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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#26
Die Grauzone "Samenspende" wird immer düsterer. Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, auch ein Notar, schrieb einen qualifizierten Artikel über Samenspenden, "Gefährliche Samenspende. Wenn aus Nettigkeit Unterhaltspflicht wird". http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...ht-wird/2/

Männer, die bei Einwegspritzenspielchen ohne Klinik mitmachen, haben sowieso verloren und können jederzeit auch zum rechtlichen, unterhaltspflichtigen Vater ernennt werden, das stand immer schon ausser Frage.

Aber auch die ganz offizielle Samenspende über eine Samenbank an ein verheiratetes Ehepaar kann ein dickes Ende bekommen. Ganz dick wird dieses Ende, wenn die Empfängerin nicht verheiratet ist oder ein lesbisches Paar: "In diesen Fällen gibt es gar keinen rechtlichen Vater, zu dem eine Eltern-Kind-Beziehung mit Rechten und Pflichten begründet würde. Der Samenspender als der leibliche Vater ist und bleibt von Anfang an der Vater des Kindes. Die lesbische Partnerin der Mutter kann nämlich die Vaterschaft erst gar nicht anerkennen; bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird sie – anders als bei Ehegatten – auch nicht automatisch vermutet."

Das bedeutet Unterhalt gegenüber dem Kind, Unterhalt gegenüber der Mutter, unabänderlich erbberechtigt erster Ordnung.

"Die Mutter des im Reagenzglas (in vitro) gezeugten Kindes und deren Partner oder Partnerin können den Samenspender zwar von diesen Verpflichtungen in einer Vereinbarung freistellen. Dies hilft ihm allerdings nur, wenn sie selbst leistungsfähig sind.
Für den Studenten, der lediglich sein BAföG aufbessern wollte und später Karriere macht, kann das teuer werden. Je besser die Qualität seines Spermas war, umso mehr Kinder können ihn dann auch mit Unterhalts- und Erbansprüchen nach einer unproblematisch möglichen Vaterschaftsfeststellung konfrontieren."


Da rollt eine nette Welle mit Zeitverzögerung in der Wirkung.
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#27
Der Bundesstaat Kansas fördert derzeit den Zeugungsstreik bisher großzügiger Samenspender.

Mutti und Partnerin wolllen Mama und Mami werden, der nette Willi meldet sich auf Inserat und stiftet erfolgreich seinen Samen. Das war vor drei Jahren. Nach der Geburt läuft alles glatt, weil, ja weil Mama und Mami das Kind finanziell unterhalten. Da störte sich auch von Amtswegen niemand daran, dass für das Kind kein Vater (sprich: Erzeuger und Zahler) eingetragen wurde.
Mama und Mami (von insgesamt nun 8 Kindern, zwischen 3 Monaten und 25 Jahren) trennen sich in 2010. Mami erkrankt im März (wohl 2012) und ist fortan nicht mehr leistungsfähig.
Nun hört bekanntermaßen bei Geld alle Homo-Sympahtie auf, wenn es an die eigene Börse geht, bei Schreiner wie auch dem Bundesstaat Kansas.
Der mit seiner Gattin biologisch kinderlos gebliebene Willi:
Zitat:I've already paid more than 10 percent of my yearly salary, and I don't know many folks who are willing to give up more than 10 percent of their yearly income.
Heart

huffingtonpost: William Marotta, Kansas Sperm Donor To Lesbian Couple, Fighting Child Support Payments
SPIEGEL: Samenspender soll Unterhalt zahlen

Am 8. Januar geht´s mit einer Anhörung zur Klageabweisung weiter. Ich wünsche angenehme Unterhalt(szahl)ung. Tongue
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#28
Zu diesem Thema läuft momentan auch in D gerade etwas.

Link

Zitat:Bericht im Stern über Klage gegen Reproduktionsarzt (19.12.2012)
In der Stern-Ausgabe von diesem Donnerstag (20.12.2012) findet sich ein Beitrag über Sarahs Prozess gegen einen Reproduktionsarzt mit kurzem Bericht über die mündliche Verhandlung am 12. Dezember vor dem OLG Hamm.

