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Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt
#1
Hallo, ich habe hier vor einiger Zeit schon einmal geschrieben und viele, sehr viele nützliche Anregungen zu meinen Problem bekommen. Auf die Hintergründe unseres Beziehungsstress möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Nur so viel, dass wir nächster Zeit einen Termin vor dem Familiengericht haben, da wir uns nicht auf eine vernüftige Umgangs/ Besuchsrgelung unserer 2 Kinder einigen können. Sie steht auf den Standpunkt....aller 14 Tage (wie schon mal geschrieben , dass ich jeden Tag zu Hause bin..viel mit den Kindern unternehme.....halt ein guter Vater bin findet keinen anklang).
Ich habe Stunden damit zugebracht im Internet zu suchen - herauszufinden, ob ich vor dem Familiengericht mit oder ohne Anwahlt erscheinen soll.(PS: das JA hat nach einem gem. Gepräch dazu geraten zum Gericht zu gehen um eine Regelung herbeizuführen) Hier trennen sich irgendwie die "Geister". Im Grunde gibt der RA doch nur das wieder, was ich möchte! Und das kostet auch viel Geld !! Kann ich da vielleicht als Vater, vielleicht auch mit dem Argument ohne Anwalt, einen besseren Stand erzwingen vor dem Gericht ? Vielleicht noch so viel, zur KM habe ich ein gutes Verhältniss. Wir leben noch zusammen, aber in der nächsten Woche wird Sie ausziehen, in ihre neue Wohnung.

Fazit: kann man sich selbst besser verteidigen ? brauche ich den RA ? oder ist das nur Geld zum Fenster herausgeworfen ?Ich möchte zumindest für einen Sohn das Wechselmodel oder ganz in der Nähe von 50/50 "landen" Den anderen Sohn (2), also meinen lieben Kleinen, möchte ich trotzdem, wenn auch nur stundenweise sehr, sehr häufig besuchen.
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#2
(21-10-2012, 19:20)mario schrieb: Vielleicht noch so viel, zur KM habe ich ein gutes Verhältniss. Wir leben noch zusammen, aber in der nächsten Woche wird Sie ausziehen, in ihre neue Wohnung.
Wo kein deutsches Familiengericht, da keine Inquisition!
Big Grin
Wenn ihr das also unter euch regeln könnt, dann macht das so. Ansonsten ist auf jeden Fall Stress angesagt.
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#3
Danke für Deine Antwort. Klar wäre es für alle (alle) besser so, aber wenn wir uns nicht darüber einigen können ! Mit RA oder lieber die direkten - persönlichen Vaterargrumente ? Rückzug ?
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#4
(21-10-2012, 19:20)mario schrieb: Nur so viel, dass wir nächster Zeit einen Termin vor dem Familiengericht haben, da wir uns nicht auf eine vernüftige Umgangs/ Besuchsrgelung unserer 2 Kinder einigen können.

(21-10-2012, 19:20)mario schrieb: (PS: das JA hat nach einem gem. Gepräch dazu geraten zum Gericht zu gehen um eine Regelung herbeizuführen)


(21-10-2012, 19:20)mario schrieb: Vielleicht noch so viel, zur KM habe ich ein gutes Verhältniss.en.

Da fehlt´s mir erst ´mal am Verstehen.

Aber grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass ein Vater, der mit einem gut begründeten Entwurf einer Umgangsvereinbarung aufläuft, ohne Anwalt zeigt, dass er Ernst zu nehmen ist und den Ball flach halten will.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
ich plädiere klar für einen anwalt.
vorm familiengericht gehts zu wie auf einem basar. wenn es mit dem gefeilsche und mit dem geklüngel losgeht, brauchst du jemanden, der die figuren kennt und mit ien umzugehen weiß.

außerdemm fühlen richter und gegenseite sich häufig ermutigt, dich übern tisch zu ziehen und dir das fell über die ohren zu ziehen, wenn du ohne anwalt dort aufschlägst.
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#6
Warum nicht auch für das 2-jährige Kind eine Wechselmodellregelung? Vielleicht bekommst du ja auch Verfahrenskostenhilfe.
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#7
(21-10-2012, 19:31)mario schrieb: Danke für Deine Antwort. Klar wäre es für alle (alle) besser so, aber wenn wir uns nicht darüber einigen können !
Was ist genau Deine Frage?

Wenn´s um´s JA geht, dann bekommst Du hier ganz viel tolle Antworten.

Der @Skipper würde Dir wahrscheinlich einen Termin mit Blütentee und Hommmm....., begleitet mit Miediativer Musik vorschlagen.

Ich persönlich trete die JA-Tussen lieber in den Allerwertesten und ignoriere die.

Wenn Du das deutsche Familienrecht studieren würdest, wüßstest Du, dass Du keinen Rechtsverdreher benötigst.

Die Mädels und Jungs beim AG und OLG kennen sich allerdings einigermaßen persönlich und mögen keine "Nichtwissnden".

Das deutsche Familienrecht mit derem Anhang ist eigentlich ganz einfach gestrickt. Big Grin
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#8
Wenn du es selbst nicht weißt, und möglicherweise noch nie bei einem Gericht gewesen bist, solltest du nicht ohne hin gehen.
Und zwar aus den von Iglu genannten Gründen.
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#9
Wenn ich ehrlich und auch fair mich verhalten möchte, so ist es für den ganz kleine nicht die beste Lösung. Ich gehe arbeiten und KM ist ja noch zu Hause. Ich weiss nicht wie nich das alles regeln soll. Aber, ich will auch bei dem kleinen so viel wie möglich Umgangsrecht/ Zeit haben , und wenn es nur mehrere Stunden in der Woche sind. Nur eben die Dauerbetreung in der Woche ist kompliziert, da wir kein KIGA haben und ich halt arbeiten gehe.
Aber das Ganze lösst mein Problem nicht, ob ich selbst argumentieren soll vor Gericht oder mein RA.
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#10
(21-10-2012, 20:57)mario schrieb: Nur eben die Dauerbetreung in der Woche ist kompliziert, da wir kein KIGA haben und ich halt arbeiten gehe.
Aber das Ganze lösst mein Problem nicht, ob ich selbst argumentieren soll vor Gericht oder mein RA.
Ja doch! Da Du für der KU verantwortlich bist, darfst Du nicht betreuen! Ganz einfach.

Und wenn Du schon selbst schreibst, dass Du die Betreuung nicht schaffen kannst, ist es egal, ob Du mit oder ohne Anwalt auftriffst.
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#11
Hallo Blue,
es geht nur um die Kindesbetreung/ Zeit des großen Sohnes. Da will Sie nicht mit sich reden lassen. Der Kleine steht nicht zu Debatte. Den soll/ möchte und kann ich auch mehrmals in der Woche sehen.
Wir streiten nur um die Zeit mit dem einen Sohn. Da finden wir keinen Konsenz. Er ist wirklich sehr, sehr stark auf mich geprägt...das sagen auch Außenstehende... Schaffe ich jeden, jeden Abend ins Bett...Gute Nacht Geschichte...Unternehme mit Ihm sehr viel, darum möchte ich hier eine weitreichende Regelung, als aller 14 Tage....Aber wie schon gesagt ein Vater allein vor Gericht oder mit RA...der, der die Tiefen emotionalen Aussagen nie so wiedergeben kan. Gibt es, im Falle einer " Selbstverteidung" einen Fahrplan ?
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#12
Es gibt keine pauschale Antwort.
Wenn du selbst es dir zutraust, dich evtl. gegen Richter(in), gegnerische Anwältin und KM durchzusetzen, dann mach es alleine. Sammel die notwendigen Argumente im Vorfeld und bereite dich auf eventuelle Gegenargumente gut vor.
Wenn du denkst, dass du gegen die geballte Mütterhilfsjustiz allein nicht ankommst, nimm einen Anwalt.

Mein LG geht ohne Anwalt zum Termin, wir "spielen" aber schon seit Wochen "Gerichtstermin" daheim privat, um möglichst auf alles vorbereitet zu sein.
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#13
Hi Jessy, danke für Deine Antwort. Ich denke schon, dass ich schlagkräftig bin. Ob es reicht? keine Ahnung. Mit dem Rollenspiel gute Idee. Habt Ihr da ein Konzept ?
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#14
Kann sein, Du hast noch gar nicht mitgeteilt, wie alt der "Große" ist - oder habe ich´s überlesen?

Was sagt denn der, wie oft er Dich sehen will? Ich habe immer mit dem Umgangswunsch meines Kindes argumentiert, den ich realisieren möchte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Schlagkräftig allein reicht nicht. Du musst auch ruhig, sachlich und vor allem strukturiert vorgehen.

Wir "spielen" das durch wie ein Rollenspiel: Er bringt seine Argumente, und ich spiele KM/Richterin und "argumentiere" mit allem was mir so einfällt dagegen, versuche zu provozieren, Lücken in seiner Argumentation aufzudecken, alles auf die emotionale Basis zu ziehen. Das klappt ganz gut und führte bis jetzt dazu, dass seine etwas unkoordinierte Vorgehensweise mehr Struktur gewonnen hat, die Ausführungen sind präziser geworden und knapper, und wir wissen schon jetzt, auf welche möglichen "Fragen" der Gegenseite wir erst gar nicht eingehen werden. Natürlich ist das keine Garantie dafür, dass man im Verfahren "gewinnt", aber evtl. wird man nicht so leicht aus dem Konzept gebracht durch unangenehme Fragen.
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#16
Hallo mario,

Deine Frage lässt sich nicht so allgemein beantworten. Ich würde sagen, es hängt ganz stark davon ab, was für ein Typ Du bist: Kannst Du gut argumentieren und strukturiert vortragen? Macht es Dir nichts aus, vor einer Gruppe von Menschen zu reden oder macht Dich das eher nervös? Kannst Du sachlich bleiben, auch wenn Du emotional stark involviert bist?

Je nachdem, wie Deine Selbsteinschätzung ausfällt, würde ich an Dener Stelle die Entscheidung ob mit oder ohne Anwalt treffen.
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#17
Im Zweifel ohne Anwalt.

Im Vorfeld mit Jugendamt, etc. reden und klar machen, dass Du Deine Vaterpflichten ernst nimmst.

Kinder brauchen Mutter UND Vater.
Basta.

Wenn Dich jemand über den Tisch ziehen möchte, dann merkst Du das vor Gericht.

Wenn kein Kompromiss möglich ist, dann auf eine Entscheidung des Gerichts bestehen.
Dann kannst Du danach immer noch in Revision gehen.

Viel Glück! Du schaffst das!!
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#18
Meiner Meinung nach, nach allem, was hier im Forum und anderswo zu lesen ist, ist es immens schwer, ausgerechnet vor Gericht mehr als das übliche 14tägige zu erreichen.

Wenn irgend möglich, versuche Dich mit der KM zu einigen, solange Ihr Euch noch "gut versteht". Du kennst sie doch, weißt, wie sie tickt, solange sie noch nicht austickt.

Wo sind ihre Ängste bzgl. Deinen Umgangswünschen? Wie kann man die Ihr nehmen? Was kannst Du Ihr bieten? Braucht sie "neutralen" Rat, weil unsicher? Wenn ja, hilf ihr dabei, ehe sie bei Freundinnen landet oder bei der ach so "neutralen" Anwältin.

Gibt es Brücken, die Du ihr bauen kannst? Zum Beispiel, indem Du sie in der Anlaufphase (begrenzt und geregelt) in Deine (erweiterten) Umgangszeiten hineinreden lässt? Mehr Autonomie kannst Du, ist's erstmal angelaufen, relativ zügig herstellen, wenn Du einfühlsam aber bestimmt vorgehst. Auch wird sie sich schnell an das Mehr an Freizeit gewöhnen. (...)

Bei Euch ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Nutze das, denn sind JA, Gerichte und Anwälte erstmal tätig, läuft die Situation i. d. R. schnell aus dem Ruder.

Anders natürlich, wenn nur Du meinst, dass Ihr Euch noch halbwegs gut versteht, während sie schon zum Schlag ausholt. Das kann man von hier aus nicht beurteilen, sind Deine "Antennen" gefragt.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#19
Hallo mario,

(21-10-2012, 19:20)mario schrieb: Ich möchte zumindest für einen Sohn das Wechselmodel oder ganz in der Nähe von 50/50 "landen"

Das Wechselmodell gegen den Willen der KM vor Gericht durchzusetzen, ist und bleibt Wunschdenken - ganz gleich ob mit oder ohne Anwalt. Wie schon erwähnt wurde, gleichen Umgangsverhandlungen einem Feilschen auf dem orientalischem Basar. Du musst zunächst wissen, wie viel Umgang Dir die KM ohne Familiengericht zubilligen würde, um einschätzen zu können, ob der gerichtliche Weg dazu überhaupt eine Verbesserung bieten könnte.
Grundsätzlich sind zudem außergerichtliche Lösungen meist weniger konfliktbeladen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#20
Moin mario.

Meine Erfahrungen:

Das WM ist bis zum Alter eines Kindes von etwa 14 J nur MIT Zustimmung der Kimu zu realisieren. Der Versuch, es vor Gericht gegen die Mutter zu erstreiten, ist idR zwecklos, da Gerichte -wie beim gem. Sorgerecht- davon ausgehen, daß allein schon die Tatsache, daß die Eltern vor dem Richter stehen, Streit, fehlendes Mindestmaß an Kommunikation, Kooperation und keine Übereinstimmung belegen und damit dem WM -bzw. der gES- die Grundlage entziehen. Ganz miese Gestalten setzen einen drauf und unterstellen dem Vater als Antragsteller, daß es ihm nur darum ginge, die Mutter zu kontrollieren oder gar ihr ein Kind wegzunehmen.

Ab etwa 14 J ist fester Wille und großte Beharrlichkeit des Kindes erforderlich, um das WM realisieren zu können. Kinder spüren idR recht gut die Gefahren, die von einer sich rächenden Mutter ausgehen können, wenn sie sich gegen sie stellen. Auch von daher könnte das WM schwierig werden. Aber selbst ein der Mutter überdrüssig und gleichgültig gewordenes pubertierenden Kind schützt nicht vor einem gekränkten Muttertier - das aggressivste, was der Erdball zu bieten hat.

Zudem muß bedacht werden, daß unter WM nicht nur die gemeinsamen Zeiten zunehmen, sondern auch die alltäglichen Probleme mit einem Kind. In der Pub können sie unerträglich sein.

Gelingt es mit Kind zusammen doch, das WM bei Gericht vorzutragen, dann steht schnell der Vorwurf gegen den Vater im Raum, er hätte das Kind übelst manipuliert. Dies müsse so sein, denn welches Kind wolle schon in dieser Form die liebende Mutter verlassen.

-
Ich kann Dir, mario, vor dem familien-ideologischen Hintergrund nicht zum WM auf gerichtlichem Wege raten. Ganz ähnlich schwierig wird es beim JAmt. Reine Verschwendung von Zeit, Geld und Nerven und führt nur zur Festigung und Dokumentation des Elternstreites.

Mehr Erfolg sehe ich im schrittweisen Ausbau des Umgangs. Wenn man bedenkt, daß unter Standardumgang (WE alle 14 Tage, ein Tag unter der Woche alle 14 Tage, Häfte der großen Schulferien und der hohen Feiertage) ein Kind schon über 30 % der Jahreszeit beim 'entfernten' Vater lebt, und weiter bedenkt, daß in dieser Zeit sehr intensiver Kontakt zum Kind besteht, dann ist man gar nicht so weit vom tatsächlichen WM entfernt.

Väter sind politisch und rechtlich tatsächlich unerwünscht, auch wenn öffiziell gelegentlich anders gesprochen wird und Väterrechte pausenlos 'gestärkt' werden.

Die Frage, ob Antrag mit oder ohne Anwalt, sollte sich insofern gar nicht mehr stellen.
.
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#21
Auch wenn es unrealistisch ist das WM vor Gericht durchzubekommen. Ich werde es trotzdem versuchen. Nur wenn Väter beharrlich dabei bleiben kommt es in Einzelfällen doch mal dazu. Auch wenn es nicht klappt äussert man jedenfalls den Willen und es kommt im Enddefekt vielleicht mehr daraus.
Ich hoffe auch das irgendwann aus Einzelfällen dann doch mal der Regelfall wird wie in anderen Ländern.
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#22
Ich halte dieses Bild für zu einfach.

Wir haben es hier nicht mit toter Materie zu tun, die nur oft genug betropft werden muß, um sie zu höhlen.

Ich sehe hier eher die Hydra, die zwei Köpfe nachwachsen läßt, wenn man ihr einen abschlägt...
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#23
Hallo , Hallo meine lieben Leidensfreunde. Ich bin sehr froh, dass ich so viele unterschiedliche Aussagen, Wünschen und Hinweise bekommen habe. Bekanntlich liegt ja die Lösung irgendwo mittendrin.
Fazit, ohne Zustimmung der KM ist nix mit WM.

Ich nehme mich der Sache an mit KM noch eine vernünftige Lösung zu finden. Zurzeit stehen wir bei Freitag bis Sonntag aller 14 Tage!Soll ich das so hinnehmen ? Selbst das JA meinte mit Freitag bis Dienstag früh - Übergabe, also Wechsel in der Kita !
Soll ich trozdem auf Konfrontation gehen , also vor Gericht ?? oder lieber ganz, ganz klein sein und das was KM mir anbietet akzeptieren ?

Unabhängig davon möchte ich Euch allen noch einmal danken, für die vielen, vielen, vielen hilfreichen Worte. Danke, Mario
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#24
wenn du vor gericht gehst musst du 26 stunden umgang am tag beantragen und das 8 tage die woche.

bescheidenheit bringt da nichts.
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