Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Soll ich Umgang erzwingen?
#76
Sorglos schrieb:
Zitat:Ein Vater sollte diese "Beleidigt-Phase" aushalten (auch wenn es echt hart und zäh ist) und sich unbedingt dem Kind weiter zugewandt zeigen. Dann geht es (meist) oft ganz schnell vorbei.
Das war recht schwer für mich diese "Beleidigt-Phasen" auszustehen, eben nur nach längeren Umgangsstops bis BU und Umgangspflege einsetzten. Und dann steht noch eine Person daneben die einen beurteilt.... was denkt man sich alles, aber ich hatte eben neutrale Psychologen neben mir und alles lief gut.
Aber wie sieht das bei unneutralen/inkompetenten aus?

Das Kinderdorf ist nur der Träger und wird vom JA beauftragt und bezahlt.
Jedenfalls ist diese Bekannte für BU Südbayern, Augsburg-Landsberg-München zuständig. Sie selbst macht keinen BU, sie teilt die Psychologen ein.

(28-08-2012, 20:47)beppo schrieb:
(28-08-2012, 20:24)Pogo schrieb: die können nur rechnen!
Selbst damit hat sie das JA schon maßlos überschätzt.
Sie hat vorher auch schon beim JA in führender Position gearbeitet und den Satz den sie so sagte ist schon hart genug!
Zitieren
#77
Deine Beweggründe, wieder einen Antrag vor Gericht zu stellen halte ich für völlig richtig. Als ich das auch erneut getan hatte, habe ich ganz auf den Verfahrenkostenkrempel verzichtet, weil ich keine Lust hatte, die Formulare auszufüllen und dann vier Jahren lang immer wieder. Umgangsverfahren sind ohnehin nicht teuer, natürlich ohne Anwalt. Das Ende vom Lied war, das der Richter zum Schluss irgendwas von Kosten, die gegeneinander aufgehoben werden gemurmelt hat und ich nicht mal für die Gerichtskosten eine Rechnung bekam.
Zitieren
#78
Ja ja so sind sie, die Mammis..... Der Anwalt der Ex, der versucht hat, mich seit Jahren platt zu bekommen, hat wohl nun kapituliert.
Somit erreichte mich die Gegendarstellung der Ex zum von mir eingereichten Antrag auf Umgang nach im TFAQ vorliegendem Musterformular :
"Ich versuche ja ständig die Kinder zu ermutigen. Aber sie wollen einfach nicht! Ich solle mal den Kindern mehr Vaterliebe und Zuneigung entgegenbringen statt zu klagen. Ich könne ja jederzeit mal anrufen."

Man ist erstaunt, ob soviel Chuzpe. Aber Wissen bedeutet ja Macht. So bekam ich eben mitgeteilt, dass meine älteste Tochter vorgestern im Krankenhaus wegen Lungenentzündung war. Heute morgen alleine zuhause im Bett liegt und gestern schon wieder beim Bäcker war Brötchen kaufen. (Gemeisname Sorge) . Soviel zu verlangten Kontaktaufnahme .....

Da werde ich wohl mal einen Nachgang an das Gericht schicken.....
Zitieren
#79
Ja, die Telefonnummer gehört zum Standardrepertoire. Ich kann auch jederzeit anrufen. Sprechen nach dem Signalton, aber nicht mit dem Kind.

Schreib keine neuen Texte ans Gericht. Du dokumentierst damit nur die Strittigkeit des Falls und gibst Anlass zur mütterlichen Alleinsorge.
Zitieren
#80
Danke "p" . Die Strittigkeit der Sache ist offenkundig. Wenn man mir die Sorge weg nehmen will, soll man es versuchen. Dann bekommt die Keule eben nicht ihre Haushälfte ;-)
Mal sehen, ob sie das dann noch forciert.
Zitieren
#81
Jetzt bekomme ich schon wieder Post vom Jugendamt, sie wollen ein Vermittlungsgespräch wegen des Umgangs führen.
Ich habe dem JA damals mitgeteilt, dass ich mit dieser Person nicht mehr rede. abgesehen davo besteht die Frage :