Hab den Bericht im Stern gelesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und steht daher noch nicht online zur Verfügung.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die behandelnde Klinik die Identität des Spenders herausrücken muss, wenn das Kind seine Abstammung erfahren will.
Die dem Spender zugesicherte Anonymität kann nicht gehalten werden.
Somit hat das Kind, wenn es alt genug ist, immer die Möglichkeit rechtliche Vaterschaften anzufechten und wenn es sich lohnt (bei den Samenspendern sollen ja einige Studenten sein) den neureichen Vater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen oder sich später mit den Halbgeschwistern um das Erbe zu streiten.

Ist wirklich eine interessante Thematik.

Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage ist jede Samenspende ein Glücksspiel mit nicht abschätzbaren Risiken.
Lasst die Finger davon!
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#29
Es gibt aktuell einen Spielfilm indem eine Reproduktionsklinik allen Frauen den Samen eines Mannes gegeben hat. Dort haben sich an die 1000 Kinder zusammen getan um gemeinsam die Identität des Spenders zu erklagen.
Sehr lustig der Film. Weiss leider nicht mehr wie er heisst.
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#30
Starbuck

nach einer echten Geschichte. Ich glaub es waren nur 550 Kinder Wink
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#31
In jedem EU-Land gilt das, was in Kansas gilt: Man ist kein Samenspender, wenn man privat Samenzellen verschenkt oder verkauft, entsteht daraus ein Kind kann das unausschliessbar die rechtliche Vaterschaft nach sich ziehen. Leider ist das vielen Männern wie so vieles andere nicht klar, wenn sie Frauen so grosszügig beschenken.

Der Fall vor dem OLG Hamm ist interessanter, das könnte einiges zusammenbrechen lassen und nette Spätwirkung entfalten. Interessant ist er auch deshalb, weil die Herkunft des Kindes stärker gewichtet wird. Diese Herkunft hat bisher einen geringen Stellenwert, weswegen auch öfters des EGMR gerügt hat.

Hollywood hat das Thema auch schon entdeckt und eine Komödie draus gestrickt, "Starbuck". Mustergültig: Mann ist Loser, verantwortungslos, alt geworden, wird ungewollt Vater, Samenspenderkinder melden sich.
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#32
(03-01-2013, 07:11)Eifelaner schrieb: Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage ist jede Samenspende ein Glücksspiel mit nicht abschätzbaren Risiken.
Das höchste Ziel eine biologischen Wesens ist, sich zu vermehren. Und das hat der Samenspender erreicht. Wo ist das Prolem?
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#33
Das Problem ist, dass es im Thread um Folgen und rechtliche Risiken zu Samenspenden geht und nicht um Philosophien über Vermehrung.
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#34
(03-01-2013, 20:07)p schrieb: Das Problem ist, dass es im Thread um Folgen und rechtliche Risiken zu Samenspenden geht und nicht um Philosophien über Vermehrung.
Niemand weiß, was in 20 Jahren zu Recht gemacht wird. Wer heute irgendwem - wie auch immer - ein Kind macht, muss damit rechnen, dass später mal einer erben will. Das ist doch keine Überraschung.
Es kann einem doch auch passieren, dass man den Kindern, die man selbst großgezogen hat, aus gutem Grund nichts vererben will. Dann muss man auch zusehen, wie man das anstellt.
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#35
(03-01-2013, 20:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Niemand weiß, was in 20 Jahren zu Recht gemacht wird.

Wieso immer Grundsätzliches, das überhaupt nichts bringt? Wir wissen nicht mal, ob wir morgen früh aufwachen oder ob uns Aliens ausgelöscht haben. Seit Sokrates wissen wir, dass wir gar nichts wissen.

Versuch doch mal, dich auf den Inhalt eines klitzekleinen Themenbereichs zu fokussieren, statt immer nur nebelschwadenumwolkte Gemeinplätze in grösser Weite zu äussern. Die Entwicklung zur rechtlichen Position von Samenspendern und der entstandenen Kinder ist eine spannende Sache, die uns Trennungsväter auch ein Stück weit betrifft: Es rührt an der rechtlichen Vaterposition. Überall gab es am Anfang Gesetze zur heterologen Insemination, in Deutschland z.B. unter anderem in §1600 Abs. 5 BGB. Sperma ist rechtlich nur als Ware eingeordnet, die über einen staatlich kontrollierten Zwischenhändler (=Ärzte in Kinderwunschkliniken, gebunden an die "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion") kinderlosen Frauen Kinder ohne Präsenz eines biologischen Vaters bescheren soll. Lange Jahre lief das so, aber jetzt nagt es von der Seite der Spenderkinder und von der Seite des Staates, der sehr darauf aus ist, doch noch einen Unterhalts/Erbverpflichteten heranzuziehen und deshalb konsequent alle Grenzfälle zu seinen Gunsten anwendet. Vielleicht auch noch die Grenzen verschiebt, das Kind später über den biologischen Vater zu informieren ist bereits eine Verschiebung.

Sätze wie "ist ja alles in Ordnung, er hat sich nur vermehrt" oder "wer ein Kind macht, muss vererben" erhellen nichts. Das ist so, wie wenn du an der Käsetheke über das Alter des angebotenen mittelalten Goudas etwas fragen willst und jemand getragen sagt: "Jeder Käse ist aus Milch gemacht und somit älter wie die Milch!". Sachlich vielleicht richtig, aber unbrauchbar.
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#36
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch...ahlen.html

Ein Mann hilft einem lesbischen Paar und spendet seinen Samen, nun soll er zig Tausende bezahlen.

Kein Wunder dass niemand mehr Organe, Samen oder sonstetwas spenden möchte.

Gruss
Heinrich
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#37
Wer spendet bei diesen Gesetzen denn überhaupt noch seine Manneskraft?
Zitat aus obrigen Link:

In Deutschland warnen Samenbanken

Und trotzdem: Nach Familienrecht steht hierzulande das Wohl des Kindes an erster Stelle, und wenn ein Samenspender beispielsweise wegen finanzieller Forderungen ausfindig gemacht werden kann, muss er zahlen. Schriftliche Vereinbarungen mit der Mutter hin oder her.

Zum Wohl des Kindes zählt ebenso zu erfahren, wer sein Vater ist – wenn es das möchte. Eine anonyme Samenspende ist in Deutschland verboten, schon allein aufgrund verschiedener gesundheitlicher Tests, die sich ein potenzieller Spender unterziehen muss. Deswegen weisen verschiedene Samenbanken in Bezug auf Unterhaltsforderungen auf eine nicht vollständig geklärte Rechtslage hin – und warnen damit auch vor möglichen Erbansprüchen des Nachwuchses.
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#38
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1810
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#39
Wieder zurück nach D.

BILD
Zitat:„Mein Vater ist ein Samenspender“

„... Ich klage so lange, bis ich weiß, wer er ist“

Die Redaktion stellt laut die berechtigte Frage, nach den Folgen für die Samenspender:
Zitat:Bekäme Sarah recht, hätte Reproduktionsmediziner Katzorke ein riesiges Problem. Dann muss er Sarah auf der Suche nach ihrem Vater unterstützen – und fürchten, dass ihm künftig die Spender ausgehen. Denn welcher Mann würde noch freiwillig sein Sperma spenden, wenn Jahre später Kinder vor seiner Tür stehen könnten, die auch unterhalts- und erbberechtigt sind?

Ich wünsche der Klägerin viel Erfolg. Smile
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#40
(04-01-2013, 11:22)MitGlied schrieb: Also bleibt nur: falscher Name oder Anonymität.

Samenspender dürfen nicht anonym sein, in den der von mir bereits genannten "Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion" steht unter Punkt 5.3.3.2 die Verpflichtung zur Dokumentation zur Identität des Samenspenders. Hier:

5.3.3.2. Dokumentation

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss
– die Identität des Samenspenders und die Verwendung der Samenspende dokumentieren;
außerdem muss sie/er dokumentieren,
– dass sich der Samenspender mit der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende und – für den Fall eines an sie/ihn gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes – mit einer Bekanntgabe seiner Personalien einverstanden erklärt hat,
– dass sich die künftigen Eltern mit der Verwendung von heterologem Samen und der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende einverstanden erklärt haben und die behandelnde Ärztin/den behandeln- den Arzt – für den Fall eines an diese/diesen gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes oder eines der künftigen Elternteile – von ihrer/seiner Schweigepflicht entbunden haben.
Dies gilt auch für den Fall, dass die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt mit einer Samenbank kooperiert; die Dokumentation kann nicht auf die Samenbank delegiert werden.


Die Möglichkeit des Auskunftsverlangens des Kindes an seinen biologischen Vater sind immer schon vorgesehen gewesen. Jeder, der Samen spendet weiss das schon immer, er wird darüber ausdrücklich aufgeklärt.
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#41
Halb OT & ganz frisch aus der Presse:

Kinder haben Anrecht auf Namen anonymer Samenspender

Die Namen von anonymen Samenspendern müssen ihren Kindern verraten werden, wenn diese ihren Vater kennen wollen. Die Klage einer Tochter hatte vor Gericht Erfolg. ...

... seit 2007 müssen laut Gewebegesetz Unterlagen über eine Samenspende 30 Jahre lang aufgehoben werden


http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/201...men-urteil

Tür und Tor auf sowie Feuer frei für die Sippenhaft.
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#42
Hier mal wieder was aus den Medien:
http://www.zeit.de/wissen/2013-04/kinder...ender-kind

Zitat: Ich bin froh, nicht mit diesem Mann verwandt zu sein

Klar, kann man nachvollziehen, aber über Jugendamt/Bafög-Stelle entsprechende Briefe schreiben lassen ist dann kein Problem.
Oder sich 18 Jahre durchfüttern lassen auch nicht.

Und wenn der Alte dann zum Pflegefall wird und dessen ARGE dann die rechtlichen Kinder zur Kasse bitten will, kommt auch ein klares nein, oder?
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#43
"Der Alte" ist mir zu abfällig. Der Artikel beleuchtet unwillentlich auch die traurige Situation des sozialen und rechtlichen Vaters. Er hat wieder mal die Arschkarte, nicht die Mutter. Vielleicht von einer kaputten Ehe zum Alkoholiker geworden, das Kind das er jahrelang mit aufgezogen hat bricht nun radikal jeden Kontakt ab. Ihm ist nichts mehr geblieben ausser Verlusten.

Männern in kinderloser Ehe muss geraten werden, entweder von Anfang an offen zu einem Samenspenderkind zu sein oder sich strikt einer rechtlichen Vaterschaft zu verweigern. Grundsätzlich schafft es weniger Leid, kinderlos zu bleiben wie ein Samenspenderkind für die Partnerin zu besorgen.

Die reproduktiven Rechte sind so wie üblich ohnehin extrem geschlechtsungleich, zum Nachteil der Männer natürlich. Frauen können sich Kinder mit Samenspendern machen lassen, mit denen sie auch verwandt sind. Für Männer ist das streng verboten, Leihmutterschaft ist in Deutschland gesetzlich verboten.
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#44
"Der Alte" ist genau das, was die Tochter denkt, also abfällig.

Ich denke auch, dass zeugungsunfähiger Mann besser fährt, wenn er gegenüber den sozialen Kindern so früh wie möglich die Karten auf den Tisch legt als wenn er mit Mutti heile Familie mitspielt. Denn mit Mutti ist Kind selten böse.

Das Kind wächst dann eben in seine Rolle rein und arrangiert sich damit. In diesem Fall wurde es aus seiner Rolle als leibliches Kind rausgeworfen, mit allen Konsequenzen.

Ein Kind erinnerst sich später nicht mehr, wer das Essen, die Wohnung uvm. bezahlt hat, sondern wer da war und sich Zeit genommen hat. (Bzw. das konnte)
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#45
(11-04-2013, 16:52)MitGlied schrieb: "Der Alte" ist genau das, was die Tochter denkt, also abfällig.

Meine ich ja: Das ist schade für ihn, dass er nun selbstgerecht und abfällig nach draussen gestellt wurde. Der Mensch ist im übrigen nicht nur Sklave seiner Gene, sonst wäre jede Art von Erziehung überflüssig weil die Gene eh alles überspielen würden. Die rechtliche Tochter ist durchaus auch durch ihn zu dem Mensch geworden, der sie ist. Aus der Forschung mit eineiigen Zwillingen ist bekannt, dass sich beides mischt, mal mehr, mal weniger.

Zum Schluss hat wieder mal jeder verloren ausser Einer: Die Mutter schwimmt in der Mitte und oben. Kinderwunsch: Erfüllt. Leiblicher Abkömmling: Gemacht. Einer, der den Papi dazu spielt: Gefunden. Zerwürfnis mit Tochter: Überstanden, im Gegensatz zum Papi. Ein bisschen spät mit den Tatsachen rausgerückt, aber sonst wie immer alles erreicht und bekommen was zu erreichen ist.
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#46
http://www.spiegel.de/unispiegel/heft/sa...95197.html

"Studenten sind jung, klug und brauchen Geld."

Na, dass mit dem "klug" sei mal dahingestellt.
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#47
Kansas judge rules sperm donor is legal father, owes child support (KFVS, Jan 23, 2014)

Standardkonstruktion - lesbisches Paar will ein Kind und der Samenspender wird über eine Announce gesucht. Nachdem die Tochter geboren wurde und das Pärchen sich danach getrennt hat, soll nun der Spender auch noch regelmäßig Unterhalt bezahlen, weil kein professioneller Doktor am Vorgang der Spende beteiligt war.
https://t.me/GenderFukc
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#48
Dummheit muß bestraft werden!! Mit so einem habe ich keinerlei Mitleid
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#49
(31-01-2014, 15:41)raid schrieb: Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Gesetzeslücke.
Das denke ich nicht.
Jedenfalls nicht um eine versehentliche.

Unter Abschätzung der geistigen Haltung des Gesetzgebers, steht dahinter die Ansicht, dass dieser Erguss ja dafür vorgesehen ist, einer Frau ein Kind zu verschaffen. Es gehört damit praktisch schon ihr.
Da kann doch jetzt nicht einfach ein Mann kommen, und ihr dieses Recht wieder nehmen.
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#50
Es wird stetig immer ungemütlicher für deutsche Samenspender. Nun urteilt der BGH über die erneute Absenkung der Altersgrenze, aber die entstandenen Kinder die Identität des Spenders erfahren dürfen: https://de.nachrichten.yahoo.com/bgh-ent...17909.html

"Der BGH muss nun in den vorliegenden Fällen entscheiden, ab welchem Alter Kindern solch ein Auskunftsanspruch zusteht. Das Landgericht Hannover hatte sich für eine Altersgrenze von 16 Jahre entschieden, weil Kinder erst dann die Konsequenzen solch einer Auskunft "beurteilen und verarbeiten" könnten. Zudem sei dies auch die Altersgrenze, ab der adoptierte Kinder Geburtenregister einsehen können, um ihre Herkunft zu erfahren."

Selbst bis zur Systempresse ist nämlich durchgedrungen:

"Aber auch für die Samenspender hat das anstehende BGH-Urteil Konsequenzen: Je niedriger die Altersgrenze, um so früher können sie von ihren Kindern zu Unterhaltszahlungen aufgefordert oder mit Ansprüchen aufs Erbe konfrontiert werden - trotz aller gegenteiligen Zusicherungen der Kliniken und sogenannten Wunscheltern".

Begründet wird das Ganze, dass die Abstammung ja schliesslich "eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis" sei. Was für ein bigotter Opportunismus. An anderer Stelle ist die Abstammung keinen Pfifferling wert. Vätern wird mit dem Schlampenschutzgesetz ein Abstammungstest erschwert, könnte ja Muttis Geheimnis rauskommen und das Kind ist in Wirklichkeit eh egal. Wäre Abstammung ein ernstgenommenes Recht, dann hätten wir schon lange einen Test bei Geburt. Und schliesslich dann noch die lächerlichen und sich herumwindenden Abstammungsparagrafen wie §1600 BGB, die immer nach einem vernichtenden EGMR-Urteil noch weiter verdreht werden. Plötzlich kommen "sozial-familiäre Beziehungen" ins Spiel bei der Frage, wer nun was erfahren darf. Lächerlich!
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