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Hilfe Unterhaltsforderung Job Center Frist abgelaufen
#1
Hallo liebes Forum

Ich bin dank Google auf euch gestossen und musste mich gleich registrieren da mir euer Einsatz gefällt.

Folgendes Problem.

Ich habe mit meiner Freundin ein gemeinsames Kind und befinde mich in Elternzeit. Sie wohnt noch bei ihren Eltern da wir der Meinung waren, das ein zusammen ziehen aufgrund der Anrechnung vom JC nicht möglich ist.
Sie macht nebenbei noch Fernschule was mtl. 134€ kostet. Würde das JC aber nicht interessieren und durch das zusammen ziehen müsste sie mit der Schule aufhören weil sonst kein Geld mehr da ist.

Wir sehen uns aber ständig. Da ich mit meinem Sohn nun in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen bin, wollen die plötzlich Unterhaltsnachweise von ihr.
Die gibt es aber nicht.

Das Schreiben liegt nun 17 Tage bei ihr rum weil sie angst hat. Heute konnte sie sich aufraffen und ich habe geholfen soweit es mir möglich ist.
Jetzt haben wir aber zum einen das Problem, das sie bei ihren Eltern gemeldet ist und dort Unterkunft und Verpflegungsgeld in Höhe von 250€ bezahlt. Nachweise natürlich auch keine vorhanden.

Wie ist denn da nun die Vorgehensweise? Sie verdient im Schnitt 1050€. Es ist mehr aber ihr wird vom Lohn rund 80€ Essensgeld abgezogen. Dann noch die Fahrkarte vor dem Umzug in Höhe von 63€ und jetzt wo ich umgezogen bin 93€ damit wir uns eben sehen können.

Ihr Gehalt schwankt monatlich je nach Arbeitsstunden. Ebenso das Essensgeld.

Zunächst wüsste ich aber gerne, ob das verspätete Einreichen der Unterlagen Konsequenzen für sie hat und warum sie angeben muss mit wem sie zusammen wohnt?

Ich persönlich bin nicht daran interessiert sie in Schulden zu treiben. Sie versucht durch die Schule ihr Abi nach zu holen damit es auf lange Sicht gesehen eine finanziell unabhängige Beziehung wird. Sie ist nämlich ungelernt.
Übrigens ist sie Schwanger. Was passiert dann? Ist dann jeder von uns dem anderen Unterhaltspflichtig im Sinne der finanziellen Unterstützung? Sollen wir uns dann das Geld hin und her schieben und Vater Staat unsere Lebensgeschichten offen legen?
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#2
Ihr beide habt zusammen 1050 Euro plus 184 Euro Kindergeld. Wenn das zweite Kind geboren ist, habt ihr noch einmal 184 Euro Kindergeld und Erziehungsgeld.
Davon würde ich mit einer Frau und zwei Kindern dicke rundkommen.

Wenn ihr mehr Geld haben wollt, habt ihr Papiertiger und die Schnüffler an der Backe. Sucht es euch aus!
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#3
IHR haby gar nichts. DU hast eine unterhalyspflicht.

wenn ich das richtig verstehe, kommt zusammenziehen günstiger.
abitur kann man übrigens bei diversen einrichtungen kostenfrei machen.
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#4
Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt euer gemeinsamer Sohn bei dir, du befindest dich in Elternzeit.

Deine Freundin wohnt noch bei Ihren Eltern, macht das Abi nach und arbeitet nebenzu. Darüber hinaus hat sie noch keine Erstausbildung und ist schwanger. Bei dieser Konstellation und dem genannten Einkommen dürfte sie schwerlich leistungsfähig in Bezug auf Unterhalt sein.

Welche Leistung wollt ihr (du oder sie?) denn vom Jobcenter? Warum wollen die Unterhaltsnachweise sehen - wenn das Kind bei dir wohnt, wäre ja sie dir unterhaltspflichtig? Bitte noch ein wenig Klarheit in die Situation bringen.
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#5
(14-10-2012, 22:03)Jessy schrieb: Warum wollen die Unterhaltsnachweise sehen - wenn das Kind bei dir wohnt, wäre ja sie dir unterhaltspflichtig? Bitte noch ein wenig Klarheit in die Situation bringen.
Ich gehe davon aus, dass das JC nicht kapiert oder weiß, dass das Kind bei Guddy ist. Die wollen den KU als Einkommen anrechnen.

