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Hi,
ich hab noch mal eine Frage zu meiner Situation.
Werden die Zwangsmassnahmen (z.B. fiktiver Unterhalt) auch beim Unterhalt fuer die Mutter angewendet oder nur beim Unterhalt fuer das Kind?
Mit freiheitlichem Gruss
Live or Die...Make Your Choice
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Um die Frage zu beantworten müsste man viele Fälle unterscheiden und unterschiedliche Varianten von "fiktivem Einkommen" beschreiben. Ich sag mal: Manchmal ja, manchmal nein.
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20-03-2009, 18:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2009, 18:16 von Max.)
Immer schön der Reihe nach:
Erst muß dem Gericht ja ein Antrag zur Entscheidung vorliegen.
Das macht die Ex mittels einer Anwältin.
Die Anwältin wird vorher wissen wollen, wieviel Kohle Du so machst und folgerichtig schreibt sie Dich an, daß Du Deine Verhältnisse aufdecken sollst.
Gehen wir mal davon aus, Du teilst ihr alles mit und übersendest ihr Deine Gehaltsscheine.
Dann kommt die Ex ins Spiel.
Die erklärt der Anwältin aussderdem, daß Du noch dies und jenes besitzt oder extra arbeitest und einen Firmenwagen fährst und, und, und.
Das zählt die Anwältin noch alles mit rein ohne natürlich den Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Dann rechnet sie Dein fiktives Gehalt aus und somit den Ehegattenunterhalt.
Jetzt kann der Antrag ans Gericht rausgehen.
Das spannende daran ist, daß Du nun kaum eine Chance hast, gegen den Unsinn, den die Ex von sich gegeben hat, anzugehen.
Oft akzeptiert das Gericht die Angaben der Ex und deren Helferin.
Meistens ergeht dann ein Urteil, wo man anfängt zu verstehen, daß die Erfindung der Kalaschnikow eine feine Sache war.
Meine Ex hatte damals z.B. angegeben, daß ich ein Sportboot besitze und gab als Wert 25.000 DM an.
Diesen Wert hat kein Schwein angezweifelt und ich konnte denen erzählen was ich wollte. Betonköppe.
Hat also krass mitgezählt.
Das Sportboot habe ich dann für 6.100 EUR verkauft.