na, was das nun sollte?
es ging ja nicht darum, dass das kind erfriert, sondern dass der pullover schmutzig war.
ich nehm das einmal als versich witzig zu sein.
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Wieso? Nicht "mit Gewalt umziehen", dem Kind seinen Willen lassen? Hat die Dame gemacht.
@p
da ich dir durchaus die intelligenz zutraue zwischen einer unannehmlichkeit und einer gesundheitsgefährdung zu unterscheiden, erspare ich mir jetzt einmal eine langatmige diskussion über angepasstes verhalten.
ich denke wir kommen schon klar.
(27-11-2012, 21:11)p schrieb: Nicht umerziehen, ihre Rechte beachten? http://www.welt.de/vermischtes/article25...nchen.html Mein Lieblingszitat.
Ansonsten sollte sich der TO auf keinen Fall weiter provozieren lassen. Meist wird es heißer gegessen, als gekocht. ...Ähem, oder andersrum...
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Wow, soviele Antworten habe ich noch auf keinen Thread bekommen.
Am Besten gefällt mir tatsächlich der Artikel aus der welt.
Den Blumenstrauss kriegt die Mutter, mit schönen Grüßen von Euch.
Der Rest geht über meinen Anwalt, daher hier keine weiteren Details.
Nur soviel, wenn es den Verdacht auf sexuellen Missbrauch erregt, wenn man am hellichten Tag im geschlossenen Auto den Pullover seiner Tochter wechselt, dann ist das mit gar nichts zu entschuldigen, sorry.
Wenn das hier ein Rechtsstaat ist, dann wird derjenige, der diesen Schwachsinn ausgelöst hat, eben die Rechnung dafür bezahlen.
Also, Anwaltskosten plus ggf. Kosten einer gerichtlichen oder sonstwie offiziellen Klarstellung, dass aber auch nicht im entferntesten irgendein Fehlverhalten meinerseits meiner Tochter gegenüber stattgefunden hat.
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(27-11-2012, 22:25)c schrieb: Wenn das hier ein Rechtsstaat ist, dann wird derjenige, der diesen Schwachsinn ausgelöst hat, eben die Rechnung dafür bezahlen.
Viel Erfolg, aber das klappt selten. Du musst einen Schaden nachweisen, der dir durch bewusstes Fehlverhalten entstanden ist. Zwei hohen Hürden.
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(27-11-2012, 18:03)Jessy schrieb: Mein LG hat letztens auch - zuletzt mit Hilfe des Sicherheitsdienstes - im Kaufhaus eine Dame davon überzeugt, ihren ca. fünfjährigen Sohn nicht weiter mit Ohrfeigen zu traktieren. Also Jenny, ich will dich nicht "verbal verprügeln". Schon garnicht für das Beispiel - in Abwandlungen haben sowas wohl schon etliche erlebt.
Aber fragen:
Hast du, als du davon hörtest, Anzeige erstattet?
Hat dein LG Anzeige erstattet?
Hat der Sicherheitsdienst Anzeige erstattet?
Hat einer der Umstehenden Anzeige erstattet?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen können ruhig rhetorisch stehen bleiben. Eins ist jedoch klar: In einer undurchsichtigen Situation ist eine "Ohrfeige" einfacher zu erkennen, als die Bedeutung von "irgendwie an den Kleidern zerren". Da dürften wir Einigkeit herstellen können.
Also ich kann es mir schon vorstellen, dass man als Beobachter von "gewaltätigen Aktivitäten" eher aus Angst im Hintergrund bleibt und die Polizei ruft.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es bei der angeblichen Vermutung von "sexuellen Übergrifflichkeiten" eines Erwachsenen an einem Kind naheliegender ist auf die Idee zu kommen, hinzugehen und Öffentlichkeit herzustellen, zur Rede stellen. Die Eigenangst müßte ein erwachsener Beobachter zugunsten des Kindes zurückstecken (können) und er könnte durch hingehen die Übergrifflichkeiten evtl. leichter beenden.
Insofern finde ich hier das feige aus der Deckung nach der Polizei rufen nicht so ohne weiteres legitim.
