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Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe
#1
Question 
Hallo an alle,
also ich und meine zukünftige Exfrau haben uns in den meisten Fragen bereits geeinigt. Deshalb haben wir, um Kosten zu sparen, beschlossen, dass sich nur sie einen Anwalt nimmt.

Jetzt habe ich allerdings einen Brief vom Gericht erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass sie, ohne mich vorher zu informieren, VHK beantragt und ich nun 2 Wochen Zeit habe, mich schriftlich dazu zu äußern.

Nun zu meinen Fragen:
1. Was wird jetzt als Antwort von mir erwartet? Ich habe nämlich nicht die geringste Ahnung. Muss ich auch mein Einkommen offenlegen oder warum werde ich dazu befragt?

2. Sollte dem Antrag stattgegeben werden: muss ich dann auch ihre Kosten übernehmen? Sollte ich mir vielleicht doch besser einen eigenen Anwalt zulegen?

LG und eine besinnliche Weihnachtszeit,
Karsten
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#2
(16-12-2012, 20:15)Waldmann schrieb: 2. Sollte dem Antrag stattgegeben werden: muss ich dann auch ihre Kosten übernehmen?

Wenn es nur um die Scheidung geht, ist das Ok. Ich war in der ähnlichen Situation. Falls es bis zum Scheidungstermin allerdings Probleme geben sollte, dann bitte einen eigenen Rechtsbeistand hinzufügen!
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