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Kinder nicht krankenversichert
#1
Die KM ist mit den Kindern bei mir noch familienversichert, da noch nicht
geschieden. Seit Juni d. J. hat KM es nicht gebacken bekommen, den
Fragebogen für die Krankenkasse zur Familienversicherung auszufüllen.

KM und Kinder wurden nun rückwirkend zum Juni von der KK abgemeldet.
Auch im 4. Anlauf wurde der Bogen unvollständig ausgefüllt.
Ich wollte mit dem unserem größten zum Augenarzt, das kann ich jetzt knicken.
Was mache ich denn bloß mit der KM, die sich anmaßt, sich dermaßen fahrlässig zu verhalten. Ich habe keine Lust, dafür zu haften, weil sie nicht mal drei Kreuze auf einem Formular
machen will.
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#2
Was sagt das Jugendamt dazu? Schließlich setzen sich die MitarbeiterInnen dort für das Kindeswohl einBig Grin Dazu gehört auch eine Krankenversicherung....
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#3
(11-10-2012, 11:40)Zahlmeister schrieb: Was sagt das Jugendamt dazu? Schließlich setzen sich die MitarbeiterInnen dort für das Kindeswohl einBig Grin Dazu gehört auch eine Krankenversicherung....

Was sollen die dazu sagen? "Reden Sie doch mal mit Ihrer Frau..."
Ich bin doch derjenige, der für die Versicherung sorgen muß. Bin nur zufällig dahinter gekommen,
weil ich mit meinem Jungen zum Augenarzt wolle in den Herbstferien. Und weil KM ja kenne, habe
ich den Status der Kinder bei KK überprüft. Das Ergebnis habe ich zwar geahnt, aber ich fasse es
immer noch nicht. Aber dafür, das die KK die Kinder gleich mit kündigen muß, wenn KM
ihren Zettel nicht ausfüllt, kann ich ja auch nichts.
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#4
Kannst du die Kinder nicht mit in deine Versicherung nehmen? Meine gEf ist auch zeitweise ohne KV gewesen und hat heute noch Rückstände, die dazu führen, dass sie nur die notwendige Grundversorgung erhält. Zu dieser Zeit hat sie eines ihrer Kinds über dessen Vater (unehelich und ohne SR) versichern lassen. Weiß zwar nicht, ob das so einfach geht oder zulässig ist, aber die haben das irgendwie gebogen.

Zumindest könntest du auch mal einen diesbezüglichen Antrag bei deiner KK stellen. Im worst-case Antrag auf Zuweisung der Gesundheitsfürsorge stellen. Spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem man dir nachweisen kann, dass du um die Nicht-Versicherung deiner Kids wusstest, solltest du Nägeln mit Köpfen machen. Wie du selbst sagst, bist du dafür verantwortlich.
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#5
(11-10-2012, 12:17)Sixteen Tons schrieb:
(11-10-2012, 11:40)Zahlmeister schrieb: Was sagt das Jugendamt dazu?...
Was sollen die dazu sagen? "Reden Sie doch mal mit Ihrer Frau..."
Wenn das Jugendamt nicht hilft, müssen wohl die alten Organisationen wieder benutzt werden, die durch den Rechtsstaat überwunden sein sollen.
Was sagt der Arzt? Hat er schon mal so etwa erlebt, und weiß, wen man da fragen kann?

Wäre ich in deiner Situation, würde ich meine Bekannten von der AWO und mir bekannte Würdenträger der römischen Kirche fragen.
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#6
(11-10-2012, 12:31)JahJahChildren schrieb: Meine gEf ist auch zeitweise ohne KV gewesen und hat heute noch Rückstände, die dazu führen, dass sie nur die notwendige Grundversorgung erhält.
Hurra Rechtsstaat! So wurde auch mal nach mir das soziale Netz ausgeworfen.
Ich wurde, nachdem ich zwei Jahre lang auf Reisen war, auch bedrängt, Schulden bei einer Krakenkasse anzuerkennen. Das Jobcenter sagte mir nur, dass sie mir, falls ich die Schulden nicht anerkenne, die Krakenkassenbeiträge auch nicht zahlen würden, und dann der Schuldenberg immer größer würde.
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#7
(11-10-2012, 12:31)JahJahChildren schrieb: Zumindest könntest du auch mal einen diesbezüglichen Antrag bei deiner KK stellen. Im worst-case Antrag auf Zuweisung der Gesundheitsfürsorge stellen. Spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem man dir nachweisen kann, dass du um die Nicht-Versicherung deiner Kids wusstest, solltest du Nägeln mit Köpfen machen. Wie du selbst sagst, bist du dafür verantwortlich.

