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Unternehmen
#1
hallo, ich lese hier schon seit einiger zeit im forum mit und benötige euren rat. ich möchte hier gar nicht großartig auf meine vorgeschichte eingehen, da dies ein eigenes thema werden soll.

kurze situation, ich bin aktuell noch verheiratet und habe eine tochter. in die ehe ging ich als angestellter und habe mittlerweile über die jahre mir eigene unternehmen aufgebaut (weiterhin immer noch angestellter). die eigenen unternehmen setzen sich aus gmbh (teilhaber) und ug´s (einige kleine firmen, wo ich öfters etwas mache) zusammen. kurz und knapp, finanziell geht es mir nicht schlecht.

da ich seit kurzem nun eine trennung vorbereite möchte ich natürlich so gut wie es geht meine unternehmen und somit meine existenz in deutschland schützen. hab ich irgendwie eine möglichkeit, meine firmen realistisch zu schützen, z.b. übertragung meiner anteile an andere firma (z.b. ltd oder gmbh) wo der inhaber ein guter freund oder familienangehörirge ist, welche mit wiederrum als geschäftsführer einstellen (gehalt am selbsterhalt), damit ich handlungsfähig bleibe.

kann man einen ehevertrag auch noch nachwirkend anfertigen?

gibt es irgendwelche ideen?
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#2
Moin.
Klar ist, dass du eine ziemlich fette Beute bist, und sich die Aasgeier im schwarzen Kittel um das Mandat deiner Ex reißen dürften.

Du musst nun klar stellen, dass man eine Kuh nicht gleichzeitig melken und schlachten kann.

Wenn also demnächst Forderungen der Gegenseite kommen, (mindestens) die Hälfte deines Einkommens und deines (Sach-)vermögens deiner Frau zu überlassen, so solltest du den Gegenvorschlag machen, dass sie die Firmen auch ganz haben kann, sofern sie dir die geforderten Summen überweist.

Inwieweit du vorbeugende Maßnahmen treffen kannst hängt, auch davon ab, wie mobil deine Firmen sind.

Mein damaliger Kumpel und Anwalt gab mir den ersten und einzig richtigen Rat:

Nimm soviel du tragen kannst und lauf so schnell und so weit du kannst!
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#3
(22-08-2012, 09:13)nicht_mit_mir schrieb: kann man einen ehevertrag auch noch nachwirkend anfertigen?

Natürlich. Den müssen aber beide Ehegatten freiwillig unterschreiben. Wie gut stehst du mit deiner Frau?

Als Teilhaber mehrerer Firmen sind vermutlich umfangreiche Vorarbeiten und Neuordnungen zu betreiben. Es gibt (teure) Berater und Fachanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, Firmen vor Scheidungen zu schützen. Je nach dem in welcher Grössenordnung du dich bewegst, wäre das vielleicht ein Weg.
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#4
Du solltest dir im Klaren sein, dass das größte Vermögen deiner Firma die Mitarbeiter selbst sind und das was beweglich ist. Namen sind Schall und Rauch.
Wenn du es schaffst das bewegliche Gut aus der Firma zu entfernen, bei irgend einer Firma deiner Verwandtschaft zu parken und deine Mitarbeiter, sofern du welche hast, zum Wechsel in eine neue Firma zum richtigen Zeitpunkt zu animieren, kannst du über dem Rest die Geier kreisen lassen. Da hat dann deine Ex immer noch genug zu verwerten und du hast die Möglichkeit wieder etwas zu entwickeln.
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#5
(22-08-2012, 09:40)MitGlied schrieb: Du solltest dir im Klaren sein, dass das größte Vermögen deiner Firma die Mitarbeiter selbst sind und das was beweglich ist. Namen sind Schall und Rauch.
Wenn du es schaffst das bewegliche Gut aus der Firma zu entfernen, bei irgend einer Firma deiner Verwandtschaft zu parken und deine Mitarbeiter, sofern du welche hast, zum Wechsel in eine neue Firma zum richtigen Zeitpunkt zu animieren, kannst du über dem Rest die Geier kreisen lassen. Da hat dann deine Ex immer noch genug zu verwerten und du hast die Möglichkeit wieder etwas zu entwickeln.

Sicherlich ein Gedankenansatz, kann man aber nicht verallgemeinern.
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#6
(22-08-2012, 09:13)nicht_mit_mir schrieb: hab ich irgendwie eine möglichkeit, meine firmen realistisch zu schützen, z.b. übertragung meiner anteile an andere firma (z.b. ltd oder gmbh) wo der inhaber ein guter freund oder familienangehörirge ist, welche mit wiederrum als geschäftsführer einstellen (gehalt am selbsterhalt), damit ich handlungsfähig bleibe.

