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WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
#26
Hi PT,

zu Deiner Frage reiche ich geistiges Futter

Rechtsgrundlage
SGB II, § 11b Absetzbeträge Abs. 1 Nr. 7
und
die Fachlichen Hinweise der BA zum SGB II, §§ 11, 11a, 11b
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#27
Also, ich fange mal an:

- Unterhaltstitel auf zwei Jahre begrenzen.

- Darüber, wie oft Schnecki mich zusätzlich "besucht", bin ich nicht verpflichtet, Buch zu führen.

- Finanziell habe ich nicht viel zu verlieren. So what.

- Beste Rückversicherung ist die (gegebene) hervorragende Vater-Kind Bindung. In 2-3 Jahren entscheidet die Süße ohnehin selbst, wo sie wie oft ist.

- In der angedachten komfortablen Position würde sich die KM mit Querschießen in's eigene Fleisch schneiden (viel Stress und nichts kommt dabei herum).

- An die offizielle Aufteilung der Betreuungszeit kann man sich herantasten. Es ist ja nichts Ungewöhnliches, wenn sich Verhältnisse ändern, z. B. die KM durch ARGE-Hin-und-Her genervt ist (die Hexe Wink) und beim Umgang restriktiver wird.


Was meint Ihr dazu?


[edit]
(27-09-2012, 23:10)p schrieb: Nein - es zählt, was tatsächlich gezahlt wird. Die Berechtigte hat das Recht, einen Titel einzufordern, aber Dritte ohne Auftrag nicht. Aber ob sich vielleicht doch noch was in krummen Ausführungsbestimmungen zum SGB befindet, weiss ich nicht.

Thx! Also einen Versuch wert. Smile
[/edit]
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#28
(27-09-2012, 23:14)Skipper schrieb: zu Deiner Frage reiche ich geistiges Futter
...

Ich danke Dir.

Uff! Ist das viel! Hast du eine Idee, bei welche Überschrift es sich lohnen könnte, zu beginnen?
.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#29
http://www.harald-thome.de/media/files/S...9.2012.pdf

Seite 64
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#30
(27-09-2012, 23:35)Skipper schrieb: http://www.harald-thome.de/media/files/S...9.2012.pdf

Seite 64

Das heißt, dass der KU zwar nicht tituliert sein, jedoch eine notariell beurkundete Vereinbarung zugrundeliegen muss.

Ist das "muss" der Worstcase, die Regel oder absolut obligatorisch?


Es sieht so aus, als sei die Sache gut machbar.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#31
Voraussetzung für die Berücksichtigung des KU bei der SGB-Bedarfsermittlung ist die Titulierung des Unterhalts (vgl. BSG-Urteil B 4 AS 78/10 R).

????????
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#32
Moin.

Gesetz, Fachliche Hinweise der BA und Sozial-Rechtsprechung setzen Titulierung voraus, um Unterhalt als Absetzbetrag berücksichtigen zu können.

Mit 'Bedarfsermittlung' meinst Du den Leistungsanspruch dem Grund und der Höhe nach, nicht zu verwechseln mit der Bedarfsberchnung (sie Schema oben).Shy
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#33
So, langsam wird's bei mir Zeit für "Jetzt mal Butter bei die Fische!".

Wenn ich die bisher erhaltenen Infos richtig blicke, ginge es

a) in Richtung erweiterte Erwerbsobliegenheit, ginge ich die KM um KU an. Abgesehen vom zukünftig miesen Klima, begrenzte das im Erfolgsfall ihre Betreuungsmöglichkeiten, wäre also ein Verlust für unsere Tochter. Evtl. bestände für die KM noch die Möglichkeit, aufzustocken, ohne ihre Erwerbstätigkeit ausweiten zu müssen.

oder

b) darum, mir (fiktive?) Leistungsfähigkeit aufdrücken zu lassen oder herzustellen, damit eine Unterhaltsverpflichtung mir gegenüber entsteht, die ich bedienen und auf der Bedarfsseite in Ansatz bringen kann.


