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(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Jetzt hat sie seit fast einem Jahr eine sozialpädagogische Familienhilfe vom JA an ihre Seite bekommen, weil es laut Gutachten ohne nicht geht. Viel gebracht hat das anscheinend nicht. Das ist der Hauptgrund. Der Apparat macht sich wichtig.
Wäre das Kind bei dir, gäbe es keinen Grund für die Bezahlung dieser Familienhilfe.
(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Und die Staatskasse selbstverständlich. Es geht nicht darum, möglichst wenig Geld auszugeben. Es geht darum, den Apparat aufzuplustern.
(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Jetzt sitz ich hier, trink noch ein Bier und kann mir die nächsten Jahre aus sicherer Entfernung in aller Ruhe mitansehen, wie mein (unser) Kind immer weiter den Bach, bei der selbstsüchtigen Mutter, runtergeht. Pass auf, dass du nicht auch noch einen Betreuer bekommst!
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Hallo Krösus,
Ich kann das total nachvollziehen, was Du schreibst.
Ich bin auch der Meinung, dass ich unser Kind besser großziehen könnte, als die KM, die so gut wie garnichts mit ihm unternimmt, ihm nichts selbst beibringt, sondern immer nur auf Kurse schickt, etc..
Ich weiß, dass ich keine Chance habe, das ABR zu bekommen, also finde ich mich damit ab, auch wenn es hart ist.
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(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: "Der Vater konnte das Kind motivieren. Es machte bereitwillig mit." "Der Vater achtete darauf, dass das Kind Wünsche äußerte." "Der Vater war ausschließlich auf sein Kind konzentriert". etc. etc.
in den Fall Petite Marlene scheint besonders gut dokumentiert zu sein, wie gut der Vater für sein Kind war und sein könnte und wie schädlich die parasitären Helfer in Verbindung mit der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung der Kindsmutter.
Aber wie so oft: wehe dem, der sich gegen den Apparat stellt.
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Das Nerdliche Orakel schrieb:Wäre das Kind bei dir, gäbe es keinen Grund für die Bezahlung dieser Familienhilfe. Das ist genau das Paradoxe. Das steht auch im Gutachten. "Der Vater ist willens und in der Lage das Kind auch ohne Familienhilfe zu erziehen".
Clint Eastwood schrieb:Ich weiß, dass ich keine Chance habe, das ABR zu bekommen, also finde ich mich damit ab, auch wenn es hart ist. Das habe ich mir auch durch Eigentherapie "angewöhnt". Obwohl ich dieses ganze schmierige Rechtsstaatstheater nie verstehen werde. Aber das "schöne" ist, jetzt darf ich löhnen (also in rechtsdeutsch=Verantwortung übernehmen) und wenn alles weiterhin so schlecht läuft wird es in 12 Jahren der ach so tolle menschenfreundliche, großzügige Wohlfahrt- und Sozialstaat dürfen. Und womöglich nicht 12 Jahre, so wie ich, sondern 50 Jahre. Das tut mir für mein (unser) Kind zwar unendlich Leid, aber Strafe für die Staatsgewalt muss eben sein.
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18-12-2012, 01:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2012, 01:29 von Das Nerdliche Orakel.)
(18-12-2012, 00:32)Krösus schrieb: Das ist genau das Paradoxe. Das steht auch im Gutachten. "Der Vater ist willens und in der Lage das Kind auch ohne Familienhilfe zu erziehen". Das ist nicht paradox. Das ist das, was man von einem starken Apparat erwarten muss.
(18-12-2012, 00:32)Krösus schrieb: Obwohl ich dieses ganze schmierige Rechtsstaatstheater nie verstehen werde. Das ist zu verstehen. Aber diese Erkenntnis ist für die meisten derart erschreckend, dass sie es nicht wahr haben wollen.
Näheres dazu bei Platon.
(18-12-2012, 00:32)Krösus schrieb: Aber das "schöne" ist, jetzt darf ich löhnen (also in rechtsdeutsch=Verantwortung übernehmen) Ein großer Teil dessen, was du erarbeitest, wird jetzt verschlissen. Deswegen musst du auch morgen noch arbeiten.
Ich frage mich, ob das ein Nebeneffekt oder gar das Ziel des Systems ist.