@Guddy: Jessy schrieb es ja schon. Versorge uns mal mit mehr und strukturierteren Infos.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#6
Ich hätte keine Skrupel so zu tun als ob man kein Paar mehr ist. Dann also getrennte Wohnungen. Unterhalt titulieren, sie lässt dann vom Jobcenter ihr Gehalt aufstocken. So zahlt dann das Jobcenter den Unterhalt.
Da ihr ja noch ein Paar seid könntet ihr das alles günstig, friedlich und aussergerichtlich regeln.

Das klingt natürlich ein bischen sozialschmarozerig, das Familienunrecht fördert es aber.
Offiziell bist du dann alleinerziehend, sie Unterhaltspflichtig mit sagen wir mal Umgang 40%. Da sie ja viel Umgang hat kann sie nicht Vollzeit arbeiten. Am Besten sie nimmt sich in einer Urlaubsgegend die Wohnung lässt sich auch noch Umgangskosten bezahlen. Dann habt ihr noch ne Gratis-Ferienwohnung.
Übrigens Herzlichen Glückwunsch das du in Elternzeit bist. Da kannst du froh sein das zu erleben.
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#7
Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich hatte hier einiges zu tun, weshalb ich erst jetzt antworten kann.

Ich versuche mal auf alles einzugehen

@Das Nerdliche Orakel und iglu
Bei deiner Rechnung kann etwas nicht stimmen. Ich erhalte inkl. Alleinerziehendenmehrbedarf 514€ plus Kindergeld. Den Mehrbedarf wollte ich nicht einmal. Ist aber aufgrund der Gesetzeslage so vorgesehen.
Sie hat die besagten 1000€ raus. Zieht man das Ticket zur Arbeit ab sind es noch 900.
Die kostenlose Schule ist nur dann möglich, wenn sie zuvor arbeitslos ist und vom Amt gefördert wird. Ansonsten bleibt da noch die Abendschule. Da sie ihre Ausbildung dummerweise im letzten Lehrjahr abgebrochen hat und anschliessend auch nur dort tätig war, kannst du dir ja vorstellen wo sie als erstes genommen oder hingeschoben wird. In die Gastronomie. Arbeitszeiten kennt wohl jeder. Da ist kein grosser Spielraum für feste Schulzeiten.

Zurück zum Thema. Am Ende bleiben effektiv 750€, wobei die Anrechnung sich auf die 900€ beziehen würde. Ich denke da bleiben keine 1000€ für uns. Mehrbedarf fällt weg und ich glaube 80% vom Lohn werden irgendwie angerechnet. Kenne mich damit leider nicht so gut aus.

@Jessy

Du hast es genau richtig geschrieben. So ist es derzeit. Wir wohnen auch nur 15 Minuten von einander weg. Wir sehen uns sehr oft. Wie es halt in einer Beziehung ist. Gewirtschaftet haben wir stets getrennt. Zumindest was die Konten angeht. Das Job Center ist da sehr pingeli. Ich beziehe Alg2 weil die Elternzeit über 3 Jahre geht. Warum und wieso ich mich dafür entschieden habe gehört hoffentlich als Background info nicht hier hin.
Ich wollte gar nichts vom JC. In d Stadt wo ich vorher gewohnt habe wollten die keine Unterhaltsnachweise obwohl die Situation die selbe war. Das ging 2 Jahre gut bis ich nun hier hin gezogen bin.

Ihre und meine Bedenken sind, das sie nicht ausreichend Unterhalt zahlen kann und das ganze vorgeschossen wird. Sie hat etwa 5000€ Schulden bei denen ich ihr nebenbei helfe raus zu kommen. Es sind mehrere Gläubiger, aber sie zahlt schon jeweils 20 € mtl. an diese. Nicht viel aber es wird. Da nun neue Schulden aufzubauen wäre das schlimmste was ihr passieren könnte. Zumal das keiner von uns will.

@Absurdistan

Deine Antwort verstehe ich nicht ganz. Ich war der Meinung das ihr Gehalt über der Grenze liegt. Da wäre es mit aufstocken schwierig. Selbst wenn nicht, wieso sollte das JC dann den Unterhalt zahlen bzw von wem zurück verlangen? Im Dezember ist sie arbeitslos. vertrag läuft aus und wird wegen der Schwangerschaft nicht verlängert. Nettes Deutschland.

