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Arbeitgeberverband und Elternzeit
#1
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...67927.html

Ich stimme Herrn Hundt dem Grundsatz nach zu.
Ich meine Elternzeit und -geld für 14 Monate, alles danach
Privatvergnügen, meinetwegen noch unterstützt durch popellige
kleine Wahlgeschenke an die Stammklientel wie das sogenannte "Betreuungsgeld".
Auf gar keinen Fall aber volle Hängematte für die Alleinerziehenden-Opferin in den ersten drei Lebensjahren und dann noch nicht mal volle Anrechnung des selbsterwirtschafteten Arbeitseinkommens aus "überobligatorischer" Teilzeitarbeit beim Betreuungsunterhalt.

In dem Zusammenhang auch eben keine verfassungs-, Menschenrechts- und überhaupt-feindliche "Frauenquote", sondern intelligente Anrechnung von Erziehungsarbeitszeiten bei Beförderungen. Wenn man bei der Kindererziehungs nichts über sich selbst und sogenannte soft skills, wie soziale und emotionale Kompetenz dazulernt, dann weiß ich nicht wo.
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#2
uneheliche Väter haben sowieso nur das Recht ihre Lebensgefährtin anzubetteln in Elternzeit gehen zu dürfen oder Elterngeld zu beziehen.
Wenn die allmächtige, alleinsorgeberechtigte Mutti nö sagt Pech gehabt. Ohne Unterschrift von Mutti läuft nix. Wenn dann mal jemand wie von Politik gefordert seine Lebensgefährtin verklagt wegen gemeinsamer Sorge is eh alles gelaufen und die Eskalation steigt Dank JA, Helferindustrie und Streit förderndes Familienunrecht in den Himmel.
Gleichberechtigung, Kindeswohl alles scheinheilige AA.
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#3
@absurdistan

so ganz stimmt das nicht. die partnermonate werden aucj ohne "erlaubnis" anstandslos gewährt. hängt alles von der konstellation ab.

grundsätzlich soll man gefälligst arbeiten gehen und sich nicht um die kinder kümmern, männer schon gar nicht.

da lob ich mir doch die reaktion der familienministerin.

sinngemäß: familie sei keine wirtschaftliche verfügungsmasse.
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#4
@iglu
ich wollte ein halbes Jahr Elternzeit inkl. Elterngeld weil mir klar war das ich nie wieder so viel Zeit mit meiner Tochter verbringen kann und weil für meine damalige Lebensgefährtin unsere Tochter nur ein schmarotzender Parasit war. Um ihre Unterschrift zu bekommen musste ich auf gem. Sorge verzichten und es ihr finanziell entlohnen. Sie sagte unverholen:"Was gibst du mir" (nicht dem Kind). Ich bin auf den faulen Kompromiss eingegangen weil für die Elternzeit die Zeit davon lief und die gem. Sorge später noch geregelt werden konnte.
Circa 3 Wochen vor Start meiner Elternzeit nachdem die Elterngeldstelle meiner Lebensgefährtin mitteilte es würde nur rückgängig zu machen sein würde ich nicht mehr mit Kind im selben Haushalt leben und die Unterhaltsvorschusskasse ihr würde sie die ganze Elternzeit in Anspruch nehmen eine Unterhaltsbefreiung ihrer Unterhaltspflicht in Aussicht stellte war sie weg. Das war mehr Geld als ich ihr bieten konnte und sie brauchte auch nicht malochen. Plötzlich war das Kind kein Parasit mehr.

Ach so, sie war unterhaltspflichtig weil sie ihre Kinder unbedingt ins Heim geben wollte. Der Ex von ihr hat sie dann aber im letzten Moment genommen.
Wer eine psychotische Borderliner Ex hat kann die Problematik eventuell nachvollziehen. Vorallem wenn man Hilfe während extrem psychotischen Zuständen sucht und vom sozialpsychiatrischen Dienst gesagt bekommt:" Was meinen sie wie viele verrückte hier rumlaufen. Wenn die nicht sagen sie wollen sich umbringen müssen sie warten bis die nackt auf der Strasse rumlaufen." Das ist dann tatsächlich passiert. Allerdings hat man sie 3 Tage gegen den Rat der Ärzte wieder laufen lassen. Von den Kindern hat sie in der Psychiatrie nix erzählt. Ich war also wieder verantwortlich und der Wahnsinn ging weiter. Sie hatte genug Erfahrung um zu wissen was sie in der Psychiatrie nicht sagen darf und was nicht um auf richterlicher Anordnung zwangseingewiesen zu werden.
Egal, gehört eigentlich auch nicht in diesen Fred. Ich war immerhin bescheuert genug mit ihr dann noch ein Kind zu zeugen.

Lange Rede kurzer Sinn. Was ich damit sagen wollte ist: Entschliesst sich die Mutter den Partner aus dem Haushalt zu entfernen wars das mit Partnermonaten
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#5
ja, das ist schon klar, dass eine trennung dem bezug von elterngeld im wege steht.

ich persönlich habe das elterngeld nach der trennung rückwirkend bezogen.
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#6
@iglu...

Wie kam es zur rückwirkenden Erstattung von Elterngeld für dich? Und hätte @Absurdistan die Angelegenheit anders, eben besser klären können?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#7
da ist kein großer trick dabei. elterngeld kann man bis zu drei monaten rückwirkend beantragen.

was absurdistan betrifft: wenn einem übel mitgespielt wird, ist dagegen kein kraut gewachsen.
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#8
(18-11-2012, 20:26)c schrieb: Ich stimme Herrn Hundt dem Grundsatz nach zu.

Herr Hundt fehlt eine unterhaltsberechtigte Ex im Leben. Dann hätte er vielleicht nicht die Verkürzung von 14 auf 12 Monate Elternzeitbezug gefordert, sondern die Verkürzung des Unterhaltssuffs von 36 auf 12 Monate.

14 Monate Elterngeld vom Staat ist also zu lang, mindestens 36 Monate (faktisch 72-120 Monate) Unterhaltsgeld von Dritten ist jedoch opportun und nicht der Rede wert? Alles klar, Herr Hundt.
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#9
natürlich ist dem hund(t) das opportun, denn dann wird ja gearbeitet und zugunsten seiner lobby wertschöpfung betrieben.
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#10
Es sind m.W. ohnehin nur 12 Monate Elternzeit.
Denn die ersten beiden Monate nach der Geburt unseres Sohnes zahlte ohnehin die Krankenkasse, wird jedoch als Elternzeit angerechnet.
Meine Ex-Frau konnte sich den Luxus leisten die Elternzeit auf 20!(2J. ElternzeitHuh) Monate aufzusplitten, da sie als Beamte den Höchstsatz (1800€ : 2) bekam.
Ich habe keine Unterlagen mehr, habe nur noch Erinnerungen davon wie ich mich über die 20 Monate gewundert hatte, denn die Erklärung waren die 2 bezahlten Monate von der Krankenkasse.Huh
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#11
ein elternteil kann maximal 12 bzw.24 monate bei halber höhe elterngeld beziehen.

wenn beide elternteile elterngeld beziehen (wollen) gibt es die sog. partnermonate dazu. dadurch erhöht sich der gesamtbezug auf max. 14 monate, bei halbe höhe auf insgesamt 28 monate.
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#12
(19-11-2012, 14:11)webmin schrieb: Es sind m.W. ohnehin nur 12 Monate Elternzeit.

Insgesamt werden max. 14 Monate bezahlt, auch wenn die Geldquellen mal zwischendrin umschalten, wenn der Mutterschutz endet und es die Ausnahme der verfallenen Partnermonate gibt. Das will Hundt generell auf 12 Monate senken.
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#13
elternzeit ist etwas anderes, nämlich die unbezahlte freistellung bei aufrechterhaltung des arbeitsverhältnisses.
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#14
Immerhin gäbe es dann keine 2 Extra-Monate mehr für Mami wenn sie Papi rauswirft.
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#15
die gibt es sowieso nicht für mami.

s.o.
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#16
@p
Zitat:Insgesamt werden max. 14 Monate bezahlt, auch wenn die Geldquellen mal zwischendrin umschalten
Es ist bei Beamten wohl anders geregelt. Als Sie damals den Antrag abgegeben hatte, kam er mit dem Hinweis zurück, sie müsse ihn in ihrem zuständigen Regierungsamt einreichen, da sie Beamte sei.
Und sie hatte damals definitiv 20 Monate knapp 900€ Elterngeld bezogen.
Begründung wie vor: Da sie nach der Entbindung 2 Monate noch Geld von der Krankenkasse bezogen hatte, stand ihr nur 10 Monate Elterngeld zu.
Da sie die Zeit verdoppelt hatte(Elterngeld halbiert), kamen definitiv 20 Monate a' knapp 900€ dabei heraus. Das weiß ich aber auch, da sie danach H4 beantragt hatte.
Mit Logik hatte es nichts zu tun.
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#17
Das Gesetz gibt jedenfalls keine Sonderfälle her: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/B...10006.html
Ich vermute, es ging hier um den halben Satz, der dann gemäss §6 BEEG die Bezugsdauer verdoppelt.
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#18
@iglu: das hätte ich aber gerne konkreter gewusst, wie Du das mit dem
Elterngeld geregelt hast.
Ich hab mir damals voll einen abgebrochen und Gesetzestexte gelesen und
mich beraten lassen von der kommunalen Elterngeldstelle und vom Väterzentrum in Berlin.
"Elterngeld kann man nur beantragen / erhalten, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt." Das tut in Deutschland nach Trennung der Eltern, aber (juristisch) nur ein Elternteil, da es keine zwei Hauptwohnsitze gibt.

Kann es sein, dass Du einfach auch Glück hattest und der Sachbearbeiter Deinen Antrag so hat durchrauschen lassen?
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#19
das hatte mit glück nichts zu tun. im antragszeitraum betreute ich mein kind und wohnte mit ihm zusammen.

hatte alles seine ordnung.
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#20
(18-11-2012, 20:26)c schrieb: Ich meine Elternzeit und -geld für 14 Monate, alles danach
Privatvergnügen, meinetwegen noch unterstützt durch popellige
kleine Wahlgeschenke an die Stammklientel wie das sogenannte "Betreuungsgeld".
Auf gar keinen Fall aber volle Hängematte für die Alleinerziehenden-Opferin in den ersten drei Lebensjahren und dann noch nicht mal volle Anrechnung des selbsterwirtschafteten Arbeitseinkommens aus "überobligatorischer" Teilzeitarbeit beim Betreuungsunterhalt.

Der Staat denkt sich wohl, wenn schon Hängematte dann sponser ich ihnen auch noch den Ständer für die Hängematte http://haengemattenshop.com/haengematten...r-gestelle )! Anders kann ich mir manches Vorgehen der Regierung leider nicht erklären!
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