Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein Fall wie viele Andere.....
#1
Nachdem mich die Unterhaltskeule voll erwischt hat belastet mich folgendes Problem.
In der Umgangssache lief es für die KM nicht so doll.
Nach 1,5-jähr. herumdümpelei vorm AG kam in der Hauptverhandlung 3 St. Umgang mit meinem damals etwas über 2-jähr. Sohn dabei herum.
Die sofort eingereichte Beschwerde vorm OLG brachte dann eine Wende.
Das Urteil vom AG wurde sofort aufgehoben und zwecks eines (weiteren) GA auf 6 St erhöht.(JA hielt an den 3 St. fest)
Beide Gutachten(1xAG, 1xOLG) waren sehr positiv für mich ausgefallen, für die KM weniger (AG= Glaubwürdigkeit, OLG= Nicht mitgewirkt)
Zwischenzeitlich ist ein Vergleich vom OLG vorgelegt worden, welcher mein Begehren zu 120% unterstützte.
KM ist diesem nicht beigetreten.
Nach den üblichen Verzögerungstaktiken legte ihre Rattin das Mandat nieder.
KM präsentierte nun eine neue Rattin, die sogleich die GA in Zweifel zogen und ein neues beantragte. Daneben beantragte sie einen Umgangspfleger.
GAin und UPin stammt natürlich aus ihrem eigenen Portfolio.
Mein Sohn (mittlerweile 3,5 j. alt) soll persönlich befragt werden, da ich ihn angeblich geschlagen haben soll.
Ich selbst gehe nicht davon aus, dass sich das Gericht(im Jan. ist Termin) davon was annehmen wird.
Sorry für die Ausführlichkeit, aber ich denke man kann sich sonst kein Bild von der Situation machen.
So nun zum Punkt:
Seit dem Wechsel der Rattin meiner EX hat sich der Kleine sehr zum Nachteil verändert.
Dinge, die er vorher sehr gemocht hatte (z.B Schwimmbad), lehnt er ab.
Ich spüre bei ihm Anspannung. Ich versuche auf ihn einzugehen. Er lehnt aber ab.
Ich nehme jegliche Spannung heraus. Irgendetwas belastet ihn. Ich denke es ist ein Loyalitätskonflikt.
KM ist selbst verbamtete Pädagogin. Bei der Verabschiedung zu mir sagt sie immer zu dem Kleinen:"*** Mama ist jetzt ganz traurig ohne dich"
Ich denke sie versucht ihm Dinge einzureden um bei dem unwahrscheinlichen Fall eines erneuten GA, dass er sich negativ zum Vater äußert.
Wie soll ich damit umgehen? Meines Erachtens zerstört sie massiv das Kindeswohl. Es schmerzt sehr.
Zitieren
#2
Hallo webmin,

ein Bekannter mit inzwischen 6jähriger Tochter hat ein ähnliches Problem. Die Kleine ist auch immer ganz traurig, dass Mama traurig ist...

Sie traut sich nicht, Wünsche zu haben, die Mama im Nachhinein nicht gut finden könnte. Gelegentlich lehnt sie auch zum Beginn des Umganges körperliche Nähe und Streicheln ab. Diesen Vater schmerzt das auch jedesmal.

Wir haben da immer wieder drüber gesprochen, im Grunde aber nichts anderes gefunden, als dass er seiner Tochter gestattet, ihre Gefühle bei ihm zu leben... und sie stets so zu behandeln, dass sie fühlen kann, dass seine Liebe für sie bedingungslos ist. Gleichzeitig nimmt er aber auch eine feste Haltung ein, wenn die Kleine während der Umgangszeit zu ihrer Mutter will: Dann ist Papatime! - keine Diskussion. Er berichtet, dass dies ein paar Minuten Streß bedeutet, danach aber das Verhalten der Kleinen sich merklich entspannt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#3
Hallo wackelpudding,
ich verhalte mich ja genau schon entsprechend. Er soll sich hier wohlfühlen und dafür mache ich alles.
Eins noch:
Mittlerweile gibt es ein Bericht aus dem KIGA, der zu ähnlichen Verhaltensauffälligkeiten meines Sohnes kommt, wie ich, nur mit dem Unterschied, dass dieses mir zu Lasten vor dem OLG vorgelegt wurde.
Das JA sitzt mit der KM in einem Boot.
Zitieren
#4
Vielleicht ist ein Hinweis Deines Anwalts an das Gericht sinnvoll, dass man es mit Folgen mütterlichen Handeln zu tun hat, die nach den vorliegenden Gutachten ja nicht überraschend kämen. Genausowenig wäre nach dem bisherigen Verfahrensverlauf die Neigung des JA zu Fehleinschätzungen überraschend. Es wird wohl sehr darauf ankommen, ob das Gericht sich auf neue Spielchen einlassen will...

