23-11-2012, 22:44
@Camper
Das hatte ich neu eingestellt und wurde dann vom Mod hierhin verschoben
Das hatte ich neu eingestellt und wurde dann vom Mod hierhin verschoben
Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen
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23-11-2012, 22:44
@Camper
Das hatte ich neu eingestellt und wurde dann vom Mod hierhin verschoben
23-11-2012, 22:50
Sachen, die bereits da waren werden dort angehängt, wo sie bereits besprochen wurden. Eine Doublette löschen geht nicht, dann kommen gleich wieder die erregten Fragen nach verschwundenen Postings, Zensur, was wieder mühsame Erklärungen zur Folge hat...
24-11-2012, 13:34
(23-11-2012, 22:50)p schrieb: Sachen, die bereits da waren werden dort angehängt, wo sie bereits besprochen wurden. Was ich völlig in Ordnung finde! Denn das hier (23-11-2012, 22:50)p schrieb: Eine Doublette löschen geht nicht, dann kommen gleich wieder die erregten Fragen nach verschwundenen Postings, Zensur, was wieder mühsame Erklärungen zur Folge hat... stimmt leider oft, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Simon II
04-12-2012, 22:41
Offenbar steigen tatsächlich die SB-Sätze in der DT.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoer.../index.php Mal schauen, ob man wieder dem Vorschlag des DFGT folgt. Dann würde der SB auf 800,- bzw. 1.000,-€ wachsen. Natürlich geschieht das nicht automatisch bei einem dynamischen Titel.
04-12-2012, 23:51
04-12-2012, 23:54
04-12-2012, 23:58
Da sowieso nicht.
Nur bei einem dynamischen wäre es zumindest logisch, nicht nur steigende DT-Beträge mitzumachen, sondern auch steigende SBs. Kommt ja schließlich beides aus der DT.
05-12-2012, 00:02
"Logik", wuhaha, you made my day...
05-12-2012, 00:07
Ich scheue mich aber trotzdem nicht, auf Abwesenheit derselben immer wieder hinzuweisen.
Das sind dann meistens die Beiträge, die bei Herrn Burschel weg zensiert werden. (04-12-2012, 23:51)blue schrieb:Nö. Das glaube ich nicht. Nur wenn die den Wohnbedarf der Umgangskinder und Erwerbsbonus berücksichtigen sollten, womit nicht zu rechnen ist.(04-12-2012, 22:41)beppo schrieb: Offenbar steigen tatsächlich die SB-Sätze in der DT.Und @Skipper und @Camper müssen nun neu rechnen. Väter mit 2 und mehr Kindern im Niedrigeinkommensbereich (d.h. unter 1800-1900 €) stellen sich bei den erwähnten Beträgen auch weiter mit sozialrechtlicher Aufstockung besser.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
05-12-2012, 00:26
(05-12-2012, 00:12)sorglos schrieb: Väter mit 2 und mehr Kindern im Niedrigeinkommensbereich (d.h. unter 1800-1900 €) stellen sich bei den erwähnten Beträgen auch weiter mit sozialrechtlicher Aufstockung besser.Absolut! Auch ohne 2 Kinder und Umgangskosten, denn der DFGT hat sich alle Mühe gegeben, alle zusätzlichen Vergünstigungen des SGB rauszurechnen, damit sie nicht noch weiter erhöhen müssen. Es bleibt dabei, dass man am SB selbst bedürftig wird.
05-12-2012, 04:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2012, 04:15 von Camper1955.)
@Beppo
Vielleicht erhöhen sie gleich auf 1020 €. Dann entfiele die Bedürftigkeit bei einem Bruttoeinkommen von 1500 €, auch schon, wenn man nur die "normalen" Abzugsposten berücksichtigt. Höhere Wohnkosten und Umgangskosten noch nicht berücksichtigt. Mit 1500 € brutto zahlt man dann eben keinen Unterhalt mehr und für die Wohnkosten und den Umgang kommt das Jobcenter bzw. das Sozialamt auf. Meine Berechnungen gingen bisher ja auch von einem SB von 1000 € aus und das Papa sich nicht um die Kinder kümmern will. Soll es ja auch noch geben. Will sich Papa um das Kind/die Kinder kümmern, dann steigt das notwendige Bruttoeinkommen ganz schnell auf 2500 € bis 3000 €, wenn der Mindestunterhalt gewährt werden soll, bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Umgangs. Soviel ich weiss, hast Du 4 Kinder. Das bedeutet unter Wahrnehmung des Umgangsrechtes und mit höheren Wohnkosten, bräuchtest Du ein Bruttoeinkommen von ca 6000 € bis 8000 €. Liegst damit also im Bereich der Richter am OLG. Das wird dann dein fiktives Einkommen. Also Bewerbungen schreiben. Verweise auf Deine gesteigerte Erwerbspflicht und dass Du deshalb Richter am OLG werden möchtest. lg Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
05-12-2012, 07:52
(05-12-2012, 04:14)Camper1955 schrieb: Soviel ich weiss, hast Du 4 Kinder. Das bedeutet unter Wahrnehmung des Umgangsrechtes und mit höheren Wohnkosten, bräuchtest Du ein Bruttoeinkommen von ca 6000 € bis 8000 €. Liegst damit also im Bereich der Richter am OLG. Das wird dann dein fiktives Einkommen.Da lag ich drüber. Mein Einkommen hat trotzdem nicht gereicht, um den Bedarf von 6 Leuten zu decken. Daraufhin wurde ausschließlich mein Bedarf unter 150,-€/Monat zusammengestrichen. Hat irgendwie nicht funktioniert. Nun verdiene ich 1.400,- Brutto, zahle Unterhalt und das Jobcenter stockt dann wieder auf. Jetzt funktioniert es.
So:
Die Richterbande hat sich ausgekäst: Selbstbehalt steigt theoretisch auf 1000.- Kindesunterhaltssätze bleiben einstweilen, weil auch die gesetzlichen steuerlichen Freibeträge gleich bleiben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
05-12-2012, 13:49
Schade, gegenüber den Eltern steigt der SB sogar um 100 Euro.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoer.../index.php
05-12-2012, 15:28
Im SB behalten ist ein Arbeitsanreiz von 200 Euro.
Den kann ein erwerbstätiger Mangelfall auch nicht geltend machen.
05-12-2012, 19:48
(05-12-2012, 15:28)Sixteen Tons schrieb: Im SB behalten ist ein Arbeitsanreiz von 200 Euro.Habe ich was übersehen? Wo steht das?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
05-12-2012, 20:05
Ich denke, er meint die Differenz von 1.000,- für Erwerbstätige und 800,- für Erwerbslose.
05-12-2012, 20:07
(05-12-2012, 15:28)Sixteen Tons schrieb: Den kann ein erwerbstätiger Mangelfall auch nicht geltend machen. Wieso? Im Gegenteil. Der SB spielt nur im Mangelfall eine Rolle. Wenn der SB nicht unterschritten würde, wäre es ja kein Mangelfall. Dass das in der Praxis oft ausgehebelt wird, ist ne andere Frage.
06-12-2012, 11:14
Das Handelsblatt nimmt weniger ein Blatt vor den Mund:
"Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden." Übersetzt: "Die Belange der Pflichtigen sind schei*egal, wir haben nur das Problem, dass die Lumpen zu Aufstockern werden, nachdem wir sie mit dem Unterhaltsrecht bis unter die Hungergrenze ausgeraubt haben. Das kostet uns Geld und immer wenns Geld kostet, entsteht Reformbedarf." Und auch im Artikel: "Im Einzelfall sei der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist, oder weil die gestiegenen Energiekosten den Ansatz für die Wohnkosten sprengen." Abänderungsklage nach einem harten Winter mit viel Heizkosten? Gröhl. In der Gerichtspraxis in etwa so realistisch wie die Achtung des Selbstbehalts: Nada.
06-12-2012, 12:22
(05-12-2012, 20:07)beppo schrieb: Dass das in der Praxis oft ausgehebelt wird Na, das meine ich doch. Es scheint ja eher gängige Praxis zu sein, den SB zu drücken bevor ein Kind auf den Mindestunterhalt verzichten muß. Da ist bei einem Erwerbstätigen ja noch mehr Raum, bevor er auf Grundsicherungsniveau landet. Mein RA meinte, bevor das Gericht in meinem Fall wegen beispielsweise 70 Euro Differenz zum SB eine Mangelfallberechnung anstellen würde, kann sich nach Ansicht des Gerichtes der U-Pflichtige das besser vom Munde absparen.
06-12-2012, 19:06
(06-12-2012, 12:22)Sixteen Tons schrieb: Da ist bei einem Erwerbstätigen ja noch mehr Raum, bevor er auf Grundsicherungsniveau landet.Grundsicherung ja aber damit muss sich ein Erwerbstätiger ja nicht zufrieden geben. Wenn wir annehmen, dass Grundsicherung + KDU = 800,- dann stehen einem Erwerbstätigen nach SGBII ja schon 1.130,-€ plus Umgangskosten + GEZ + sonstige Vergünstigungen zur Verfügung. Gegenüber 1.000,- SB. Und solange der Unterhalt nicht über dass eigene Einkommen steigt, wächst der Bedarf ja mit jedem € Unterhalt mit.
08-12-2012, 18:06
(06-12-2012, 11:14)p schrieb: "Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden." Scheint irgendwie ein Teufelskreis zu sein. Auf der anderen Seite werde der Staat den Lebensunterhalt vieler Kinder stärker bezuschussen müssen. "Das wird nicht wenig sein, was da auf den Staat zukommt", so Soyka. http://eltern.t-online.de/duesseldorfer-...4798/index
08-12-2012, 18:32
(08-12-2012, 18:06)blue schrieb: Auf der anderen Seite werde der Staat den Lebensunterhalt vieler Kinder stärker bezuschussen müssen. "Das wird nicht wenig sein, was da auf den Staat zukommt", so Soyka. Ja, aber erst nach einer weiteren Hürde. Vorher: Ein Mangelfall-Vater wird bis Selbstbehalt 950 EUR ausgeraubt. Vater geht direkt zur ARGE und wird Aufstocker. ARGE zahlt, Vater reicht das Geld ans Kind weiter. Nachher: Selbstbehalt 1000 EUR. Unterhalt sinkt, Vater reicht weniger Geld ans Kind weiter. Die Mutter kann das fehlende Geld aber nur von der ARGE holen, wenn ihre eigene Bedarfsgemeinschaft pleite ist. In Fällen, in denen die Mütter genug verdienen oder ihre Bedarfsgemeinschaft gut genug steht, gibts kein Geld von ARGE an die Mutter und weniger Geld von der ARGE an den Vater. In diesen Fällen sinken die Ausgaben des Staates, in den übrigen Fällen ändert sich nichts, weil nur der Vater das weniger erhält was die Mutter mehr erhält. Anders als früher führt eine Selbstbehaltserhöhung jetzt Dank der Aufstockerei also zu sinkenden Staatsaugaben, weil der betreuende Elternteils de facto stärker in die Unterhaltspflicht einbezogen wird. Da ist eine Rückkopplung entstanden, die nette Ergebnisse bringt. Und ja, ich weiss dass der Selbstbehalt oft nicht beachtet wird, dass eine Selbstbehaltserhöhung nicht automatisch zu weniger Unterhalt führt. Meine Aussagen sind statistische Aussagen und keine Schilderung eines bestimmten Falls.
08-12-2012, 19:39
Vielleicht erhöhen sie ja bald den SB nur noch für Hartz4 Empfänger.
Mal kucken, was das für Nebeneffekte bringt. |
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