(18-12-2012, 00:32)Krösus schrieb: und wenn alles weiterhin so schlecht läuft wird es in 12 Jahren der ach so tolle menschenfreundliche, großzügige Wohlfahrt- und Sozialstaat dürfen. Erkenne das Wesen des Sozialstaats!
Erarbeiten müssen es Leute wie du, und wenn du aus der Nummer raus bist, andere Leute wie du.
Der Sozialstaat erarbeitet nichts, er übernimmt auch keine Verantwortung. Er bietet aber eine Rechtfertigung für die Handelnden. Am Ende ist es keiner gewesen. Befehl ist Befehl. Es haben doch alle so gemacht.
(18-12-2012, 00:32)Krösus schrieb: Das tut mir für mein (unser) Kind zwar unendlich Leid, aber Strafe für die Staatsgewalt muss eben sein. Der Sozialstaat übernimmt keine Verantwortung, und kann auch nicht bestraft werden.
Das Ungeheuer muss weg!
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(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Jetzt sitz ich hier, trink noch ein Bier und kann mir die nächsten Jahre aus sicherer Entfernung in aller Ruhe mitansehen, wie mein (unser) Kind immer weiter den Bach, bei der selbstsüchtigen Mutter, runtergeht.
Vorsicht, Bier machts noch schlimmer. Du hast leider erlebt, was unzählige Väter erleben, jeden einzelnen Punkt.
Im Familienrecht spielt der bessere Elternteil kaum eine Rolle, auch wenn Erziehungseignung in den Gutachten eine Kapitelüberschrift ist. Das Kontinuitätsprinzip übrigens auch nur dann, wenn es der Mutter zuspielt. Frag mal Väter, die zu Beziehungszeiten das Kind in gleicher Weise wie die Mutter betreut haben - deren Chancen, das Kind weiterzubetreuen sind kaum höher. Ich bin selber ein Beispiel dafür. Das Mäntelchen, das das Rechtswesen diesem Vorgang umhängt hat verschiedene Farbschattierungen, der Inhalt ist jedoch immer derselbe - dies ist eine statistisch erwiesene Tatsache und kein Vätergejammere.
Um das durchzusetzen wird auch fett Steuergeld rausgeblasen, eine Förderschule ist nicht billig und ein Jahr lang Familienhilfe für die unfähige Mutter auch nicht. Das Gutachten hast du vermutlich selbst bezahlen müssen, Verfahrensbeistand, Richter, Anwälte sowieso.
Man wird dir raten, dich trotzdem für das Kind zu engagieren, das könntest du ja auch weiterhin, es hätte dich nötig. Der wichtige Vater, blaschwafel! Du könntest dieses und jenes zu tun, man wird dich vielleicht höflich zum Elterngespräch in der Förderschule einladen und so weiter. Dort darfst du das kooperative Äffchen spielen und der Helferindustrie das befriedigende Gefühl geben, sie hätte ja sogar den Vater einbezogen, den sie in Wirklichkeit ausgeschlossen haben. Was du weisst und denkst darfst du aber nie sagen, dir ist nur eine Rolle im Theaterstück zugewiesen.
Nicht jeder hat das dicke Fell und den Zynismus, dieses Spiel lange mitzumachen. Es wäre mehr als verständlich, wenn du bei Umgangwochenenden bleibst, die Kommunikation mit der Ex einstellst und die Dinge ausserhalb dieser Wochenenden nur noch aus der Ferne betrachtest, dir ansonsten ein Hund zulegst und eine neue Freundin, der du nichts von deiner Vasektomie erzählst :-)
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Mein autistischer Sohn wurde von seiner psychisch kranken Mutter entfuehrt!! Ich kann Dir nur den Tip geben, Dich nicht auf so eine gerichtliche Anordung zu verlassen. Sowas gab es bei mir auch, hat die Kindesmutter nur nicht interessiert. CZ ist ja seit ein paar Jahren in der EU, da nuetzt Dir die Grenzsperre NULL!!!! Meine EX hat sogar ohne den Pass fuer unseren Sohn eine Schengengrenze ueberquert und ist dann ca. 2500km mit dem Auto gefahren. Wenn es irgendwie geht, lass sie ueberwachen so dass sie nicht abhauen kann, bzw. sofort die Polizei verstaendigt werden kann. Sie wird es hoechstwahrscheinlich versuchen, speziell wenn sie in CZ familiaere Bindungen hat.
