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Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet?
#1
Hallo Foris.

Kann mir von euch einer sagen, ob UH-Titel befristet ist?

Ich stelle den Wortlaut mal online.

Ursprünglicher Titel:
Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen und unterwerfe mich der Festsetzung diese Unterhaltbetrages in Verfahren nach den §§ 642a, 642b, 642d ZPO.
Zur Abwendung der erstmaligen Festsetzung der Unterhalbetrages verpflichte ich mich, dem Kind
ab XX.XX.XXXX 256.- DM
ab XX.XX.XXXX 318.- DM
ab XX.XX.XXXX 383.- DM monatlich im voraus zu zahlen und unterwerfe mich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung.

So weit klar. Befristet und statisch.

Dynamisierung:
1. Ich bin verpflichtet, aufgrund der Urkunde des AG XXXXX vom 15.02 1995, UR-NR. XXX dem Kind XXX , derzeit den Regelunterhalt zu zahlen.

2.Ich verpflichte dem mich, unter Abänderung des vorgenannten Titels dem vorgenannten Kind einen laufenden, monatlichen, monatlich im voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen an das Kind zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters zahlbaren Unterhalt von 239.- DM für die Zeit vom 01.07.1998 bis zum 30.06.1999 und ab 01.07.1999 in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.

Titel ist jetzt dynamisch. Besteht ursprüngliche Befristung noch?

Mein Sohn wird im Dezember 18.

WIE und WANN würdet ihr aktiv?

Dank an ALLE

Gekko
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#2
Die Abänderung enthält keine Befristung mehr -> Titel ist unbefristet. Aktiv werden am 18. Geburtstag. Auskunft, ggf. Abänderung.
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#3
Hi

Wie lange vor dem 18. soll ich aktiv werden?
Ab Januar ist ja schon Volljährigenunterhalt fällig. 4 Wochen? 6 Wochen?
Mit oder ohne RA?

Danke

Gekko
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#4
(11-09-2012, 20:14)Gekko schrieb: Wie lange vor dem 18. soll ich aktiv werden?

Null Tage. Für die Zukunft kann nicht geklagt werden. Auskunft über die Verhältnisse kannst du aber schon vor dem Geburtstag fordern. Ohne Anwalt. Wie gut ist der Kontakt zum Kind?
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#5
Hi @all

Es besteht kein Kontakt zum Sohn seit 13 Jahren.
Er ist schwerbehindert mit GdB 90% und hilflos. KM ist ab 18 sein Betreuer.
Er besucht ein Behinderteninternat von So abends bis Fr abends.
Bafögantrag wurde schon im September 2011 gestellt. Laut JA ist Bafög nicht anrechnugsfähig, weil an Sozialbehörde abgeleitet.
Ich zahle z.Z. 334.-Euro.

Wer kann mir helfen?Sad

Danke

Ein Gekko
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#6
Er kann dann wohl lebenslang Unterhalt verlangen. Das ist aber ein komplexes Thema, da auch noch andere Geldleistungen wie Pflegegeld hineinspielen können. Bafög deckt den Bedarf des Kindes teilweise, wenn "die Sozialbehörde" Bafög einkassiert dann zahlt sie auch etwas aus.
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#7
Hi

Mit heutigem Datum habe ich erneut "Formblatt 3 (Einkommensauskunft)" per Einschreiben m. R. erhalten.
Ich gehe nun davon aus, daß Bafög seit einem Jahr genemigt wurde.
In wie weit ist dieses auf UH anzurechnen.

Der Gekko
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#8
Bafög hat normalerweise eine bedarfsdeckende Wirkung. Das Kind hat einen Lebens/Unterhaltsbedarf, der durch Bafög ganz oder teilweise befriedigt wird. Der restliche Bedarf wird ab Volljährigkeit zwischen den Eltern gequotelt.
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#9
Hallo Foris

Es gibt neues zum Fall.
Mit dem letzten Tag der Frist zur Aufforderung nach § 1605 BGB kam heute Einschreiben m.R. von KM.

Belegt wurde:
Schulbescheinigung
Kindergeldbescheinigung
Pflegegeldbescheinigung

Mein Sohn hat Pflegestufe 1. Dieses wird anteilig an Internat und KM ausgezahlt.

Über den Bafögantrag von 9.2011 ist laut Bafögamt noch nicht entschieden worden.
Begründung: Dieses Bafög wird gemäß §104 SGB X in voller Höhe als Ersatz für gleichzeitig erbrachte Sozialleistungen an den Sozialträger erstattet.

....und ist laut KM nicht auf UH anrechenfähig.

KM fordert mich auf ab 01.2013 (1.Monat der Volljährigkeit) Unterhalt in Höhe von 304.- Euro zu zahlen.
Von beiderseitigen UH-Verpflichtungen ist keine Rede.
Titel ist nach Dynamisierung lt. Aussage des JA unbefristet.

Was nun: Abänderungklage zur Volljahrigkeit?
Wer weiss guten Anwalt im Raum Regensburg?

Gruss

Gekko
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#10
Wie ist das mit dem Bafög gemeint? Es geht direkt an den "Sozialträger" und der Sozialträger zahlt irgendwelche Sozialleistungen an das Kind?

Egal was die Mutter meint, ab Volljährigkeit sitzt sie mit im Boot der Pflichtigen mit all den damit verbundenen Vergnügungen, z.B. Auskunftspflicht an das unterhaltsberechtigte Kind. Wenn sie meint, einfach so weitermachen zu können, musst du in der Tat klagen.
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#11
Ja. Bafög wird direkt an Bezirk Regensburg abgeleitet. Als Kostenbeitrag meines Sohnes für Internatsunterbringung. Er wird dort von So abends bis Fr abends durch den Bezirk unterhalten.
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#12
wenn der junge im internat ist, sind doch unabhängig vom alter beide elternteile barunterhaltspflichtig.
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#13
Nein. In diesem Fall nicht, weil Kind am Wohnsitz bei KM hat.
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#14
Trotzdem ist damit der Bedarf des Kindes niedriger. Streng nach Düsseldorfer Tabelle würde ich da keine Unterhaltsforderung akzeptieren.
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#15
Habe bereinigtes EK von ca.1650.-
KM dürfte in etwa gleiches EK haben ( kenne ihren AG ).
UH-Bedarf meines Sohnes 625.- ( EK-Stufe 6 )
KG von 184.- wäre in voller Höhe abzuziehen.
Bafög meiner Meinung nach auch. Wenn nicht dargelegt werden kann, fiktiv max. 465.-

Rechnung: 625-184-465= -24
Bedarf ist gedeckt.
Wenn Bafög geringer, dann Quotelung ca. 50/50

Oder???
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#16
Du spricht jetzt von der Zukunft, wenn das Kind volljährig ist? Das Bafög darf da jedenfalls einfach irgendwo unberücksichtigt versickern. Auch wenn es den Bedarf nicht direkt verringern sollte weil es an den Sozialträger abgezweigt wird, so geht es damit in Sozialleistungen, die ihrerseits den Bedarf verringern. Wäre das anders, dann würde der Sozialträger eine Geldwäsche betreiben, die berücksichtigungspflichtiges Geld in nicht zu berücksichtigendes Geld umdeklariert.
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#17
Hi

Ja, ich rechne schon für die Zeit ab 18. Sind ja nur noch 2,5 Monate.
UH ist für November schon bezahlt. Also nur noch 1x Minderjährigenunterhalt für Dezember.

Gibt es Urteile für Baföganrechnung bei Ableitung, oder Ersatzleistung?

Gruss

Gekko
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#18
Dein Fall ist recht speziell, ein schwerbehindertes Kind, ein Sozialträger das noch mitspielt - da kenne ich keine fallähnlichen Urteile.
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#19
Hi

Wer weiss guten Anwalt im Raum Regensburg? Oder Raum OLG Nürnberg?

Möchte nicht Opfer eines Mamaanwalts werden.

PN erwünscht

Danke

Gekko
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#20
Weiß vielleicht Einen. Aber leider geht die Funktion nicht, wo ich Dir eine PN senden könnte.
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#21
Hilfe

@admin
Warum kann mir keiner PN oder email senden???

Danke

Gekko
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#22
Das kann jeder in der Benutzer CP ein- oder ausschalten. Defaultmässig ist es eingeschaltet. Du hast das irgendwann ausgeschaltet. Schalte es eben wieder ein:

http://www.trennungsfaq.com/forum/usercp...on=options , "Private Nachrichten empfangen." anklicken.
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#23
Hi

Habe gestern Sozialamt aufgefordert Auskünfte zu erteilen:

Da sich mit eintretender Volljährigkeit meines Sohnes unterhaltsrechtliche Änderungen ergeben, fordere ich sie auf folgende Auskünfte zu erteilen.

Aus welchem Grund wird die Internatsunterbringung von ihnen übernommen?
Handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um Leistungen nach dem SGB VIII oder um SGB XII?
Wurden bereits in der Vergangenheit, oder werden ab XX.XX.1012, die Unterhaltsansprüche gem.
§§ 93, 94 SGB XII an sie übergeleitet?
Wird mein Unterhalt bereits an sie übergeleitet?
Ist ab XX.XX.2012 ein Antrag auf Grundsicherung gem. § 41 SGB XII geplant?
Da Bafög nach den Unterhaltsleitlienen Südl. als bedarfsdeckend gilt, dieses aber an sie erstattet wird, fordere ich sie auf mir die Höhe der Vorausleistung mitzuteilen.

Kommt da was zurück oder schalten die auf stur?
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#24
Hi

Nach dem ich mich die letzten 2 Wochen in südlicher Sonne geaalt habe, gibt es nun Neues zum Fall.

KM hat 7 Wochen vor Volljährigkeit meine Sohnes eine RAtte eingeschaltet. Diese arbeitet im Auftrag meines Sohnes.

Gefordert werden Einkommensnachweise des letzen Jahres und der Steuerbescheid (§1605).

Bafög ist ihren Meinung nach nicht anrechenbar, weil an Sozialamt ausgezahlt. Ich soll ab Januar 2013 weiterhin den UH in Höhe von 334.- Euro (gegebenenfalls noch Hochstufung) zahlen.
Von beiderseitiger UH-Pflicht der Eltern hat sie auch nichts erwähnt.

Sozialamt hat mein Schreiben nicht beantwortet.

Gruss

Gekko
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#25
Wann fand die letzte Einkommensauskunft statt? Länger wie zwei Jahre her? Wenn nein: Ablehnen. Ansonsten spiele auf Zeit, Rückfragen, Fristverlängerung. Mit dem 18. Geburtstag in wenigen Wochen ändert sich vieles. Exen versuchen bei Herannahen des Geburtsages, vorher noch möglichst viel zu ihren Gunsten festzuzurren. Sie wird damit keinen Erfolg haben

Wahrscheinlich wird sie noch mehr probieren. Bei Behinderten ist das oft der Betreuertrick, die Mutter lässt sich als Betreuer eintragen. Hinsichtlich finanzieller Angelegenheiten muss dem aber widersprochen werden, denn sonst entsteht ein gravierender Interessenkonflikt.
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