Das eigentlich Bedrückende ist wohl, dass Du Deinen Sohn nicht wirklich schützen kannst - das ist ein Gefühl, das ich auch sehr gut kenne.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#5
@webmin...

Du brauchst einen Spezialjuristen in Sachen PAS. Ganz klarer Fall! Denn was da abgeht...naja, schau es dir auf dem Bild an.


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#6
(10-11-2012, 22:49)webmin schrieb: KM ist selbst verbamtete Pädagogin. Bei der Verabschiedung zu mir sagt sie immer zu dem Kleinen:"*** Mama ist jetzt ganz traurig ohne dich"
Bei Pädagogen die ihre Arbeit erst nehmen heist das dann "Die Mutter bereitet das Kind nicht auf die Übergabe vor" (Gerne erinnere ich mich immer wieder als ich diesen Satz zum ersten mal hörte)

Ganz kurz gesagt:
KM bringt (will) das Kind direkt in einen Entscheidungskonflikt und das Ergebnis soll sein: Mama ist nur glücklich wenn kein Papa.

Bei der Übergabe solltest du der KM kontern und zum Kind sagen: Mama wird sich dann aber riesig freuen wenn du wieder bei ihr bist und ich freue mich jetzt dass du bei mir bist. Natürlich freue ich mich wenn du wieder bei Mama bist.

Meine Tochter bekam erst mit der Umgangspflege friedlich/normale Übergaben.
Zitieren
#7
Traurig, ich kenne diese Hilflosigkeit..

Kämpfe vor Gericht mit aller Kraft (anscheinend hält sich die KM ja an Gerichtsbeschlüsse, im negativen Fall würde ich dann mal den Arbeitgeber = Schule und Oberschulamt informieren).

Sei zu Deinem Kind verständnisvoll und gib' ihm nichts als bedingungslose Liebe. Nur positive Aussagen bezüglich der gemeinsamen Zeit, auch nichts Negatives über die KM sagen (das Kind liebt die Mama ja genauso wie Dich).

Das hat sich bei mir nun über Monate / Jahre ausgezahlt. Mein Kleiner steht zu mir und die Mutter kann das nicht mehr ignorieren, ohne ihre eigene Position zu schwächen.

Kann sich alles auch wieder ändern, aber hier, jetzt und heute haben wir eine gute Situation, trotz 2 1/2 Jahren Kindesentzug und erfolgreich durch die KM generierten PAS.

Kämpfe, es lohnt sich. Am besten ohne Anwalt. Auch JA-Bearbeiterinnen kann man austauschen lassen / zermürben, Gutachten verhindern, etc..
Zitieren
#8
(10-11-2012, 22:49)webmin schrieb: Daneben beantragte sie einen Umgangspfleger.

Das bietet durchaus Chancen. Wie stehst du dazu, wirst du dem zustimmen?
Zitieren
#9
1. Schreib sofort in aller DEUTLICHKEIT an das Gericht, meinetwegen über den Anwalt, dass die KM nun - nach der bisherigen Schiene, die sie gefahren hat, wird da wohl auch nicht an deiner Glaubwürdigkeit gezweifelt werden - das Kind negativ beeinflusst, da sie offensichtlich über die offiziellen Gerichtswege keinen Boden gut machen kann. Schildere die Veränderungen und äußere deine Befürchtungen. Bitte das Gericht, die KM dazu aufzufordern, das zu unterlassen.
2. Schreib auch sofort an die KM und ihre Rattin und fordere sie auf, sich dem Kindeswohl entsprechend zu verhalten, d.h. jegliche negative Äußerungen oder Beeinflussungen gegenüber dem Kind zu unterlassen (Beispiele nennen) und das Kind stattdessen positiv auf den Umgang einzustimmen. Kopie an das JA.