MUSS ich schon wieder zum JA ? Wir waren doch schon im Rahmen des Vermittlungsverfahrens dort.
Zitieren
#82
Du musst nicht. Man wird natürlich die Ernsthaftigkeit deiner Bemühungen um Umgang in Frage stellen, wenn du nicht gehst und dir die Mutwilligkeit deines Antrages unterstellen. Wenn du mit "dieser Person" eine Jugendamtssachbarbeiterin und nicht die Ex meinst, würde ich zusagen, aber "diese Person" als Vermittlerin ablehnen.
Zitieren
#83
O.K. Das wollte ich wissen, ob ich "muß". Werde dann die Person (ich meinte die JA Tante) ablehnen und einem Termin bei Jemand anderes zusagen. Mal sehen was kommt ;-)
Zitieren
#84
So. Ender der Geschichte. Vorerst .

Mail von meiner Tochter : "Ich habe keine Lust auf Dich und XXX....... ....... (Auszug)
und weiter : "Du willst uns zerstören!" (Zitat und Auszug)

Dagegen führe ich keine Umgangsklage und werde sie zurück ziehen mit ein paar warmen Worten an Gericht und JA.

Habe dafür eben ein g... Schreiben meines RA bekommen (Camper hat den Gleichen). Sehr interessant, vor Allen Dingen die Bezugnahme auf entspechende Rechtssprechung.
Er ficht die Urkunden rückwirkend zum 01.01.2009 an und beantragt KU auf 0 €. Na, das wird jetzt lustig......

(Das Schreiben bzw. die Berechnungen) würde ich zur Info Anderer bereit stellen, wenn es "p" oder Ibikus bearbeitet und dann einstellt. Ihr könnt das besser als ich...)
Zitieren
#85
(13-09-2012, 19:13)Nappo schrieb: Mail von meiner Tochter : "Ich habe keine Lust auf Dich und XXX....... ....... (Auszug)
und weiter : "Du willst uns zerstören!" (Zitat und Auszug)
In Beitrag #57 habe ich es schon zitiert: http://fliiby.com/file/335995/2k3oy4qgas.html

Vergiss es und mach einen Cut. Was soll es Dir bringen, sich wegen derart manipulierte Kindern kümmern zu wollen? Keine Chance!

Vielleicht kommt die Zeit, wo solche Kinder dann mal selbstständig anfangen zu denken. Sad
Zitieren
#86
(13-09-2012, 19:13)Nappo schrieb: Mail von meiner Tochter : "Ich habe keine Lust auf Dich und XXX....... ....... (Auszug)
und weiter : "Du willst uns zerstören!" (Zitat und Auszug)
Woher weißt du, dass das von deiner Tochter geschrieben wurde?
Kannst du deine Tochter dazu bringen, dir das vor Zeugen, zum Beispiel der JA-Tante zu sagen? Das Ding ist eh zumindestens vorerst kaputt. Lass es jetzt richtig krachen. Wenn deine Tochter 12 Jahre alt ist, kann und muss sie etwas vertragen. Zeig ihr, dass du sie beim Wort nimmst - obwohl oder gerade weil sie eine Frau wird.
Zitieren
#87
Also Leute - ich habe eine Erfahrung dieser Art auch hinter mir und muss dazu sagen, dass es manchmal wirklich das Beste ist, großen Abstand zu nehmen.

Als Sorgerechtsinhaber wurde mir meine Tochter auch auf hinterfotzigste Weise nun genau acht Jahre vorenthalten. Gewirkt hat dann - der Antrag bei Gericht - die elterliche Sorge auf die KM allein zu übertragen - mit der Begründung - dass das Kind doch unbekannt sei und aus diesem Grund jede Verantwortung dafür auch in der Zukunft leider abgelehnt werden muss.

