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Mein Fall:JA, Arge mit bitte um Meinungen
#1
Hallo!

Ich schildere mal kurz meine persoenliche Geschichte. Ich konzentriere mich mal auf die unemotionale, sachliche Seite des Falles.
Hab ein uneheliches Kind . Das Jugendamt wollte schon VOR der Geburt des Kindes, das ich die Vaterschaftsanerkennung unterschreibe. JA macht seit anfangan Druck auch wegen der Anerkennung des Kindes. Hab nach freiwilligem Vaterschaftstest die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.

Mein Rat an dieser Stelle an alle: Fruehzeitig zum Anwalt! Das halte ich fuer sehr sehr sehr wichtig.
Ohne wird man nicht fuer ernst genommen.

Denn kam der Einkommensfragebogen (und Vermoegen) vom JA. Den habe ich zugeschickt bekommen und ausgefuellt. Bin selbststaendig und unter dem Eigenbehalt (Bedarf). Das Jugendamt hat daraufhin gefordert, einen Titel ueber 202 Euro monatlich zu machen (aufsteigend gestaffelt nach Lebensjahren und ohne Laufzeitbegrenzung)
Das habe ich verweigert.
Zwischenseitlich habe ich Post von der Unterhaltsvorschussstelle bekommen. Ziemlich primitiver Brief wo mir denn auch gleich eine Haftstrafe angedroht wurde. Ich habe mich trotzdem einschuechtern lassen und zahle seid dem 128 Euro (freiwillig) fuer das Kind, was mir sehr negativ von KM und Jugendamt ausgelegt wurde.
(wenn er das kann, kann er auch mehr)
Das Jugenadamt hat denn das ganze zum Gericht gegeben (vereinfachtes Verfahren) Ich warte jetzt noch auf ein Urteil vom Gericht. Mir ist nicht ganz klar, was sich das JA davon erwartet.
(hier eine bitte um Meinungen und was passieren kann)


Die letzten Tage kam ein Schreiben betreffend Unterhalt fuer die Kindesmutter von der Arge. Werde wieder meine Vermoegensverhaeltnisse darstellen und diesen auch abschicken. Es bleibt denn abzuwarten, was kommt.


Fuer mich persoenlich sehe ich jetzt folgende Moeglichkeit. Ich denke ich werde zukuenftig 202 Euro Kindesunterhalt zahlen. Einfach, weil es mir den Stress nicht wert ist. 202 Euro sind fuer mich machbar und ich hoffe das JA laesst mich denn auch in Ruhe. Zusaetzlich werde ich einen Titel fuer maximal 6 Monate unterschreiben.
Ich werde weiterhin selbststaendig arbeiten und versuchen moeglichst viel Geld zu verdienen. Das ist fuer mich besser, als den Kampf aufzunehmen mit der Arge und Hartz 4 sowie JA, das versaut mir einfach das Leben. (diese Entscheidung halte ich fuer mich persoenlich einfach am besten)

Ich hoffe, das die ARGE wegen dem Unterhalt fuer die Mutter nicht zu laestig wird. Den kann ich eh nicht zahlen.
Sollten da weiter Gerichtssachen anhaengig werden, Drohungen oder Zwangsmassnahmen werde ich mein Handeln erneut ueberdenken und vielleicht doch in Hartz 4 gehen. In 15 Jahren werde ich wahrscheinlich etwa 60000 Euro erben. Da macht es eigentlich keinen Sinn ins Ausland zu gehen. Da denn spaeter eh die Erbschaft weggepfaendet wird.

Wuerde mich ueber Einschaetzungen zu meinem Fall freuen und was ich zukuenftig zu erwarten habe.
Und danke an das tolle Forum hier!

Mit freiheitlichem Gruss

Fluechtling
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#2
Hallo zurück, Flüchtling,

es ist doch aber schön zu sehen, dass es auch emotionslos geht.

Soweit kann ich folgen, was Vaterschaft und Stragtegie gegenüber JA und ARGE angeht, nur bei diesem
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: Ich werde weiterhin selbststaendig arbeiten und versuchen moeglichst viel Geld zu verdienen.
und diesem
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: Das ist fuer mich besser, als den Kampf aufzunehmen mit der Arge und Hartz 4 sowie JA,...

liegt eine Fehleinschätzung Deinerseits vor, sofern Du nicht von Geld verdienen sprichst, welches niemand ausser Dir kennt.
Ansonsten geht's den Ämtern nur um Deine Kohle und nicht darum, um mit Dir zu kämpfen. Die wollen nur Dein Bestes und deshalb darfst Du die Hosen der letzten 5 Jahre runterlassen. Bei begründetem Verdacht auf mehr, auch umgehend wieder, sonst garantiert alle 2 Jahre. Und je mehr Du verdienst, desto mehr wollen die: ARGE für die Exe, JA fürs Kind.
Und was Du zahlen wirst, bestimmt die Richterin und nicht Du.
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: Ich hoffe, das die ARGE wegen dem Unterhalt fuer die Mutter nicht zu laestig wird. Den kann ich eh nicht zahlen.
Exclamation

Den hier kann ich beim besten Willen nicht verstehen:
(23-03-2009, 05:51)Fluechtling schrieb: In 15 Jahren werde ich wahrscheinlich etwa 60000 Euro erben. Da macht es eigentlich keinen Sinn ins Ausland zu gehen. Da denn spaeter eh die Erbschaft weggepfaendet wird.

1. Woher weisst Du wann und wieviel Du erben wirst?
2. Können sich in 15 Jahren manche Dinge vielleicht ändern?
3. Gepfändet kann nur werden, wenn Du das Erbe antrittst (musst Du, bei InsO, bei Unterhaltsschulden weiss ich nicht genau) und ein gültiger Titel über Unterhalts-(oder sonstige) Schulden besteht.

Sofern Dir 1) und 2) klar sind, würde ich an 3) eine netto-Rechnung Unterhaltsschulden vs mögliches Erbe aufmachen, nachdem Du Dein Urteil hast.
Dann dürfte die Entscheidung eh eindeutig sein.

MfG
der Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#3
Die ARGE ist wegen dem Exenunterhalt kein Problem. Die wissen und akzeptieren schnell, dass sie trocken bohren.
Für eine Handlungsweise gegenüber dem Jugendamt hast du dich ja bereits entschieden, wenn du das tragbar findest, ist es okay. Tituliere den Unterhalt aber VOR der Verhandlung, siehe faq. Ausserdem kann es sein, dass der Richter sechs Monat für unzulässig kurz hält und damit das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin nicht befriedigt ist.

Was du vorhast, geht selten gut. Es kann ein Jahr gut gehen, auch zwei, fünf Jahre. Dann stösst was an dein finanzielles Kartenhaus und alles kracht zusammen. Vielleicht wirst du mal krank und verdienst nichts. Vielleicht kommen man zwingende höhere Ausgaben, irgendwas wichtiges geht kaputt, vielleicht musst du mal aus deiner billigen Wohnung raus, vielleicht, vielleicht....Kindesunterhalt geht über Jahrzehnte, das Leben wird nicht so gradlinig verlaufen wie es das deutsche Unterhaltrecht voraussetzt. Das befindet sich mental in den 1950er Jahren.

Wichtig sind also Aufbau von Sicherheiten, ein Plan B, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
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#4
Danke fuer Eure Beitraege.

@p erklaere mir bitte nochmal warum ich vor der (Gerichts-)Verhandlung titulieren soll?
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#5
tituliere den einfach deinen betrag, den du für richtig hältst, z.B. 100,- € - musterformular im downloadbereich/trennungsfaq. das hat den vorteil, dass letztlich nur auf die differenz geklagt werden kann, spart echtes geld und die anderen ärgern sich. mache den titel statisch und mit laufzeitbegrenzung und beim NOTAR, nicht beim jugendamt
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#6
Hi,

ich habe etwas gelogen. Das ist noch nicht beim Gericht im vereinfachten Verfahren.

Ist davon auszugehen, wenn ich 202 Euro fuer ein halbes Jahr tituliere, das denn mein Vorgang nicht beim Gericht durch das JA eingereicht wird oder macht es das JA in solch einem Fall immer?

Mit freiheitlichem Gruss
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#7
(23-03-2009, 09:55)Fluechtling schrieb: Ist davon auszugehen, wenn ich 202 Euro fuer ein halbes Jahr tituliere, das denn mein Vorgang nicht beim Gericht durch das JA eingereicht wird oder macht es das JA in solch einem Fall immer?

Das Jugendamt wird dann eher nicht vor Gericht gehen. Höchstens wegen der Dauer. Titulieren vor einem Gerichtsverfahren ist deshalb wichtig, um den Streitwert zu senken, wie CD bereit schrieb. Am Streitwert hängen weitere Kosten, z.B. Gerichtskosten. Die zahlt der Verlierer. Das bist du, wenn das Gericht dem JA-Antrag folgt.
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#8
Wie kommst Du auf 202,-- EUR? Nach DT liegt die niedrigste Stufe bei 199,-- EUR.

Wie p schon bemerkt hat, wird, eine 6 monatige Befristung in der Regel nicht anerkannt.

Wenn Du unbedingt auf Schönwetter mit der Helferehörde für Schmarotzer aus bist, musst Du den Mindestunterhalt titulieren lassen.

Wenn aber die Gegenseite meint, dass Du mehr verdienst bzw. die Forderungen gegen dich bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt höher sind als der Mindest KU wird die Sache so oder so vor Gericht landen.

Deshalb, wie Detlef schon sagt, einen geringen Betrag titulieren lassen um die Gerichtskosten niedrig zu halten.

Es macht immer mehr Sinn, der Gegenseite von Anfang an die Zähne zu zeigen sonst wird immer auf dem Grundsatz gehandelt von "gibst Du ihnen den kleinen Finger, reißen sie dir den Arm ab".

PS: Ups - da war "p" etwas schneller Wink
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#9
(23-03-2009, 10:23)ali mente schrieb: Wie p schon bemerkt hat, wird, eine 6 monatige Befristung in der Regel nicht anerkannt.

Eigentlich muss es anerkannt werden. Aber Richter halten sich am allerwenigsten an Recht. Die Frage ist, ob man auch dazu bereit ist, das nachdrücklich zu vertreten. Auf jeden Fall sollte eine Begründung für den Titulierungszeitraum geliefert werden. Für Nichtselbständige könnte das anstehende Kurzarbeit, ein OP-Termin mit ungewisser Reha-Zeit oder sonstwas sein.
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#10
vielen Dank an alle

@p wie kann das bei einem selbststaendigen begruendet werden?
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#11
Durch Glaubhaftmachung kommender grosser Einkommensveränderungen nach unten.
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#12
grüss dich threadsteller und mein herzliches hallo
mein gruss geht auch an allen schreiber hier..

ich glaube du bist der flüchtling der den thread eröffnet hat ?
ich schreibe mal DU wenn ich darf..

also ich habe es bei einem erlebt der auch selbstständig war, erst hat er den mindessatz bezahlt und auf einmal ging es nicht mehr.ich muss dazu erwähnen, das sein gewerbe im winter keine müde mark verdiente.
es kam der herbst er zahlte auf hängen und würgen den mindessatz, dann der winter. er reichte dies schriftlich ein,
das er nicht mehr zahlen kann, da der winter im keine aufträgen machen kann -gartenbau bereich-
er recihte es zum jugendamt ein -unterhaltsvorschusskasse- es war soweit so gut. alles paletti, er fand es gut, das es so geregelt war und natürlich aufrecht begeistert das es dass jugendamt gibt..
das neue jahr begann und seine ersten vollen aufträgen konnte er erst märz/april einsteigen.
er schreibt an das jugendamt und bekam eine bitteren brief, das es nun das amtsgericht entscheiden würde da nun offene zahlung auch zu begleichen sind!!
die aufträgen die er inzwischen hatte waren wie üblich jedoch ein preiskampf! er nahm aufträgen an, aber teils weit unterbezahlt. er buckelte sich wirklich ein ab !
wie immer wollten sie einsicht haben in seine einnahmen -inkl.steuereinsicht- mittlerweile war er grad in der lage nicht mal den mindesumsatz zu zahlen.. wochen später kam es zum gericht.. ich fiel vom glauben ab, was der richter von ihm verlangt hat, ich hab es nicht geglaubt!! er musste sein gewerbe still legen, und sich um einem bezahlten job bemühen.. man gab ihn dafür eine frist!!

2. ich hatte letzte woche etwas früher feierabend und besuchte einen guten alten arbeitskollegen im bochum
vorher war sein limit glaubte er 1000 euro selbstbehalt. alles legte er vor, miete,nebenkosten,schulden abzahlung kredit fürs auto, und seinen arbeitsweg.. was glaubste was der richter mit ihm gemacht hat ?????
echt hart sein behalt liegt nun bei 870 euro !!!!

ich muss hinzufügen, das mit dem gartenbau gewerbe ist lange her, daher kann ich es nicht mehr detail schildern also sprich zb fristen bis zum gerichtstermin und was er alles vorlegen musste.. es waren sehr viele unterlagen!!