Bei uns hat es Wunder gewirkt, die KM wissen zu lassen, dass wir ihre Kindesbeeinflussungsmasche sofort durchschaut haben.

3. Eine Umgangspflegschaft kann eine Chance darstellen, dem Kind die Situation zu erleichtern.

Ansonsten scheinst du ja ohnehin zu wissen, auf was es beim Umgang mit dem Kind ankommt (positiv denken und handeln, KM nicht herabwerten, etc.).
Zitieren
#10
Zitat:Das bietet durchaus Chancen. Wie stehst du dazu, wirst du dem zustimmen?
Sorry, ich meinte einen Verfahrensbeistand.
Dagegen sprechen mehrere Dinge:
- Die Sache selbst ist längst entscheidungsreif.(siehe Vergleichsvorschlag vom OLG)
- Ein Ergänzungspfleger ist schon eingerichtet.(der klar auf meiner Seite steht)
- Ein Verfahrensbeistand wird die Sache nur unnötig verzögern (die beiden Instanzen überdauern schon fast das Leben meines Sohnes)
Die vorgeschlagene GAin ist übrigens Autorin(korr. Mitwirkende) der nachfolgenden Lektüre:
"Wenn der Papa die Mama haut"
Diese Lektüre liegt des mir (nicht wohlgesonnene) zuständige JA als Informationsmaterial vor.
Wessen geistiges Kind sie ist, ist nicht schwer zu erraten.
Die vorgeschlagene Verfahrensbeiständin ist bestimmt von der selben Truppe.
Zitieren
#11
Moin Web.

Solange das Kind nicht schreiend davon läuft, wenn es nur den Namen des Vaters hört, solange Umgang funzt sollte man mit PAS-Vorwürfen sorgfältig umgehen. Ob überhaupt PAS vorliegt, von was und durch wen ausgelöst, das entzieht sich einer guten Nachweisbarkeit.

Ich denke, das beste - und mE auch einzige Mittel - gegen PAS ist viel guter liebevoller Umgang, der für Euch Eltern möglichst kontaktlos organisiert wird. Ich sehe kein anderes Mittel gegen PAS, solange eine solche Mutter vom Umgang nicht komplett ausgeschlossen werden kann. Das ist eine zu hohe Eingriffsschwelle.

Ich verfolge Deinen Fall nun schon einige Jahre. Bei der Breite und Tiefe Eurer Auseianndersetzungen wundert es mich ganz ehrlich, daß Du noch Sorgerecht und Umgang hast. Ja, ich weiß, Du siehst eine andere Kausalität, die bislang auch eine gewisse Berechtigung hatte.
.
Doch nun, mit Sicherung und Ausweitung des Umgangs...
Statt rauf, würde ich ALLE Konfliktherde konsequent runterfahren, dem Gegner die glatte Wand bieten und mich ganz auf Umgang, das Zusammenleben für das und mit dem Kind konzentrieren. DAS ist das beste Mittel gegen Entfremdungsversuche, im Umgang kannst Du Eure Beziehung und Dein Kind stärken.

Kinder verändern sich rasant, können auch schon mal merkwürdig reagieren. Das muß man als ET ohne wegzuspringen aushalten können - und dem verzweifelten Kind die andere Seite der stabilen Wand als Schutz und Orientierung bieten. Das Kind wird das spüren, auch wenn es das aus Loyalitätsangst nicht immer gleich wird zeigen können.

