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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen
#1
Hallo in die Runde!
 
Ich möchte mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin jenseits von Jugendamt (Titel) und Gerichten die Unterhaltszahlungen für unsere (zukünftig) drei Kinder gemäß der Düsseldorfer Tabelle (DT) festlegen. Wir haben uns darauf geeinigt, gegenseitig das zu akzeptieren, was eine "offizielle", "unparteiische" Berechnung gemäß DT ergäbe. Die Sache gestaltet sich aber insofern schwierig, da wir unterschiedliche Lesarten haben, wie der Kindesunterhalt zu berechnen ist.

Konstellation:
- unverheiratet
- seit 3 Monaten getrennt lebend
- 2 gemeinsame Kinder (6 und 9 Jahre), ein weiteres (drittes) gemeinsames Kind ist unterwegs; alle 3 bei der Mutter lebend
- gemeinsames Sorgerecht für die beiden ersten Kinder; für das dritte Kind noch ungeklärt
- beide Parteien im öffentlichen Dienst tätig
- sie: privatversichert (verbeamtet aud Widerruf), ich (angestellt): gesetzlich versichert, die beiden großen Kinder sind über mich familienversichert; ich überweise den Krankenkassenbeitrea monatl. direkt der KK (geht also nicht von meinem Lohnzettel ab; vielmehr bekomme ich den Arbeitgeberanteil ausgezahlt)
 
Nach meiner Lesart hat die Berechnung gemäß Düsseldorfer Tabelle wie folgt auszusehen:
durchschnittliches Monats-Netto-Einkommen der letzten 12 Monate
minus: monatl. Krankenkassen-Beitrag
minus: 5% (Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, und zwar unabhängig von den realen Aufwendungen; vgl. DT Anm. 3)
= bereinigtes Nettoeinkommen, woraus sich die Einkommensgruppe gemäß Düsseldorfer Tabelle ergibt

Danach wuerde ich in die Einkommensklasse 4 fallen (knapp unter 2.700,- Eur).

Nach Geburt des 3. Kindes: Einstufung in die nächst niedrigere Einkommensklasse, d.h. 3.
 
Nach ihrer Lesart handelt es sich bei der 5%-Pauschale und der Einstufung in die niedrigere Einkommensgruppe lediglich um Kann-Bestimmungen, die nicht in Anschlag zu bringen sind. Danach wuerde ich jetzt und auch nach der Geburt des 3. Kindes in Einkommensklasse 5 fallen (mit knapp ueber 2.700,- Eur).
 
Dazu folgende Fragen:
1.) Wer liegt richtig? Oder anders: Würde eine  „offizielle“ Berechnungen durch das JA eher ihre oder eher meine Lesart bestätigen?
2.) Ist es, für den Fall, dass wir uns nicht einigen können, ratsam eine Berechnung durch das JA vornehmen zu lassen, auch wenn wir (ich) nicht betitelt werden wollen? Gibt es dazu Alternativen?
3.) Bin ich meiner ehem. Lebensgefährtin gegenüber während der Zeit des (anstehenden) Mutterschutzes bzw. der (anstehenden) Elternzeit unterhaltspflichtig bzw. habe ich ihr gegenüber rechtlich neben dem Kindesunterhalt noch weitere finanzielle Verpflichtungen?
5.) Können die beiden großen Kinder über mich familienversichert bleiben? Ist dies sinnvoll? Kann darüber hinaus auch das 3. Kind über mich familienversichert werden? Ist dies sinnvoll?
 
Im voraus besten Dank für die Antworten.
Olaf
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#2
1. Es kommt aufs zuständige OLG an. Die Mehrheit spricht aber von abziehbaren 5% berufsbedingten Aufwendungen. Genauere Informationen geben dir die jeweiligen Unterhaltsleitlinien.
2. Das Jugendamt wird in der Regel unterhaltsmaximierend beraten.
3. Ja, und zwar kräftig. Mindestens drei Jahre Unterhalt nach §1615l BGB, wozu auch Krankenversicherungskosten gehören, Erstausstattung. Du wirst dich wundern, was dir noch bleibt...
5. (wo ist Punkt 4?) In der gesetzlichen Krankenkasse können auch Kinder des Mitglieds versichert werden.
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#3
@ p

Danke fuer die prompte Antwort.

ad 1: Die einschlaegigigen Leitlinien (Thueringer OLG) enthalten in beiden Faellen (wie die Anmerkungen zur Duesseldorfer Tabelle) nur Kann-Formulierungen. Z.B.: "Bei einer groesseren ... Anzahl Unterhaltsberechtigter koennen Abschlaege durch Einstufung in niedrigere Gruppen angemessen sein." Wer befindet darueber? Was ist hier ueblich?

ad 2: Gibt es vaeterfreundlichere Alternativen zur Berechnung durch das JA, die auch die KM akzeptieren wuerde? Ich fuerchte sowieso, dass der Gang zum JA schlafende Hunde wecken wuerde und auch eine Betitelung nach sich ziehen wuerde.

ad 3: ok. Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst. Wer hat Tipps zum praktischen Vorgehen. Bin voellig planlos und unbedarft.

