19-10-2012, 19:34
Ihr Lieben,
seit Juli 2012 lebt meine Tochter (2 Jahre und 8 Monate) im Wechsel (Wechselmodell mit 50/50) in meinem und im Haushalt der Mutter. Wir haben beide das SR, waren nicht verheiratet. Das WM mit hälftiger Betreuung haben wir bei einem Termin beim JA vereinbart, es umfasst unteranderem auch die Absprache, dass keiner dem anderen Unterhalt zahlt und wir uns das KG teilen. Das alles haben wir begleitet vom JA bisher lediglich mündlich vereinbart. Den Kontakt zum JA hat sie hergestellt und dort auch vorgeschlagen, dass wir ein WM vereinbaren. Ich war damit einverstanden, stelle es jedoch aufgrund der zwischenmenschlichen und kommunikativen Probleme mit der Mutter inzwischen in Frage. Desweiteren liegt es nicht fern, dass die Mutter das WM im Frühling 2013 abbricht und mir den Umgang verweigert, da sie zwischen den Monaten Mai bis August in jedem Jahr in die Arbeitslosigkeit geht, da sie im Rahmen einer jährlichen stattfindenden Kulturveranstaltung immer nur etwa ein 3/4 Jahr Vollzeit und angestellt arbeitet. Wer weiß ob sie sich nicht beruflich neu orientiert. Ich möchte mich deshalb im Vorfeld auf den Ernstfall vorbereiten um zu verhindern, dass das passiert. Doch wie sichere ich mich am besten ab?
Mit meinem Blick auf meine Tochter stelle ich fest, dass sie das WM akzeptiert, sich in meinem Haushalt wohlfühlt und sich daran gewöhnt hat. Sie ist gesund, schläft und isst gut, sie ist ein fröhliches Kind und wir verbringen immer eine sehr schöne Zeit. Ich genieße die gemeinsame Zeit mit ihr, auch wenn es zwischendurch immer wieder Störfeuer von der Mutter gibt (z.B. regelmäßige Anrufe, unangemeldete Besuche, Ausfragen über Aktivitäten). Bei einem zweiten gemeinsamen Termin Ende August habe ich dem JA mitgeteilt, dass es unserer Tochter gut ergeht und kamen diesbezüglich auch keine nennenswerten Widerworte seitens der Mutter.
Auch von Dritten wird dies bestätigt: Bei einem Entwicklungsgespräch Anfang Oktober in der Kita hat die Bezugserzieherin meiner Tochter gesagt, dass man dem Kind die Umstellung nicht bzw. kaum anmerkt und sie weiterhin ein normal entwickeltes, lebensbejahendes Kind ist. Auch dies habe ich dem JA bei einem kurzfristigen dritten Gespräch (ohne Mutter) mitgeteilt. Da es so gut funktioniert, jeder eigene Freizeit hat und vor allem arbeiten gehen kann, spricht also deutlich für das WM.