Lieber Web, hier ist mE viel mehr Zutrauen in Deine und die Stärke des Kindes gefragt! Vertraue auf Deine Kompetenzen, weniger auf Ämter und Gerichte, solange Umgang nicht komplett abgewürgt wird.
.
Zitieren
#12
Hallo webmin,

wie begründet denn die GAin die Bestellung eines Verfahrensbeistandes beim jetzigen Verfahrenstand und dem Alter Deines Kindes?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#13
@Skipper
Wie du ja weißt, hätte ich bis dato keinen Umgang ohne Gericht.
Auch in den jetzigen(erneuten) Auseinandersetzungen sind unterschwellig diese Tendenzen zu erkennen.(ich kann sie dir gern zu Verfügung stellen)
Krass und gegensätzlich läd sie mich zum Laternensingen im KIGA ein.
Ein Gespräch im KIGA ein paar Tage später offerierte mir dasselbe.
Ich feuere nicht gegen die KM, die KM aber gegen mich.
Ich sehe nur den Kleinen leiden, kann aber nichts dagegen tun, ausser ihn in eine konfliktfreie Zone führen(soweit es mir möglich ist)
@wackelpudding
Nicht die GAin begründet es, sondern die RAin.
Da wir uns kennen sende ich dir den Vortrag per pn zu.
Zitieren
#14
(11-11-2012, 15:28)webmin schrieb: (...)
Krass und gegensätzlich läd sie mich zum Laternensingen im KIGA ein.
Ein Gespräch im KIGA ein paar Tage später offerierte mir dasselbe.
Ich feuere nicht gegen die KM, die KM aber gegen mich.
(...)
Ja. Ne. Ähmm...

Das ist PAS?Undecided
.
Zitieren
#15
Ich sprach nie von PAS.
Es könnte nur auf Dauer PAS werden.
Sie wusste ja dass ich einen Termin beim KIGA hatte.
In diesem wurde mir (durch die Blume) erklärt dass man davon ausginge, dass der Vater kein Interesse an seinem Kind hat.
Wer ihnen das erklärt hatte war mir klar, denn noch vor dem KIGA Termin lud mich die KM zum Laternensingen ein.
Warum stand im 2. GA, dass man eine Umgangspflegschaft befürwortet?
Nun, die Richter sahen eine Ergänzungspflegschaft für ausreichend.
Zitieren
#16
...
Zitieren
#17
(11-11-2012, 17:25)Skipper schrieb: Die Ergänzungspflege greift mW ins Sorgerecht ein, entzieht elterliche Teilbefugnisse.
Die Umgangspflege ist zur Regelung des Umgangs berechtigt.

Dann hat also das Gericht die Latte für die Kindesmutter erheblich höher gehängt, bis hin zum teilweisen Entzug des Sorgerechts, wenn der Umgang boykottiert wird?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#18
Beitrag überarbeitet...

Web.

Die Umgangspflege ist zur Regelung des Umgangs berechtigt.
Der Ergänzungspflege werden Teile des Sorgerechts übertragen.

Eine Pflegschaft regelt Teile, ein Vormund alles.

Die Ergänzungspflegschaft ist hier dann wohl als Vorstufe zu verstehen, Euch BEIDE Hackeltern von der kompletten Sorge zu entlasten.
.
Zitieren
#19
Hallo webmin,

der Vortrag vor dem OLG ist m. E. ziemlich unsubstanziiert. Da werden irgendwelche Dinge aneinandergereiht, die irgendwer irgendwann gesehen haben will, oder die auch nur vermutet werden. Ich würde darum bitten mitzuteilen, wer wann (Datum/Uhrzeit) was wo gesehen hat, denn nur bei konkret vorgetragenen Ereignissen ist es Dir ja möglich, konkret zu erwidern. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das OLG dies zum Anlass nimmt, seinen Vorschlag zu überdenken.

Bezüglich des Verhaltens Deines Kindes in der Kita: Das ist doch allgemein, will heißen, ich habe keinen Hinweis darauf gelesen, dass es sich im Zusammenhang mit den Umgangskontakten verändert. Wenn es also Rückschritte gibt, dann wären diese doch gemessen am zeitlichen Betreuungsumfang rein quantitativ eher der mütterlichen Sphäre zuzuordnen. Nun wäre ich aber generell vorsichtig, was kindliche Entwicklungsphasen angeht - es gibt Schwankungen, die auch wie Rückschritte aussehen können. Dass die (erstmals dokumentierte?) Beobachtung einer Kindergärtnerin ein hinreichender Grund für die Anordnung eines entwicklungspsychologischen Gutachtens sein könnte, scheint mir eher unwahrscheinlich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#20
Stimme Wackelpudding zu.

