Die gute KM meines Sohnes teilte mir heute mit, dass sie Ende des Monats mit unserem Kind umziehen wird(ca 60km Entfernung, klingt nicht nach viel aber ohne pkw natürlich ein riesiger aufwand).
Das ist ansich nicht überraschend. Ich rechne schon länger damit. Insofern bin ich geistig vorbereitet und habe mich entsprechend flexibel und beweglich gehalten.
Es braucht wohl nicht viel Phantasie, um zu erkennen, worauf Madame abzielt. Durch die Blume wurde mir das natürlich mitgeteilt.
Da die gute Zielsicher in diesen Fettnapf gelatscht ist und das der Fehler sein könnte, auf den ich schon lange warte, geht es mir natürlich darum für mein Kind und mich größtmöglich Kapital daraus zu schlagen.
Ich freue mich auf eure Vorschläge.
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(09-01-2013, 15:26)iglu schrieb: Ich freue mich auf eure Vorschläge.
Jugendamt informieren und Umzug schriftlich widersprechen.
Mit Einschreiben-Rückschein, dass sie nicht sagen, kann, sie hätte nichts erhalten.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Das Jugendamt ist informiert. Ich habe um einen Gesprächstermin nachgesucht.
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EA auf vorläufige ABR-Übertragung an Dich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Die Option habe ich natürlich erwogen, habe aber Schmerzen bzgl. der Erfolgsaussicht.
Lustigerweise, und mich soll der Blitz erschlagen, wenn ich jetzt Lüge, ist mir in der Nacht meine verstorbene Mutter im Traum erschienen und wir unterhielten uns über die Gesamtsituation und über einen Umzug.
Habt ihr auch manchmal so prophetische Träume?
Sobald ich meinen Anwalt zu fassen bekomme, werde ich mit ihm die Möglichkeit einer EA erörtern.
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Sorry, Doppelposting.
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09-01-2013, 18:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2013, 19:32 von Skipper.)
Streit lohnt nicht und ist gefährlich.
Kleines Kind ist immer mit der Mutter 'verwachsen'.
Geht sie, dann geht das Kind mit!
Sträubst Du Dich, dann verlierst Du wahrscheinlich das ABR oder mehr!
Mein Vorschlag:
Hilf ihr großzügig beim Umzug in diese paar Staßen weiter und handle lieber aus, daß sie Stecke übernimmt und/oder das Kind länger zu Dir läßt.
Nicht gegen den übermächtigen Strom schwimmen, sondern ihn geschickt für eigene Ziele nutzen!
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Sollte das Gericht der eA nicht nachkommen, würde es einem Wechsel des Kindes in ein anderes Umfeld Vorschub leisten. Das hätte präjudizierenden Charakter für ein entsprechendes Hauptverfahren, weil ein Hin und Her ja grundsätzlich zu vermeiden ist... eigentlich kaum vorstellbar.
Vielleicht hätte sich Deine verstorbene Mutter ja gewünscht, dass Dein Vater hinter Dir hergezogen wäre... und denk vielleicht auch ´mal an die self fulfilling prophecy...
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Falls sie Leistungen vom Jobcenter bekommt würde ich da mal nachfragen ob sie dem Umzug zustimmen wenn du dir die Umgangskosten von denen erstatten lässt?
@WP
Das wäre wohl so ziemlich das letzte, was sie sich gewünscht hätte.
Dein Optimismus in allen Ehren aber das Prinzip Fakten schaffen muss ich ja hier niemandem erklären.
@Absurdistan
Nein, sie bezieht kein Hartz IV.
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Skipper will auch 'ne Antwort!
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Wieso Fettnapf? Wenn sie umziehen will, wird sie das einfach tun. Das ABR kriegst du deshalb noch lange nicht. Bei nur 60km braucht die Mutter nicht mal eine Begründung. Sie zieht einfach mitsamt dem Kind um und dann darfst du dagegen klagen, was natürlich zu nichts führt. Welche Nachweise hast du, dass der Umzug für das Kind eine Kindeswohlgefährdung darstellt? Oder gute Begründungen, warum das Kind zu dir wechseln sollte?
Es wäre ja schön, wenn Väter Kinderumzüge verhindern könnten oder sogar die Chance erhalten würden, das Kind selbst zu betreuen. Leider ist das bis dato eine Phantasieschönheit.
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(09-01-2013, 20:43)p schrieb: Es wäre ja schön, wenn Väter Kinderumzüge verhindern könnten oder sogar die Chance erhalten würden, das Kind selbst zu betreuen. Leider ist das bis dato eine Phantasieschönheit.
Kann schon sein. Nur führt die einfache Hinnahme auch nicht dazu, dass überhaupt ein Veränderungsdruck entsteht. Und verhindert denn auch, dass das Kontinuitätsprinzip als reine Phrase entlarvt wird...
Und ein Antrag auf eA, ohne Anwalt selbst gestellt, ist ja auch ganz preiswert zu haben, nicht wahr?
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Im Gegenteil.
Das Kontinuitätsprinzip gebietet die Mitnahme des Kindes durch die Mutter.
Geht ein Vater, dann wird es wieder für die Mutter ausgelegt und der Vater zieht allein.
Das Kind klebt immer an der Mutter, als hätte es sie nie verlassen...
Der fettnapf liegt darin, dass sie mir dies nicht rechtzeitig mitgeteilt hat und sie wieder die Axt an den Umgang legt.