Wären da nicht noch folgende Probleme:
Kindergeld:
Die Vereinbarung, das KG mit Beginn August 12 hälftig zu teilen, hat sie nicht eingehalten. Sie behauptet unbelegt, dass ich ihr Geld schulde. Das JA sagt, dass sie mir das KG hälftig überweisen soll und wenn sie Forderungen an mich hat, diese privat mit mir zu klären sind oder auf dem Rechtsweg einzuklage. Beim zweiten Termin Ende August beim JA habe ich den Punkt KG wiederholt angesprochen, die Mitarbeiterin hat zwar appelliert das Geld hälftig zu überweisen, doch keine Konsequenzen formuliert. Der Appell und meine mehrfache schriftliche Aufforderung, haben keine Wirkung gezeigt. Ich habe ihr eine letzte Frist gesetzt, die sie verstreichen ließ, bevor ich dann selbst KG beantragt habe (mit Ankündigung). Da sie meinen KG-Antrag nicht unterschrieben hat, hat mir die Familienkasse empfohlen einen Antrag auf eine Berechtigtenbestimmung über das KG beim Familiengericht zu beantragen. Dies habe ich getan und sie auch über diesen Schritt informiert. Ab dem Monat Oktober hat die FK nun die KG-Zahlung eingestellt und liegt der Antrag beim FG. Kürzlich wurden wir beide angeschrieben und dazu angehalten, unsere Einkommensverhältnisse offenzulegen. Ich weiss jetzt nicht genau was da passiert, rief beim FG an und bekam dort die Aussage einer Sachbearbeiterin, dass eine Verfahrenspflegerin unser Einkommen miteinander vergleichen wird und das demjenigen das KG zugesprochen wird, der weniger verdient. Ist das korrekt? Wir arbeiten zur Zeit beide Vollzeit, unsere Gehäter unterscheiden sich unwesentlich im zweistelligen mittleren Bereich, ich verdiene geringfügig mehr. Natürlich hätte ich ihr auch das KG lassen können um Ruhe zu haben. Mein Ziel ist es jedoch nicht, ihr das Agierfeld komplett zu überlassen, sondern eine gerichtliche Vereinbarung möglichst darüber zu treffen, dass das KG geteilt wird, so wie wir es ursprünglich vereinbart haben. Dabei ist es mir egal, wer an wen überweist. Ich wäre auch einverstanden damit, wenn sie weiterhin das komplette KG für sich beansprucht, so lange sie dann gewisse Ausgaben bis zu einem vereinbarten Wert selbst trägt, anstatt bei jeder Anschaffung die sie für notwendig hält von mir zu verlangen, dass ich mich beteilige. Vereinbarungen mit ihr zu schließen ist jedoch unmöglich. So hören die Konflikte nie auf und macht es das Leben schwer. Hat hier jemand Erfahrungswerte, wie wird das FG jetzt vorgehen? Meine Befürchtung ist, dass ihr das KG komplett zugesprochen wird, weil ich geringfügig mehr verdiene und ich weiterhin ihrer Willkür bei der Auswahl von materiellen Gütern ausgesetzt bin und sie mich beim JA schlecht macht, weil ich nicht alles mitmache, was sie sich vorstellt. Bei Recherchen im Internet bin ich auch darauf gestoßen, dass unsere Einkommensverhältnisse nun miteinander verglichen werden könnten, um nach der Düsseldorfer Tabelle festzustellen, wer wem Barunterhalt zahlen muss. Meinem Verständnis nach gleicht sich dies jedoch so aus (zumindest so lange wir beide Vollzeit arbeiten und gleich verdienen), weil wir sehr ähnliche Einkommensverhältnisse aufweisen. Doch ist das korrekt und wenn ja, was passiert mit dem KG? Und wie ist es, wenn das Kind von einem von uns mehr betreut wird? So habe ich beispielsweise mal zurückgerechnet, von Anfang September bis heute, habe ich das Kind an 7 Tagen mehr betreut als sie.
Umgangsregelungen:
Seit dem Beginn des WM kam es zwei Mal zur Sabotage meiner Betreuungszeit. So haben wir die Regel, dass die Übergabe unserer Tochter über die Kita stattfindet und derjenige sie abholt, zudem sie wechselt. Im konkreten Fall hat sie unsere Tochter ohne Absprache abgeholt, mich kurz davor darüber in Kenntnis gesetzt und sie dann jedoch zu mir gebracht. Ich war damit nicht einverstanden, zum einen war ich bereits auf dem Weg zur Kita, hatte Pläne für den Nachmittag mit meiner Tochter und liegt die Zuständigkeit laut Vereinbarung (gemeinsames Eintragen im Kalender) bei mir. Ihre Argumente waren, dass sie sowieso grad in der Nähe der Kita gewesen wäre und am Morgen auch ihren Kinderwagen dort vergessen hat. Beim zweiten Termin beim JA habe ich das angesprochen und hat ihr die JA-Mitarbeiterin gesagt, dass wir uns beide an die Vereinbarungen halten sollen. Hielt leider nicht lange.
Zu einem zweiten Bruch unserer Absprachen kam es Anfang Oktober an ihrem Umgangswochenende, als sie mit unserer Tochter verreist ist und die Rückkehr ohne Absprache in meine Betreuungszeit gelegt hat (beginnt ab Montag 15 Uhr). Sowieso wusste ich nichts von der Reise. Sie hätte mich nur fragen brauchen, ich hätte ihr keine Steine in den Weg gelegt. Ich habe ihr noch nie den Umgang verweigert. So informierte sie mich jedoch knapp per SMS am Sonntagnachmittag darüber, dass unsere Tochter verreist sei und sie sie mir am Montag Abend zu 19 Uhr bringen wird. Es ist nicht nur ein schreckliches Gefühl, plötzlich zu erfahren, dass die eigene Tochter verreist ist, nicht zu wissen seit wann und an welchem Ort sie ist aber damit lässt sich noch leben und im Grunde muss sie mich auch nicht informieren und weiss ich, dass es unserer Tochter bei ihr gut geht. Vielmehr stört mich, dass sie meine Betreuungszeit ohne Absprache verkürzt und Töchterchen dann zu einer Zeit bei mir abgestellt werden soll, zu der sie gewöhnlich ins Bett geht, anstatt den Nachmittag mit mir zuvor ritual zu Hause beim gemeinsamen Spielen, essen, kuscheln usw. zu verbringen. Ich halte diese Eingewöhnungszeit am Nachmittagtag des Wechsels für sehr wichtig und möchte nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Zumal sich die verkürzte Betreuungszeit auch sofort bemerkbar macht, da unsere Tochter immer Mittwochs nach der Kita den Haushalt wechselt, sie somit Montag/Dienstag bei Elternteil A und Mittwoch/Donnerstag bei Elternteil B ist, bevor sie von Freitag bis Montag wieder bei Elternteil A ist. Aus diesem Grund halte ich die gemeinsamen Nachmittage des Wechsel für sehr wertvoll und freue mich darauf.
Darauf angesprochen hat sie sich nicht geäußert. Da ich an diesem besagten Montag ohnehin zum JA wollte um einen neuen Termin zu vereinbaren (wir wohnen 3min entfernt vom JA, Anfang Oktober den Termin habe ich aus beruflichen Gründen abgesagt), habe ich dort bei unserer Sachbearbeiterin einen Termin vereinbart und ihr die Wochenendsituation geschildert. Die JA-Mitarbeiterin entgegegnete mir dann mit den Worten "so ist das eben wenn man verreist". Ich war entsetzt und habe das Gefühl, wenn in solchen Situationen kein gewisser Nachdruck seitens des JA auf sie ausgeübt wird, dann wird sie sowas und andere Dinge immer wieder tun und bin ich machtlos dagegen. Was kann ich dagegen tun, wie kann man sich wehren, macht es Sinn den Umgang mit richterlichem Beschluss, besonders auch mit dem Blick in die Zukunft, festzulegen und ist das überhaupt möglich? Ich möchte verhindern das sie meine Betreuungszeit willkürlich kürzt, für mich kommt das einer Umgangsverweigerung nahe und unter dem Strich kann dieses zu einer Entfremdung in der Beziehung meiner Tochter und mir führen.
Kommunikation:
Auch hier gibt es Probleme. So haben wir beispielsweise bei unserem zweiten gemeinsamen JA-Termin beide eine Elternvereinbarung, die in meinem Fall ausschliesslich die Betreuung und das Finanzielle im Bezug auf unsere Tochter regelt, zur Durchsicht an die JA-Mitarbeiterin eingereicht und vereinbart, dass wir uns als Eltern privat zusammensetzen und diese unterzeichnen und beim nächsten JA-Termin mitteilen. Ich weiss nicht mehr wie häufig ich ihr verschiedene Vorschläge per Email für ein gemeinsames Treffen an einem neutralen Ort vorgeschlagen habe. Es waren viele, die sie jedoch alle ausschlug oder überhaupt nicht kommentierte, bis sie selbst zwei Vorschläge gemacht hat, die in ihrer Wohnung stattfinden sollten, womit ich aufgrund von konfliktreichen Vorerfahrungen nicht einverstanden war. Ich habe es kürzlich noch mal versucht ihr Vorschläge zu machen und warte auf eine Reaktion.
Desweiteren habe ich sie 4 mal per Email gefragt, wann sie Zeit hat, um den Anfang Oktober ausgefallenen Termin beim JA nachzuholen. Hier dann garkein Kommentar! So habe ich irgendwann selbst die Initiative ergriffen, einen Termin in der zweiten Novemberwoche vereinbart und ihr diesen umgehend mitgeteilt. Ihr Echo? Zitat: "ich lasse mir keine Termine vorgeben, zumal sie zuvor nicht mit mir abgesprochen sind". Da bleibt einem die Spucke weg. Natürlich gehe ich zu diesem Termin, doch was bringt es dort ohne sie zu sitzen? Ich weiß nicht mehr was ich mehr tun kann, um mit ihr in einen Kommunikationsprozess zu kommen. Klar kann ich sie in Ruhe lassen und darauf warten, dass sie sich bewegt. Da tut sich jedoch nicht viel obwohl wir Klärungsbedarf haben und mit einem Blick in die Zukunft darf ich keine Zeit verlieren. Und ich möchte nicht, dass es nachher von ihr oder dem JA so gedreht wird, dass ich untätig rumsitze und nicht willig bin wichtige Dinge zu klären.
Inzwischen war ich auch bei einen Beratungsstelle für Mediation und habe einen Termin vereinbart und ihr diesen mitgeteilt. Darauf bisher nach ca. 10 Tagen keinerlei Reaktion.
Da ich nicht weiß, wohin die Reise geht und unsicher bin wie ich am besten taktisch klug und mich absichernd vorgehen soll, bin ich dankbar für jedes Feedback. Meine Gedanken schweifen aufgrund gebrochener Absprachen und wenig Kommunikationsbasis so weit, selbst das WM zu beenden. Nur habe ich noch keinen Plan B. Es funktioniert jedoch nicht, wenn sich nur eine Partei an Absprachen hält und kommunikationsbereit ist.
Danke fürs Mitlesen,
Adafeb
seit Juli 2012 lebt meine Tochter (2 Jahre und 8 Monate) im Wechsel (Wechselmodell mit 50/50) in meinem und im Haushalt der Mutter. Wir haben beide das SR, waren nicht verheiratet. Das WM mit hälftiger Betreuung haben wir bei einem Termin beim JA vereinbart, es umfasst unteranderem auch die Absprache, dass keiner dem anderen Unterhalt zahlt und wir uns das KG teilen. Das alles haben wir begleitet vom JA bisher lediglich mündlich vereinbart. Den Kontakt zum JA hat sie hergestellt und dort auch vorgeschlagen, dass wir ein WM vereinbaren. Ich war damit einverstanden, stelle es jedoch aufgrund der zwischenmenschlichen und kommunikativen Probleme mit der Mutter inzwischen in Frage. Desweiteren liegt es nicht fern, dass die Mutter das WM im Frühling 2013 abbricht und mir den Umgang verweigert, da sie zwischen den Monaten Mai bis August in jedem Jahr in die Arbeitslosigkeit geht, da sie im Rahmen einer jährlichen stattfindenden Kulturveranstaltung immer nur etwa ein 3/4 Jahr Vollzeit und angestellt arbeitet. Wer weiß ob sie sich nicht beruflich neu orientiert. Ich möchte mich deshalb im Vorfeld auf den Ernstfall vorbereiten um zu verhindern, dass das passiert. Doch wie sichere ich mich am besten ab?
Mit meinem Blick auf meine Tochter stelle ich fest, dass sie das WM akzeptiert, sich in meinem Haushalt wohlfühlt und sich daran gewöhnt hat. Sie ist gesund, schläft und isst gut, sie ist ein fröhliches Kind und wir verbringen immer eine sehr schöne Zeit. Ich genieße die gemeinsame Zeit mit ihr, auch wenn es zwischendurch immer wieder Störfeuer von der Mutter gibt (z.B. regelmäßige Anrufe, unangemeldete Besuche, Ausfragen über Aktivitäten). Bei einem zweiten gemeinsamen Termin Ende August habe ich dem JA mitgeteilt, dass es unserer Tochter gut ergeht und kamen diesbezüglich auch keine nennenswerten Widerworte seitens der Mutter.
Auch von Dritten wird dies bestätigt: Bei einem Entwicklungsgespräch Anfang Oktober in der Kita hat die Bezugserzieherin meiner Tochter gesagt, dass man dem Kind die Umstellung nicht bzw. kaum anmerkt und sie weiterhin ein normal entwickeltes, lebensbejahendes Kind ist. Auch dies habe ich dem JA bei einem kurzfristigen dritten Gespräch (ohne Mutter) mitgeteilt. Da es so gut funktioniert, jeder eigene Freizeit hat und vor allem arbeiten gehen kann, spricht also deutlich für das WM.
Wären da nicht noch folgende Probleme:
Kindergeld:
Die Vereinbarung, das KG mit Beginn August 12 hälftig zu teilen, hat sie nicht eingehalten. Sie behauptet unbelegt, dass ich ihr Geld schulde. Das JA sagt, dass sie mir das KG hälftig überweisen soll und wenn sie Forderungen an mich hat, diese privat mit mir zu klären sind oder auf dem Rechtsweg einzuklage. Beim zweiten Termin Ende August beim JA habe ich den Punkt KG wiederholt angesprochen, die Mitarbeiterin hat zwar appelliert das Geld hälftig zu überweisen, doch keine Konsequenzen formuliert. Der Appell und meine mehrfache schriftliche Aufforderung, haben keine Wirkung gezeigt. Ich habe ihr eine letzte Frist gesetzt, die sie verstreichen ließ, bevor ich dann selbst KG beantragt habe (mit Ankündigung). Da sie meinen KG-Antrag nicht unterschrieben hat, hat mir die Familienkasse empfohlen einen Antrag auf eine Berechtigtenbestimmung über das KG beim Familiengericht zu beantragen. Dies habe ich getan und sie auch über diesen Schritt informiert. Ab dem Monat Oktober hat die FK nun die KG-Zahlung eingestellt und liegt der Antrag beim FG. Kürzlich wurden wir beide angeschrieben und dazu angehalten, unsere Einkommensverhältnisse offenzulegen. Ich weiss jetzt nicht genau was da passiert, rief beim FG an und bekam dort die Aussage einer Sachbearbeiterin, dass eine Verfahrenspflegerin unser Einkommen miteinander vergleichen wird und das demjenigen das KG zugesprochen wird, der weniger verdient. Ist das korrekt? Wir arbeiten zur Zeit beide Vollzeit, unsere Gehäter unterscheiden sich unwesentlich im zweistelligen mittleren Bereich, ich verdiene geringfügig mehr. Natürlich hätte ich ihr auch das KG lassen können um Ruhe zu haben. Mein Ziel ist es jedoch nicht, ihr das Agierfeld komplett zu überlassen, sondern eine gerichtliche Vereinbarung möglichst darüber zu treffen, dass das KG geteilt wird, so wie wir es ursprünglich vereinbart haben. Dabei ist es mir egal, wer an wen überweist. Ich wäre auch einverstanden damit, wenn sie weiterhin das komplette KG für sich beansprucht, so lange sie dann gewisse Ausgaben bis zu einem vereinbarten Wert selbst trägt, anstatt bei jeder Anschaffung die sie für notwendig hält von mir zu verlangen, dass ich mich beteilige. Vereinbarungen mit ihr zu schließen ist jedoch unmöglich. So hören die Konflikte nie auf und macht es das Leben schwer. Hat hier jemand Erfahrungswerte, wie wird das FG jetzt vorgehen? Meine Befürchtung ist, dass ihr das KG komplett zugesprochen wird, weil ich geringfügig mehr verdiene und ich weiterhin ihrer Willkür bei der Auswahl von materiellen Gütern ausgesetzt bin und sie mich beim JA schlecht macht, weil ich nicht alles mitmache, was sie sich vorstellt. Bei Recherchen im Internet bin ich auch darauf gestoßen, dass unsere Einkommensverhältnisse nun miteinander verglichen werden könnten, um nach der Düsseldorfer Tabelle festzustellen, wer wem Barunterhalt zahlen muss. Meinem Verständnis nach gleicht sich dies jedoch so aus (zumindest so lange wir beide Vollzeit arbeiten und gleich verdienen), weil wir sehr ähnliche Einkommensverhältnisse aufweisen. Doch ist das korrekt und wenn ja, was passiert mit dem KG? Und wie ist es, wenn das Kind von einem von uns mehr betreut wird? So habe ich beispielsweise mal zurückgerechnet, von Anfang September bis heute, habe ich das Kind an 7 Tagen mehr betreut als sie.
Umgangsregelungen:
Seit dem Beginn des WM kam es zwei Mal zur Sabotage meiner Betreuungszeit. So haben wir die Regel, dass die Übergabe unserer Tochter über die Kita stattfindet und derjenige sie abholt, zudem sie wechselt. Im konkreten Fall hat sie unsere Tochter ohne Absprache abgeholt, mich kurz davor darüber in Kenntnis gesetzt und sie dann jedoch zu mir gebracht. Ich war damit nicht einverstanden, zum einen war ich bereits auf dem Weg zur Kita, hatte Pläne für den Nachmittag mit meiner Tochter und liegt die Zuständigkeit laut Vereinbarung (gemeinsames Eintragen im Kalender) bei mir. Ihre Argumente waren, dass sie sowieso grad in der Nähe der Kita gewesen wäre und am Morgen auch ihren Kinderwagen dort vergessen hat. Beim zweiten Termin beim JA habe ich das angesprochen und hat ihr die JA-Mitarbeiterin gesagt, dass wir uns beide an die Vereinbarungen halten sollen. Hielt leider nicht lange.
Zu einem zweiten Bruch unserer Absprachen kam es Anfang Oktober an ihrem Umgangswochenende, als sie mit unserer Tochter verreist ist und die Rückkehr ohne Absprache in meine Betreuungszeit gelegt hat (beginnt ab Montag 15 Uhr). Sowieso wusste ich nichts von der Reise. Sie hätte mich nur fragen brauchen, ich hätte ihr keine Steine in den Weg gelegt. Ich habe ihr noch nie den Umgang verweigert. So informierte sie mich jedoch knapp per SMS am Sonntagnachmittag darüber, dass unsere Tochter verreist sei und sie sie mir am Montag Abend zu 19 Uhr bringen wird. Es ist nicht nur ein schreckliches Gefühl, plötzlich zu erfahren, dass die eigene Tochter verreist ist, nicht zu wissen seit wann und an welchem Ort sie ist aber damit lässt sich noch leben und im Grunde muss sie mich auch nicht informieren und weiss ich, dass es unserer Tochter bei ihr gut geht. Vielmehr stört mich, dass sie meine Betreuungszeit ohne Absprache verkürzt und Töchterchen dann zu einer Zeit bei mir abgestellt werden soll, zu der sie gewöhnlich ins Bett geht, anstatt den Nachmittag mit mir zuvor ritual zu Hause beim gemeinsamen Spielen, essen, kuscheln usw. zu verbringen. Ich halte diese Eingewöhnungszeit am Nachmittagtag des Wechsels für sehr wichtig und möchte nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Zumal sich die verkürzte Betreuungszeit auch sofort bemerkbar macht, da unsere Tochter immer Mittwochs nach der Kita den Haushalt wechselt, sie somit Montag/Dienstag bei Elternteil A und Mittwoch/Donnerstag bei Elternteil B ist, bevor sie von Freitag bis Montag wieder bei Elternteil A ist. Aus diesem Grund halte ich die gemeinsamen Nachmittage des Wechsel für sehr wertvoll und freue mich darauf.
Darauf angesprochen hat sie sich nicht geäußert. Da ich an diesem besagten Montag ohnehin zum JA wollte um einen neuen Termin zu vereinbaren (wir wohnen 3min entfernt vom JA, Anfang Oktober den Termin habe ich aus beruflichen Gründen abgesagt), habe ich dort bei unserer Sachbearbeiterin einen Termin vereinbart und ihr die Wochenendsituation geschildert. Die JA-Mitarbeiterin entgegegnete mir dann mit den Worten "so ist das eben wenn man verreist". Ich war entsetzt und habe das Gefühl, wenn in solchen Situationen kein gewisser Nachdruck seitens des JA auf sie ausgeübt wird, dann wird sie sowas und andere Dinge immer wieder tun und bin ich machtlos dagegen. Was kann ich dagegen tun, wie kann man sich wehren, macht es Sinn den Umgang mit richterlichem Beschluss, besonders auch mit dem Blick in die Zukunft, festzulegen und ist das überhaupt möglich? Ich möchte verhindern das sie meine Betreuungszeit willkürlich kürzt, für mich kommt das einer Umgangsverweigerung nahe und unter dem Strich kann dieses zu einer Entfremdung in der Beziehung meiner Tochter und mir führen.
Kommunikation:
Auch hier gibt es Probleme. So haben wir beispielsweise bei unserem zweiten gemeinsamen JA-Termin beide eine Elternvereinbarung, die in meinem Fall ausschliesslich die Betreuung und das Finanzielle im Bezug auf unsere Tochter regelt, zur Durchsicht an die JA-Mitarbeiterin eingereicht und vereinbart, dass wir uns als Eltern privat zusammensetzen und diese unterzeichnen und beim nächsten JA-Termin mitteilen. Ich weiss nicht mehr wie häufig ich ihr verschiedene Vorschläge per Email für ein gemeinsames Treffen an einem neutralen Ort vorgeschlagen habe. Es waren viele, die sie jedoch alle ausschlug oder überhaupt nicht kommentierte, bis sie selbst zwei Vorschläge gemacht hat, die in ihrer Wohnung stattfinden sollten, womit ich aufgrund von konfliktreichen Vorerfahrungen nicht einverstanden war. Ich habe es kürzlich noch mal versucht ihr Vorschläge zu machen und warte auf eine Reaktion.
Desweiteren habe ich sie 4 mal per Email gefragt, wann sie Zeit hat, um den Anfang Oktober ausgefallenen Termin beim JA nachzuholen. Hier dann garkein Kommentar! So habe ich irgendwann selbst die Initiative ergriffen, einen Termin in der zweiten Novemberwoche vereinbart und ihr diesen umgehend mitgeteilt. Ihr Echo? Zitat: "ich lasse mir keine Termine vorgeben, zumal sie zuvor nicht mit mir abgesprochen sind". Da bleibt einem die Spucke weg. Natürlich gehe ich zu diesem Termin, doch was bringt es dort ohne sie zu sitzen? Ich weiß nicht mehr was ich mehr tun kann, um mit ihr in einen Kommunikationsprozess zu kommen. Klar kann ich sie in Ruhe lassen und darauf warten, dass sie sich bewegt. Da tut sich jedoch nicht viel obwohl wir Klärungsbedarf haben und mit einem Blick in die Zukunft darf ich keine Zeit verlieren. Und ich möchte nicht, dass es nachher von ihr oder dem JA so gedreht wird, dass ich untätig rumsitze und nicht willig bin wichtige Dinge zu klären.
Inzwischen war ich auch bei einen Beratungsstelle für Mediation und habe einen Termin vereinbart und ihr diesen mitgeteilt. Darauf bisher nach ca. 10 Tagen keinerlei Reaktion.
Da ich nicht weiß, wohin die Reise geht und unsicher bin wie ich am besten taktisch klug und mich absichernd vorgehen soll, bin ich dankbar für jedes Feedback. Meine Gedanken schweifen aufgrund gebrochener Absprachen und wenig Kommunikationsbasis so weit, selbst das WM zu beenden. Nur habe ich noch keinen Plan B. Es funktioniert jedoch nicht, wenn sich nur eine Partei an Absprachen hält und kommunikationsbereit ist.
Danke fürs Mitlesen,
Adafeb