Deine Idee finde ich aber toll. Klingt fantasievoll Smile
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#8
(15-10-2012, 02:05)Guddy schrieb: Deine Antwort verstehe ich nicht ganz. Ich war der Meinung das ihr Gehalt über der Grenze liegt. Da wäre es mit aufstocken schwierig. Selbst wenn nicht, wieso sollte das JC dann den Unterhalt zahlen bzw von wem zurück verlangen? Im Dezember ist sie arbeitslos. vertrag läuft aus und wird wegen der Schwangerschaft nicht verlängert. Nettes Deutschland.

Deine Idee finde ich aber toll. Klingt fantasievoll Smile

Ich bin zwar nicht Absurdistan, doch zum Einlesen bzgl. Aufstocken kannst Du hier anfangen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6521
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#9
Eigentlich ist die Situation nicht besonders kompliziert.
Das gemeinsame Kind lebt bei dir, ergo ist sie dir eigentlich zu Unterhalt verpflichtet.
Das (neue) JC, von dem du deine ALG II Leistungen bekommt, möchte herausfinden, ob bei der Unterhaltspflichtigen etwas zu holen ist (was ja dann die Leistung des JC an dich vermindern würde, und der Staat spart ja so gerne...).
Meines Erachtens ist aber da nichts zu holen, da deine Freundin nicht leistungsfähig ist. Ungelernt, quasi noch in Schulbildung, schwanger, das aktuelle Einkommen fällt bald weg, und liegt sowieso an der Selbstbehalt-Grenze.
Was deine Freundin tun sollte ist folgendes: Deinem JC nachweisen, dass sie nicht leistungsfähig ist. Dann laufen keine Schulden auf und gar nichts. Du könntest sogar UVG beantragen, ohne dass ihr was passiert.

Evtl. wäre es eine Möglichkeit, dem JC mitzuteilen, dass ihr trotz getrenntem Wohnraum eine Bedarfsgemeinschaft bildet? Ihr solltet euch mal hinsetzen und die drei Möglichkeiten durchrechnen: "Getrennt" sein in allen finanziellen Belangen, trotz getrennter Wohnung eine BG bilden oder vielleicht doch zusammenziehen?!

Bis sie die Schule beendet hat, ihr Kind bekommen hat und dann (vielleicht) eine neue Ausbildung oder dergleichen macht, solltest du ja aus der Elternzeit wieder raus sein, und dann seid ihr hoffentlich den ganzen Ämterquatsch los.
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#10
(14-10-2012, 21:24)Guddy schrieb: Übrigens ist sie Schwanger. Was passiert dann? Ist dann jeder von uns dem anderen Unterhaltspflichtig im Sinne der finanziellen Unterstützung? Sollen wir uns dann das Geld hin und her schieben und Vater Staat unsere Lebensgeschichten offen legen?
Einer Schwangeren ggü besteht Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt. Leistungsfähig ist, wer mit seinem anrechenbaren Einkommen Unterhalt zahlen kann, ohne seinen Selbstbehalt zu gefährden.

Nachdem wir die finanzielle Situation Deiner Freundin kennen, kommt es entscheidend darauf an, wie hoch Dein Einkommen ist!
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#11
Hallo

Das sind ja mal interessante Antworten. Der Link ist mir grade noch zu verwirrend. Sie würde dann aufgestockt wenn ein Titel vorliegt? Aber im Text hört sich das so an als würde man das Geld nur hin und her schieben. Dabei stockt das JC doch nicht zu der vollen Höhe auf oder wie ist das zu verstehen?
Vielleicht muss man den Text noch mal für ganz dumme formulieren Smile

Jessy, diese art der Bedarfsgemeinschaft kenne ich gar nicht. Wie soll ich das ausrechnen was uns günstiger kommt? Wir sind da nicht so bewandert leider.

Und du darfst nicht vergessen das die Schulkosten keinerlei Bedeutung haben. Sie würde so berechnet als hätte sie das Geld für sich. Oder muss das mit bei dem Unterhalts Fragebogen angegeben werden?

Ich habe ausser dem Kindergeld kein weiteres Einkommen.
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#12
(15-10-2012, 11:30)Guddy schrieb: Jessy, diese art der Bedarfsgemeinschaft kenne ich gar nicht. Wie soll ich das ausrechnen was uns günstiger kommt? Wir sind da nicht so bewandert leider.