Da machen die sich derzeit auf höchst rechtspolitischer ebene einen fertig - von wegen die Rechte der unverheirateten Väter hinsichtlich des Sorgerechts sollen gestärkt werden. (Bla Bla Bla)

Das Sorgerecht ist in unserer Republik leider nichts als ein Etikettenschwindel.
Zitieren
#88
(11-10-2012, 10:51)Entscheider schrieb: - der Antrag bei Gericht - die elterliche Sorge auf die KM allein zu übertragen - mit der Begründung - dass das Kind doch unbekannt sei und aus diesem Grund jede Verantwortung dafür auch in der Zukunft leider abgelehnt werden muss.
Und was, ausser Gerichtskosten bringt das? Zahlen mußt Du trotzdem für´s Kind welches die Ex besitzt.
Das einzig Senkrechte wäre eine Adoption. Aber das machen Exes natürlich nicht, weil dann kein Geld mehr sprudeln würde.
Zitieren
#89
Das bringt gleich zwei Dinge - erstens macht man damit dem Gericht, Jugendamt etc. deren Überflüssigkeit klar, zweitens hat man so viel mehr Ruhe - und drittens das unglaublich gute Gefühl sich nicht länger mit Idioten herumzuschlagen. Und Kindesunterhalt, ja, den muss man sowieso zahlen, das ist wohl wahr.

Ja ich stimme Dir zu - das einzig Senkrechte wäre die KM zu adoptieren.
Zitieren
#90
Um kein neues Thema zu eröffnen, möchte ich Euch heut' berichten, von dem eben stattgefundenen Termin beim Familiengericht.

Vorinfo: Kein Kontakt mehr zu den Kindern seit 2 1/2 Jahren. Details ersparend, möchte ich nur anmerken, dass Ihr dieses Spiel ja teilweise kennt und wie die Mütter (die gerne vor Gericht die Unschuldige spielen und ja doch sooo sehr gerne den Umgang fördern würden, aber die Kinder wollen ja nicht....) und die Gerichte nebst Anwälten arbeiten.

Besetzung des Spiels: Auf der einen Seite meine Wenigkeit
                                 Auf der anderen Seite in Batallionsstärke: Schwiegereltern der Ex, Ihr Ehemann, Ihre Rechtsanwältin und die JA-Mitarbeiterin, die vorab schon mal mit Exe plauscht.

Beginn des Spiels: Richter beruft die Kinder in den Gerichtssaal. Kinder werden händchenhaltend flankiert von Mama und ihrem Ehemann in den Saal geführt. Die Keilformation wie beim secret service übernehmen die Schwiegereltern.

Danach Einberufung in den Gerichtssaal.

Richter ergreift das Wort: Er habe mit den Kindern geredet, und selten so angestrengte und sofort in Tränen ausbrechende Kinder gesehen. Die Kinder wollten weder einen Umgang, noch einen Besuch, noch ein Telefonat, noch Briefverkehr.
Er selbst würde ja immer Umgang befürworten, aber hier wisse er auch nicht was er machen solle. Also wolle er vorschlagen:
- Umgangsausschluss von bis zu einem Jahr (mehr dürfe er ja nicht)
- Er müsste sonst die Kinder zwangsweise per Gerichtsvollzieher zum Vater bringen lassen. So was würde er nicht tun. Das wäre ja auch dem Kindeswohl nicht dienlich.
- Die Mutter solle auf die Kinder einwirken, doch nochmal Kontakt auf zu nehmen. Und dann sehen wir mal......

Dann war ich dran:
- Leider hatte ich dieses Mal und schlußendlich selbst feststellend, dass ich diese Kasper absolut nicht mehr ernst nehmen kann, ja nichts zu verlieren (einerseits) und (andererseits) gerade aus dieser Position  heraus (ich war ohnehin mit keinerlei Erwartung dorthin gegangen), irgendwie Lust, mir mal alle der Reihe nach vor zu nehmen.

