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Verfahren über Kindesunterhalt
#76
Ehrlich? Dann kommt er zu mir... aber findet mich nicht Big Grin, weil ich zwischenzeitlich umgezogen bin und die Post durch den Nachsendeauftrag kam.

Soll ich ihm schreiben, dass sich meine Anschrift geändert hat? Soll er mich selbst finden? Er wäre für das jetzige Bezirk nicht einmal zuständig.Rolleyes

Was mach ich denn bloß?

LG
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#77
Lass ihn doch arbeiten. Bei erfolgloser Vollstreckung zahlt das die Gegenseite :-)
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#78
COOL!!! Dann mach ich mal nix Big Grin
Ist doch schön andere bei der Arbeit zu sehen...

Vielleicht findet er mich dann nächsten Monat in Spanien oder in den USA. Ich überlege mir dann mal ein schönes Ziel. Aber weg, bin ich dann allemal


DANKE p
Ich krieg hier immer so tolle Infos, auch was andere Dinge angeht


Noch eine kleine Zusatzfrage: Darf der GV mein Schrottauto pfänden? Hab es für 500 € gekauft?

LGGGGGG
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#79
Dürfen darf er aber tun wird er vermutlich nicht, weil nicht wirtschaftlich verwertbar.
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#80
Ich sage das nur sehr ungern, aber aus persönlicher Erfahrung: Wenn du eine Ladung zur Eidesstaatlichen Versicherung erhältst und dem nicht nachkommst (oder natürlich die Schulden zahlst), wird ein Haftbefehl erlassen. Also wenn du weg willst, dann zackig.
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#81
(07-12-2012, 20:39)beppo schrieb: Dürfen darf er aber tun wird er vermutlich nicht, weil nicht wirtschaftlich verwertbar.
Erklär das mal näher. Es wäre also besser zum Henker hinzugehen, als dass er bei mir vorbeikommt?
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#82
Das war die Antwort auf deine Frage, direkt davor.

Zitat:Noch eine kleine Zusatzfrage: Darf der GV mein Schrottauto pfänden? Hab es für 500 € gekauft?
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#83
Der Gerichtsvollzieher kommt erst mal nach Hause, um die EV abzunehmen. Wenn man das verweigert, probiert er es noch einmal. Der Haftbefehl ist heisse Luft, erstens muss der Gläubiger die Kosten dafür vorstrecken und zweitens ist das nur Erzwingungshaft und keine Strafhaft. Eine Fahndung findet nicht statt, es gibt nur einen Eintrag ins Bundeszentralregister. Selbst wenn einen jemand kriegt, reicht es die EV abzugeben und man ist das Thema sofort los.

Die EV hat für Leute, die eh Pleite sind keine weiteren problematischen Folgen. Die Kreditwürdigkeit ist ohnehin weg.
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#84
(07-12-2012, 20:46)Jessy schrieb: Ich sage das nur sehr ungern, aber aus persönlicher Erfahrung: Wenn du eine Ladung zur Eidesstaatlichen Versicherung erhältst und dem nicht nachkommst (oder natürlich die Schulden zahlst), wird ein Haftbefehl erlassen.
Und ich sage aus persönlicher Erfahrung, dass ein Freund von mir schon vor über einem Jahr einen weißen Brief im gelben Umschlag erhalten hat, in dem stand, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorläge, und dass er überraschend jeder Zeit, auch nachts, verhaftet werden könne. Passiert ist bis jetzt gar nichts.
Er hat dem Obergerichtsvollzieher geantwortet. Ergebnis davon ist eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen wegen Beleidigung. Passiert ist auch in dieser Sache nichts.
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, weil er sich damit selbst als Schuldner bezeichnen würde. Es geht bei ihm um GEZ. Und er weigert sich, für etwas zu bezahlen, das er nicht bestellt hat.
Bei meinem Freund ist nichts zu holen, und er wird sich auch im Knast nicht zur Arbeit zwingen lassen.
Fazit: Macht setzt Recht, nicht umgekehrt. Und mein Freund hat den Juristen machtvoll LmiA gesagt.
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#85
Es freut mich ja sehr, wenn ihr so "gute" Erfahrungen mit nachlässigen GVs gemacht habt. Bei uns standen unvermittelt eines Morgens die Beamten vor der Türe. Das hat für meinen Bedarf mehr als gereicht. Und die im Zweifelsfall anzutretenden 30 Tage Beugungshaft braucht vielleicht auch nicht jeder in seinem Lebenslauf. Insofern: Eine EV nimmt einem gar nichts, wenn man sowieso nichts hat.