@c
Daher: vielleicht statt Falschbeschuldigung mal die Zielrichtung "unterlassene Hilfeleistung" prüfen, ob die ergiebiger ist. Hätte die/der Anzeigende dem Kind vor Eintreffen der Polizei helfen können/müssen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Es reicht, dass dem Betrachter die Situation unklar ist - auch, wenn man bei sachkundiger Betrachtungsweise zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können; da können in einer kindentwöhnten Gesellschaft -wie @p darlegt- schon Verzerrungen entstehen. Mir ist allemal lieber, Opfer dieser Verzerrungen sind Erwachsene, die ja diese Gesellschaft (mit)gestaltet haben, als Kinder. Also ganz klar, lieber einmal zuviel angezeigt, als einmal zu wenig.
Lieber auch, jemand zeigt an, als dass er weg guckt. In einer idealen Gesellschaft würde ich auch Menschen vermuten, die idealer Weise selber ins Obligo gehen. Ich staune, dass bei der vielen Gesellschaftskritik hier, plötzlich der ideale Mitmensch unterstellt wird. Realistischer Weise gibt´s den seltener - weshalb denn auch anonymen Anzeigen von Kindesmißhandlung nachgegangen wird. Auch das befürworte ich ausdrücklich.
Die Polizistin hat sich -ohne Frage- das Recht auf eine Nachschulung erworben. Mißbrauch durch den Vater in Gegenwart einer dreijährigen zu erörtern, ist nicht einfach nur ein Fehler, sondern beschädigt das Kind.
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@ sorglos - Der Sicherheitsdienst hat noch in Anwesenheit meines LGs die Polizei verständigt, und damit wurde die Sache in der Tat zur Anzeige gebracht.
Deinen Ansatz, lieber selbst hinzugehen, als die Polizei zu rufen finde ich im übrigen sehr gut. Wäre in einer akuten Notsituation höchstwahrscheinlich auch angebrachter als zu warten, während dem Kind Übles geschieht.
Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: Lieber einmal zuviel falsch verdächtigt, als ein Kind in einer zweifelhaften Situation im Stich gelassen. Irgendwo zwischen "Mißbrauchshysterie" und "Wegschauen" muss es eine Möglichkeit geben zu handeln.
Auch wenn ich die Entrüstung des TO verstehen kann - Vorsicht bleibt besser als Nachsicht.
Keiner weiß, was konkret der "Anzeigende" der Polizei geschildert hat, und keiner weiß, wie eindeutig oder zweideutig die Situation im Auto auf einen Außenstehenden wirkte.
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(28-11-2012, 01:04)Jessy schrieb: Lieber einmal zuviel falsch verdächtigt, als ein Kind in einer zweifelhaften Situation im Stich gelassen.
Das sehe ich anders. Je mehr Falschanzeigen, desto abgeschliffener werden echte Fälle behandelt. Dieser Effekt wird auch bei falschen Vergewaltigungsanzeigen angeführt. Das gilt noch viel mehr für sexuellen Kleinkindmissbrauch auf offener Strasse, wo echte Fälle gar nicht oder fast nicht vorkommen.
(28-11-2012, 01:04)Jessy schrieb: Keiner weiß, was konkret der "Anzeigende" der Polizei geschildert hat, und keiner weiß, wie eindeutig oder zweideutig die Situation im Auto auf einen Außenstehenden wirkte.
Das berechtigt die Polizeibeamten keinesfalls, die Prinzipien ihres Jobs über Bord zu werfen, unangemessen zu handeln und nach den Ermittlungen mit eindeutigem Ergebnis trotzdem zum Staatsanwalt zu gehen.
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28-11-2012, 09:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-11-2012, 09:58 von Dzombo.)
Könnt ihr mal beim Thema bleiben. Komisch. Mir werft ihr immer vor, es nicht zu tun, macht`s dann aber selber. Das wird @`c`ganz dolle weiterbringen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Hallo C,
hab erst jetzt Deine Geschichte gelesen, zunächst aus Zeitgründen ganz kurz:
ich weiß, was man als Mann (und Vater einer Tochter!) bei einer Falschbeschuldigung durchmacht. Du hattest noch sehr großes Glück (vor allem mit Deiner KM) das Du gar nicht erst mit dieser unbeschreiblichen Hölle aus polizeilichen Ermittlungen, Beratungsstellen und Jugendamts-Irrsinn, psychologischen Zwangsgesprächen etc. pp. in Berührung gekommen bist. Von dem Kind ganz zu schweigen.
Ich musste durch diese Hölle gehen und kenne so ziemlich alle Untiefen und Folgen einer solchen ungeheuerlichen Falschbeschuldigung.