Du solltest auf jeden Fall Deine Firmenbeteiligungen veräussern und möglichst nicht als Geschäftsführer, sondern nur als einfacher Angestellter beschäftigt sein.

Wenn das sauber gemacht ist, dann ist Dir unterhaltsmässig schwer beizukommen, aber es entstehen neue Risiken (Kontrollverlust) und Kosten (vor allem Steuern).

Ein versierter Steuerberater kann Dir am besten weiterhelfen.
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#7
die ug´s sind recht flexible firmen, wo eigentlich kein materieller wert hinterlegt ist (beratungstätigkeiten).

die gmbh wird vermutlich ende des jahers neu strukturiert, je nachdem wie der einstieg in ein neues geschäftsfeld verläuft. in dem zuge hätte ich mir halt vorgestellt, einen ehevertrag anzustoßen, da das unternehmen bei erfolg rapide wachsen würde.

ehevertrag könnte ich ihr bei der gmbh noch am naheliegendsten erklären und vermitteln, dass sie mir hier etwas unterschreibt.

mein plan wäre gewesen:

-ugs´s an freunde übergeben und hier als externer tätig sein, bzw. als geschäfsführer zu einen öffentlichen lächerlichen gehalt arbeiten
-gmbh mit einen ehevertrag bei neustrukturierung
-angestelltenverhältnis die stunden reduzieren (falls arbeitsgeber mitspielt) und die reduzierte zeit als externer über eine ug auffangen (ug wäre im besitz eines freundes / familienangehörigen wo ich wiederrum als geschäftsführer auf niedriger gehalt angestellt bin)

mir ist (leider) vollkommen bewusst, dass ich mittlerweile eine fette beute für meine frau bin und da sie gerne $ zeichen in den augen hat, sie sich dessen auch bewusst ist.

mir ist bewusst, dass man eigentlich fast keine chancen in unserem system hat, nur wiederstrebt es mir (aktuell) alles hinzuwerfen und zu gehen. jedoch eins ist klar, zahlemann kann sie sich einen anderen suchen, dann lieber ab ins ausland.
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#8
(22-08-2012, 10:33)nicht_mit_mir schrieb: bzw. als geschäfsführer zu einen öffentlichen lächerlichen gehalt arbeiten

Damit wirst Du sehr schnell mit dem Finanzamt Probleme bekommen, weil die Dich an den für Deine Firmengrösse üblichen Geschäftsführergehältern messen und Dir bei auffälliger Unterschreitung verdecktes Einkommen unterstellen.

Ein niedriges Gehalt ist allenfalls in der Anlaufphase zu rechtfertigen, bei einer erfolgreichen Firma nimmt Dir das keiner mehr ab.
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#9
@ nicht_mit_mir

Ich würde das mit dem Ehevertrag bleiben lassen; im Zweifel wird dieser immer angreifbar sein, wenn er deine NOCH-Ehefrau "unangemessen" benachteiligt. Du wärst damit letztlich der Willkür eines Robenträgers ausgeliefert. Wäre mir persönlich zu risikoreich.

Kannst Du die UG`s veräussern? Egal an wen, Hautpsache, sie sind am späteren offiziellen Trennungsdatum weg. Die GmbH zu verkaufen an Verwandte oder Freunde halte ich für riskant. Wenn die Firma ordentlich Geld abwirft, entscheiden per Gesetz die Gesellschafter über die Verwendung des Gewinns. Und wenn Du nicht Gesellschafter bist, sondern nur Angestellter, was entscheidest DU dann noch? Besser wäre eventuell, sich die Bezüge als Angestellter oder Geschäftsführer deutlich zu reduzieren. Aber ich würde nicht ans untere Limit gehen, das "riecht". Falls Du jemand anderes als Gesellschafter in die GmbH nehmen musst: am zuverlässigsten sind in der Regel die eigenen Eltern. Eigene Geschwister? Kann schon kritisch werden...

Ganz wichtig: irgendwann einmal wird es ein offizielles Trennungsdatum geben. Alles, was danach abläuft, muss u.U. vor Gericht dargelegt und begründet werden. Alles, was davor abläuft, interessiert keinen Richter. Bei mir war es so, dass ich einen Tag vor dem offiziellen Trennungstag die Konten leer geräumt habe. Ich konnte ja zu diesem Zeitpunkt nichts von den Trennungsabsichten der Exe wissen, ich habe davon zwei Tage später durch ein Schreiben ihrer Anwältin Kenntnis erhalten. Exe war zu diesem Zeitpunkt schon drei Wochen weg zur (Entziehungs-)Kur.