Insofern wäre es vielleicht sinnvoll, dem TO - ohne Angst zu machen - die durchaus existierenden Risiken aufzuzeigen, statt das kleinzuspielen.
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#86
Das ist die übliche Drohkulisse, auf der die Schuldner auch oft hereinfallen. Solange der Gläubiger aber keinen Vorschuss zahlt, ist nichts mit Haft.
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#87
(08-12-2012, 00:20)Jessy schrieb: Bei uns standen unvermittelt eines Morgens die Beamten vor der Türe. Das hat für meinen Bedarf mehr als gereicht.
Und? Hat es gewirkt? Habt ihr gezahlt?
(08-12-2012, 00:20)Jessy schrieb: Und die im Zweifelsfall anzutretenden 30 Tage Beugungshaft braucht vielleicht auch nicht jeder in seinem Lebenslauf.
Meinem Freund drohen sie mit "bis zu sechs Monaten". Na und?
Warum sollten sie ihn verhaften? Das bringt ihnen nichts. Er wird ihnen nichts zahlen, und er wird nicht für sie arbeiten. Sie haben gegen ihn keine Chance.

Das mit dem Lebenslauf ist so eine Sache. Wer braucht wofür einen Lebenslauf?
Mit Leuten, die damit ein Problem haben, dass jemand wegen Nichtzahlung von GEZ in den Knast verscheppt worden ist, will ich nichts zu tun haben.
(08-12-2012, 00:20)Jessy schrieb: Insofern: Eine EV nimmt einem gar nichts, wenn man sowieso nichts hat.
Man bezeichnet sich darin selbst als Schuldner. Und mein Freund hat sich nichts zu schulden kommen lassen.
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#88
(08-12-2012, 00:22)p schrieb: Das ist die übliche Drohkulisse, auf der die Schuldner auch oft hereinfallen. Solange der Gläubiger aber keinen Vorschuss zahlt, ist nichts mit Haft.
Ein privater Gläubiger würde wohl nicht etwas dafür zahlen. Hier ist der, der sich anmaßt, Gläubiger zu sein, aber der Rechtsstaat. Und der hat möglicherweise ein Interesse daran, Exempel zu statuieren. Allerdings darf er es nicht übertreiben, denn er verliert dadurch seinen Heiligenschein.
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#89
Meinem Ex ist im Moment jedes Mittel recht, mir die Zukunft zu vermießen- ist mir egal und einschüchtern lasse ich mich nicht. Dank eurer Hilfe.

Ich kann aus dem Schreiben nur rauslesen, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt- also keine EV?

Dieser Brief will mich doch nur einschüchtern und mich zum Zahlen des Rückständigen/ laufenden KU bewegen.
Tja, der zuständige Richter hätte doch vorher ausrechnen sollen, ob ich überhaupt das Geld dazu habe...

Ich mache jetzt einfach mal nichts und warte bis man meine richtige Anschrift ermittelt???!
Dann kann ich es mir noch mal überlegen

LG
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#90
@DUS

Also bei mir hat die Gerichtsvollzieherin auch geglaubt, ich könne ja bei ihr vorbei kommen.

Da habe ich ihr eine nette Mail geschrieben, dass ich nicht mal das Geld habe, um den Tank meines Polo (23 Jahre alt) zu füllen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich aufgrund meiner Platzangst nicht fahren.

Darauf hat sie freundlich zurück geschrieben, dass sie dann bei mir vorbei kommt.

War gar kein Problem. Auch Gerichtsvollzieher/innen sind Menschen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#91
Ob es den einen richtigen Weg gibt weiß ich nicht.
Ich hatte bisher mit GV zu tun.
Der erste war ein älterer.
Der hatte bei mir geklingelt, mich nicht angetroffen und einen Zettel mit Terminvorschlag in den Briefkasten geworfen.
Den habe ich wahrgenommen, ihn höflich herein gebeten und ihm erklärt, dass ich die Forderung nicht anerkenne (Ich hatte Unterhaltssenkung beantragt, das Gericht döst aber seit 2 Jahren vor sich hin) und deswegen auch seinen Schrieb (EV) nicht unterschreiben werde.

