal 3000€ bestehen würden was könnte man denn von einem Unterhaltspflichtigen pfänden wenn er allein wohnt also ab welcher Einkommenshöhe könnte man überhaupt pfänden??
Und was ist wenn in dem Haushalt noch ein Erw. und ein mind. Kind leben?
Bernie
Hallo Bernie,
Du gehst meines Erachtens die Sache falsch an.
Du bist behindert, wenn nicht sogar schwerbehindert. Von daher solltest Du schon beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf einen höheren Pfändungsfreibetrag stellen.
Das kannst Du vorher schon ohne Anwalt machen. Lehnt der Rechtspfleger eine Erhöhung Deines pfändungsfreien Betrages ab, dann nimm Dir einen Anwalt, der genau das durchsetzt. Unabhängig davon, mit wie vielen Menschen Du zusammen lebst.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Zusätzlich zum Posting von "p" kannst Du die entsprechenden Pfändungsfreigrenzen oder unpfändbaren Beträge "googlen". Da findest Du viele Informationen und die entsprechende Tabelle.
Wenn Du den auf Dich zutreffenden Betrag hast, dann danach (!), den von "p" zitierten und leider öffentlich meist unbekannten §850d ZPO GUT durchlesen, denn der besagt, dass bei Unterhaltsschulden entsprechend der pfändungsfreie Betrag unterschritten werden darf. Ganz heiße Kiste!
Hallo
@ Camper
mir geht es erstmal darum das zu verstehen wie das allgemein aussieht. Bisher habe ich mich ja nie damit beschäftigt. Sicherlich bin ich mir meiner Behinderung bewusst und ich werde deinen Rat zu Herzen nehmen und mich darüber informieren.
Generell will ich Nicole einfach schützen was eine mögliche Pfändung und irgendwelche Unterhaltsansprüche angeht.
ich wollt wissen was man mir von meinem kleinen einkommen oder meiner kleinen rente pfänden kann.
@p
Wie sollte ich denn generell mit den Unterhaltsschulden umgehen?
Mit dem JA was vereinbaren? Auf was für zahlung lassen die sich denn ein??
Wie kann ich meine Frau vor Pfändungen schützen. Sie hat nichts mit meinen Fehlern zu tun. Nur durch die Gütertrennung? Reicht das denn aus?
Bernie
Hallo Bernie, soweit ich mich erinnere aufgrund Deiner vorherigen Nachrichten, bist Du derzeit Arbeitsunfähig aufgrund Deiner Krankheit. Es läuft also wohl auf eine (zumindest) Berufsunfähigkeit hinaus.
Weiterhin wirst Du wohl noch einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente stellen, sofern noch nicht geschehen. Ich vermute, derzeit bekommst Du Krankengeld.
Die gesetzl. Rentenversicherung wird Dich mit Sicherheit nochmal begutachten lassen. Danach wird die Suche nach einem geeigneten Job los gehen.
So nun versuchen wir mal konstruktiv zu planen :
1. Was pfändbar ist in Bezug auf Unterhaltsschulden, steht im § 850d ZPO. Kann man googlen. Wenn Dir Jemand mit Pfändung angehoppelt kommt, beantragst Du sofort weitere Leistungen nach SGB II und da gibt es hier ein paar Leute die sich gut auskennen. Wie gesagt : WENN !
2. Du ignorierst jetzt einfach mal Deine Unterhaltsschulden, denn Du hast Das Geld ja sowieso nicht. Beschränke Dich auf das REAGIEREN. So lange warte einfach ab.
3. Wenn der Ex Dein Konto bekannt ist, so dass ihr Anwalt oder das JA eine Pfändung diesem Konto auferlegen könnte, dann gehst Du SOFORT her und machst ein neues Konto wie folgt :
a) Entweder bei der wirecardbank.de oder
b) global-mastercard.de (Schwäbische Bank)
Diese Konten stehen nicht in der SCHUFA und tragen sich dort auch nicht ein. Gleichzeitig beantragst Du dort ein P-Konto, auch wenn das in Bezug auf § 850d ZPO nicht ganz so wirksam ist. Es ist aber dann zumindest teilweise wirksam. Natürlich teilst Du Deine neue Kot.-Nr. nicht mit! Nur immer die Alte ;-)
c) Du schlägst dem JA gar nichts vor !!! Die werden Dich ungeachtet Deiner Umstände nur über den Tisch ziehen. Ein Pakt mit dem Teufel. Du wendest Dich auch nicht an das JA. Die können Dich nämlich mal, weil DIE was von DIR wollen und nicht umgekehrt.
d) Gelder Deiner Frau können nicht gepfändet werden, so lange Ihr kein gemeinsames Konto führt und sie ihr Eigenes hat!!! Es gilt, Ehe hin - Ehe her , hier immer noch der Eigentumsvorbehalt. Also man kann einen schönen Fernseher bei Verheirateten pfänden weil keine Gütertrennung besteht ( was bei Nicht-Verheirateten wegen des Eigentumsvorbehalts auch nicht möglich wäre ), aber nicht das Konto Deiner Frau. Sie hat KEINE Unterhaltsschulden. Man kann nur Deinen SB herunter setzen, da Du verheiratet bist. Das ist Alles.
e) Es ist im Moment nichts zu holen und Basta. Sitz das mal aus. Wenn die knüppeldick auf Dich zukommen, dann musst Du zu einem guten Anwalt, der dann PKH beantragen muß und dann eine Unterhaltsabänderungsklage führen muß.
Hallo Nappo,
meinen Zustand hast du gut erfasst
Ex kennt meine Kontonummer nicht. Bin aber bei einer gr. dt. Bank. Das Konto da belassen??
Ich und meine Frau haben selbstverständlich getrennte Konten.
Bei einer Pfändung kann man einfach daher gehen und die Sachen aus der Wohnung pfänden wie TV, Laptop etc?? Und durch eine Gütertrennung könnte ich alles schützen weil alle Rechnungen auf den Namen meiner Frau laufen??
Bei mir ist nichts zu holen das wurde verteilt. Kein Dispo. Nichts. Kein Eigentum. Ich glaube beruflich werde ich nichts großartig machen können obwohl ich da auch Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid machen werde und da klagen werde.
Aber nur damit ich mal ein Verständnis haben kann bei einer kleinen Rente bei vielleicht grad mal 700€ wie weit kann man den SB überhaupt drücken??
Das man bei mir nichts holen kann ist mir klar. Ich muss ja auch leben können.
Mir geht es wirklich nur darum Nicole zuschützen denn die hat mit meinem Mist nichts zu tun. Heirat hin oder her aber sie ist an nichts schuld und soll auch für nichts gerade stehen müssen.
Bernie
1. Ich neige aus Vorsicht IMMER dazu, mind. ein Ausweichkonto zu haben. So lange kein Verfahren auf Festlegung eventuell zu zahlenden Unterhalts läuft, wird man schamlos versuchen, auch an Deine 700 Mucken dran zu kommen.
2. Gerichtsvollzieher sind natürlich auch immer unterschiedlich, aber mit den Meisten kann man reden. Zumindest ist es nicht so, dass Der Dir die Wohnung ausräumt. Das darf Er auch gar nicht. Er wird also nie einen normalen TV mit nehmen. Er KANN z.B. einen Loewe für 3 Mille mit nehmen, muß aber dann einen Ersatz (Alt-TV) hin stellen. Dann muß Er den gepfändeten Kram auch noch verwerten. Das bedeutet Arbeit für ihn und die will Er nicht haben. Du kannst hier ganz beruhigt sein. Selbst den Laptop wird er bei diesem Werteverfall nicht anrühren.
3. Nix zu holen bei Dir ? Prima Sache ! In der heutigen Zeit gar nicht schlecht.
4. Der Schacherei bezügl. eines SB in Deinem Fall kann ich nichts beitragen. Ich weiß nicht, was die Unterhaltsmaximierer Dir noch von den 700 weg nehmen könnten, ich kann es nur vermuten, dass sie es versuchen! Unterhaltsabänderungsklage dürfte der richtige Weg sein.
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(23-07-2012, 13:34)Nappo schrieb: Dann muß Er den gepfändeten Kram auch noch verwerten. Das bedeutet Arbeit für ihn und die will Er nicht haben. Du kannst hier ganz beruhigt sein. Selbst den Laptop wird er bei diesem Werteverfall nicht anrühren.
Rate hier zu Vorsicht und zu einem wachsamen Auge.
http://www.justiz-auktion.de
Es scheint sich etwas zu ändern. Habe zu o.g. Link vor kurzem auch eine Sendung im örR gesehen. Die Hürden scheinen zu schmelzen und auch Gegenstände mit relativ geringem Wert werden über Online Auktionen interessant.
Nach altem Schema mussten die Sachen geholt werden. Es müsste mit Vorlaufzeit zur Auktion eingeladen werden. Hierfür waren dann Raummieten und Personalkosten anzusetzen, etc...
Die Justiz hat ebay-like ihre eigene 3-2-1-nicht-mehr-deins Infrastruktur geschaffen und erste Berichte scheinen "positiv" zu sein.
Im Beispiel im TV war der GV ganz narrisch auf ne alte gebrauchte PS3 Gen1 und auch auf DVDs (!!!).
Hallo Nappo,
die 700 habe ich ja noch gar nicht das läuft ja alles.
Genau wie die Festsetzung des KU in der 2 Instanz.
Geht man bei der Herabsetzung des SB von 10-20% aus oder gar mehr?
Ich möchte einfach im Vorfeld wissen was ich alles machen kann um mich zuschützen und vor allem meine ! Denn ich denke dass eine Ehe unter dieser Belastung und diesen Problemen zerbrechen kann.
Auch wenn es zwischen mir und meiner keine Probleme gibt.