In der Phase des Aufwachsens, werden Kinder manchmal 'komisch'. Da man nicht den häufigen Kontakt hat, kommt es einem noch komischer, merkwürdiger vor. Mein Kind rannte beim Abholen im KiGa vor mir weg und wollte unbedingt zur Mama. Hintergrund war, dass diese einen Neuen hatte und das Kind Angst, noch jemanden zu verlieren.

Webmin, versuch es in dieser Phase entspannter zu sehen (so gut es eben geht) und genieß den Umgang, den du offenbar ja noch hast. Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze und bringen dich nicht weiter. Lass die Alte toben, neue RAins nehmen und gehe dem ganzen, so gut es eben geht, aus dem Weg.

Niemals mitpendeln!
Zitieren
#21
Zitat:Stimme Wackelpudding zu.
Natürlich stimme ich euch zu.
Ich habe 13 Nichten und Neffen wovon die jüngste mittlerweile 11 Jahre alt ist.
Ich habe recht engen Kontakt zu ihr und weiss was die KM in all den Jahren in diesem Kind, nach der Trennung von meinem Bruder, zerstört hat.
Die Wunden sind kaum zu heilen. Die Auswüchse dessen werden Regelmässig meinem Bruder vorgehalten.
Ich sehe das analog zu meinem Kleinen.
Es schmerzt einfach.
Zitieren
#22
Um es dann zum vorläufigen Ende zu bringen:
Am Freitag war vorm OLG der Umgangstermin.
meinem Antrag wurde nur teilweise entsprochen.
Ich bekomme eine 14-Tage und Urlaubsregelung.
Jedoch ist er nur alle 14 Tage bei mir und zwar von Freitag Mittag bis Samstag abend.
Ich halte die Abstände, angesichts des Alters(3J. 8 Mon.) meines Sohnes für zu lang. Deshalb war in meinem Antrag ja noch ein kurzer mittwöchlicher Umgang jede Woche drin, alternativ Samstag.
Die Ferienregelung soll eine Mediatorin regeln, also keine vollstreckbare Position.
Die Bindung zu meinem Sohn ist super. Nachdem ich gestern das neue Spielzimmer auf dem Dachboden mit ihm eingeweiht hatte sagte er mir:"
Papa, wenn Mama kommt sage ich ihr tschüss und dann schlafen wir hier oben"
Ich war sehr erstaunt, da ich mit ihm nie darüber geredet hatte.
Ich hatte nur kurz gedacht ist es vielleicht das Ergebnis von:"Bald MUSST du bei Papa schlafen" ?
Zitieren
#23
Seltsames Urteil - eigentlich wird ja gemeinhin immer auf kurze Umgänge in kurzen Abständen ohne Übernachtung bei so jungen Kindern entschieden.

Was hat das OLG als Begründung für diesen minimalen Umgang angebracht? Warum wurde der mittwöchliche Umgang abgelehnt?

Keine Ahnung ob ich dir gratulieren soll - mir würde es nicht reichen, vor allem weil du ja schreibst, dass dein Sohn eine gute Bindung zu dir hat. Andererseits ist es ein Anfang...
Zitieren
#24
Das Urteil wurde aufgrund des massiven Widerstands der KM als Kompromiss gewählt.
Das Urteil ist begrenzt auf 2013.
Der KM wurde ausserdem mitgeteilt, dass es nur VKH auf Ratenzahlung gibt und dass sie sich ihre nächsten Schritte genau überlegen müsse.
Zitieren
#25
(13-01-2013, 15:57)webmin schrieb: Das Urteil wurde aufgrund des massiven Widerstands der KM als Kompromiss gewählt.
D.h. es war ein Vergleich?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  [split] Ein Fall wie Hunderttausend andere henning 8 10.330 23-10-2021, 19:29
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste