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03-01-2013, 01:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2013, 01:59 von Camper1955.)
(03-01-2013, 01:26)Borates schrieb: Irdendwie verstehe ich nur noch Bahnhof
Nun, zunächst einmal, wir sind alle Laien. Du wirst unter den Usern, die Dir bisher Auskunft gaben keinen finden, der auch nur ansatzweise eine juristische Vorbildung hat.
Was uns so schlau gemacht hat, sind die Erfahrungen mit der Justiz in der Vergangenheit. Alles in allem dauert mein "Rosenkrieg" ja schon mehr als 18 Jahre. Wobei ich weder meinen Kindern noch meiner Exfrau Vorwürfe deswegen mache. Die Vorwürfe richten sich ganz alleine gegen die Justiz.
Richtig weiter helfen und Dich richtig beraten kann Dich eigentlich nur ein guter Anwalt. Darunter verstehe ich einen Menschen, der Dir die justiziellen Fallstricke in für Dich verständlicher Form erklärt und Deine Vorstellungen wieder in "juristendeutsch" umsetzen kann, so dass es die Gerichte verstehen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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(03-01-2013, 01:56)Das Nerdliche Orakel schrieb: (03-01-2013, 01:32)iglu schrieb: nach deinem bekunden laufen unterhaltsschulden auf, du kannst dich ohne freundin nicht über wasser halten, ein kind, obwohl dein ganzer stolz, siehst du nur unregelmäßig, und mutti nummer zwei macht zicken. So, nach deinen aussagen ist das der stand. Ich kapiere einfach nicht, wieso jemand, der nachdem er Unterhalt gezahlt hat, noch 950 Euro hat, seine Freundin braucht, um durchzukommen. Das ist genau das, was ein Leiharbeiter auch hat. Es gibt Millionen Leute ein Deutschland, die damit auskommen.
Zur Erinnerung: Ein Kilo Weizenmehl kostet 50 Cent. Ein Kilo Zucker kostet einen Euro. Ein wintertaugliches Obergewand kostet 20 Euro, Ein Paar Arbeitsschuhe kostet 20 Euro. Was zur Hölle tust du, Borates, mit der Kohle?!
700 € gehen auf gemeinschaftliche konto davon wird bezahlt
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und noch 1-2 dinge
vom rest bezahle ich in erster linie mein sprit verbrauch und was ich sonst so noch brauche sprich mal jacke schuhe oder ähnliches
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(03-01-2013, 01:49)iglu schrieb: bevor hier gleich wieder das stammtischpolitische grundsatzfass überläuft noch einmal @borates:
definier deine ziele und dann sehen und helfen wir weiter.
Meine Ziele sind eindeutig ich möchte aus Mangelfall raus kommen ein vernünftig geregelten umgang mit meiner Tochter bekommen welchen ich eigentlich vom gericht schon bekommen habe und noch soviel zum leben haben das ich davon vernünftig leben kann und ab und an mal mir was leisten kann bzw im urlaub fahren kann
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(03-01-2013, 02:06)Borates schrieb: 700 € gehen auf gemeinschaftliche konto davon wird bezahlt
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und noch 1-2 dinge (03-01-2013, 02:11)Borates schrieb: Meine Ziele sind eindeutig ich möchte aus Mangelfall raus kommen ein vernünftig geregelten umgang mit meiner Tochter bekommen welchen ich eigentlich vom gericht schon bekommen habe und noch soviel zum leben haben das ich davon vernünftig leben kann und ab und an mal mir was leisten kann bzw im urlaub fahren kann Deine Ansprüche sind die eines Verhartzten, aber du willst dich nicht verhartzen lassen. Jetzt musst du dich entscheiden!
Zitat: Meine Ziele sind eindeutig ich
möchte aus Mangelfall raus
da gibt es zwei möglichkeiten. Erstens mehr geld verdienen(bringt aber auch nicht so viel, weil dann abgabenlast und unterhalt steigen).
Oder zweitens aufstocken.
Zitat:geregelten umgang mit meiner
Tochter bekommen
da gibt es mehrere möglichkeiten, aber auch viele möglichkeiten fehler zu machen.
Da müsstes du noch mehr ins detail gehen.
Und den rest schminkst du dir am besten ab, ich sagte es bereits.
Es sei denn, deine partnerin hat ein ordentliches einkommen.
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Gehe den Unterhalt für deine Kids erwirtschaften und hole dir das, was DU zum Leben brauchst vom Staat durch Aufstockung. Dann hat sich die Stellung deiner Frage nach dem Selbstbehalt erledigt.
Kläre mal zu BEIDEN Kindern so auf, dass hier verstanden wird. Dazu bedarf es eines genauen "Standpunktes" von dir. Und zwar einem "lesbar" nachvollziehbaren. Denn nur "dann" können dir die verschiedene Fraktionen hier ihre Hilfe anbieten. Allerdings wirst du mit Rosinen(heraus)pickerrei nicht sehr weit kommen, denn du brauchst "lebbare Zukunft" für dich und deine ZWEI Kinder.
Über Politik sollte hier eher nicht geredet werden. Oder willst AUCH du zur ohnehin bereits bundesweit vorherrschenden "Politiunterbelichtung" durch weitere LichtAUSschaltung zur völligen UMNACHTUNG Beitrag leisten?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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03-01-2013, 09:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2013, 09:52 von Camper1955.)
@Borates
Die Erfüllung all Deiner Wünsche setzt voraus.
1.) Dass Du eine private Rechtschutzversicherung abschließt. Warum erkläre ich nachher
2.) Dass Du Dich jetzt schon mal damit beschäftigst, wie hoch die angemessene Miete für 3 Personen in Oberhausen oder Umgebung ist.
Anhaltspunkte hierfür bekommst Du dort.
http://www.harald-thome.de/media/files/r...7.2012.pdf
3.) Dass Du Dich zumindest postalisch von Deiner LG trennst.
4.) Dass Du dann zum Jobcenter gehst und die Leistungen einforderst, die Dir zustehen
5.) Verweigert Dir das Jobcenter die Leistungen, dann nimm die Rechtschutzversicherung, such Dir einen guten Anwalt für Sozialrecht, leg mit seiner Hilfe Widerspruch ein und klage, wenn das Jobcenter nicht abhilft.
Denke nun nicht, dass alles so schnell geht. Das Ganze kann sich Monate, wenn nicht sogar Jahre bis Jahrzehnet hinziehen. Aber nur auf diesem Weg bekommst Du Gerechtigkeit.
lg
Robert
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(03-01-2013, 09:52)Camper1955 schrieb: Aber nur auf diesem Weg bekommst Du Gerechtigkeit. Dann arbeitest du mindestens fünf Tage die Woche von morgens bis abends, hast keine Zeit mehr, mit denen Kindern zu verbringen, und auch keine Zeit mehr, dich im Urlaub zu erholen. Aber du besetzt eine große Wohnung, fährst dauernd mit einem Auto herum, und machst anderen Arbeit.
Weil es den anderen auch so geht, ist das gerecht.
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so ihr lieben
Ihr wollt was verändern?
was wollt ihr verändern?
wollt ihr nicht mehr zu den Wahlen gehen damit die grossen eure stimme bekommen?
Was wollt ihr wählen
CDU
FDP
SPD
Grüne
Linke
alles nicht wirklich förderlich
und nun sollten wir glaube ich die Politik ruhen lassen bitte
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Lieber Boratus. Ich empfehle Dir, einen besser bezahlten Job anzunehmen; so um 3000 Netto. Um den Umgang mit deinen Kindern pflegen zu können, empfehle ich, regelmäßig das Gericht anzurufen und die aktuelle Regelung überprüfen zu lassen. Für das ab-und-zu-mal-leisten können, empfehle ich eine sparsamere Lebensführung (wurde ja schon orakelt )
Mehr kann dir, nach deinen Ausführungen hier, nicht geholfen werden!
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03-01-2013, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2013, 23:41 von Das Nerdliche Orakel.)
(03-01-2013, 20:18)Borates schrieb: so ihr lieben
Ihr wollt was verändern?
was wollt ihr verändern? Ich will, dass die Menschen miteinander friedlich leben, und andere Menschen nicht belästigen.