Wie sieht das für Fall b) aus? Z.Zt. entnehme ich meinem mit Verlust arbeitendem Unternehmen Barmittel, um den Lebensunterhalt für Töchterchen und mich zu decken, was die roten Zahlen nicht kleiner macht...

Wie stellt sich das im Kontext der in diesem Thread geäußerten Gedanken / Zielsetzung dar? Was ist zu regeln?

Im Übrigen könnte ich einen Anwalt mit Schwerpunkt oder guter Vernetzung in Richtung Familien-, Sozial- und Insolvenzrecht brauchen. Hessen, vorzugsweise Kassel, Fulda, Frankfurt.

Habt Ihr noch Tipps, was zu regeln wäre? Evtl. auch Kenntnis eines guten Anwalts?

[edit:] Rechtschreibung
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#34
(03-10-2012, 00:06)PolyTrauma schrieb: So, langsam wird's bei mir Zeit für "Jetzt mal Butter bei die Fische!".
...
Im Übrigen könnte ich einen Anwalt mit Schwerpunkt oder guter Vernetzung in Richtung Familien-, Sozial- und Insolvenzrecht brauchen. Hessen, vorzugsweise Kassel, Fulda, Frankfurt.

Iss klar....

@p: Du mußt Dich nicht wundern, wenn dieses Forum ab und an vom isuv "nicht zitiert" werden möchte.
Tongue
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#35
blue schrieb:
PolyTrauma schrieb:Im Übrigen könnte ich einen Anwalt mit Schwerpunkt oder guter Vernetzung in Richtung Familien-, Sozial- und Insolvenzrecht brauchen. Hessen, vorzugsweise Kassel, Fulda, Frankfurt.

Iss klar....

@p: Du mußt Dich nicht wundern, wenn dieses Forum ab und an vom isuv "nicht zitiert" werden möchte.
Tongue
*lächel*
besteht Bedarf zu wissen, wie "unsere Leute" dort heißen? Angel
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#36
Jetzt bin ich platt!

Gerade schmiss ich die Suchmaschine an, um zu schauen, was zu Hölle isuv ist, und der Ansprechpartner für meinen Wohnort, Klaus B., ist ein ehemaliger Schüler von mir!

Na, dann rufe ich ihn wohl mal an (?)... Ich komme nicht(!) von tfaq?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#37
(03-10-2012, 00:35)Ibykus schrieb: *lächel*
besteht Bedarf zu wissen, wie "unsere Leute" dort heißen? Angel
Na, dann mal raus damit! :breitgrins:
Versprechen kommt von sich versprechen!
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#38
PT,

ich denke, nicht DU, sondern die Mutter wird regeln.

Gemäß BGH wird bei echtem WM und gequotelter Aufteilung der Unterhaltspflichten SIE aufgrund des höheren Einkommens draufzahlen.
Sie wird daher
- dem WM
- der Beteiligung am KU
- den hälftigen Fahrtkosten für Umgnag
kaum zustimmen, wenn Sie bei überwiegender Betreuung, aber Entlastung durch maximalen Umgang/Betreuung Deinerseits, den vollen KU fürs Kind von Dir verlangen kann.

Echtes WM wird schon von daher nicht funzen.

Wenn ich das jetzt richtig sehe, kann Dir das -abgesehen von einigen Tagen mehr oder weniger Umgang- ziemlich wurscht sein. Denn bei Aufstockung wird der Bedarf des Kindes tageweise genau bestimmt, werden Dein zu zahlender KU-Anteil als Absetzbetrag und das Einkommen des Kindes(KU) in der Leistungsberechnung aufgehen. Nur die Schwelle zur Bedürftigkeit und die Leistungen des Jobcenters werden moduliert.

Bei WM profitiert das Jobcenter,
die Mutter zahlt drauf,

ohne WM zahlt das JC drauf,
die Mutter profitiert,
bei Dir ändert sich nix.

Den Grund dafür sehe ich in den merkwürdigen Vorstellungen der inzwischen ausgeschiedenen M. Hahne und ihrer Truppe am BGH.
.
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#39
(03-10-2012, 01:04)Skipper schrieb: ...sondern die Mutter wird regeln.

...kann Dir das alles egal sein.

Nee, WM funzt schon. Solange sie nix draufzahlt, regelt KM da gar nichts. Ihre Brötchen möchte sie selbst verdienen, liebt ihre Unabhängigkeit und gut ist.

Wenn wir das hinkriegen, dass vom JC was für Goldlöckchen herumkommt, wird sie 'n Teufel tun und einfach einsacken. Das kommt auf's Kinderkonto.

Auf organisatorischer Ebene verschlechtere ich meine Position... Da muss ich sehen, wie ich einem Ausnutzen vorbeuge... Die Süße selbst ist da mit ihren bald 13 Lenzen ein Hauptfaktor.
Versprechen kommt von sich versprechen!
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#40
@ibykus: Ja, ein paar Namen wären toll! Gerne auch per PM Wink
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#41
Moin PT.

Es geht um Geld!

Annahmen:
Sie: 1500 € Netto + KG
Du: 1000 € Netto, bedürftig
Fahrtkosten für Umgang: 50 €
KU-Anspruch des Kindes nach Tabelle: 426 €

- Ohne WM
Kind hat Anspruch auf vollen KU gegen Dich minus KG-Anteil.
Bei der Mutter:
1500 €
184 KG
334 € KU vom Vater
---
2018 € Zufluß der Mutter


- Mit WM:
Kind hat Anspruch auf KU gegen beide Eltern.
Bei der Mutter:
1500 €
184 KG
170 € KU vom Vater (426 KU x 2/5)

-92 € KG-Anteil an Vater
-256 € KU an Vater (426 KU x 3/5)
-25 € anteiliges Fahrtgeld für Umgang
---
1481 € Ergebnis bei der Mutter

Nur wenige Tage mehr Betreuung machten in ihren Büchern ein + von 537 € !

Was also sollte Deine EX motivieren, am WM festzuhalten?
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#42
(03-10-2012, 11:29)PolyTrauma schrieb: @ibykus: Ja, ein paar Namen wären toll! Gerne auch per PM Wink
na, das war nicht ernst gemeint.
Wenn Väter verschiedene Nicks in verschiedenen Foren (oder mehrere Nicks in dem selben Forum) verwenden unterstelle ich mal im weitesten Sinne wichtige Gründe ...

Mancher hält sich allerdings auch für Dr. Kimble, (wer die Serie noch kennt) der, immer hart am Wind, seinen Verfolgern mit vielen Nicks und Trix immer wieder entkommt ... Angel

In dieser Szenerie gibt es zwar nur wenig Kämpfer, dafür um so mehr Partisanen. Wink
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#43
(03-10-2012, 14:36)Ibykus schrieb: Wenn Väter verschiedene Nicks in verschiedenen Foren (oder mehrere Nicks in dem selben Forum) verwenden unterstelle ich mal im weitesten Sinne wichtige Gründe ...
Beziehst Du das jetzt auf mich (Briese/PolyTrauma)?

Zitat:Mancher hält sich allerdings auch für Dr. Kimble, (wer die Serie noch kennt)
...ist der nicht auf der Flucht vor den Mädchen aus dem Weltraum?


Ich persönlich muss mich nicht auf hochkonspirativer Ebene bewegen. Mir reicht ein fachkundiger und engagierter Anwalt, der meine Interessen auch wirklich vertritt und mich vor allem fair berät.

Tipps?
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#44
(28-09-2012, 19:29)PolyTrauma schrieb: Voraussetzung für die Berücksichtigung des KU bei der SGB-Bedarfsermittlung ist die Titulierung des Unterhalts (vgl. BSG-Urteil B 4 AS 78/10 R).

????????