Natürlich habe ich dem Richter gesagt, ich könne ihn zwar verstehen, aber im Thema sei ich nicht nur direkter drin, sondern auch der vorab eingereichte Schriftverkehr würde alle Fragen beantworten. Es kamen natürlich die Themen "Beeinflussung" etc auf. Das musste man nun über sich ergehen lassen..... Das JA kam auch nicht zu kurz. Die hat dann ganz schnell den Mund gehalten.
Einmal bin ich der Anwältin, die mal was sagen wollte, über den Mund gefahren. Dann hat sie auch nichts mehr gesagt.

Als die Mutter meinte, ich hätte nicht einmal über (den mehrfach erwähnten und mittlerweile sagenumwobenen) Zaun mit den Kindern gesprochen, habe ich ein Foto des Zaunes natürlich auch dabei gehabt. Ich sagte, dass es sich hier um einen Sichtschutzzaun handele, wie unschwer erkennbar, und ich leider nicht der Spezies der Giraffen angehören würde. Irgendwie haben die gar nicht lachen können....

Der Richter und ich unterhielten uns etwa eine halbe Stunde. Er wollte dann natürlich - wie gesagt - den Umgang aussetzen und einen Vergleich basteln. Ich brachte die Rede auf eine psychologische Begutachtung und dass er doch wohl nicht allen Ernstes glaube, unter den eben beobachteten Umständen, nicht beeinflusste Kinder vor sich gehabt zu haben.
Siehe da. Als er die psychologische Begutachtung ansprach, wollte die Mutter dies auch. Aber die Kinder wären nicht dazu zu bewegen......

Da war die Gegenseite ja mal richtig schnell, sich grundsätzlich meiner Meinung anzuschließen, meinte ich. Man habe nur 8 Jahre dafür gebraucht ;-) . Die Anwältin sagte dann nichts mehr.

Ich sagte letztlich zum Richter: Alles schön und gut und alles plausibel unter der Voraussetzung, dass ich mich in Sie hinein versetze, aber ich sehe es trotzdem anders. Ich hätte gerne einen Beschluss, denn es gäbe ja im Zweifel noch eine Beschwerdeinstanz beim OLG.

Darauf etwas pikiert der Richter: Naja, das können sie ja machen, wenn Sie darauf bestehen, aber das wird auch nichts bringen. Sie können sich das doch nochmal überlegen! Ich mache den Beschluss doch heute noch nicht fertig und Sie rufen mich dann im Laufe der nächsten Woche an. Aber wenn Sie einen Beschluss wollen, dann kann ich jetzt nicht her gehen und per Vergleiich nochmal versuchen darauf hin zu wirken, nach einer Pause, vielleicht doch noch einmal Umgang her zu stellen.

Pause hatten wir schon, sagte ich. Kindesentfremdung ebenso. Pause war also genug da. Das JA hat Berichte falsch geschrieben (JA Tante wurde noch klleiner) und als die Kinder 2011 ein Wechselmodell wollten, hat das JA dies negiert. Jetzt soll plötzlich der Wille der Kinder im Vordergrund stehen? Wie siehts also nun aus mit einem Pychologen? Aber einen Beschluss will ich trotzdem!

Wieder zehn Minuten Geschwätz zwischen Richter und mir.

Er hat dann einen Verfahrensbeistandbeschluss (warum nicht schon vor Jahren ein Verfahrensbeistand, der stets abgelehnt wurde) verfasst. Das müsse er tun, wenn er einen Umgangsausschluss befürworte. Das JA befürwortete auch den Umgangsausschluss.

Die Verfahrensbeiständin hat einen Namen. Der ist mir jetzt bekannt. Und sie ist die Nachbarin von sehr sehr guten Freunden und Gewerbetreibenden. Mal sehen.....

Dann sind alle abgedackelt. Einen neuen Termin und einen Bericht der Beiständin wird es geben. Vor das OLG werde ich auf jeden Fall ziehen. Ich will die Begründungen haben. Von Allen.

Normalerweise hätte ich nun frustriert von dannen ziehen müssen, aber da ich wusste was auf mich zu kommt und mir das klar war, als ich dann doch nochmal ein Umgangsverfahren anstrengte, bin ich nicht friustriert.