Eventuell könntest Du als externer Berater für deine ehemaligen Firmen arbeiten. Ich würde allerdings darin die Gefahr sehen, dass ein Robenständer dies als Konstrukt zur Unterhaltsreduzierung sieht (ganz doof sind die auch nicht), und dann eben fiktive (volle!) Leistungsfähigkeit annimmt. Das Problematische in so einem Fall wäre, dass Exe sich relativ schnell und einfach einen vollstreckbaren Titel verschaffen und dann deine Firmen resp. deine Ansprüche an diese Firmen pfänden kann. Welche Auswirkungen dies auf deine Daten bei der Creditreform, SCHUFA usw. hätte kannst Du besser einschätzen als ich.
Also lieber ein reduziertes Gehalt /Honorar beziehen und ein paar Euro an die Ex abdrücken als mit Gewalt ausgeplündert zu werden.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Wenn es um wirklich viel Geld geht, wende dich an einen Profi und nicht an ein Forum ;-)
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#11
(22-08-2012, 11:05)Fluechtling schrieb: Wenn es um wirklich viel Geld geht, wende dich an einen Profi und nicht an ein Forum ;-)

wie geschrieben, ug´s geht es zumindest um soviel, dass ich mir zumindest noch ein leben ermöglichen kann.

gmbh kann ich wie erwähnt nicht abschätzen, dass hängt von den verlauf in den nächsten monaten ab (genehmigungen, etc.).

dennoch macht es sinn, sich vorab informationen und anregungen von gleichgesinnten einzuholen, bevor man ohne wissen zu einen profi geht.

aber wie ich es sehe, solange ich noch in d wohnhaft bleiben möchte und den kontakt zu meiner tochter suchen will, muss ich auf einen kuhhandel eingehen, sprich ihr ordentlich etwas abdrücken ...
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#12
(22-08-2012, 11:16)nicht_mit_mir schrieb: aber wie ich es sehe, solange ich noch in d wohnhaft bleiben möchte und den kontakt zu meiner tochter suchen will, muss ich auf einen kuhhandel eingehen, sprich ihr ordentlich etwas abdrücken ...

Etwas wirst Du abdrücken müssen. Wieviel das sein wird, hast Du letztlich selbst in der Hand. Du hast deiner Exe gegenüber den Vorteil der Zeitschiene - Du weißt von der Trennung, sie nicht. Du kannst alles vorbereiten, sie wird davon überrascht werden. Was sich in meinem Fall als unglaublich wichtig erwiesen hat: ICH war im Besitz aller Dokumente wie Grundbuchauszüge, Rechnungen,Belege. Ich konnte deshalb beweisen, Exe musste mutmassen und verdächtigen, wusste aber nie etwas ganz genau....

Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass Du dir den Umgang mit deinem Kind wirst erkaufen können. Sobald Exe merkt, dass auf diesem Wege Geld zu machen ist, wird sie unglaublich gierig werden......kommt nicht genug Geld, gibts keinen Umgang. Es wird Dich zwar nicht trösten, aber damit stehst Du nicht alleine da...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(22-08-2012, 12:13)Austriake schrieb: Ich konnte deshalb beweisen, Exe musste mutmassen und verdächtigen, wusste aber nie etwas ganz genau....

Wobei zu beachten ist, dass die Beweise des Mannes vor den meisten Gerichten nicht soviel wert sind, wie die Mutmassungen und Verdächtigungen der Frau. So nicht nur meine eigene Erfahrung sondern auch die anderer Poster hier.
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#14
(22-08-2012, 12:54)karlma schrieb:
(22-08-2012, 12:13)Austriake schrieb: Ich konnte deshalb beweisen, Exe musste mutmassen und verdächtigen, wusste aber nie etwas ganz genau....

Wobei zu beachten ist, dass die Beweise des Mannes vor den meisten Gerichten nicht soviel wert sind, wie die Mutmassungen und Verdächtigungen der Frau. So nicht nur meine eigene Erfahrung sondern auch die anderer Poster hier.

Stimmt nun auch wieder. Allerdings- wenn Amtsrichterlein befürchten muss, dass seine Entscheidung, wie auch immer, vor dem Oberlandesgericht landet und die eine Partei dort hieb- und stichfeste Beweise vorlegen kann - dann wird Amtsrichterlein mitunter etwas vorsichtiger.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Am einfachsten wäre es tatsächlich, die GmbHs (ne UG ist ja auch nichts anderes, ich hab selbst eine) in Ltds. umzuwandeln. Da wirst du als stiller Teilhaber die wenigste "Öffentlichkeit" deiner Bezüge haben. Mach dich mal schlau, da gibt es diverse Angebote - auch seriöse - um möglichst nicht als geldverdienender Teilhaber an der Limited aufzutauchen. Das ist auch rechtlich größtenteils unangreifbar. Abgesehen natürlich vom bewußten Verschweigen dieser Einkünfte.
Alles andere scheint mir mehr als grauzonig - mit anderen Worten, wenn dir jemand deine Mauschelein nachweisen kann (Minimalgehalt, Scheinverkäufe, etc.), machst du dich auch noch strafbar.
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#16
bei scheidungsvätern sind offshore-unternehmen beispielsweise in hong kong oder singapur recht beliebt. da kann man dann auch recht gut steuern was man sich selbst als gehalt überweist. ein fall wie deiner gehört natürlich zu einem entsprechenden fachanwalt/steuerberater, da kann dir hier im forum keiner wirklich weiterhelfen.
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#17
Ein Problem an der Sache ist, dass du für konkretere Ratschläge zu viel offenbaren müsstest und deine Anonymität gefährdest. Vorsicht ist angebracht.
Relevant ist z.B. auch, wie wichtig der äussere Anschein von Solidität sein muss. Für eine kleine Zweimannfirma mit Kunden die man kennt und die einen kennen wäre eine Treuhand-Limited kein Problem, wer jedoch in den gelben Seiten steht und wirbt hat andere Anforderungen.
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#18
erstmal vielen dank für eure hilfe.