Ich habe die Unterhaltsforderung der Mutter und des JA (UHV) und die getätigte Überweisung eingereicht. Damit wurde dann aufgestockt.
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#45
(03-10-2012, 11:49)Skipper schrieb: Was also sollte Deine EX motivieren, am WM festzuhalten?
Sie hätte das WM längst ohne viel Aufwand kippen können. Hat sie aber nicht. Das Warum würde den Rahmen hier sprengen.
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#46
Ein Kind mit fast 13 dürfte dabei einiges mitzureden haben.
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#47
(03-10-2012, 16:23)bio schrieb: Ich habe die Unterhaltsforderung der Mutter und des JA (UHV) und die getätigte Überweisung eingereicht. Damit wurde dann aufgestockt.
Mir schwebt ein auf zwei Jahre befristeter statischer Titel über den KU Mindestsatz vor. Die Frage ist zunächst, ob mir das JC wegen der Freiwilligkeit einen Strick drehen kann/wird.

Auf Grundlage logischen Denkens eigentlich nicht, denn jede Klage würde den Titel eher erhöhen, doch wer weiß, ob die logisch denken können/dürfen...

[edit]Übersicht, Zuordnung[/edit]
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#48
(03-10-2012, 16:45)p schrieb: Ein Kind mit fast 13 dürfte dabei einiges mitzureden haben.

Eben! Schrieb ich ja auch schon. Scheint Skipper überlesen zu haben.
Versprechen kommt von sich versprechen!
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#49
Jetzt habe ich mir genug das Hirn zermartert. Wenn ich weiter versuche, erstmal alle Eventualitäten abzuklären, drehe ich mich nur im Kreis. Es gibt sowieso keinen Plan, der die erste Schlacht übersteht.

Aleum esse iactatum!

1.) Morgen ab zur ARGE, Antrag auf Aufstockung, hilfsweise Grundsicherung aktenkundig werden lassen. Fragen, was Zufluss bei Selbständigkeit und roten Zahlen ist, welche Unterlagen, etc. Ebenso bzgl. drohender KU Verpflichtung beraten lassen. Formulare krallen.

2.) Zusammenkunft mit Exi zwecks Erörterung der KU-Alternativen von Wegfall über sie leistet bis ich leiste über JC. Konsens im Sinne von Schneckchen herstellen.

3.) Schuldnerberatung und AG wg. Beratungsschein. Termin Anwalt wg. Privatinsolvenz und damit verbundenem Gedöns.


Bei auftauchenden Fragen kann ich mich ja vertrauensvoll an Euch wenden... Habt bitte etwas Geduld mit mir; es ist mein absoluter Erstkontakt mit JC & Co.

Grüßle
PT

..., der das Gefühl hat, auf der Leitung gestanden zu haben, und der sich gerne an den Rechtsbeistand, der ihm an anderer Stelle im Netz genannt wurde, wenden wird.
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#50
Moin nochmal,

nachdem das Thema JC in dem Sinne, Vater Staat die Kosten für seine "seltsamen" Regelungen aufzudrücken und unsere Tochter davon profitieren zu lassen, auf Eis liegt, bis ich im JC war und Neuigkeiten von dort mitbringe, möchte ich die Möglichkeiten abklären, die der andere Weg mit sich bringt.

Denn mit seiner Mahnung
(03-10-2012, 11:49)Skipper schrieb: Moin PT.

Es geht um Geld!

(...)

Nur wenige Tage mehr Betreuung machten in ihren Büchern ein + von 537 € !

Was also sollte Deine EX motivieren, am WM festzuhalten?
hat Skipper ja auch nicht ganz Unrecht.

Aktuell ist sie halbwegs zufrieden und wird sich den Stress einfach nicht machen, doch hat sie erst den Titel in der Hand, wird's für sie bequemer, verführerischer.

Ebenso, wenn ich andersherum dran rüttele, in dem Sinne, dass sie ihre Pflicht erfüllen und für anteiligen KU selbst mehr arbeiten oder zum JC soll, ist's aus mit der Bequemlichkeit, und ihr Interesse an einer Verschiebung der "Machtverhältnisse" wird steigen.

Wenn ich jetzt die Suchmaschine anwerfe, finde ich, anders als noch vor einem Jahr, mehr und mehr Hinweise auf RA- und sonstigen Seiten, dass beim WM anteiliger Unterhalt zu berücksichtigen sei.

Goldlöckchen wird Ende Januar 13 Jahre alt und wird sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung einsetzen, die sie sehr genießt.

Was also wäre zu tun?
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(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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