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Haftbefehl
#1
hallo forum,

kennt sich einer mit haftbefehlen aus? mal ausgehend davon es liegt einer vor wegen unterhaltspflichtverletzung etc... wie sieht es dann mit einer ausreise mit flugzeug aus (nicht deutschland- aber ein Schengen-Land!!) Zielland ist ein Nicht-Schengen-Land... Also Italien nach Tunesien als Beispiel

wie verläuft eine Passkontrolle genau am Flughafen in unserem Beispiel also in Italien? überprüfen die in der tat jeden pass genau und tippen da alles ein in den schengen-Computer?

ist jeder haftbefehl in der tat im schengen-Computer registriert und somit für alle mitgliedsstaaten einsehbar?

grüße
#2
Guckst Du hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_...ionssystem
Mit Haftbefehl solltst du besser im gesamten Schengenraum Flughäfen meiden !!!!
#3
Hallo Leben

Nach persönlicher Rücksprache, Missverständniss geklärt.
#4
Meinst Du mich ???? In dem link steht alles Drin die komplette u vollständige Antwort auf die frage du troll !!!
#5
Hallo allerseits,

wer will da diese Haft bitte vollstrecken? Was soll das bringen? Kommt bei einer Inhaftierung Geld für Staat oder Exen oder Kinder raus???

Tongue

Ich würde mich stellen, wenn sie mich per Haftbefehl wegen Unterhaltsschulden einlochen wollen und dadurch keines meiner Kinder leiden müsste. (Ich meine mit dieser Einschränkung, dass ich mich dann nicht stellen würde, wenn ich für bestimmte Kinder zahle und die Zahlung ausfallen würde durch einen Haftantritt. Auch solche Fälle gibt es in der Praxis!)

Tongue

Ich würde das für den Staat teuer machen. Zur Arbeit zwingen kann mich kein Germanistan. Ich würde mich natürlich "OFW" (ohne festen Wohnsitz) bei der Polizei zur Verhaftung melden. Nachdem ich meinen Lebensmittelgutschein vom Sozialamt eingelöst habe, denn ohne Frühstück muss sich ein anständiger Mensch nicht inhaftieren lassen.

Tongue

Und dann soll mir so ein Kadi mal in der Hauptverhandlung erklären, wie Unterhaltsschulden ohne Jackpot-Lottogewinn rückzahlbar für einen Habenichts sind.

Tongue

Ansonsten Aussageverweigerung. Geld, sofern jemals dagewesen, ging drauf fürs Weibervolk, denn Sex ist nun mal teuer... das versteht jeder Kadi sicherlich.

Tongue

Allerbeste Grüsse aus Belgien,
Goddiejens
#6
(23-03-2009, 14:19)italia schrieb: kennt sich einer mit haftbefehlen aus? ...wegen unterhaltspflichtverletzung etc...

Nein!
Aber dem Haftbefehl gehen erstmal einige andere Dinge voraus.
1. Jemand muß wegen Unterhaltspflichtverletzung beim Staatsanwalt einen Antrag stellen
2. Pozileibeamte müssen Dich erstmal zur Sache befragen, um dem Staatsanwalt Informationen geben zu können.
3. Der Staatsanwalt erhebt Klage und Du bekommst eine "Einladung" vor Gericht zu erscheinen.
4. Das Gericht verurteilt Dich. Daß es aber zu einer Haftstrafe in diesem Stadium kommt ist sehr unwahrscheinlich - eher gibts `ne Geldstrafe.

Erst jetzt kannst Du vermuten, daß Du wegen Nichtzahlung der Geldstrafe / Unterhalt ohne Deines Wissens zur Haft verknackt wurdest - aber es ist eben eine Vermutung.
Nun kannst Du Dir Deine Antwort selbst geben.
Bei mir ging das damals bis Punkt 3.
Der Staatsanwalt hat die Akte dann geschlossen aus Mangel öffentlichen Interesses und auf den Privatklageweg verwiesen, was die Ex dann doch nicht gemacht hat.
#7
(23-03-2009, 17:28)Max schrieb: 4. Das Gericht verurteilt Dich. Daß es aber zu einer Haftstrafe in diesem Stadium kommt ist sehr unwahrscheinlich - eher gibts `ne Geldstrafe.