Ich werde mich wohl vorab so positionieren: alles nicht mein problem, der Umgang ist zu gewährleisten. Darüber hinaus werde ich dafür sorgen, dass der gerichtsstand hier verbleibt.
Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist bei Umzügen >= 30km sehr wohl meine Zustimmung erforderlich.
Ich weiß das Folgende sind Nachrichten aus dem Wolkenkuckucksheim, aber dennoch. Wer es fertig bringt innerhalb von zwei Jahren aus niederen Beweggründen schafft das Leben eines Kleinkindes radikal umzukrämpeln, ohne auch nur Rücksprache mit dem Mitsorgeberechtigten zu nehmen, hat sich eindeutig für diese Verantwortung disqualifiziert.
So oder so oder anders:
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(09-01-2013, 20:57)wackelpudding schrieb: Kann schon sein. Nur führt die einfache Hinnahme auch nicht dazu, dass überhaupt ein Veränderungsdruck entsteht.
Ich schrieb nicht, Iglu solle alles hinnehmen, sondern ich fragte, welche Argumente er vorliegen hat, wenn er es nicht hinnimmt. Davon hängts ab, ob und was er tun kann.
Auch die Ziele sind nicht klar. Wenn das Ziel ist, den Umgang zu erleichtern aber den Umzug nicht zu verhindern, dann wäre dieses Ziel viel erreichbarer wie das Ziel, das ABR zu bekommen.
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(09-01-2013, 21:05)Skipper schrieb: Im Gegenteil.
Das Kontinuitätsprinzip gebietet die Mitnahme des Kindes durch die Mutter.
...
Das Kind klebt immer an der Mutter, als hätte es sie nie verlassen...
Das ist eben die Phrase. Danke!
Denn die Kontinuität gilt es zu prüfen auf die gesamte Lebenssituation des Kindes und zu allen für das Kind relevanten Kontaktpersonen.
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(09-01-2013, 21:11)p schrieb: Wenn das Ziel ist, den Umgang zu erleichtern aber den Umzug nicht zu verhindern, dann wäre dieses Ziel viel erreichbarer wie das Ziel, das ABR zu bekommen.
Sicher... und die Rücknahme einer eA auf vorläufige ABR-Übertragung könnte auch Verhandungsmasse für eine Umgangsregelung sein...
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Gibt es eine Begründung seitens der KM für den Umzug?
Auf jeden Fall widersprechen und eA beantragen.
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(09-01-2013, 21:19)wackelpudding schrieb: Sicher... und die Rücknahme einer eA auf vorläufige ABR-Übertragung könnte auch Verhandungsmasse für eine Umgangsregelung sein...
Das kann zu leicht überrissen werden. Chancenlose ABR-Anträge winkt der Richter gelangweilt ab und stellt den Vater in die "Der Mutter das Kind mit Gewalt wegnehmen" und "Querulant" - Ecke, danach hört er dem Vater gar nicht mehr zu. Man kann nur als Verhandlungsmasse einsetzen, was überhaupt Masse hat.
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(09-01-2013, 21:23)p schrieb: Das kann zu leicht überrissen werden. Chancenlose ABR-Anträge winkt der Richter gelangweilt ab und stellt den Vater in die "Der Mutter das Kind mit Gewalt wegnehmen" und "Querulant" - Ecke, danach hört er dem Vater gar nicht mehr zu. Man kann nur als Verhandlungsmasse einsetzen, was überhaupt Masse hat. Na, die Mühe einer Begründung wird @iglu sich schon machen müssen. Und dann sind wir ja noch nicht beim Richter, sondern bei der Gegenseite. Die muß das dann ja auch einschätzen und sich die Fragen stellen, ob sie es darauf ankommen lassen will.
Und ob der Richter gelangweilt abwinkt, wenn er damit rechnen darf, dass ihm das die Mühe einer Begründung einbringen wird oder doch eher beflügelt, einen Vergleich hinzukriegen... Zumal, wenn durchaus offen ist, dass sein Vorschlag einer Begründung höherer Würdigung zugeführt werden könnte...
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Was soll denn nun eine Verhandlungmasse sein?
Begründungen, warum das Kind bei der Mutter bleibt und dem Vater weiterhin "großzügiger" Umgang gewährt wird? Der Textbausteinkasten dafür ist in jedem Rechner am Gericht fest eingebaut....
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(09-01-2013, 21:40)p schrieb: "großzügiger" Umgang
Wenn damit -und einer damit zusammenhängenden Kostenregelung- sich übrige Fragestellungen erledigen könnte, sähe ich hier schon Möglichkeiten der Konditionsgestaltung...
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@Skipper
du sollst natürlich auch berücksichtigt werden.
Es liegt mir Fern, meinem kind seine Mutter nehmen zu wollen. Genauso Fern liegt es mir dummbeutelig ins offene Messer zu rennen. Noch viel ferner liegt es mir auf Umgang zu verzichten.
Die Kunst ist ja nun alles unter einen Hut zu bringen.
@Clint
Sie gibt berufliche Gründe an.
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(09-01-2013, 23:10)iglu schrieb: @Clint
Sie gibt berufliche Gründe an.
Na, das sollte ja dann nachvollziehbar sein vor Gericht..
Wirst Du den Gerichtsweg beschreiten? Oder sind noch andere Lösungen in Sicht?
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