Der Gegenseite gefiel das Ganze gar nicht. Obwohl sie doch eigebntlich alles erreicht haben?

Dann hat die Mama noch schnell VKH beantragt. Ich hätte mich geschämt. Sie nicht. Ist eine arme Beamtin. Ihr Urlaub war dieses Jahr auch etwas kürzer.
-
Zitieren
#91
Yes ... immer drauf! Anders versteht es dieses Gesindel nicht.

Seit einiger Zeit bin ich bei den Gerichtsterminen auch immer hoch provokant und selbstbewusst. Es gibt für Mann in solchen Verfahren nichts zu verlieren!

Ich hatte mir vorgenommen, bei der kleinsten "dummen" Reaktion von Richter, Anwalt der Alten oder der Alten werde ich gleich beantragen, die entsprechende Formulierung gleich zum Protokoll nehmen lassen. Den Spruch "... das hätte ich gerne zu Protokoll" hatte ich zuletzt zweimal gebracht. Natürlich wurde es nicht protokolliert, aber der Antwalt der Alten hatte daraufhin die Klappe gehalten ... war auch viel Wert.

Bis heute habe ich keine Ahnung, ob ich wirklich Anspruch auf Protokollierung in solch einem Fall hätte, hat aber gewirkt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#92
(30-10-2014, 17:57)Nappo schrieb: irgendwie Lust, mir mal alle der Reihe nach vor zu nehmen.

Genau richtig lass Dir nichts gefallen. Diesem Pack musst Du zeigen wer der Papa ist.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#93
Leider kann ich dir nur bestätigen, dass Deine Erlebnisse im Gerichtssaal einem altbekannten Muster entsprechen. Wenigstens bist du nun im mental postparentalen Stadium, in dem man sich wieder traut, was anderes wie tiefe Verbeugungen zu zeigen. Das tritt ein, sobald man voll und ganz akzeptiert hat, dass man sowieso alles ausser der rein rechtlichen Vaterschaft verloren hat. Die Gegenseite und ihre vielen Helfer sorgen aber auch immer sehr gekonnt dafür.

Zitat:die JA-Mitarbeiterin, die vorab schon mal mit Exe plauscht

Ich habe bei ausnahmslos allen Gelegenheiten, bei denen Ex und Jugendamts anwesend waren genau dieses Verhalten erlebt und meist wurde auch hinterher noch ganz vertraulich geplauscht. Die Jugendamtsversager sind so rotzfrech in ihrer einseitigen Verlogenheit, dass die das ganz offen und ungeniert vorführen. Angst vor irgendwas müssen die nicht haben, begründen müssen sie auch nichts.

Wieso kam eigentlich der Lover der Ex in den Gerichtssaal? Er ist nicht Verfahrensbeteiligter, die Termine sind nichtöffentlich. Wieso war der geladen? Oder war er es gar nicht?
Zitieren
#94
Moin Nappo,

vielleicht habe ich überlesen. Warum gibt es keinen Verfahrensbeistand für die Kinder?
Nicht beantragt, Antrag nicht berücksichtigt?


Mit zunehmendem Alter überwiegen die subjetiven Interessen der Kinder, sie entfernen sich ohnehin - auch in 'normalen' Familien. In dem Alter (12 und 16 ?) geht da kaum noch was gegen sie und schon gar nicht über Ämter und Gerichte! Das ist für die 'voll krass und uncool'.

Ich denke, jetzt anderer Ansatz, versuchen, die Kinder über Charming für Dich zu gewinnen.
Ansonsten die Sache ruhen lassen und hoffen, daß sie sich mal wieder bei Dir melden...

entspanne Dich und nutze die frei werdenden Stellen für Dich und DEIN Leben.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#95
Hallo Nappo,

ich schätze deine Beiträge und halte sehr viel von Dir.