Er dürfe gerne die Wohnung nach Schätzen durchsuchen, aber er soll von mir keine Hinweise erwarten.
Auch wenn ich noch einen Kobo unter der Matratze hätte, würde ich ihm das nicht sagen, da ich ja die Forderung nicht anerkenne und das Geld selbst im Falle des Obsiegens nicht zurückerhalten würde.

Er nahm das verwundert aber emotionslos zu Kenntnis, erläuterte mir den weiteren Ablauf und gab mir noch Tipps und Hinweise, wie meinen Widerspruch richtig formuliere und bot mir an, diesen an das Vollstreckungsgericht weiterzuleiten.
Er erklärte mir auch die möglichen Folgen mit Knast und so und schlug mir vor, mir sein Formular da zu lassen, damit ich das in Ruhe durchlesen und überdenken kann.
Ich könne ihn dann ja in 2 Wochen in seinem Büro besuchen.
Das tat ich auch und übergab ihm meinen Widerspruch.
Den nahm er auch an und leitete ihn weiter.
Dann verabschiedete er sich in seinen Ruhestand.

Einige Monate hörte ich nix mehr.
Nachdem das Famgericht einen Teil der Forderung bestätigt hat, bekam ich wieder Post von seiner Nachfolgerin, die mich gleich in ihr Büro bat.
Die war auch sehr nett und hörte sich meine Story sehr geduldig und voller Mitgefühl an. Ob gespielt oder nicht kann ich nicht sagen.
Sie versuchte, mir den Knast auszureden, weil der ja so fürchterlich sei und ich versprach ihr, dass ich, wenn es mir da doch nicht gefallen sollte, gleich unterschreiben würde.
Meine Frage, ob das denn dann auch sofort ginge, bejahte sie.
Also kündigte ich ihr an, dass ich das dann man versuchen wolle und sie versprach mir, die Verhaftung noch einige zeit aufzuhalten, bis mein Sommerurlaub mit meinen Kindern durch sei.
Seit dem habe ich auch davon nichts mehr gehört.

Da es bei mir nichts zu pfänden gibt und ich seit kurzem wieder einen Job habe, von dem ich zumindest einen Teil des Unterhalts bezahlen kann (und vom Jobcenter wiederbekomme), würde ich mich sehr wundern, wenn sie mich noch einbuchten.

Ich habe bisher mit allen Gerichten außerhalb der Familienmafia sehr gute Erfahrungen gemacht.
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#92
Erstmal Danke für eure Erfahrungsberichte.
Da sind doch schon sehr Interessante Sachen dabei.

@Beppo: Danke dir für deinen ausführlichen Bericht.

Ich bin jetzt verunsichert, da alle über die EV schreiben. Vollstreckung ist nicht gleich EV, oder sehr ich das falsch?
Der Gläubiger müsste doch erst nach fruchtloser Pfändung die EV in Auftrag geben... Hab ich das richtig verstanden oder soll ich doch gleich die EV abgeben?

Liebe Grüße
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#93
Grundsätzlich gibt es normalerweise ERST den Vollstreckungsauftrag. Da kommt der GV nur zu Besuch und fragt dich, ob du zahlen kannst und guckt nach, ob es was zu (sach)pfänden gibt. Ist dem nicht so, erhält der Gläubiger ein Protokoll über die fruchtlose Vollstreckung (der Schuldner auch eine Kopie). Dann kann der Gläubiger den EV-Antrag stellen und du bekommst dazu eine separate Ladung. Es gibt aber auch kombinierte Aufträge, d.h. gleich nach Feststellung der fruchtlosen Pfändung kommt die Aufforderung zur EV, ohne dass der Gläubiger das Pfändungsergebnis abwartet oder einen neuen Antrag stellt.
Also - das schlimmste bei ner Vollstreckung ist, dass sie unter Polizeihilfe deine Wohnung öffnen, wenn du nie da bist. Das schlimmste bei Verweigerung der EV ist die Beugehaft.

Im übrigen steht das auch, eigentlich recht deutlich, in den jeweiligen Schreiben, die man so kriegt. Bei Bedarf kann ich hier gerne mal drei anonyme Muster (Pfändungsankündigung, EV-Aufforderung, Protokoll fruchtlose Pfändung) hochladen, allerdings leider erst, wenn die Unterlagen von unserem Insolvenzanwalt zurück sind.
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#94
DUS schrieb:Vollstreckung ist nicht gleich EV, oder sehr ich das falsch?

Richtig, Vollstreckung und Eidesstattliche Versicherung sind zwei unterschiedliche Vorgänge.

DUS schrieb:Der Gläubiger müsste doch erst nach fruchtloser Pfändung die EV in Auftrag geben...

Der Gläubiger kann einen Kombiauftrag erteilen, so dass während der erfolglosen Pfändung gleich zur EV übergegangen werden kann.

DUS schrieb:... oder soll ich doch gleich die EV abgeben?

In vorauseilendem Gehorsam würde ich die EV keinesfalls abgeben, sondern nur nach Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher.
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#95
(08-12-2012, 00:20)Jessy schrieb: Und die im Zweifelsfall anzutretenden 30 Tage Beugungshaft braucht vielleicht auch nicht jeder in seinem Lebenslauf.
Es geht nicht um 30 Tage, sondern um sechs Monate, und das gegen jemanden, der sich nichts hat zu schulden kommen lassen.

Hier ist der genaue Wortlaut eines der Schreiben an meinen Freund:
Zitat:In der Zwangsvollstreckungssache ... gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L zur Vollstreckung einerbis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen
Ich gebe Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit freiwillig
am ...
im Amtsgericht ...
zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erscheinen.
...
Falls Sie zum Termin nicht erscheinen, bin ich gehalten, Sie überraschend zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Ihre Verhaftung kann auch mit polizeilicher Unterstützung erfolgen.
Es gab mehrere von diesem Briefen mit mehreren "letztmalige" Gelegenheiten. Die Drohung mit Verhaftung auch nachts und an Feiertagen kam vor knapp einem Jahr, zu Weihnachen. Dort war auch genau benannt, um welchen Knast es geht, und wie die Verschleppung vonstatten gehen könnte.

So läuft das in einem Rechtsstaat.

(07-12-2012, 20:53)blue schrieb: Es wäre also besser zum Henker hinzugehen, als dass er bei mir vorbeikommt?
Gruß an Kafka!
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#96
Die Vollstreckung ist der generelle Versuch, die Forderung mit Hilfe eines Gv durchzusetzen.
Die EV (Eidesstattliche Versicherung) ist ein Teil davon. (Inzwischen heißt die auch anders. Ich glaube Vermögensaufstellung oder so ähnlich.)

Die wird immer dann verlangt, wenn der Gv deine Goldbarren nicht selbst gefunden hat.
Du hast du ihm dann aufzuschreiben, in welchen Geldspeichern deine Goldbarren liegen und wie viel die wert sind.
Wenn du dich weigerst, kann Beugehaft angeordnet werden.

Aber wie gesagt, wenn du dich dort nicht mehr nach der Seife bücken magst, kannst du gegen Unterschrift gleich wieder raus.
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#97
(08-12-2012, 19:32)beppo schrieb: Wenn du dich weigerst, kann Beugehaft angeordnet werden.
Und selbst wenn das angeordnet wird, liegt es in der Willkür des Gerichtsvollziehers.
Ich habe auch gelesen - man hat mir einen Wust an Paragrafen gezeigt, woraus das hervorgehen kann (typisch Rechtsstaat) - , dass dem zu Verhaftenden erst bei seiner Verschleppung der Haftbefehl gezeigt werden müsse, und unterschrieben sein braucht der wohl auch nicht mehr.
(08-12-2012, 19:32)beppo schrieb: Aber wie gesagt, wenn du dich dort nicht mehr nach der Seife bücken magst, kannst du gegen Unterschrift gleich wieder raus.
Nicht bücken, sondern beugen.
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#98
Zitat: Die wird immer dann verlangt, wenn der Gv deine Goldbarren nicht selbst gefunden hat.
Du hast du ihm dann aufzuschreiben, in welchen Geldspeichern deine Goldbarren liegen und wie viel die wert sind.
Wäre es von mir sehr frech, wenn ich in der EV mein Payback-Punktekonto angebe? Smile Statt 3000 Punkte könnte ich € reinschreibenSmile

Liege ich richtig, wenn ich denke, dass das Monate dauern kann bis mal so ein schönes Schriftstück mit der Androhung ankommt... Brauche nämlich wenig Zeit...Muss meine Goldbarren erst sortieren.
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