Eine Geldstrafe ist eher unwahrscheinlich, sondern eine Bewährungsstrafe. In der Bewährungszeit sollst du dann zeigen, was Du alles für Anstrengungen unternehmen wirst, um die Unterhaltsschulden abzubauen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verletz...01693.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
#8
Hallo Skippie,

wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wink Nein Spaß beiseite, ich meine "Leben". So steht es ja auch im Posting--oder?

Gruß Trinco
#9
das hab ich nu wieder überlesen !!!
#10
jo trinco ich habe dir eine pn geschrieben, um es von dort aus zu klären !!
#11
(23-03-2009, 17:36)borni schrieb: Bewährungsstrafe

Danke für den Hinweis - hatte ich vergessen aufzuführen.

Mal für den tatsächlichen unwahrscheinlichen Fall, daß der Richter eine Haftstrafe anordnet:
Man wird i.d.R. nicht sofort abgeführt und eingelocht, sondern "zum Termin" bestellt.
Es wäre also noch ausreichend Zeit, sich Gedanken zu sonstwas zu machen.
Es darf nur keine Fluchtgefahr vorliegen!
#12
den beitrag von "Leben" verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht... trägt null komma null zu den fragen bei.... naja egal...

@ Skippie: Trinco hat den User "Leben" gemeint....
@ Skippie aus dem link geht folgendes noch nicht so ganz hervor:
nochmals kurz die frage:
wie sieht es dann mit einer ausreise mit flugzeug aus (nicht deutschland- aber ein Schengen-Land!!) Zielland ist ein Nicht-Schengen-Land... Also Italien nach Tunesien als Beispiel

wie verläuft eine Passkontrolle genau am Flughafen in unserem Beispiel also in Italien? überprüfen die in der tat jeden pass genau und tippen da alles ein in den schengen-Computer?

ist jeder haftbefehl in der tat im schengen-Computer registriert und somit für alle mitgliedsstaaten einsehbar?

also bitte nicht den haftbefehl an sich in frage stellen, ich möchte wissen wenn er da ist, was dann in bezug auf flugreisen zu erwarten ist... danke
#13
@Max
In der Statistik der Bundesregierung von 2005 sind nahezu alle Freiheitsstrafen ausgesetzt worden.

"Die konkrete Ausgestaltung der Strafverfolgung in diesem Bereich trägt dazu bei, dass Unterhaltspflichten erfüllt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte verfahren nämlich – je nach Schwere des Tatvorwurfs und abhängig von einer etwaigen Vorbelastung – häufig nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO). Das heißt, es wird von der Erhebung einer öffentlichen Klage vorläufig abgesehen oder das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Zugleich wird dem Beschuldigten in der Regel gemäß § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StPO dieWeisung erteilt, Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen. Erst wenn diese Weisung erfüllt ist, kommt es zu einer endgültigen Einstellung des Strafverfahrens. Im Falle einer Verurteilung werden überproportional häufig kurze Freiheitsstrafen verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Strafaussetzung kann mit der Auflage verbunden werden, dem Gericht regelmäßige Unterhaltszahlungen nachzuweisen. Auf diese Weise trägt die strafrechtliche Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen dazu bei, Unterhaltsschuldner zur Zahlung zu veranlassen.
http://www.laurischk.de/sitefiles/downlo...505891.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
#14
In Italien wie in Deutschland ( ca. 90%) wird dein paß gescannt dann kommt gleich die meldung haftbefehl !!! Aund aus die Maus !!! Aber wie Max schon sagt erstmal verurteilung dann Termin Haftantritt; ab dem tag stehst Du drin !!!! Ein Haftbefehl steht im SIS drin !!! siehe die Linkseite !!!
Also wär deine Aufgabe ganz klar du willst mit offenem Haftbefehl raus aus der EU also mach dir gedanke wie ist nicht unmöglich nur ein wenig umständlicher !!!
#15
Hallo italia,

ich frage mich, wie weit die Diskussion hier gehen soll. Brauchst Du Hinweise, wie trotz Haftbefehl aus der EU rauszukommen ist? Sorry, diese Hinweise zu geben, kann den Hinweisgebenden u.U. selbst in die Bredouille bringen, denn Fluchtbegünstigung für einen per Haftbefehl Gesuchten ist sicherlich nicht das, was wir hier brauchen oder wollen in diesem Forum. Wir sind hier nun mal weder Klein- noch Großkriminelle, wir begünstigen keine Straftaten und keine Straftäter und keine irgendwo per Haftbefehl gesuchten Leute hier.