Aber diese Aktion jetzt zum Umgang - ist es die Energie wert, die Du da investierst?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#96
@p: Der Ehemann war natürlich nicht geladen. Als wir im Gerichtssaal saßen, wollte er gerade zur Türe rein, als der Richter ihn fragte, wer er denn sei. Er meinte, er sei der Mann und wolle dabei sein. Der Richter antworte: Sie nicht! Das hier ist ein nicht öffentliches Verfahren und Sie warten bitte vor der Türe.
Ich hatte gedacht, dass sich das rumgesprochen hat, aber wohl nicht bis zum Ehemann meiner Ex....

@Austriake: Du wirst es mir kaum glauben. Der Zustand - wie ihn p treffend beschrieben hat - hat mich veranlasst, diesen Weg zu gehen, denn ich will das Ganze bis zum Schluß durchziehen. Ich will die Begründungen eines OLG lesen! Ich will selbst erleben, wie so ein Verfahrensbeistand arbeitet. Ich will das wissen....Das juckt mich jetzt. Das interessiert mich. Und ich hoffe, ich kann diese Erfahrungen im Sinne anderer Väter und für deren Hilfe auch nutzen. Und ich bin es auch meinen Kindern schuldig. Denn vielleicht werden sie doch irgendwann mal fragen. Auch wenn sie jetzt völlig anders ticken, so weiß man nie, was mal sein wird. Und ich gestehe ehrlich, dass es mit meinem Ego zu tun hat und ja, ich akzeptierte Kritik hierin.
Denn natürlich weiß ich, dass es ein Kampf gegen Windmühlen ist, aber ich habe was auf zu holen. Jahrelange Beeinflussung meiner Kinder. Jahrelanges weg drücken meiner Person mit all den Erniedrigungen. Und ja, ich will durch die Instanzen. Und ich mache das gerade ganz bewusst.

@Skipper: Du hast Recht! Gerald bestätigte mir dies auch. Es war so, dass eigentlich schon im Vorverfahren ein Verfahrensbeistand zu berufen gewesen wäre. Ein VB wäre schon 2008 nötig gewesen. Nicht mal das konnten meine tollen Anwälte durchsetzen. Ich selbst war zu blöd. Nichts habe ich bekommen. Keinen VB, keine psych. Hilfe für die Kinder. Alles wurde weg geschmettert und mit Vergleichen abgebügelt. Und auch heute sollte kein VB bestellt werden. Durch den "Vergleich" wäre ich abgebügelt worden. "Treffen Sie sich in einem halben Jahr doch nochmal beim JA und dann sehen Sie weiter" hat er gesagt. "Ach ne. Wir haben schon 3 Jahre gewartet. das reicht jetzt zur Entscheidungsfindung" war meine Antwort. Bei einem Vergleich wäre wieder kein VB eingeschaltet worden. Das alte Muster. Die waren heute überhaupt nicht vorbereitet! Das war für mich interessant! Die hatten ja schon die Erfahrung gemacht, mich abbügeln zu können. Und ich machte die Erfahrung, dass man konsterniert diese Leute da sitzen sieht, wenn man sich selbst richtig vorbereitet. Schwupps, hatte ich immer alles zur Hand. Vorher mit dem Textmarker markiert. Dann kamen plötzlich keine Antworten mehr. Nun hat der Richter einen VB bestimmen müssen! Und nur weil ich bei meinem Wunsch auf einen Beschluss blieb. Also treffen wir uns in einigen Monaten dort wieder. Und dann will ich wieder einen Beschluss.....

Mit der Charme Offensive liegst Du dieses mal nicht ganz falsch. Ich werde zumindest also im Rahmen der wenigen Möglichkeiten, nette Geburtstags- und Weihnachtskärtchen schicken.
Das kann man ja parallel machen.