Ab jetzt sollte das Jugendamt uebrigens Dein bester "Freund" werden! Schoen kooperieren und SACHLICH Deine Sorgen mitteilen. Blos nicht zu sehr ueber Deine Ex hetzen und sie nicht zu sehr schlecht mache. Betone immer wieder, dass Du nicht gegen den Mutter/Kind Kontakt bist, aber Du Dir grosse Sorgen machst wegen der ev. Entfuehrung und ihrer mangelnden Erziehungsfaehigkeit. Du moechtest den Mutter/Kind Kontakt auf jeden Fall bestehen lassen, aber natuerlich nur soweit wie es sicher ist. Halte Dich mit Vorwuerfen jeglicher Art zurueck und spiel das Spiel mit den neuen Umstaenden usw. mit. Du musst beweisen, dass Du der vernuenftigere und kooperativere bist. Blos nicht zuviel Bier saufen und IMMER einen klaren Kopf behalten und sachlich bleiben.
Ich wuensch Dir viel Glueck und nochmehr Deinem Kind. Berichte hier weiter. Vorsorglich studiere schon mal Bruessel IIa und die ganzen Haager Abkommen. In CZ schon jetzt vorsorglich nach einem guten Anwalt und anerkannten Uebersetzer zu suchen, schadet sicherlich auch nicht.
Viele Gruesse aus Gibraltar
Kay
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hallo krösus,
du wirst das abr bekommen wenn:
1. du ein sehr schlüssiges betreuungskonzept hast - also wenig abstellen auf fremdbetreuung, aber da wo es sein muß
2. du ein sehr schlüssiges konzept hast, evtl. nachhilfe selber zu geben oder von professionellen. es macht nix, wenn die erste klasse wiederholt wird, besser JETZT als dem wachsenden stoff hinterherlaufen
3. du bereits ein umgangskonzept vorlegst, d.h. evtl. mal der alten für ein wochenende ein hotel zahlst, daß sie euer kind sehen kann, evtl. auch 2 x im montat. das mußt du dem gericht aber unbedingt vorschlagen, damit die sehen, daß du bindungstolerant bist
4. hilfsweise im verfahren n.w. die herausgabe des kindes im abr-falle beantragst
5. hilfsweise die sofortige herausgabe aller dokumente (impf, ausweise, etc)
6. bereits ein kinderzimmer für euer kind eingerichtet hast, rufe die verfahrenspflegerin an und lade sie ein, das zimmer anzusehen, notfalls schriftlich, mit az des verfahrens, KOPIE ans FG - höflicher text!
7. evtl. im verfahren lokaltermin beantragen, damit sich der richter ein bild machen kann, wo das kind hinkäme
8. wie weit wäre die schule weg? wie kommt das kind dorthin? sind soziale kontakte möglich etc??? das mußt du schön mit blümchen bemalt schon im vorfeld dem FG einreichen!
bb
netlover
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jetzt - wo du krösus bist - beantrage endlich das ABR...ich glaube, daß die alte im januar abhauen will!
bb
netlover
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(12-12-2013, 11:29)Krösus schrieb: Habe in den letzten 5 Monaten jeden Monat 45,00 Euro an die Justizkasse bezahlt. Also 225 Euro insgesamt.
Gestern Brief bekommen von JK, dass ich 210 Euro Überzahlung geleistet habe, und das mir der Betrag erstattet wird.
Seltsamer Vorgang???
Erst soll ich die Prozessgebühren in Raten von 45,00 Euro pro Monat bezahlen, ohne ein Ende zu benennen. Bist Du Dir sicher, dass es sich um monatliche Zahlungen handelte? Bei einem Streitwert von 3000€ (der Normalfall bei Familiengerichtsverfahren) betragen die Gerichtskosten zufällig genau 44,50€. Wenn du keinen Anwalt hattest, sind das deine einzigen Kosten. Und die Kosten des Verfahrens heben sich gegenseitig auf (d.h. du zahlst deinen Teil und die Ex ihren Teil). Und die Gerichtskosten werden geteilt.
Ich hatte für mein Sorgerechtsverfahren 44,50€ Gerichtskostenvorschuss bezahlt und jetzt die Hälfte der Ex zurückerstattet bekommen.
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Hallo
ich denke wenn du weiterhin am Ball bleibst, wird es gut ausgehen. Ich drücke die Daumen
Es ist Januar, ist das Kind noch da, wie sieht es aus?
Gruß
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