Ich weiß genau wie mich die ganze Sache nervt und ich kann auch gut nachvollziehen wie es ihr gehen muss und wenn man dann noch angst haben muss das das eigene Einkommen mit hineingezogen wird dann naja.
Für mich ist es einfach der wichtigste Grund das ich wissen möchte wie ich nicole schützen kann.
Bei Gütertrennung wenn alles Nicole gekauft hat darf ein Gerichtsvollzieher nichts mitnehmen. Wenn ich nichts habe an Gegenständen ausser meinen Klamotten geht er leer aus. Richtig?
Bernie
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(23-07-2012, 13:52)JahJahChildren schrieb: Es scheint sich etwas zu ändern. Habe zu o.g. Link vor kurzem auch eine Sendung im örR gesehen. Die Hürden scheinen zu schmelzen und auch Gegenstände mit relativ geringem Wert werden über Online Auktionen interessant.
Da wird wohl eine Drohkulisse aufgebaut. Ob sich wegen zwei bis acht Euro für irgendeine gebrauchte DVD das Abholen, registrieren, einstellen, verpacken, verschicken rentiert, darf bezweifelt werden. Zudem vergrössert sich durch die Rechtsprechung die Menge der Gegenstände von Jahr zu Jahr, die zum Haushalt gezählt werden. Heute sind auch normale Waschmaschinen nicht mehr pfändbar.
Tatsache ist, dass die Preise für Gebraucht-Schrott seit Jahren im freien Fall sind. Viele Produkte werden immer billiger und gebraucht wertlos, während die Schuldsummen im Verhältnis dazu immer höher werden.
Hallo Zusammen,
kann mir jemand meine Frage beantworten. Also wenn ich mit nicole Gütertrennung vereinbare (Notar) und alle Sachen in unserer Wohnung auf Nicole laufen diese nicht gepfändet werden können??
Damit ich mal das Prinzip verstehe
Bernie
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Mit Gütergemeinschaft ist alles Gemeinschaftsgut und kann somit gepfändet werden. In einer Zugewinngemeinschaft sowie bei Gütertrennung gehört alles irgendwem, der Gerichtsvollzieher darf aber bei einigen Dingen vermuten dass es dir gehört wenn du nichts anderes nachweisen kannst. Deswegen hab ich seit Jahren nichts mehr offiziell gekauft, das läuft alles auf fremde Namen. Wenn der GV nun endlich mal kommen würde (die Versager tun das leider nicht), könnte ich ihm einen Ordner mit Rechnungen präsentieren, wo z.B. drinsteht dass der Rechner auf dem ich dieses Posting tippe gar nicht mir gehört. Ich hab den geliehen. Von der Mülltonne bis zum juristischen Fachbuch: Mir gehört nix und ich kann es nachweisen. Wäre ich in Gütergemeinschaft verheiratet, würde mir das nichts bringen, ausser ich hätte die Sachen vor der Ehe gekauft (und könnte das nachweisen!).
Die detaillierte Antwort ist noch viel, viel länger und aufwendiger. So viel Beratung kann man in einem Forum nicht leisten. Gehe zu einem Notar, trage ihm dein Anliegen vor und vereinbare per Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Wir haben gerade einen Termin für übernächste Woche beim Notar unseres Vertrauens gemacht da leider nur sein Kanzleipartner vor Ort ist und unsere im Urlaub ist
Danke aber für den Tipp der Gütertrennung !!!!
Nicole
Tag Zusammen,
ich hab mal eine Frage. Wenn beim Gerichtstermin rauskommt ich müsste UVG zurückzahlen. Was dann??
Ich frag mich nämlich von was ich das zurückzahlen soll.
Oder entscheidet das gericht einfach das ich das in XX Ratenzahlen muss.
Gruß Bernie
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Registriert seit: Aug 2008
14-08-2012, 19:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2012, 19:35 von sorglos.)
Das Gericht stellt lediglich einen vollstreckbaren Titel aus. Das gilt dann 30 Jahre und der Gläubiger kann versuchen daraus zu pfänden oder mit dem Titel-Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Jugendämter fordern bei UVG meist 50.- monatlich - anbieten sollte man ihnen, wenn man will, allenfalls 5.- Wenn es nichts pfändbares gibt, werden sie auch damit allemal zufrieden sein.
Wenn der Gläubiger jetzt nichts pfändbares findet, dann später, oder nie.... Evtl. kann er auch mal die Rente pfänden. D.h. dann dass das erst ab Zahlungsbeginn wirkt und dann auch nur das weg ginge, was über dem Pfändungsfreibetrag läge.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Und 5 € nehmen die an??? Laufen da denn zinsen auf- vielleicht ne doofe frage aber ich hab doch keine ahnung. bernie
Kann mir jemand sagen ob da zinsen auflaufen die ich dann zusätzlich als schulden haben könnte. hab nirgends was gefunden.
Schönen Tag euch, Bernie
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