Das jedenfalls kannst Du vergessen:
(27-11-2012, 22:25)c schrieb: Wenn das hier ein Rechtsstaat ist, dann wird derjenige, der diesen Schwachsinn ausgelöst hat, eben die Rechnung dafür bezahlen. In Deutschland bleibt in der Regel eine Falschbeschuldigung folgenlos.
Das heißt aber nicht, dass Du wehrlos schweigen sollst, denn jede Art von Vorgehen dagegen kann vielleicht(!) dazu beitragen, den tief in der Gesellschaft verankerten Missbrauchswahn eines Tages zu normalisieren. Selbst hier im Forum wirst Du ja mit derlei völlig inakzeptablen und oberflächlichen "Argumenten" mit Tendenzen zur Selbstjustiz konfrontiert:
(28-11-2012, 01:04)Jessy schrieb: Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: Lieber einmal zuviel falsch verdächtigt, als ein Kind in einer zweifelhaften Situation im Stich gelassen. Genau wegen solcher hohlen Phrasen ohne jegliche Sachkenntnis:
- bleiben Falschbeschuldigungen (übrigens Straftaten!) folgenlos (allerdings nur für den Denunzianten, für das Opfer nämlich nicht)
- sind genau deshalb Beschuldigungen von Sexualstraftaten inzwischen zu etwa 50% Falschbeschuldigungen
Am Schlimmsten sind solche selbsternannten Kinderschützer a la:
(27-11-2012, 11:29)Camper1955 schrieb: Ein paar Sekunden später kann ein paar Sekunden zu spät sein.
Konkret für Dich:
1. Nimm Dir einen erfahrenen(!) Anwalt, der Akteneinsicht beantragt. Besonders auch nach Einstellung, denn die ausführliche Begründung zur Verfahrenseinstellung erhält formell nur der Anzeigenerstatter, Du jedoch nicht.
2. Nach Abschluss des Verfahrens (vermutlich Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO) rate ich zur Gegenwehr. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos, aber in der Sache eben notwendig.
3. Beantrage beim zuständigem LKA Auskunft über Dich gespeicherte Daten und beantrage dann die Löschung des betreffenden Eintrags
(komplexer Vorgang, ich kämpfe da gerade immer noch)
PS
Einen winzig kleinen aktuellen Einblick in den paranoiden Aufklärungswahn durch die Helfermafia erhältst Du hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26020.html
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(29-11-2012, 13:54)Pistachio 00 schrieb: 3. Beantrage beim zuständigem LKA Auskunft über Dich gespeicherte Daten und beantrage dann die Löschung des betreffenden Eintrags
(komplexer Vorgang, ich kämpfe da gerade immer noch)
Wie lange Werden Informationen über eingestellte Anzeigen gespeichert? Wie gross ist der Umgang, der da drinsteht, z.B. bei dir?
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(29-11-2012, 14:10)p schrieb: Wie lange Werden Informationen über eingestellte Anzeigen gespeichert? Wie gross ist der Umgang, der da drinsteht, z.B. bei dir? Je nach Bundesland, bei mir 10 Jahre. Da stehen auch unappetitliche Details drin, die jeder Streifenpolizist einsehen kann.
Grundsätzlich gilt:
1. staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister:
Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, sind dort zunächst Daten aufzunehmen und zwar:
* die Einleitung des Ermittlungsverfahren und
* die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO.
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke eines Strafverfahrens. Nach § 494 Abs. 2 S.2 StPO sind diese Daten zwei Jahre nach Erledigung des Verfahrens (d.h. hier ab dem Datum der endgültigen Einstellung) von Amts wegen zu löschen, es sei denn es wird innerhalb dieser Frist ein neues Verfahren dem Register mitgeteilt..
2. Polizei
Die Polizei darf personenbezogene Daten weiter speichern, wenn ein sog. Restverdacht besteht und die Speicherung der Daten des Beschuldigten künftig bei der vorbeugenden Straftatenbekämpfung von Nutzen sein kann.
Die Einstellung eines Verfahrens oder ein gerichtlicher Freispruch für sich alleine beseitigt den polizeilichen Tatverdacht nicht automatisch.
Entscheidend für C ist, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.
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Das ist sozusagen die amtliche Version von "es bleibt immer was hängen". Der sogenannte Restverdacht ist ein Gummibegriff, den man immer vorschützen kann.