übrigens am rande: ich habe damals menschen beobachtet also die unterschieden..
HASTE WAS, BISTE WAS !!!

die schilderungen, wie die heute leben? keine oder kaum freunde mehr, und besonders man nahm denen nicht nur das geld, sondern das was wirklich wichtig ist: die ehre und würde !! und besonders, das herzensdolle lachen !!!
sie essen, aber sie essen um satt zu sein, aber fühlen nicht mehr den geschmack....

sorry, bei den zeilen kullern mir bissl die tränen..
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#13
Die Verpflichtung, Selbständigkeit aufzugeben und sich um Lohnarbeit zu bewerben ist allgemeine Rechtssprechung. Wenn der Pflichtige nicht genug ausspuckt, kann alles von ihm verlangt werden, da gibt es keine Grenzen mehr.
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#14
(23-03-2009, 13:15)p schrieb: Die Verpflichtung, Selbständigkeit aufzugeben und sich um Lohnarbeit zu bewerben ist allgemeine Rechtssprechung. Wenn der Pflichtige nicht genug ausspuckt, kann alles von ihm verlangt werden, da gibt es keine Grenzen mehr.
Wenn es um den Kindesunterhalt geht!

Beim nachehelichen EU haben die Institutionen bereits verstanden und
machen lange nicht so viel Druck.
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#15
Es ging aber doch vor allem um Kindesunterhalt? Oder hab ich da was überlesen? Der Exenunterhalt ist ohnehin nachrangig.
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#16
(23-03-2009, 21:42)p schrieb: Der Exenunterhalt ist ohnehin nachrangig.
Sehe ich nicht so.

Immerhin ist der Exenunterhalt direkt mit dem Kindeswohl verbundenTongue
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#17
(23-03-2009, 13:15)p schrieb: Die Verpflichtung, Selbständigkeit aufzugeben und sich um Lohnarbeit zu bewerben ist allgemeine Rechtssprechung. Wenn der Pflichtige nicht genug ausspuckt, kann alles von ihm verlangt werden, da gibt es keine Grenzen mehr.

... und bevor das Gericht auf diese Idee kommt und das in die Begründung aufnimmt, sollte bereits vorgebaut sein.
Das geht mit sehr wenig Aufwand:
1. Bewerbungsunterlagen erstellen und einscannen (einmalig ca. 2 Stunden)
2. Bei gigajob.de oder ähnlichem Jobs suchen, bzw. Suchmaschine aktivieren (pro Stellenangebot 2 min)
3. Bewerbung absenden (2 min)
4. gesendete Mail ausdrucken (1 min)
Aufwand = effektiv 5 min

Dazu führst Du eine Tabelle der "Eigenbemühungen"
Datum / Berwerbung per mail, Post, telefonisch / Name AG / Stellenbezeichnung/ Bemerkungen

Diese Tabelle ordentlich vollgefüllt dem Gericht vorgelegt, kann kein Richter Dir an den Auspuff fassen.
Somit bleibst Du selbstständig. da es der derzeit einzige Weg zur beschaffung von Einkommen ist.
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#18
Das ist alles vergebliche Liebesmüh'. Es gibt keinen Weg da raus. Erfüllt man a und b, wird einfach c aus dem Zylinder gezogen. Zum Beispiel reichen tabellarisch aufgelistete Bewerbungsbemühungen nicht. Aufgelistete Anrufe reichen nicht. Bewerbungen müssen schlüssig sein, plausibel. Ausgreifende und gute Unterlagen, Nachweis von Absagen. Jobs, die passen, keine Stellungen bei denen man ohnehin keine Chance hat.

Und dann legt man das alles vor und bekommt zu hören, dass man sich eben auch am anderen Ende Deutschlands oder im Ausland hätte bewerben sollen. Das gilt auch, wenn man angeblich zu wenig Angebote gefunden hat.

Dem, was die Rechtssprechung von Pflichtigen fordert kann praktisch nie entsprochen werden. Erfolgreiche Erwerbsbiografien können nicht erzwungen werden, Wenigverdiener lassen sich nicht per Verordnung jahrzehntelang zu Vielverdienern machen.
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#19
Wenn das Gericht von Dir verlangen sollte, dass Du Deine Selbständigkeit aufgeben musst um Dir eine Lohnarbeit zu Suchen mach Ihnen doch den Gefallen! Wenn Deine Selbständigkeit reell nicht mehr abwirft als Hartz4 und auch nicht zu erwarten ist, dass sie mehr abwerfen wird kann man dem Wunsch des Gerichtes ja unverzüglich Folge leisten.

Quasi per Gericht angeordnetes Hartz4 Smile
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#20
GRRR, ist das übel in Germanistan!!!

Confused

Was bin ich froh, da raus zu sein.

Rolleyes

Es lebe der freundliche Nachbar Belgien!

Wink

Allerbeste Grüsse aus Belgien,
Goddiejens
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