(22-08-2012, 17:00)p schrieb: Ein Problem an der Sache ist, dass du für konkretere Ratschläge zu viel offenbaren müsstest und deine Anonymität gefährdest. Vorsicht ist angebracht.
Relevant ist z.B. auch, wie wichtig der äussere Anschein von Solidität sein muss. Für eine kleine Zweimannfirma mit Kunden die man kennt und die einen kennen wäre eine Treuhand-Limited kein Problem, wer jedoch in den gelben Seiten steht und wirbt hat andere Anforderungen.

exakt, ich könnte hier beiweiten viel mehr details zu den firmen (situation, kunden, tätigkeit) schreiben, möchte dies aber aus gründen der anonymität unterlassen. wie oben bereits erwähnt, sie weiß noch nichts von ihren glück und das soll auch so bleiben.

werde mich aufjedenfall an einen anwalt wenden, wie schon erwähnt, wollte ich mir hier schon einmal ein paar ideen und anregungen holen, damit ich nicht komplett unvorbereitet in das gespräch gehe.

ich hab kein problem damit, ihr eine firma zum frass vorzuwerfen, damit sie sich daran festsaugen kann und alles geld abstaubt. denke das wäre gute taktik, damit sie etwas besänftigt ist. hintergedanke war einfach, von den anderen firmen soweit als möglich ins "sichere" zu bringen, um mir etwas leben aufrecht zu erhalten.

egal welche schritte als nächstes vollzogen werden, sie wird hiervon nichts erfahren.
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#19
Den Wert von Anonymität und einem gewissen Vorsprung im Trennungsgeschehen wichtig zu nehmen ist schon mal eine gute Voraussetzung.

(22-08-2012, 20:50)nicht_mit_mir schrieb: werde mich aufjedenfall an einen anwalt wenden, wie schon erwähnt, wollte ich mir hier schon einmal ein paar ideen und anregungen holen, damit ich nicht komplett unvorbereitet in das gespräch gehe.

Selten kommen mal Artikel in der Presse (durchaus auch Fachpresse) über Scheidungen mit Firmen. Darin kommen manchmal Anwälte zur Sprache. An so einen kannst du dich wenden, der wird dir auch Kollegen empfehlen wenn er keine Zeit hat. Wenn viel Geld im Spiel ist, solltest du auch entfernte Anwälte/Steuerberater in Betracht ziehen, Hauptsache er hat Erfahrungen mit solchen Umgestaltungen.

Das Köderspiel solltest du nicht spielen. Vielmehr solltest du 150% erreichen wollen, so dass bei den unvermeidlichen Auseinandersetzungen wenigstens 60% übrigbleiben. Glaube nicht, eine Ex durch Großzügigkeiten still setzen zu können. Sie wird dadurch eher angefixt.

Wer gar nichts bekommt und schockiert ohne alles dasteht, dann mit 500 EUR, der ist viel mehr friedensbereit und froh wie jemand, der auf 1000 EUR klagt und hofft und dann 700 EUR bekommt.
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#20
(22-08-2012, 20:50)nicht_mit_mir schrieb: egal welche schritte als nächstes vollzogen werden, sie wird hiervon nichts erfahren.
Mal davon abgesehen, dass ich Dich als Fake ansehe, fehlt mir in Deiner Argumentation der "frauliche" Instinkt.

Wie ich in einem anderen Thread bereits schrieb, finden sich hier im Forum weniger die "dicken" Fische ein. Diese haben ganz andere Möglichkeiten, als sich hier in diesem Forum überhaupt etwas zu ihren Hintergründen bzgl. "Ich habe mehrere Firmen" einzufinden.

Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass Deine zukünftige Ex nicht bereits "den Braten gerochen" hat, dass Du sich von ihr trennen willst.

Wenn Mädels etwas können, dann haben sie ein Gespür dafür. Big Grin
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