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29-11-2012, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2012, 15:40 von Pistachio 00.)
(29-11-2012, 15:08)p schrieb: Das ist sozusagen die amtliche Version von "es bleibt immer was hängen". Der sogenannte Restverdacht ist ein Gummibegriff, den man immer vorschützen kann. In der Tat. Es gibt dazu auch verschiedene Urteile verschiedener Gerichte - wie gesagt sehr komplex und ein ganz eigenes Thema.
Bei mir führte übrigens die Version von "es bleibt immer was hängen" zur Verweigerung des gSR durch ein OLG, Begründung: die KM habe nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen (trotz Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wg. fehlendem Tatverdachts) nun kein Vertrauen in den KV mehr ... Beschwerde und Rüge wg. Verletzung des Anspruchs auf rechtl. Gehör erfolglos ... die paranoide verhaltensgestörte KM hat weiterhin alleinige Verfügungsgewalt über das Kind ...
Fazit: eine von tausenden Falschbeschuldigungen, die für den Beschuldigenden - im Gegensatz zu dem Beschuldigten - folgenlos bleiben.
Welche Folgeschäden möglicherweise bei meiner Tochter durch all die Befragungszeremonien entstanden sind, verdränge ich einfach.
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@pistacchio: Danke für die sachlich sehr hilfreiche Antwort.
Ich gehe bisher davon aus, dass gar kein staatsanwaltliches Verfahren eröffnet worden ist.
Mein Anwalt (ein FA für Familienrecht, der mir bereits enorm geholfen hat) beantragt Akteneinsicht und dann sehen wir weiter.
Dass ich sehr froh sein kann, dass die KM selbst denken kann und schon immer ein gesundes Misstrauen gegen den deutschen Staat und die vorherrschenden gesellschaftlichen "Gewissheiten" hatte, weiß ich schon sehr lange.
Aber es tut gut, dass dies auch weiterhin so ist.
Mein Anwalt hat übrigens gesagt, dass er über die Akteneinsicht auch die Identität des "Anklägers" erfahren würde?!
Das überrascht mich ehrlich gesagt.
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Ist es nicht so, dass, wenn die Mutter
1. am nächsten Tag zum Kinderarzt geht, der feststellt, dass es dem Kind
an nichts mangelt, ja es noch nicht einmal einen blauen Fleck hat, und
2. die Mutter weiterhin wie gewohnt den regulären Umgang zulässt,
kaum noch von ernsthaften Bedenken, jedenfalls von Seiten der Mutter, ausgegangen werden kann?
(Ja, ich weiß der Blumenstrauß. Sie ist halt wirklich ne gute Mutter.)
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(29-11-2012, 13:54)Pistachio 00 schrieb: - sind genau deshalb Beschuldigungen von Sexualstraftaten inzwischen zu etwa 50% Falschbeschuldigungen
Wie kommst du auf 50%? Gibt es hierfür ansatzweise verlässliche Datenerhebungen? Es geistern Bandbreiten von einstelligen bis deinen 50% mitunter etwas mehr durch die Gegend.
Meine Persönliche Statistik ist 100% - Eine Anzeige (allerdings hier "nur" Körperverletzung) = eine Falschaussage.
Mein Onkel, ca 25 Jahre ziviler Angestellter bei der englischen Militärpolizei (Übersetzer) in Deutschland, war in insgesamt 20 Fällen mit dem Vorwurf Vergewaltigung befasst worden, wie gesagt, als Übersetzer. 19 Anzeigen waren Falschbeschuldigungen. Eine einzige war eine versuchte Vergewaltigung, der Kerl war einfach zu besoffen. Die MP und auch die deutsche Polizei machen sich schon lustig, wenn eine Frau kommt mit "Hilfe, ich bin vergewaltigt worden". Traurig aber wahr.
Konsequenzen hat das, wie du sagst, für die FalschbeschuldigerIn nie gehabt. Außer, sie war selbst Militärangehörige - das haben die Tommys intern geregelt - nächster Flug in die Heimat und Entlassung aus dem Dienst. Die deutsche Polizei, bei der die Anzeigen eingingen haben sich den nächsten Kaffee geholt und Schultern gezuckt, wenn überhaupt.
In meinem Fall hatte und hat es "Konsequenzen" für die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Als ich vorgeladen wurde, erklärte ich, dass ich von ihr geschlagen wurde und nicht umgekehrt. Mir sagte der Polizist ins Gesicht: "Sie sind ein Mann und damit unglaubwürdig"
Seither rede ich nur noch mit der Staatsanwaltschaft. Auch als Zeuge. War letztens wieder Zeuge eines Verkehrsunfalls und verweigerte die Aussage bei der Polizei. Habe lediglich meine Personalien bekannt gegeben. Der eine fragte, warum? Ich: "Weil ich ein Mann und damit unglaubwürdig bin! Fragen Sie doch ihre Kollegen, wenn sie mir nicht glauben. Der Staatsanwalt soll nen Termin mit mir machen. Schönen Tag noch."
Das habe ich so jetzt schon 3 mal gemacht, davon ab, bekomme ich beim Staatsanwalt immer nen Kaffee angeboten.
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Hier gehen zwei Dinge durcheinander, die etwas gänzlich Unterschiedliches sind: Auf der einen Seite die Falschbeschuldigung zwecks Erlangung eigener Vorteile, auf der anderen Seite die (im Nachhinein festgestellte) nicht berechtigte Anzeige zum Schutze eines Dritten, hier eines Kindes, aus einer für den Betrachter nicht eindeutigen Situation.
Den letzteren Fall zu gebrauchen, um gegen Falschbeschuldigungen zu argumentieren, bzw. mit der Absicht, das Anzeigeverhalten zu diskreditieren, heißt billigend in Kauf zu nehmnen, dass Kinder ggf. erhöhten Gefährdungen ausgesetzt werden.
Sollte dies vorsätzlich geschehen sein, darf nach der moralisch-ethischen Werthaltigkeit solcher Argumentation gefragt werden.
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@wackelpudding: Ja, Du hast recht. In diesem Forum geht immer etwas durcheinander, um so länger der Thread wird.
In meinem Fall gehe ich nicht davon aus, dass es sich um eine böswiliige Falschbeschuldigung gehandelt hat.
Was mich "stört" ist:
a) das unsägliche Verhalten der Polizeibeamtin
b) wenn jemand aus Versehen / unbeabsichtigt einen Irrtum begeht, so
kann man ihm dennoch nicht ersparen, den durch seinen Irrtum entstandenen Schaden zu tragen.
c) die Gewissheit/ Sorge, dass ich werde gegen a) noch gegen b) ernsthaft werde etwas tun können.
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@'c'
Danke für die Klarstellung.
zu a) Das stört mich auch. Hier würde ich -gar nicht mal als Beschwerde deklariert- den/die PolizeipräsidentIn anschreiben und auf das offensichtlich ungenügende Ausbildungsniveau der betreffenden Polizistin hinweisen mit der abschliessenden Frage, ob dieses Unvermögen in sensiblen Situationen nunmehr bei allen Polizistinnen zu erwarten ist. Und das ich einer zeitnahen Antwort mit Interesse entgegen sähe.
zu b) Grundsätzlich bin ich bei Dir, dass man für Fehler einzugestehen hat. Andererseits würde -meine ich- etliches an Hilfeleistung unterbleiben, wenn für den Hilfswilligen das Risiko, aus nicht richtig eingeschätztem Hilfebedarf in Anspruch genommen zu werden, hoch wäre. Gerade was Kinder angeht, würde ich immer mit Artikel 3 UNKRK antworten.
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(29-11-2012, 19:47)c schrieb: @wackelpudding: Ja, Du hast recht. In diesem Forum geht immer etwas durcheinander, um so länger der Thread wird. Das liegt daran, dass dieses Thema immer wieder hochkommt und
niemand davor gefeit ist!
(29-11-2012, 19:47)c schrieb: Was mich "stört" ist:
a) das unsägliche Verhalten der Polizeibeamtin Musse durch. Meist tun sie das nicht böswillig. Jeder steht in bestimmten Situationen unter Stress.
(29-11-2012, 19:47)c schrieb: c) die Gewissheit/ Sorge, dass ich werde gegen a) noch gegen b) ernsthaft werde etwas tun können. Mußt Du auch nicht!
Ich hab den Driss mit diesen Falschbeschuldigungen hinter mir.
Als anerkannter Kinderschänder möchte ich Dir nur raten, nicht über zu reagieren.
Meine Ex ärgert sich wahrscheinlich heute noch darüber, dass sie mich nicht in den Knast gekriegt hat. Beizeiten wird sie dann doch verstanden haben, dass es besser ist, weiter den KU von mir zu bekommen.
Einige Mädels sind halt wirkliche [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Die Mutter meiner Kinder allerdings nicht!
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(29-11-2012, 17:44)JahJahChildren schrieb: Wie kommst du auf 50%? Gibt es hierfür ansatzweise verlässliche Datenerhebungen? Es geistern Bandbreiten von einstelligen bis deinen 50% mitunter etwas mehr durch die Gegend.
Meine Persönliche Statistik ist 100% - Eine Anzeige (allerdings hier "nur" Körperverletzung) = eine Falschaussage. Ich habe gestern mit einer Bekannten gesprochen. Sie ist Lehrerin in einer Berufschule und erzählte mir beiläufig, dass ein Kollege seit einem halben Jahr mit dem Vorwurf belästigt wird, eine Kollegin von ihr belästigt zu haben. Es gab dann massive Probleme in seiner Ehe. Jetzt hat sie zugegeben, dass sie das Ganze erfunden hat. Zu einer Strafanzeige kam es nicht. Dieser Fall geht nicht in die Statistik ein.
Ich habe sie gebeten mir mehr darüber zu erzählen. Möglicherweise bringe ich bald Details dazu.
Ich habe gerade Trubel, weil ich das Vorgeplänkel zu einem Kindesmissbrauchsvorwurfs gegen mich öffentlich gemacht habe.
Eine 13-jährige Schülerin, die mich zum Schuldigen dafür machen will, dass sie nichts versteht, hat mir ihren nackten Bauch und ihren schwarzen Büstenhalter gezeigt. Leider hat das wohl keiner der Schüler mitgekriegt, daher konnte ich sie nicht an Ort und Stelle zur Rede stellen. Aber ich habe es sofort den Kollegen erzählt.
Auf dem Elternsprechtag kam ihre Mutter mit ihr. Mein letzter Satz war "Eine Sache noch. Ich will $Name_der_Schülerin nicht alleine in einem Klassenraum treffen. Mehr sage ich nicht dazu." Die Tochter machte einen dauf doof, und die Mutter ging mit ihr wutschnaubend raus.
Gestern habe ich mit dem Direktor darüber gesprochen. Er bezeichnete das als Fehler. Ich sehe das völlig anders. Das Tabuisieren ist das große Problem. Ich sagte ihm, dass ich das weiterhin so tun werde, und wenn ihm das nicht passe, müsse er mich rausschmeißen.
Ich habe zwar einen Vertrag bis zum Schuljahresende. Aber Gründe für eine fristlose Kündigung wird er finden.
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01-12-2012, 14:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2012, 14:44 von StrengGeheimerInformant.)
Entschuldigung:
Dieses, teilweise bigotte Gesabbel in diesem Thread ist z.T. unerträglich!
'Schön' auch die Dramaturgien a la "die nächste Sekunde ..."
Hier geht es nicht um Dinge hinter verschlossenen Türen, nächtliches Geschrei und Gewimmere mit abschließendem Exitus, sondern um etwas, was im öffentlichen Raum (einem Auto) geschehen ist.
Dass das feige Denunziantentum eines Gutmenschen/Blockwartes hier auf soviel positives Feedback stößt, das ist gelinde gesagt: erschreckend. Aber Hauptsache, man hat was 'Gutes' getan (oder eben geschrieben).
Was ich vermisse ist die Zivilcourage(!) und die bedeutet: Hingehen, zurnot nachfragen und sich vergewissern, bevor man als Nachbar (hinterm Vorhang) die Polizei anruft. Das ist ein ähnlich widerwärtiges Verhalten, wie wir es aus dunkeler Vergangenheit kennen.
Die hysterische Polizistin im übrigen auch.
SgH
PS: Ich erlebte in der Bahn, wie eine Mutter ihr Kind permanent schlug und bin dann hingegangen; stellte sie zur Rede (durchaus etwas 'übergriffig'). Hernach kam jemand ganz stolz zu mir und erzählte mit geschollener Brust, dass die Polizei von ihr infomiert wurde - schon "nach dem ersten Schlag".
Mich hat dieser Wagemut beeindruckt, schaute man sich hernach doch jeden weiteren Hieb seelenruhig und mit bestem Gewissen an, da ja alles getan wurde.
Ja, da war für das Kind "jede Sekunde" eine zuviel; nicht wahr ...!?
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