Olaf

PS: Punkt 4 ist entfallen.
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#4
1. Üblich ist Herabstufung um eine Stufe pro Unterhaltsberechtigten. In deinem Fall greift vielleicht auch der Bedarfskontrollbetrag hinsichtlich einer Abstufung, so dass die Diskussion um eine Abstufung wegen vieler Unterhaltsberechtigter hinfällig ist. Die Einkommensstufe bezieht sich auf zwei Berechtigte. Wenn es Streit gibt, befindet ein Richter darüber.
2. Nein.
3. Wenn du noch finanzielle Reserven hast, so bringe die in Sicherheit und richte dich auf eine lange Durststrecke ein. Du wirst die nächsten Jahre vermutlich mit 1050 bis 1300 EUR pro Monat leben müssen. Nach Abzug des Kindesunterhalts (bei drei Kindern und 2700 EUR Einkommen rund 900 EUR) hast du der Mutter das weiterzuzahlen, was sie vor der Geburt verdiente, ihr Gehalt als Beamtin auf Widerruf plus Krankenversicherung wenn nötig. Es gibt auch Grenzen, z.B. die 3/7 Regelung und auch das Elterngeld schafft ein paar Monate lang ein klein wenig mehr Luft. Siehe faq.

Besser, ihr bleibt zusammen :-) Schwanger mit dem dritten Kind, dann Trennung, wie passierte das?
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#5
Kläre doch mal für Dich intern (und für uns zur Info):

- Habt Ihr Euch "gestern noch" heiß und innig geliebt und seid dann heute überraschend zu dem Schluss gekommen, dass Ihr doch nicht zusammenpasst,

- oder hat sich Deine Ex vor der geplanten Trennung noch mal eben schnell die Garantie für einen sorgenfreien Ruhestand von Dir einpflanzen lassen?


Bei dem geschilderten Ablauf bekomme ich irgendwie ein ganz flaues Gefühl in der Magengegend...


[edit]

Für den ersten Fall braucht Ihr keine Tabelle. Kümmert Euch so (im Sinne von gleichwertig) um Eure Kinder, wie Ihr das vorher auch getan habt und setzt Eure finanziellen Mittel ebenso ein. Dafür müsst Ihr nicht miteinander schlafen. Was übrig bleibt, ist eine rein organisatorische Herausforderung.

Im zweiten Fall lies Dir wirklich aufmerksam die TrennungsFAQ durch und handele konsequent danach. Lies Dir auch die vielen traurigen, teils katastrophal, teils glimpflich ausgegangenen Schicksale hier durch, damit Du einen Eindruck bekommst, um welchen Einsatz Ihr spielt. Diese Fälle stellen nicht die Ausnahme dar, sondern den traurigen Regelfall. Man hört und liest nur deshalb so wenig darüber, weil die meisten Väter sich still und leise fügen.

Vorausgesetzt, sie will Dich nicht vernichten, kannst Du Dir einen brüchigen Frieden erkaufen, indem Du ihre Alleinherrschaft über Eure Kinder anerkennst, bis zum Sankt Nimmerleinstag für ihren Lebensunterhalt aufkommst und betest, dass sie mit ihren Ansprüchen halbwegs "genügsam" bleibt.

Ich halte es für hilfreich, Dir mal die Vorschläge zur vorjuristischen Vorgehensweise durchzulesen, die ich hier unter http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6491 zur Diskussion stellte.

[/edit]

Grüßle
Wolfgang
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#6
(24-09-2012, 23:50)olaf schrieb: Gibt es vaeterfreundlichere Alternativen zur Berechnung durch das JA, die auch die KM akzeptieren wuerde?

Ich muss meinen Taschenrechner nicht bewegen und in keine Tabelle reinschauen. Dir bleibt der Pfändungsfreibetrag von 950,- € - mehr nicht. Eine Unterhaltsverhandlung mit Mutti wird im Streit enden. Da würde ich es wohl auf eine Richterentscheidung drauf ankommen lassen. Aber bringen wird es auch nicht viel.

Eine Ex und 3 Kinder sind mit normalen Einkommen nicht finanzierbar. Glückwunsch! Das Glück mit einer wundervollen Frau und 3 süßen Kindern endet im finanziellen Desaster, aber nur für den Mann. Wenn Du noch Geld auf der hohen Kante hast, dann gib es jetzt aus, wo es nach da ist. Später hat es die Ex, ihr Anwalt oder das Jugendamt. Es wird jedenfalls für Dich weg sein.
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#7
(25-09-2012, 00:12)p schrieb: Besser, ihr bleibt zusammen :-) Schwanger mit dem dritten Kind, dann Trennung, wie passierte das?

Vermutlich durch Geschlechtsverkehr.
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#8
Moin Olaf,

herzlichen Glückwunsch!

Und die nächste Granate ist auch schon unterwegs:
Willst Du weiterhin Kontakt zu Deinen Kids, dann mußt Du bei Dir
- Wohnraum vorhalten,
- drei hungrige Kindermäuler stopfen,
- Shuttle-Service zwischen den Haushalten organisieren

... und das bei Vollzeitschuften für 2700€ Netto und vermutlich 1050€ Selbstbehalt.

Mit dem Nachzügler in der Hand und Alleinsorge kann die Mutter alle Bedingungen diktieren.

Halleluja
.
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#9
(25-09-2012, 10:54)Leutnant Dino schrieb: Vermutlich durch Geschlechtsverkehr.

Aber mit wem? Ich zielte mit meiner Frage auf das Trennungsgeschehen ab und indirekt darauf, ob wohl ein Vaterschaftstest angebracht wäre, bevor er die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt.

Der Selbstbehalt von 1050 EUR wird nicht unterschritten. Kindesunterhalt wird vorneweg abgezogen. Vom Resteinkommen ist der Betreuungsunterhalt zu bestreiten. Dafür liegt der Selbstbehalt bei 1050 EUR. Dafür fiktives Einkommen durchzudrücken ist nicht so leicht wie für Kindesunterhalt.
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#10
Wenn das letzte Kind nicht von ihm ist, dann sieht es gut aus. Nur 2mal KU und fuer Mutti muss der Pappi vom letzten Kind abdruecken. Das waere optimal.
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#11
@Olaf,

Um es kurz zu machen:

- Falls Du mit 2 x Kindesunterhalt versorgt wirst und Du einigermassen (langfristig!) gut verdienst hast Du Glück im Unglück gehabt. Dann kannst Du versuchen einen guten Kontakt zu Deinen Kindern zu halten und finanziell trotzdem einigermassen über die Runden zu kommen.

- Falls Du mit 3 x Kindesunterhalt und Exenunterhalt rechnen musst empfehle ich Dir das intensive Studium der sehr ergiebigen Literatur von Leutnant Dino......
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#12
Danke für die ungeschminkten und klaren Antworten.

Ich muß gestehen, daß es mir gerade etwas den Boden unter den Füßen wegzieht, wenn ich so lese, was da auf mich zukommt, und daß ich Mühe habe, meine Gedanken halbwegs zu sortieren.

Zur Klarstellung: Die Konstellation ist und bleibt wie beschrieben: auch das dritte Kind unserer nichtehelichen Beziehung wird (Futur) von mir sein. Weshalb, wieso, warum? - Spielt jetzt alles keine Rolle mehr. - It's all over now, baby blue.

Jetzt geht es wohl erst einmal nur darum, den Kopf über Wasser zu halten und mir nicht noch mehr zu verbauen. - Bin diesbezüglich für jeden Tipp dankbar.

Eine außergerichtliche, nichtamtliche (JA) Einigung ist wohl Wunschdenken meinerseits. Und die beidseitige Rede vom Wohl der gemeinsamen Kinder dürfte sich ihrerseits schnell als Worthülse entpuppen.

So long
olaf
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#13
Klarheit und Realismus ist das Beste, was du im Moment bekommen kannst. Schaffe dir wie gesagt eine Reserve. Typisch an diesen Unterhaltsgeschichten ist auch, dass sie die eigene Existenz stark destabilieren. Bei Krankheit, unvorhergesehenen dringenden Ausgaben, Jobwechsel, neuen Gerichtsverfahren mit Anwaltskosten, Wegfall von Sonderzahlungen etc. bricht man plötzlich durch den sehr dünnen Boden.

Beim Unterhalt wird alles seinen Weg gehen, sofern du nicht vorhast das Land zu wechseln sind deine Gestaltungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Lege das Schwergewicht auf den Kontakt zu den Kindern. Lass da keine langsamen Einschränkungen, Auszehrungen, mütterlich-selbstverständliche Vorfahrt zu. Dort lohnt sich der Einsatz für die Kinder und dich.
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#14
@olaf,

ich hatte die letzten 15 Jahre mehrere Unterhaltspflichtige zu alimentieren. Das funktioniert nur bei einem relativ hohen Gehalt (so ab 4 k€ netto/Monat).
Da drunter wird es ziemlich eng, da bleibt Dir nicht genügend zum Leben.

Ein weiteres Problem: kann sein daß Du im Moment die Unterhaltsleistungen noch stemmen kannst, mit dem Älterwerden der Kinder erhöht sich mit schöner Regelmässigkeit automatisch der Unterhalt. So kann es sein daß Du unter Entbehrungen die ersten Jahre schaffst um dann doch finanziell zu scheitern.

Hätte Dir gerne Besseres berichtet. Leider ist dies die Realität. Rechne Dir Deinen Fall durch und fälle dann die Entscheidungen für Deinen weiteren Lebensweg und setze diesen dann konsequent um.
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