Rolleyes

Sei mal Mann genug, diese Debatte hier einfach zu beenden. (Woanders wäre die Administration längst eingeschritten, und zwar schon nach dem Eingangsposting. Das weißt Du auch. Denn es passierte ja schon mal.)

Wink

Allerbeste Grüße aus Belgien,
Goddiejens
#16
ok... thema beendet.... mir wurde geholfen Wink

p.s. auch du bist in vielen augen als unterhaltsverweigerer und deutschlandsflüchtling ein krimineller Smile also reichen wir uns die hand Smile
#17
Über Rechtslage und Bestimmungen aufzuklären ist nicht illegal. Ein genaues Kochrezept, wie die Bestimmungen zu umgehen sind, wäre schon zweifelhafter, aber das steht hier nicht.
#18
(23-03-2009, 20:44)Rechtsperversion schrieb: Ich bin wirklich gespannt, wie dumm die Richter und Staatsanwälte sind.
So dumm sind die gar nicht.
Die können Dich auch mal eben so für eine Zeit lang einbuchten, um Dich
still zu legen. Alles schon erlebt.

Das, was Dich vor solchen Maßnahmen schützt ist lediglich Geld, um nebenher
einen vernünftigen Rechtsbeistand finanzieren zu können.
#19
@borni:
Sehr guter Einwurf!
Zeigt es doch klar, daß die Justiz nicht dumm ist und erkannt hat, daß Unterhalt nur fließen kann, wenn der Diliquent frei rumlaufen und Moos machen kann!
Man könnte sozusagen behaupten, daß Du nicht mal in den Knast kommst, selbst wenn Du wölltest! :-)

@skippie
Hat der Richter den Spruch abgelassen, tragen Dich die Rechtspfleger sofort ins Register ein.
Also ab Tag der Verurteilung wirst Du beim Pass-Scannen sofort als Übeltäter erkannt.
(Kommt aber immer drauf an, wie schnell die Rechtspfleger ihrer Pflichten nachkommen!)
#20
Naja erstmal muß das Urteil rechtskräftig sein und dann muß der Termin des Haftantritts bestimmt werden dann kommts rein hatte mal ne Haftstrafe und wollte vorher noch in Urlaub war kein Problem da der Tag des Haftantritts auch gleichzeitig einen Haftbefehl im Register mit sich zieht daher muß man bei Hafturlaub den Urlaubsschein unbedingt dabei haben sonst wird man bei ner überprüfung sofort verhaftet !
Eigentlich bzw inoffiziell ist das SIS schon der Europäische Haftbefehl !!!
#21
der schlaue prueft, ob etwas vorliegt. das kostet bei einem anwalt ca. 50 euro. ansonsten habe ich das thema praezise unter www. deutschlandflucht.net behandelt. in den o.g. beitraegen ist doch einiges geraten, also sich nicht selbst ueberbewerten.
#22
Moin Detlef,

ich gebe Dir recht, wir sollten die Kirchen mal in den Dörfern lassen. Bei Unterhaltsflüchtigen gab es nach Kenntnisstand derer, die hier schon eine ganze Weile auf einigen Websites alles mitverfolgten, nur in seltensten Fällen Haftbefehle in Germanstan:

- Ein Betroffener stellte sich in Germanistan, indem er dort einen Anwalt engagierte, welcher ihn vor jeglichem Haftantritt bewahren konnte, die Sache abschmetterte ... so daß unser "Delinquent" letztlich nach ein paar Tagen Aufenthalt in Germanistan (3 Wochen?) wieder in sein geliebtes subtropisches Klima fliegen konnte ... .