Die Kinder sind tatsächlich psychisch fertig. Hilfe könnte nur ein guter Therapeut anbringen. Meine Töchter sind so fertig gemacht worden, dass man gar nichts mehr drauf setzen kann. Also bringe ich sie zum Therapeuten.... Die Mutter würde es nie tun. Trotz ihrer Beteuerungen. Und wenn sie es nicht tut, im Miteinander, dann tut sie es eben, weil es beschlossen wird. Nicht das Verfahren ist belastend! Sondern die Parentalisierung. Ich sagte zum Richter, weshalb es belastend sein soll, wenn doch die Muter schlicht Dinge die es zu besprechen gibt, nicht immer bei den Kindern austragen würde. Da lachte der Richter auf und meinte, dies ginge doch gar nicht.
Ah! sagte ich. Sie wollen mir also erzählen, dass es nicht Kindeswohlgefährdend ist, wenn man Mails über die Vermögensauseinandersetzung von der Adresse meiner Tochter aus schickt, bzw. diese an sie weiter leitet? Wie Sie an den Unterlagen übrigens erkennen können!
Keine Antwort mehr seitens des Richters...
Zitieren
#97
Von einer Verfahrensbeiständin solltest Du aber auch nicht zu viel erwarten. Die lügen auch wie gedruckt das habe ich mit zwei Damen erlebt.
In meinem aktuellen GSR Antrag wurde nun erstmals ein Mann als  Verfahrensbeistand beauftragt und urplötzlich waren die Kommunikationsschwierigkeiten weg. Nun wurde er wieder abbestellt. Ich provoziere jetzt die Gegenseite bis ich den wieder kriege. Smile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#98
Nappo,

aus eigener und Erfahrung anderer Väter weiß ich, daß dieses Gestreite vor Gerichten die Kinder belastet und sie nur noch weiter wegtreibt, also kontraproduktiv wirkt

Mein Tipp:
Wenn Dir an Deinen Töchtern noch etwas liegt, dann stelle die Verfahren ein, zieh die Anträge zurück ...
und teile das Deinen Töchtern in wohlgesetzen Worten mit.

Ganz wichtig erscheint mir dabei, den Kampf- und Streitmodus abzuschalten!
Denn ob Du es willst oder nicht, den trägst Du nach außen, der brennt in allem durch und steht im Wege.

Versuche das Gericht noch auf einen vermittelnden Weg zu bringen. Du zusammen mit den Kindern in die Mediation, um wieder zueinander finden zu können. Das könnte auch vom VB unterstützt werden.

Therapien für die Kids. Um Himmels Willen. Das darf niemals von Dir kommen, das ist ein gefühlt Maximal-Angriff auf und für Deine Kids. Glaub mir, auch ich habe in dieser Hinsicht bitteres Lehrgeld zahlen müssen, weiß recht gut um diese Dinge, kann Dich und Deine Beweggründe andererseits bestens verstehen.   

Ich kann Dir nur dringend raten, die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen zu verlieren.

Und kauf Dir einige Sitzungen bei 'ner hübschen Psychologin, die Dir hilft, mit diesem destruktiven  Familienrechtsmurks zurecht zu kommen, Dich nicht durch die Decke gehen läßt.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#99
(30-10-2014, 23:47)Skipper schrieb: Mein Tipp:

Wenn Dir an Deinen Töchtern noch etwas liegt, dann stelle die Verfahren ein, zieh die Anträge zurück ...
und teile das Deinen Töchtern in wohlgesetzen Worten mit.

Ganz wichtig erscheint mir dabei, den Kampf- und Streitmodus abzuschalten!


... und wir tanzen mit buntgewebten Tüchern lächenld dem Frieden entgegen ...

 
@Nappo
Du machst alles genau richtig, wenn auch vielleicht etwas zu spät.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
Zu spät bestimmt...@pistaccio, aber immerhin.

Lieber Skipper, ich akzeptiere Deine Einstellung. Teile sie aber nicht. Das muss der Worte genug sein.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kann die Ex mehr Umgang erzwingen? Erzeuger 38 29.007 21-09-2021, 13:54
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Mehr Umgang gefordert damit sie mich auf EU verklagt? Was soll ich tun= Antragsgegner 12 13.255 26-08-2013, 08:05
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ? ArJa 7 12.177 13-03-2013, 09:07
Letzter Beitrag: ArJa

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste