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Thread bezüglich "meinem Sohn"
#1
Juhu. Das Jobcenter meldet sich mal wieder. Soll heißen, die Mutter meines Sohnes geht nach wie vor nicht arbeiten. Deshalb erhält mein Sohn nach wie vor Leistungen vom Jobcenter i. S. SGB II. Das übliche blablabla besagten Amtes. Ist erstmal nicht relevant.

Eine andere Frage hätte ich vorerst.

Auf dem Schreiben des JC steht bezüglich meinem Sohn nicht mehr mein Familienname, sondern mein Sohn trägt jetzt den Namen seiner Mutter. Und bei dem handelt es sich wiederum um den Namen ihrers Exehemannes. Könnt ihr mir sagen, ob das so ok ist?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#2
(16-11-2012, 22:55)Game Over schrieb: Eine andere Frage hätte ich vorerst.

Auf dem Schreiben des JC steht bezüglich meinem Sohn nicht mehr mein Familienname, sondern mein Sohn trägt jetzt den Namen seiner Mutter. Und bei dem handelt es sich wiederum um den Namen ihrers Exehemannes. Könnt ihr mir sagen, ob das so ok ist?

Sofern sie das alleinige Sorgerecht hat, darf sie das.

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, dann hätte es Deiner Zustimmung bedurft.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
(16-11-2012, 22:55)Game Over schrieb: Auf dem Schreiben des JC steht bezüglich meinem Sohn nicht mehr mein Familienname, sondern ...
Bist Du Dir überhaupt sicher, dass Du der Vater bist? Big Grin
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#4
Ok. Nun kenne ich aber keine Person mit diesem Namen. Ich wurde darüber nicht informiert. Wie verhalten?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#5
(16-11-2012, 23:11)Game Over schrieb: Ok. Nun kenne ich aber keine Person mit diesem Namen. Ich wurde darüber nicht informiert. Wie verhalten?

Da Du wohl schon öfter aufgefordert wurdest, Auskunft zu geben, müsste doch die Kundenummer Deiner Ex irgendwo stehen.

Stimmt sie mit der früheren Kundenummer überein, dann kannst Du wohl nichts dagegen machen.

Ist nur unnötiges hin- und hergeschreibe. Was willst Du damit bezwecken?

Wen willst Du ärgern, wenn Du Dich dumm stellst?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
So einfach ist das nicht bezüglich Deines Sohnes.
Bitte dazu § 1618 BGB lesen.

"(...)
bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
(...)"

http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
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#7
@Skipper...

Ich hatte die gemeinsame Sorge. Seit dem 01.10.10 ist sie weg. Mein Sohn wird im März 7. Er trug von Geburt an meinen Namen. Ob seine Einwilligung vorlag weiß ich nicht. Klärt so was nicht das FamG?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#8
Wenn das Kind Deinen Namen trägt, ist für eine Namensänderung Deine Zustimmung erforderlich!
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#9
@Skipper...

Genau. Ich hätte gefragt werden müssen um Zustimmung.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#10
Genau.
Die Frage ist, ob dir das jetzt noch was nützt und du die Rückänderung durchsetzen kannst.

"Na gut, wenn Sie hier der Oberförster sind, dann stellen wir den Hirsch eben wieder hin!"
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#11
@beppo...

Bleib locker. Vielleicht ist es ja wieder nur ein Schreibfehler des Amtes auf Grund Lügerei der KM. Das muss ich erst mal prüfen lassen. Die macht so was ja nicht zum ersten Mal.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#12
Prüfen lassen würde ich es auf jeden Fall...
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#13
@Jessy...

Ok. Und wie? Damit habe ich keine Erahrung!
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#14
Steht das nicht auch im Gesetz?
Rolleyes
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#15
@Skipper..

Ich habe dich sehr gut verstandenIdea
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#16
(16-11-2012, 23:28)Game Over schrieb: Er trug von Geburt an meinen Namen. Ob seine Einwilligung vorlag weiß ich nicht. Klärt so was nicht das FamG?
Nachnamensänderungen werden gerne vom Ordnungsamt durchgeführt.
Dazu stellt die Mutter dort einen Antrag. Mann kann versuchen sich dagegen zu wehren, aber das ist meist sinnlos. Es geht also auch ohne FamG. Der Tenor lautet nicht selten: Das Kind muss noch näher an die Mutter gebunden werden. Den Rest kann man sich sparen niederzuschreiben.
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#17
(16-11-2012, 23:28)Game Over schrieb: @Skipper...

Ich hatte die gemeinsame Sorge. Seit dem 01.10.10 ist sie weg. Mein Sohn wird im März 7. Er trug von Geburt an meinen Namen. Ob seine Einwilligung vorlag weiß ich nicht. Klärt so was nicht das FamG?

Warum das denn? Hast Du Dich dagegen nicht zur Wehr gesetzt?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#18
(17-11-2012, 10:32)Kasimir schrieb: Nachnamensänderungen werden gerne vom Ordnungsamt durchgeführt.
Dazu stellt die Mutter dort einen Antrag.

Eher nicht: http://www.scheidung-online.de/namensr.html
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
(17-11-2012, 10:50)wackelpudding schrieb: Eher nicht: http://www.scheidung-online.de/namensr.html
Und doch, mir ist es so widerfahren. Das Ordnungsamt hat den Nachnamen eines meiner Kinder geändert. Sonst würde ich es hier nicht sagen.
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#20
Rein vom Gesetz her ist die Ersetzung zur Zustimmung der Namensänderung nur durch das FamG möglich.

Ich würde einfach mal ganz unverbindlich beim JC anrufen oder schreiben, dass du keinen Sohn dieses Namens hast und daher bitte auf eine korrekte Benachrichtigung/einen korrekten Bescheid bestehst. Wenn die dir dann mitteilen, dass der Name so schon stimmt, würde ich der KM schreiben, dass sie doch bitte/gefälligst zukünftig wieder den richtigen Namen angibt, bzw. sie eine eventuell einseitig (wie auch immer) durchgeführte Namensänderung sofort rückgängig macht, da die dazu notwendige Zustimmung von dir nicht vorliegt. Lange rumdiskutieren würde ich da keinesfalls.

Auch ohne die gemeinsame Sorge ist deine Zustimmung erforderlich, wenn das Kind bisher deinen Namen trug. Mütter machen das ja häufig, um das Kind auch offiziell vom Vater zu trennen. Allerdings: Du schreibst, die vorher gemeinsame Sorge ist weg. Demnach stehen die Chancen vor dem FamG schlecht, dass du mit einer Verweigerung der Namensänderung durchkommst. Wie kam es zu dem Sorgeentzug?
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#21
@Jessy...

Ich bin vor 30min rein vom FamKongress. Werde dann mal einen ersten Kommentar im Thread dazu abgeben. Trotzdem zu deiner Frage wegen dem Sorgerechtsverlust.

Das gemeinsame Sorgerecht entschied der FamRichter am 01.10.10 zu Gunsten der KM. Sie erhielt die Alleinsorge. Zwei Wochen später war die KM mit unserem Sohn weg.

Und logo geht das nur durch das FamG. Theoretisch. Praktisch machen solche wie von @Ibykus" zurecht bezeichneten Kreidekreismütter es eben. Sie sind ja zu ziemlich allen irgendwie immer gesetzlich gedeckt. Die Post ans das JC habe ich fertig. Geht nachher gleich raus, wenn ich mit dem Hund wieder da bin.
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#22
(17-11-2012, 18:45)Game Over schrieb: Das gemeinsame Sorgerecht entschied der FamRichter am 01.10.10 zu Gunsten der KM. Sie erhielt die Alleinsorge. Zwei Wochen später war die KM mit unserem Sohn weg.

War aber doch sicher die erste Instanz. Oder?

Warum bist Du nicht in Berufung gegangen. Dann hättest Du noch die Möglichkeit bis rauf zum Bundesverfassungsgericht.

Uns sagst Du das erst, wenn die Berufungsfrist bereits verstrichen ist.

lg

Robert
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#23
@Camper1955...

Sorry. Das stimmt so nicht ganz. In meinem Thread zur Geschichte stand das mehrfach drin. Da hattest Du nicht richtig gelesen. Ist ja auch egal. Ich ziehe nicht durch die Instanzen. Und der Fakt, nie selbst eigene Anträge gestellt haben, der kann vielleicht bald von Vorteil sein für mich und zum Nachteil der KM. Immerhin steht im Beschluss zum Antrag auf Alleinsorge der KM, dass sie ALLEIN dazu in der Lage wäre, für unser Kind zu sorgen. Scheint aber nach der Post vom JC nicht der Fall zu sein.
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#24
(17-11-2012, 19:16)Game Over schrieb: @Camper1955...

Ich ziehe nicht durch die Instanzen.

Schlechtes Beispiel für andere. Es ändert sich nie was, wenn die Mehrheit gleich beim ersten Hindernis den Schwxxz einzieht.

Zitat:Und der Fakt, nie selbst eigene Anträge gestellt haben, der kann vielleicht bald von Vorteil sein für mich und zum Nachteil der KM. Immerhin steht im Beschluss zum Antrag auf Alleinsorge der KM, dass sie ALLEIN dazu in der Lage wäre, für unser Kind zu sorgen. Scheint aber nach der Post vom JC nicht der Fall zu sein.

Kann sie doch auch. Durch den KU und ALG II ist sie doch auch durchaus in der Lage für das Kind zu sorgen, wenn sie sparsam ist. Wenn sie nicht sparsam ist, braucht nur ein gut situierter und/oder spendabler Next eine Haustür weiter wohnen, schon ist sie aller Sorgen ledig.

lg

Robert
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#25
@Camper1955...

Na das wurde aber auch Zeit. Endlich sagt mal einer, dass man nur ein guter TFQ User ist, wenn man mit dem Rudel mitläuft. Nichtmitläufer werden ausgemustert.

Aber egal. Ich kläre ab, ob das mit dem Namen meines Sohnes auch so ist und dann sehe ich weiter.

Ach ja. Wer sagt denn, dass ich demnächst keinen Sorgeantrag stellen werde? Vielleicht fehlt mir ja nur ein Gutachter mit lösungsorientiertem Ansatz.
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