Und du darfst nicht vergessen das die Schulkosten keinerlei Bedeutung haben. Sie würde so berechnet als hätte sie das Geld für sich. Oder muss das mit bei dem Unterhalts Fragebogen angegeben werden?

Ich habe ausser dem Kindergeld kein weiteres Einkommen.
Ihr lebt in keiner Bedarfsgemeinschaft. Wie sollte man die begründen?
Nicht verheiratet und nicht zusammenlebend !

Wenn sie dir (eurem Kind) dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist, dann ist sie wegen der Schwangerschaft nicht leistungsfähig.
Du musst aber nach Maßgabe des § 1615 l BGB zahlen.

Wenn das Kind dann bei ihr wohnt, das andere aber bei dir, dann kann ggseitig aufgerechnet werden, soweit auf beiden Seiten Leistungsfähigkeit besteht.
Die ggseitige Verrechnung der Ansprüche ist aber nur möglich, wenn sie über "sonstiges Vermögen" verfügt.
Denn Erwerbseinkommen wird sie die ersten drei Jahre keines haben, stattdessen die Entbindungskosten etc. fordern.

Dass du über kein Einkommen verfügst, wird dir wenig helfen, wenn du nicht sehr gute und überzeugende Gründe dafür hast (> fiktives Einkommen!).

Streite dich bloß nicht mit ihr!
Das könnte fatale Folgen haben: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm
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#13
@ Ibykus - eine Bedarfsgemeinschaft, bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft KANN auch bestehen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammenlebt. Das entscheidet das JC durchaus gerne mal nach Einzelfall, auch wenn es selten ist.

Alles andere ist für den TO unrelevant, denn sie haben ja eine intakte Beziehung und das Kind lebt bei ihm, ausserdem ist er ja selbst ALG II Bezieher. Auch fiktives Einkommen sollte bei ihm keinerlei Rolle spielen, da er sich in Elternzeit befindet und ein vermutlich unter dreijähriges Kind bei ihm lebt, womit er prinzipiell ja selbst auch einen Betreuungsunterhalt-Anspruch hätte.

@ Guddy - Wie alt ist denn euer Sohn und wann entbindet deine Freundin?
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#14
Hallo

Er wird jetzt 2 Jahre alt. Entbindungstermin wäre im März.
Was wäre denn nun wenn sie sich eine eigene Wohnung leistet?
Wenn wir zusammen ziehen hat es den Nachteil das sie für mich mit bezahlen muss was ich nicht möchte. Dem Kind gegenüber verständlich, aber das regeln wir ja schon so seit 2 Jahren.
Den Aufriss vom JC verstehe ich nur in sofern, das sie Geld einsparen wollen und uns eben in diese Situation - BG - zwingen wollen.

Wir wissen auch noch gar nicht wie wir das ab Dezember regeln sollen. Wenn sie keine Arbeit mehr hat, wer kommt dann für den Unterhalt auf? Ab März hätte dann jeder ein Kind zu versorgen. Es würde auch gehen wenn diese Rolle wieder nur einer tätigt. Keiner von uns möchte aber den anderen benachteiligen.

Ich kann schlecht abschätzen was da nun passieren wird. Ich weiss es wirklich nicht.
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#15
(15-10-2012, 17:41)Jessy schrieb: @ Ibykus - eine Bedarfsgemeinschaft, bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft KANN auch bestehen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammenlebt. Das entscheidet das JC durchaus gerne mal nach Einzelfall, auch wenn es selten ist.
die Begründung würde mich mal interessieren ...!

Zitat:Alles andere ist für den TO unrelevant, denn sie haben ja eine intakte Beziehung und das Kind lebt bei ihm, ausserdem ist er ja selbst ALG II Bezieher.
an welcher Stelle stellt das Unterhaltsrecht denn auf "intakte Beziehungen" ab?
(Was glaubst Du, wie viele intakte Beziehungen ich mit mir wohlgesonnen Müttern pflege? Angel)

Zitat:Auch fiktives Einkommen sollte bei ihm keinerlei Rolle spielen, da er sich in Elternzeit befindet und ein vermutlich unter dreijähriges Kind bei ihm lebt, womit er prinzipiell ja selbst auch einen Betreuungsunterhalt-Anspruch hätte.
Elternzeit hinsichtlich des noch nicht geborenen Kindes?

Dass ihm als Vater keine Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Einkommen zu erzielen, muss er sehr genau darlegen. Es gilt der Vorrang der Elternbetreuung.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

Die im zitierten Urteil angesprochene Billigkeitsentscheidung gilt nicht nur hinsichtlich der Verlängerung des Betreuungsunterhalts.

Auch bei @Guddy ist der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert werden könnte.
Die anspruchstellende Kindsmutter käme mglw. in Betracht!
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#16
(15-10-2012, 19:21)Ibykus schrieb:
(15-10-2012, 17:41)Jessy schrieb: @ Ibykus - eine Bedarfsgemeinschaft, bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft KANN auch bestehen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammenlebt. Das entscheidet das JC durchaus gerne mal nach Einzelfall, auch wenn es selten ist.
die Begründung würde mich mal interessieren ...!

http://blog.beck.de/2010/06/21/verfestig...me-wohnung
http://www.haslerkinold.de/index.php/fam...hnung.html
http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/...einschaft/

Zitat:Auch fiktives Einkommen sollte bei ihm keinerlei Rolle spielen, da er sich in Elternzeit befindet und ein vermutlich unter dreijähriges Kind bei ihm lebt, womit er prinzipiell ja selbst auch einen Betreuungsunterhalt-Anspruch hätte.
Elternzeit hinsichtlich des noch nicht geborenen Kindes?

Dass ihm als Vater keine Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Einkommen zu erzielen, muss er sehr genau darlegen. Es gilt der Vorrang der Elternbetreuung.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

Die im zitierten Urteil angesprochene Billigkeitsentscheidung gilt nicht nur hinsichtlich der Verlängerung des Betreuungsunterhalts.

Auch bei @Guddy ist der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert werden könnte.
Die anspruchstellende Kindsmutter käme mglw. in Betracht!
[/quote]

Sorry @ Ibykus, aber ich weiß nicht, worauf du hinauswillst.
Es geht vorliegend doch gar nicht darum, dass die KM Geld vom TO will, sondern dass das JC prüfen möchte, ob wegen des gemeinsamen, zweijährigen Kindes, das schon da ist und beim TO lebt, die KM Unterhalt abdrücken kann.

@ Guddy - Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wo euer Problem beim Zusammenwohnen besteht. Wenn sie ab Dezember ohnehin keine Arbeit mehr hat, wovon sollte sie also "für dich" bezahlen müssen? Insofern wäre der November oder Dezember doch der ideale Zeitpunkt, um eine gemeinsame Wohnung zu gründen.
Zieht zusammen, sie macht die Schule fertig, dann geht einer von euch arbeiten und einer kümmert sich um die Kinder, oder macht es abwechselnd oder hälftig, und bis dahin bezieht ihr beide ALG II für euch und die Kids.
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#17
@Jessy
ich denke Ibykus wollte auf DIESEN Thread aufmerksam machen.
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#18
(15-10-2012, 19:59)Jessy schrieb: @ Guddy - Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wo euer Problem beim Zusammenwohnen besteht. ....

Zieht zusammen, sie macht die Schule fertig, dann geht einer von euch arbeiten und einer kümmert sich um die Kinder, oder macht es abwechselnd oder hälftig, und bis dahin bezieht ihr beide ALG II für euch und die Kids.
Ehrlich gesagt sehe ich genau in den Argumenten, die Du aufführst, die Probleme. Zumindest, was das Zusammenziehen betrifft.

Ehrlich geschrieben weiß ich jetzt nicht zu beurteilen, was wegen BG besser ist. So ganz blau gesehen würde ich jetzt mal behaupten wollen, eine BG nicht in Betracht zu ziehen, weil dieses Begehrlichkeiten bei den Behörden hervorruft.

Da die beiden sich verstehen und zwei Kinder demnächst erziehen wollen, würde ich "keine" (offizielle) Beziehung vorschlagen.

Und falls der eine Abdrücken muß, kommt es unmittelbar dem anderen zu Gute.

In diesem Fall scheint es mir allerdings trotzdem so, dass die Allgemeinheit für diese gebährfreudige (inwieweitauchimmer) Gemeinschaft aufkommen werden wird.
Angry
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#19
(15-10-2012, 02:05)Guddy schrieb: Bei deiner Rechnung kann etwas nicht stimmen. Ich erhalte inkl. Alleinerziehendenmehrbedarf 514€ plus Kindergeld. Den Mehrbedarf wollte ich nicht einmal. Ist aber aufgrund der Gesetzeslage so vorgesehen.
374 Euro plus 137 Euro Mehrbedarf für einen Alleinerziehenden macht 514 Euro. Hinzu kommt eine 60 qm große warme Wohnung. Es gibt außerdem noch Hatz4 für das Kind, was deutlich höher liegt als das Kindergeld (229 Euro für 0-5 Jahre, 255 Euro für 6-13 Jahre, 289 für 14-17 Jahre). Kindergeld und Erziehungsgeld wird darauf angerechnet.
Und das ist nur dein Einkommen. Das Einkommen der Mutter eurer Kinder kommt noch dazu.

So ein hohes Einkommen gibt es nicht umsonst. Dafür zahlst du mit Papiertiger und Belästigung durch Schnüffler.
Ich würde in deiner Stelle mit der Mutter eurer Kinder und euren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Euer gemeinsames Einkommen ist dann erheblich geringer, aber ihr müsst dann auch nicht in zwei Wohnungen bewohnen.
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#20
(15-10-2012, 18:35)Guddy schrieb: Wenn wir zusammen ziehen hat es den Nachteil das sie für mich mit bezahlen muss was ich nicht möchte.
Falsche Rechnung!
Hat sie, wenn sie mit dir und euren Kindern in einer gemeinsamen Wohnung wohnst, ein besseres oder ein schlechteres Leben, als wenn ihr getrennte Wohnungen habt?

Du willst von der Mutter eurer Kinder nicht abhängig sein. Deshalb machst du dich, die Mutter eurer Kinder und die Kinder vom Staat abhängig, und setzt euch Papiertiger und Gängelung aus. Das ist bescheuert!
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#21
@Guddy, falls noch nicht bekannt, schau mal hier rein:

http://hartz.info/index.php

Gruß
levi
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#22
(15-10-2012, 19:59)Jessy schrieb: @ Ibykus - eine Bedarfsgemeinschaft, bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft KANN auch bestehen, wenn man nicht verheiratet ist und nicht zusammenlebt. Das entscheidet das JC durchaus gerne mal nach Einzelfall, auch wenn es selten ist.
In den zitierten Entscheidungen hatte das AG Zweibrücken und das OLG Klrh entschieden ...!
Und diese Gerichte hatten entschieden, dass trotz der räumlichen Distanz die "bestehende" Gemeinschaft nicht deswegen aufgehoben wäre. Denn offensichtlich wollte man sich nicht trennen, sondern andere "bescheissen" !

Möglicherweise ist dir der Grundsatz aus § 242 BGB (Treu und Glauben) bekannt, wonach bspw. Verträge, die geschlossen werden, um Dritte zu schädigen, rechtsmißbräuchlich sind, sogen. Kollusionsverträge?
Hier verhält es sich ähnlich: Eine wegen des Bezugs von öffentlichen Subventionen nur zum Schein aufgegebene Gemeinschaft besteht weiter, wenn offensichtliche Indizien vorliegen!

Jessy schrieb:Sorry @ Ibykus, aber ich weiß nicht, worauf du hinauswillst.
Der TO verkennt seine Situation, in der er sich befindet und stellt deswegen -nicht nur hier- die falschen Fragen!
Denn bei der von dir erwähnten Prüfung des JC, ob wegen des gemeinsamen, zweijährigen Kindes, das schon da ist und beim TO lebt, die KM Unterhalt abdrücken kann, bleibt es ganz sicher nicht.
Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht maßgeblich, ob und was die KM vom TO will.

Das JC wird sich -soweit das Gesetz keinen Automatismus vorsieht- bestehende Ansprüche der KM abtreten lassen.

Wer in dieser Lage auf einen dauerhaften Zusammenhalt der Eltern vertraut und abstellt, ist nach meinen Erfahrungen mehr als blauäugig.

Die beiden wohnen ja nicht grundlos getrennt!
Offenbar will der TO Leistungen, ohne die Mutter seines Kindes in Bedrängnis zu bringen.

Das ließe sich mit einer gemeinsamen Wohnung sowieso nicht erreichen.
Dann wären sie offensichtlich eine Einstehensgemeinschaft, bei der die Einkommen (und die Leistungsfähigkeit!) der Partner bei der Durchsetzung beantragter öffentlicher Leistungen berücksichtigt würden.
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#23
(16-10-2012, 04:47)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(15-10-2012, 18:35)Guddy schrieb: Wenn wir zusammen ziehen hat es den Nachteil das sie für mich mit bezahlen muss was ich nicht möchte.
Falsche Rechnung!
Hat sie, wenn sie mit dir und euren Kindern in einer gemeinsamen Wohnung wohnst, ein besseres oder ein schlechteres Leben, als wenn ihr getrennte Wohnungen habt?

Du willst von der Mutter eurer Kinder nicht abhängig sein. Deshalb machst du dich, die Mutter eurer Kinder und die Kinder vom Staat abhängig, und setzt euch Papiertiger und Gängelung aus. Das ist bescheuert!


Du nennst es bescheuert. Ich sehe das anders. Ich muss mich nicht in eine Richtung drängen lassen die dem Staat zu gute kommt. Ich kann für unser Sozialssystem nichts. Wie auch du zahle ich ausserhalb für jeden anderen mit. Von daher ist es nichts neues und ein dauernder Kreislauf.

Wir haben ein deutlich schlechteres leben wenn wir offiziell zusammen wohnen. Und es macht derzeit keinen Unterschied vom Leben her ob wir getrennte Wohnungen haben oder nicht. Wir würden uns einfach gleich viel sehen.

Sie geht doch schon von morgens bis nachts für 1000€ arbeiten. Was davon übrig bleibt kommt uns allen zu gute. Es ist nicht viel aber für unsere Verhältnisse ausreichend. Wir möchten das es so bleibt, mehr nicht.

Natürlich würden wir gerne gemeinsam aufgeführt werden. Aber um welchen Preis? Damit das Staatssäckchen weniger in Mitleidenschaft gezogen wird? Wer denkt denn an uns wenn es uns schlecht geht? Richtig, niemand. Es ist leider so. Wir helfen anderen auch gerne, verlangen dafür aber nichts. Das ist der Unterschied zwischen den beiden parallelen.

@Ibykus

Du hast das wirklich toll formuliert. Ich kann es leider nicht so gut ausdrücken. Meiner Freundin habe ich geraten sich morgen beim Gericht einen Beratungsschein geben zu lassen um anwaltliche Unterstützung zu rate zu ziehen.

Wie oben geschrieben sehe ich eine Bg als unvorteilhaft. Unterhaltsansprüche wollte und würde niemand von uns gegenüber dem anderen stellen.
Das die Leistungen vom JC als Einkommen gewertet werden habe ich nicht bedacht. Es war für mich das Existenzminimum an das ohnehin nichts mehr angerechnet werden kann. Entschuldige meine Unwissenheit.


Kann mir einer von euch sagen was passiert wenn auf das Schreiben wegen Unterhalt keine Reaktion seitens der KM geschieht?
P.s. Bitte streitet euch nicht Smile
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#24
(16-10-2012, 21:04)Guddy schrieb: Wir haben ein deutlich schlechteres leben wenn wir offiziell zusammen wohnen. Und es macht derzeit keinen Unterschied vom Leben her ob wir getrennte Wohnungen haben oder nicht. Wir würden uns einfach gleich viel sehen.

Sie geht doch schon von morgens bis nachts für 1000€ arbeiten. Was davon übrig bleibt kommt uns allen zu gute. Es ist nicht viel aber für unsere Verhältnisse ausreichend. Wir möchten das es so bleibt, mehr nicht.
Wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt habt, dann habt ihr mit Wohngeld und Kindergeld und nach Abzug der Kosten für die Unterkunft etwa 1200 Euro. Wenn ihr getrennt lebt, dann habt ihr zusammen nach Abzug der Kosten für die Unterkunt der Mutter 1543 Euro, und eine zweite Wohnung.
Ist euch 343 Euro und eine Wohnung mehr den Papiertiger und die Schnüffelei wert? Die Entschedung liegt bei euch.

Warum arbeitet die Mutter überhaupt? Ihr steht auch 374 Euro und eine warme Wohnung von 45 qm zu. Das macht dann für dich, sie und euer Kind zusammen 514+374+229=1117 Euro, und ihr müsst nichts mehr für die Unterkunft der Mutter bezahlen.
(16-10-2012, 15:34)Ibykus schrieb: Denn bei der von dir erwähnten Prüfung des JC, ob wegen des gemeinsamen, zweijährigen Kindes, das schon da ist und beim TO lebt, die KM Unterhalt abdrücken kann, bleibt es ganz sicher nicht.
Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht maßgeblich, ob und was die KM vom TO will.
Aha! Das Jobcenter will von der Mutter alles bis auf 900 Euro haben. Und Guddy hat davon nichts, denn das würde von den 514 Euro, die er bisher kriegt, abgezogen.
Dann sollte sie zusehen, nicht mehr als 900 Euro zu verdienen. Als schwangere Frau sollte das möglich sein.

Die Rechnung sieht dann so aus:
In getrennten Wohnungen haben die beiden nach Abzug der Kosten für die Wohnung der Mutter 1393 Euro. In gemeinsamer Wohnung haben sie nach Abzug der Kosten für die Wohnung etwa 1200 Euro.
Noch mehr Geld haben sie, wenn die Mutter auch noch bei sonst wem zur Miete wohnt, und genauso arbeitet wie bisher. Sie darf dann von den 1050 Euro 285 Euro behalten. Vermutlich sind es aber noch mehr als 1050 Euro, weil sie dann keine Steuern mehr zahlen muss. Das ergibt mindestens 1402 Euro.
Außerdem könnte Guddy auch noch arbeiten. Die ersten 100 Euro darf er komplett behalten, von den nächsten 900 Euro ein Fünftel, und von Weiterem ein Zehntel.

Fazit:
Das meiste Geld holt man raus, wenn man anderen Leuten einen Haufen Kosten verursacht. Das, was man durch Arbeiten dazu verdient, lohnt sich nicht. Man hat in jedem Fall erheblich mehr Geld als die, die sich weigern, dem Sozialstaat die Existenz zu rechtfertigen. Man hat allerdings Papiertiger, die Schnüffler an der Backe und verliert unter anderem die Reisefreiheit.
Das ist der selbsternannte "freiheitlichste Staat, den es in Deutschland jemals gegeben hat".
(16-10-2012, 21:04)Guddy schrieb: Natürlich würden wir gerne gemeinsam aufgeführt werden. Aber um welchen Preis? Damit das Staatssäckchen weniger in Mitleidenschaft gezogen wird?
Wenn ihr den Staat richtig schädigen wollt, dann arbeitet nicht. Wer Werte schafft, kriegt davon netto nur ein Siebtel ab. Die Mutter eurer Kinder produziert also etwa 7000 Euro. Das ist erheblich mehr, als du, sie und euer Kind an Kosten verursachen.
(16-10-2012, 21:04)Guddy schrieb: Wer denkt denn an uns wenn es uns schlecht geht? Es ist leider so.
Dafür hat man Freunde und Familie.
(16-10-2012, 21:04)Guddy schrieb: Wir helfen anderen auch gerne, verlangen dafür aber nichts.
Habt ihr Freunde, bei denen ihr in zwei getrennten Wohnungen zur Miete wohnen könnt? Wenn ihr schon den maximalen Schaden für euch in Kauf nehmt (Papiertiger und Schnüffelei), dann holt auch den maximalen Nutzen raus!
(16-10-2012, 21:04)Guddy schrieb: Das ist der Unterschied zwischen den beiden parallelen.
Was ist parallel zu wem?
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#25
Entwchuldige das ich erst jetzt antworte. danke aber schon mal für die Mühe mir das zu erklären. Also ich wohne mit meinem Sohn ja schon in einer neuen Wohnung. Ich möchte hier auch nicht mehr weg.
Sie zahlt ja nur bei ihren Eltern. Wobei das vom Geld her sicherlich auch reduziert werden könnte wenn sie eh oft hier ist. Fliest eigentlich die Zahlung in Höhe von 250€ an die Eltern mit in die Rechnung ein oder muss das irgendwie belegt werden? Sie erhält ja keine Quittungen oder ähnliches.

Mit parallel waren wir und D-Land gemeint. Ist aber auch egal.

Du fragtest ob die 360€ es wert wären den Papierkram zu durchleben. Ich meine schon. Ich zahle nämlich von meinem Satz noch einen Kredit ab in Höhe von mtl. 250€.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe sollte sie am besten eine Wohnung nehmen und mit dem Titel zum Amt gehen um aufzustocken?
Und das ihr das Geld vom Unterhalt zwar abgezogen und mir angerechnet wird, sie es aber durch das Amt wieder bekommt? Verstehe ich noch nicht so ganz. Trotz dem Link.
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