- Ein Betroffener wird noch immer verfolgt und stellt sich nicht, weil er weiterhin Kinder mitversorgt durch monatliche finanzielle Zuwendungen und jede Haftverbüßung seine Kinder konkret sofort schädigen würde, die noch studieren bzw. in Ausbildung sind ... und nur um einem durchknallenden Staatsanwalt mit einer geldgierigen Exe dahinter irgendwo beamtenstadlsmäßig Genüge zu tun ("über 100.000 Euro nicht so gezahlt, wie das Gesetz vorschreibt, jetzt buchten wir ihn ein..." Blödquak!) sieht er zu recht nicht ein, sich in Germanistan zu stellen.

- Ein weiterer Betroffener erhielt schriftlich von der Botschaft, daß ein Haftbefehl gegen ihn in Germanistan vorliegen würde, was voll unwahr war. Er stellt sich in Germanistan bei der Polizei, die ihn nach zweimal bis dreimal Vorstellen für verrückt erklärte und immer barscher rauswarf aus dem Revier. Daher ist der Rat völlig oki: Jeder Anwalt kann in Germanistan in Erfahrung bringen, ob und wenn ja, was da an Haftbefehl usw. vorliegt (strafrechtlich).

So weit die bisherigen Erfahrungen aus meiner Sicht. Also bitte nicht überbewerten, daß wegen ein paar tausend Euronen Unterhaltsschulden nun gleich die SEKs losspringen und Euro- sowie Interpol informiert ist oder sich irgendein Bulle in Spanien, Belgien oder Dubai um unsereins kümmern würde, liebe Freunde hier.

Eine meiner ehemaligen Kolleginnen betrog Kollegen um mehr als 8000 Euro hier in Belgien, ging dann zwei Jahre nach Gibraltar und betrog dort erneut um tausende Euronen ... und lebt jetzt wieder polizeilich trotz etlicher Strafanzeigen wegen Betrugs unbehelligt am gleichen Orte hier in Belgien, wo die Anzeigen erstattet wurden und sie einst hier vor Jahren arbeitete ... sie zahlt nur unter viel Druck der Betroffenen kleckerweise zurück ... soviel zu Realitäten!

Rolleyes

Allerbeste Grüße aus Belgien,
Goddiejens
#23
also kann man unbekümmert auch innerhalb der EU außerhalb von D. mit einem vorliegendem Haftbefehl -ohne in Furcht Leben zu müssen-, Arbeit aufnehmen? Oder ermittelt da irgendwer und die Lampen springen an in diesem Land?
#24
(25-03-2009, 20:01)italia schrieb: also kann man unbekümmert auch innerhalb der EU außerhalb von D. mit einem vorliegendem Haftbefehl -ohne in Furcht Leben zu müssen-, Arbeit aufnehmen? Oder ermittelt da irgendwer und die Lampen springen an in diesem Land?

Ermittelt wird immer. Die Kunst liegt darin, den Absprung zu schaffen.
Am besten mit einem ordentlichem Job im neuen Land.

Das -neue- Land wird Dir mit der dortigen Rechtsprechung einiges
an Problemen abnehmen, wenn Du dort ein "ordentlicher" Steuerzahler
bist.

Viele Länder der EU zeigen Deutschland die kalte Schulter, wenn es
um Pfändungen nach Deutschem Recht geht. Das interessiert
die meist nicht.
#25
Allzu große Aktivität seitens der Strafverfolgungsbehörden brauchst Du nicht zu befürchten. Zumindest nicht bei Pille-Palle-Delikten.
Die setzen voll auf Kommissar Zufall. Damit sind irgendwelche Verkehrskontrollen, Fahndungskontrollen, etc. gemeint. Ist denen jedoch Dein wirklicher Aufenthaltsort bekannt, dann könnte es sein das die mal kurz ihr Beamtenmikado unterbrechen, und bei Dir an der Tür klingeln. Allzuviel Energie stecken die da aber nicht rein. Die sagen sich, raus aus Schengen geht nicht, und der Pass/PA läuft auch irgendwann einmal ab. Ich habe einmal irgendwo gehört, daß jemand mit laufenden Haftbefehl erfolgreich neue Dokumente beantragt und auch bekommen hat. In Deutschland Wink .
Jetzt werden sogar schon die Computer in D straffällig. Wink


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