(03-01-2013, 20:18)Borates schrieb: wollt ihr nicht mehr zu den Wahlen gehen damit die grossen eure stimme bekommen? Blödsinn! Wer nicht wählt, wählt keinen.
Wer kommt nur auf die blöde Idee, dass jemand, der sich weigert, zwischen erschossen oder erhängt zu werden, zu entscheiden, sich für das Erhängen entschieden hätte?
(03-01-2013, 20:18)Borates schrieb: und nun sollten wir glaube ich die Politik ruhen lassen bitte Alles, was du tust, ist politisch.
Wenn du dich verhartzen lässt, also zum Aufstocker wirst, rechtfertigst du die Vermittler und Verwalter, deren Lebenswandel auch du erarbeitest.
Sieh einfach zu, dass du deinen persönlichen Hintern rettest.
Sieh zu, dass deine Kinder versorgt sind, denn du hast sie in die Welt gesetzt. Denk daran, dass es, falls die Mutter deiner Jüngsten verhartzt ist, für sie keinen Unterschied macht, ob du ihnen Unterhalt zahlst, die ARGE dir den Unterhalt erstattet, oder die ARGE der Mutter den vollen "Bedarf" für sie und das Kind zahlt. Sei einfach nur für deine Tochter da.
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@Borates...
Wie ist dein Weg für die Zukunft bezüglich dir, deiner Kinder, Geld, etc.?
Bezüglich dem KU für deine Kinder läuft alles unterhalb der Mindestgrenze als Schuld auf. Ob du das nun wahrhaben willst, oder nicht. Und für jeden Gang u. a. deshalb vor das Gericht "blutet" deine Freundin bzw. wohl Lebensgefährtin letztendlich mit. In einer anderen Konstellation befindest du dich real NICHT.
Wäre es daher und vor dem Hintergrund deiner Vollbeschäftigung für leider "nur" 1400€ netto nicht besser für dich und deine reale Situation, unter Ausnutzung "aller" Möglichkeiten dein Finanzleben so zu gestalten, dass hinsichtlich von von dir für deine Kinder zu zahlendem KU halbwegs so Ruhe einkehrt, dass du und deine Lebensgefährtin vernünftig für eure Zukunft planen könnt?
Ich glaube, dass du gut beraten bist, dich mal mit @sorglos in Verbindung zu setzen, denn er hat ne Menge Erfahrung auf dem Gebiet Absicherung Mindestunterhalt für die Kinder bei zeitgleichem Fortbestand "eigener" finanzieller Fortexistenz. Denn eins ist fakt. DEIN Schuldenberg wächst mit jedem Monat an!
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04-01-2013, 09:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-01-2013, 14:13 von Skipper.)
Moin.
Borates hat klar gemacht, daß er die Möglichkeiten des Sozialrechts nicht nutzen, statt dessen seine Kinder vernachlässigen und eine Frau ausnutzen möchte.
Unterhaltsschulden laufen nicht zwingend auf, genauso wenig, wie sich Selbstbehalte autoamtisch mit den Gegebenheiten ändern, schon gar nicht erhöhen.
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(04-01-2013, 08:01)Dzombo schrieb: DEIN Schuldenberg wächst mit jedem Monat an! Wenn man es übertreibt, ist man die Schulden wieder los.
Steckst du jemandem ein Auto an, musst du jahrelang abbezahlen. Steckst du ein Hochhaus an, musst du das nicht. Dann kommst du in das soziale Netz und kannst dich über die Nachbarn beschweren, die morgens, wenn sie zur Arbeit fahren, die Garagentür zu laut öffenen.
Borates, du stehst an dem Punkt, wo du dich entscheiden musst. Noch kannst du auf eingenen Beinen stehen, aber das wird ein harter Ritt. Die Alternative ist das soziale Netz, wo du problemlos noch fünf Kinder machen kannst.
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@Skipper...
Klar laufen die nicht zwingend auf, sofern man sich um die Angelegenheit kümmert.
Naja. Ob das Recht hier sozial ist müssten wir im Halbkreis nochmal ausführlich erörtern.
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