Mit der kostenlosen Familienversicherung wird das wohl nix:

§10 Abs. 3 SGB V:

"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist..."

Wenn KM also nicht in die Hufe kommt, bleibt das auch so.

Eine Privatversicherung kann ich mir als Aufstocker für die Kids nicht
leisten. Dann muß ich die wohl beim Jobcenter anmelden, was?
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#8
(11-10-2012, 12:45)Das Nerdliche Orakel schrieb: .
Ich wurde, nachdem ich zwei Jahre lang auf Reisen war, auch bedrängt, Schulden bei einer Krakenkasse anzuerkennen.
Einfaches Abmelden hätte genügt..
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#9
(11-10-2012, 15:07)Clint Eastwood schrieb:
(11-10-2012, 12:45)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich wurde, nachdem ich zwei Jahre lang auf Reisen war, auch bedrängt, Schulden bei einer Krakenkasse anzuerkennen.
Einfaches Abmelden hätte genügt..
Ich war bei der Krakenkasse abgemeldet. Leider musste ich mich bei genau der Krakenkasse, wo ich einmal Mitglied war, wieder anmelden. Und das geht nur rückwirkend. Ist doch großartig, was dabei herauskommt, wenn jeder krankenversichert sein muss!
Die gesetzliche Krakenkasse sagte mir auch noch, dass das nur für Verhartzte so sei. Würde ich ALG1 bekommen, oder gar einen so gut bezahlten Job haben, dass ich nicht aufstocken müsste, hätte ich einfach so wieder eintreten können.
Zum Glück gelten Gesetze offensichtlich nicht immer und überall gleich. Eine andere gesetzliche Krakenkasse hat mich aufgenommen, nachdem ich ihr gesagt habe, dass ich bei ihr noch nie versichert gewesen sei. Drei Monate später war ich dann nicht mehr verhartzt, und seit weiteren acht Monaten später ist mein Netto-Gehalt bei weit über 1000 Euro. Jetzt kriegt halt diese Krakenkasse die fetten Beiträge eines Arbeitenden ohne Frau und Kinder.
Hätte ich mir von den Verwaltern und Juristen ins Jagdhorn boxen lassen, und die Schulden anerkannt, dann hätte ich zum nächsten Urlaub ein paar tausend Euro weniger.
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#10
(11-10-2012, 14:12)Sixteen Tons schrieb: Eine Privatversicherung kann ich mir als Aufstocker für die Kids nicht
leisten. Dann muß ich die wohl beim Jobcenter anmelden, was?
Das vermute ich auch.
Und wenn du es nicht tust, beweist du, dass du deiner Verantwortung nicht nachkommst, dafür zu sorgen, dass die Kinder krankenversichert sind. Das wäre ein Grund mehr, dir die Kinder zu entziehen.
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#11
Hmmmmm.. Ins Ausland abmelden, dann bist Du weder Hartzer noch KV-pflichtig.
Nach zwei Jahren Urlaub (Respekt!) wieder anmelden und Beiträge zahlen.

Also, so wird das bei mir laufen, falls ich jemals wieder nach Schland zurückkehren sollte..
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#12
(11-10-2012, 15:36)Clint Eastwood schrieb: Hmmmmm.. Ins Ausland abmelden, dann bist Du weder Hartzer noch KV-pflichtig.
Nach zwei Jahren Urlaub (Respekt!) wieder anmelden und Beiträge zahlen.
Ob das immer noch funktioniert, weiß ich nicht.
Als ich nach jahrelanger Arbeit das erste mal lange auf Reisen ging, wollte mir die Krakenkasse noch einen Vertrag aufschwatzen, der sie dazu verpflichtet, mich wieder aufzunehmen, wenn ich wiederkomme. Ich habe das abgelehnt, und als ich wiederkam, haben sie mich trotzdem sofort wieder aufgenommen. Als ich dann wieder auf Reisen ging, lief es zuerst genauso. Das Erwachen kam, als ich mich habe verhartzen lassen. Die Regelung, die mich da erwischt hat, war recht neu. Möglicherweise ist die Regelung jetzt schon wieder anders, und wie sie nächstes Jahr ist, weiß auch niemand.

Es läuft alles auf ein recht leicht durchschaubares Prinzip hinaus:
Du kriegst nur Geld vom Sozialsystem, wenn du dich über beide Ohren verschuldest. Du sollst dich zu allem Möglichen verpflichten, und dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dann kannst du dich zu irgend einer Arbeit verpflichten lassen, oder einen auf arbeitsunfähig machen. Die Schulden stören dich nicht weiter. Du bist ja im sozialen Netz. Ein Problem kriegst du nur, wenn du mal wieder unabhängig werden willst, insbesondere längere Zeit verreisen willst. Dann merkst du, dass du keine Reisefreiheit mehr hast. Aus diesem sozialen Netz sollst du möglichst nicht wieder rauskommen.
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#13
Das Ganze kommt mir doch außerordentlich komisch vor. Grundsätzlich kann die gesetzl. Krankenversicherung die bei ihr versicherten Personen ( also in dem Fall Mutter und Kind) nicht einfach raus werfen. Das sollte überprüft werden. Es ist in der Praxis so, dass Du erst dann eine Krankenversicherung wechseln kannst, wenn der Vorversicherer vom Nachversicherer eine Bestätigung über die Mitgliedschaft erhält. Das liegt an der Versicherungspflicht, die es seit dem 01.01.2009 in Deutschland gibt. Verstößt man allerdings gegen Vorschriften oder einer Mitwirkung etc., dann kann man auch aus einer KV raus fliegen. Das ist sehr ernst. Denn außer in den ersten 4 Wochen des fehlenden Versicherungsschutzes sind dann Strabeiträge zu zahlen und die haben sich gewaschen. Je länger kein Versicherungsschutz bestand, desto teurer wird das. In dem Fall wird sich die Mutter freuen, denn die Kinder wohnen bei ihr. Ob Du auch dafür haftbar gemacht werden kannst ist fraglich, denn es besteht die Frage, ob die Versicherbarkeit der Kinder über Dich überhaupt gegeben ist. Eine private KV wäre ja nur unter bestimmten Umständen möglich.
Die gesetzliche KV allerdings MUSS die unversicherten Personen im Rahmen des Basistarifs aufnehmen. Das ist allerdings nicht empfehlenswert und sehr teuer. Wir reden ja nun über eine Art der "freiwilligen Versicherung" in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Welchen Beruf hat die KM. Oder bekommt sie Sozialleistungen oder was ? Ansonsten wäre zu raten, Dir von der dusseligen KM das Formular geben zu lassen und sich selbst darum zu kümmern. Du füllst den Kram aus und holst Dir dann die Unterschrift von Der. Sie wird sich freuen, dass sie das nicht machen musste und dann gibst Du das bei der Krankenkasse ab und bittest um Entschuldigung, dass es so lange dauerte. Danach dürfte das kein Problem mehr sein.
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#14
(12-10-2012, 15:20)Nappo schrieb: Ansonsten wäre zu raten, Dir von der dusseligen KM das Formular geben zu lassen und sich selbst darum zu kümmern. Du füllst den Kram aus und holst Dir dann die Unterschrift von Der. Sie wird sich freuen, dass sie das nicht machen musste und dann gibst Du das bei der Krankenkasse ab und bittest um Entschuldigung, dass es so lange dauerte. Danach dürfte das kein Problem mehr sein.

Ich habe KM heute erst einmal Feuer unter den vier Buchstaben gemacht, sie möchte das unverzüglich regeln und ihr auch meine Unterstützung angeboten. Es könnte aber auch tatsächlich sein, das auch die Krankenkasse Unterlagen verbummelt hat. Rückmeldung war bisher nur ein unverständliches Gestammel von Behördenwillkür und anwaltliches Vorgehen gegen die KK. Ich werde KM jetzt am Montag höchstpersönlich bei der Krankenkasse in die Eingangshalle zum Schalter bugsieren, damit
die Angelegenheit jetzt endlich vom Tisch kommt.

Ob ich die Kinder ohne Ex bei mir versichern kann, scheint derzeit fraglich.
Ich finde aber keine gesetzliche Regelung, die darauf abstellt, wo das Kind seinen Wohnsitzt hat (z. B. bei getrennt lebenden Eltern).
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#15
(12-10-2012, 15:34)Sixteen Tons schrieb: Ich finde aber keine gesetzliche Regelung, die darauf abstellt, wo das Kind seinen Wohnsitzt hat (z. B. bei getrennt lebenden Eltern).
Lebt das Kind auf der Strasse?
Dann wird das allerdings schwierig, nachzuweisen.

Ansonsten habe ich das Gefühl, dass Du nur Schwachfug schreibst.
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#16
(12-10-2012, 20:04)blue schrieb: Lebt das Kind auf der Strasse?
Dann wird das allerdings schwierig, nachzuweisen.

Nein. Die Kinder leben natürlich nicht auf der Straße, sondern im
Haushalt der KM.

(12-10-2012, 20:04)blue schrieb: Ansonsten habe ich das Gefühl, dass Du nur Schwachfug schreibst.

Sorry, das ist wohl dem Umstand geschuldet, das ich für
jede geschlossene Baustelle, welche die Trennungsfolgen mit sich
bringt, zweie neue eröffnet werden. Wenn man geraume Zeit am
Anschlag läuft, erschliessen einem sich nicht sofort und unmittelbar ganz naheliegende Problemlösungsmöglichkeiten.

Was ursächlich für den Ausschluß der Kinder in meiner KK ist, sei zunächst einmal dahin gestellt. Der vorherige Zustand muß wieder hergestellt oder alternativ, bzw. noch besser, die Kinder ohne KM familienversichert werden. So einen Schlamassel kann ich nicht in
schöner Regelmäßigkeit gebrauchen. Ich werde das also direkt mit der KK abklären, über die weitere Vorgehensweise kann ich mir Gedanken machen, wenn ich dort nichts erreiche. Von daher sind die Vorschläge
von JahJahChildren und Nappo schon richtig.
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#17
(12-10-2012, 15:20)Nappo schrieb: Grundsätzlich kann die gesetzl. Krankenversicherung die bei ihr versicherten Personen ( also in dem Fall Mutter und Kind) nicht einfach raus werfen.
Grundsätzlich heißt bei Juristen, dass es Ausnahmen gibt. Was sind das für Ausnahmen?
(12-10-2012, 15:20)Nappo schrieb: Es ist in der Praxis so, dass Du erst dann eine Krankenversicherung wechseln kannst, wenn der Vorversicherer vom Nachversicherer eine Bestätigung über die Mitgliedschaft erhält.
Im Klartext heißt das, wenn ein Deutscher im Ausland heiratet, und die beiden zusammen nach Deutschland kommen, hat der Deutsche Papiertiger und der Nichtdeutsche nicht.
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#18
@Das nerdliche Orakel :
1. Ich kenne keine Ausnahmen i.d. gesetzl. KV . Aber mit der Begrifflichkeit "Grundsätzlich" hast Du recht. In der priv. KV kann es das geben. Zum Beispiel bei der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Wenn also z.B. der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht hat. Dann kann Er gekündigt werden (und wird es auch). Dann allerdings MUSS eine andere (nicht die Gesellschaft von der Er gekündigt wurde), den Kunden zum Basistarif annehmen. Google : Basistarif.

2. Frage : Verstehe ich nicht ganz ;-) . Es kommt auf den ständigen Wohnsitz an. Für den Nichtdeutschen stellen sich ganz andere Voraussetzungen. Auch der oder die Nichtdeutsche wird in Deutschland versicherungspflichtig.
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#19
(18-10-2012, 21:54)Nappo schrieb: 1. Ich kenne keine Ausnahmen i.d. gesetzl. KV .
Ich habe vor 2009, als ich meine Arbeit beendet hatte, und auf Weltreise ging, auf die Briefe der Krakenkasse einfach nicht geantwortet. Als ich zurück kam, waren da drei Briefe. Im dritten stand, dass meine Mitgliedschaft beendet sei.
Dann wollte ich ALG1 haben, rief die Krakenkasse an, und bekam eine neue Versicherungskarte.

Beim nächsten mal, das war nach 2009, kamen wieder drei Briefe. Diesmal stand da nicht mehr, dass meine Mitgliedschaft beendet sei. Als ich dann Jahre später ALG2 haben wollte, haben sie mich aufgefordert, ein paar tausend Euro Schulden bei ihnen anzuerkennen. Sie sagten mir, dass ich, wenn ich ALG1 kriegen würde, oder sozialversicherungspflichtig arbeiten würde, wieder Mitglied werden könnte, ohne Schulden anzuerkennen.
Vermutlich war ich immer dort versichert, und es gibt irgend eine verrückte Ausnahme, die es in irgendwelchen Fällen der Krankenkasse erlaubt, auf die Beiträge von vergangenen Zeiten zu verzichten. Und vermutlich gibt es gleichzeitig eine Regelung, die das Gegenteil besagt.

Keine Ahnung, was dabei heraus gekommen wäre, wenn ich irgendwann mal krank in Deutschland gestrandet wäre. Es werden genug Leute, die von sonstwo nach Deutschland kommen, medizinisch versorgt, ohne, dass ihnen anschließend das in Rechnung gestellt wird. Ich sehe nicht ein, als Deutscher in Deutschland schlechter behandelt zu werden.
(18-10-2012, 21:54)Nappo schrieb: 2. Frage : Verstehe ich nicht ganz ;-) . Es kommt auf den ständigen Wohnsitz an. Für den Nichtdeutschen stellen sich ganz andere Voraussetzungen. Auch der oder die Nichtdeutsche wird in Deutschland versicherungspflichtig.
Wenn ich in Argentinien eine Frau kennengelernt hätte, und dann mit ihr zusammen nach Deutschland gekommen wäre, um in Deutschland zu wohnen, was wäre dann mit uns passiert?
Ich hätte ein paar tausen Euro Schulden bei einer Krakenkasse anerkennen müssen, und sie nicht.
So etwas Bescheuertes gibt es wohl nur in Deutschland. Hier werden Inländer gegenüber Ausländern benachteiligt.
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#20
Nach gefühlten 2 Dutzend Telefonaten mit Krankenkasse und KM, sowie einem Besuch in der Geschäftsstelle bahnte sich hier am vergangenen Wochenende das gute Ende an. Immerhin konnten bis auf ein Kind alle anderen Personen wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Zwischendurch begeisterte die Krankenkasse durch wiederholtes Einfordern von Unterlagen, die ich bereits zusammen mit Ex abgegeben hatte. Immer fehlte irgendetwas oder die Fragebögen wurden so vorgedruckt und vermixt, so daß ich plötzlich Familienversicherter war und meine Ex die Hauptversicherte.

Am Wochenende trudelte dann ein weiteres Schreiben ein, ich sollte Angaben zum Schulbesuch, bzw. Angaben zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung meines zweijährigen Sohnes machen. Da wurde mir klar, das in der Behörde anscheinend nur Automaten sitzen und konnte nachvollziehen, daß dieses Verhalten der KK meine Ex "überfordert" hat.

Also rief ich am Sonnabend erneut in der Zentrale an, schilderte den Fall und verlangte nachdrücklich, diese Behördenposse endlich zu beenden.

Heute rief reichlich zerknirscht eine Mitarbeiterin der KK an und
gestand ein, das der ganze Schriftverkehr von Anfang an durch die zuständigen Mitarbeiter falsch gesteuert worden sei und selbstverständlich müsste ich keine Angaben zur Berufstätigkeit meines zweijährigen Sohnes machen.Big Grin

Ich bekomme nun abschließend noch einmal bereits durch die KK vorausgefüllte Fragebögen, die ich "zwecks einmaligen Befreiungsschlages" lediglich nur noch prüfen brauche.

Na hoffentlich klappt es diesmal.Dodgy
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#21
(13-10-2012, 02:11)Sixteen Tons schrieb: Was ursächlich für den Ausschluß der Kinder in meiner KK ist, sei zunächst einmal dahin gestellt.
Ich verstehe immer noch nicht, warum DEINE Kinder nicht in DEINER KK aufgenommen werden konnten. Sad
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#22
(05-11-2012, 20:50)blue schrieb: Ich verstehe immer noch nicht, warum DEINE Kinder nicht in DEINER KK aufgenommen werden konnten. Sad

Blue, da waren sie ja schon drin. Die KK hat dann meine Ex angeschrieben und sie dann munter mit immer neuen, total kruden Fragebögen zugeballert, die Korrespondenz liegt mir nun vor. Da steigt kein Mensch durch. Weil bis Tag x nicht alle Angaben wunschgemäß vorlagen, wurden alle Mitglieder der Familienversicherung gefeuert. Wenn KM fliegt, fliegen auch die Kinder, so die Mitarbeiterin von der Krankenkasse.

Status Quo ist jetzt der Reset und alles noch mal von vorn.Angry
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#23
So, es ist geschafft, Kinder wieder alle wohlauf in der
Familienversicherung. Rolleyes Wäre das nur über KM gelaufen, läge die Angelegenheit wohl immer noch in der Antragswarteschleife ihres RA.
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#24
(19-11-2012, 22:17)Sixteen Tons schrieb: So, es ist geschafft, Kinder wieder alle wohlauf in der
Familienversicherung. Rolleyes Wäre das nur über KM gelaufen, läge die Angelegenheit wohl immer noch in der Antragswarteschleife ihres RA.

Irgendwie finde ich toll, dass Du immer noch mit Deiner Exfrau reden kannst, wenn es um die Kinder geht.

So was nenne ich Verantwortungsbewußtsein.

Hoffentlich erkennt sie Deine Leistungen auch an.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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