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VG Schleswig 14 A 126/08: Mutter kann Vornamen der Tochter nicht ändern lassen
#1
Urteil vom 18.03.2009

Die Mutter wollte nach einer Ehescheidung den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassen. Der geschiedene Vater hatte der Namensänderung widersprochen. Die Klägerin, so der Vater, verfolge damit das Ziel, die letzten Bindungen der Tochter zum Vater zu rauben.

Die Landeshauptstadt Kiel als zuständige Behörde hatte den Antrag der Mutter abgelehnt. Dem folgte das Gericht mit der Begründung, die Änderung des Vornamens sei für das Wohl des Kindes nicht erforderlich, es gäbe keinen wichtigen Grund.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7607.htm

Auf was für Ideen die Mütter kommen. Rolleyes
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Meine Tochter heisst offiziell Theresa (ihre Idee) Luise (meine Idee in Memoriam Königin Luise) ...als Doppelter Vorname

heute heisst sie nur noch Theresa Sad
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#3
Das gleiche Gericht hat am selben Tag hierzu jedoch auch ein anderes Urteil gesprochen - diesmal zur Änderung des Familiennamens - und das Kindeswohl genau abgewogen:

Az. 14 A 167/07
"Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen. Hiergegen klagte der iranische Vater, das Gericht wies die Klage jedoch ab. Es reiche zwar nicht aus, wenn die Namensänderung nur dazu dienen solle, dem Kind Unannehmlichkeiten zu ersparen. ...

Der Sohn hatte aber im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen."
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7609.htm

Die unterschiedlichen Urteile beziehen sich auf den gleichen Sachverhalt, die Begründungen sind aber gut nachvollziehbar.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#4
Bei jedem toten Vater könnte das Kind ebenfalls glaubhaft machen, dass es "den Vater seit Jahren nicht mehr gesehen" habe und "der Vater sich überhaupt nicht um ihn kümmere".

Mit dem juristischen Konstrukt "Kindeswohl" lässt sich gut Schindluder treiben.
Warum schafft man nicht deutsche Namen ab, weil die doch in vielen Teilen der Welt nicht richtig ausgesprochen werden können.

Der Relativismus schmeisst alles nach seinem Gutdünken um.
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#5
Finde ich jetzt etwas an den Haaren herbeigezogen.

1. Was hätte ein toter Vater davon, wenn das Kind seinen Namen behielte, dieses sich damit aber nicht wohl fühlen würde, was hier offensichtlich der Fall ist.

2. Wenn der Vater nicht mal zum Gerichtstermin erschient, hat er auch kein Interesse an dem Kind.

3. Von deutschen Namen war hier gerade nicht die Rede.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#6
(24-03-2009, 22:20)borni schrieb: 2. Wenn der Vater nicht mal zum Gerichtstermin erschient, hat er auch kein Interesse an dem Kind.

Hier stehst du ohne Kenntnis des Falles auf ganz duennem Eis, borni. Ich weiss wovon ich rede. Ich habe dem von meiner Tochter geaeusserten Wunsch auf Aenderung ihres Nachnamens entsprochen. Das wurde spaeter vor Gericht ebenfalls als Baustein zu einer Begruendung meines angeblichen Desinteresses am Kind verwendet.

Niemand hat mich gefragt, was mich diese Zustimmung gekostet hat. Niemand hat dir gesagt, warum der Iraner nicht vor Gericht erschienen ist.

edit: Interessant aber, wie leicht auch dieser Rechtsgrundsatz gebogen wird. Ich hatte immer den Eindruck, die Namensgeschichte gehoere eher zu den weniger verueckbaren Dingen, auch gegen muetterlichen Willen.

Ray
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#7
Der Fall wurde auf niedrigster Ebene behandelt. Ob die nächste Instanz derselben Meinung gewesen wäre, ist fraglich. Ich würde das nicht als Musterurteil sehen.
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#8
(24-03-2009, 22:20)borni schrieb: Von deutschen Namen war hier gerade nicht die Rede.

Hier nicht, aber vielleicht woanders oder vielleicht morgen?

Persisch, deutsch, türkisch, chinesisch, was solls?
Es geht um den Names des Kindes.
Das ist kein Spielzeug freigegeben für Erwachsene zum Spielen …
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#9
Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist eine Namensänderung möglich, wenn dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist.

Dann frage ich mich, wann dieser Fall eintritt, wenn nicht z. B. wie in dem o.g. Urteil ?
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#10
(24-03-2009, 12:53)borni schrieb: "Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen."

Wohl des Kindes, dass ich nicht lache. Big Grin

Das ist doch (siehe Zitat) eine rassistische Argumentationsweise!
Um es deutlicher zu machen:

Darf ich als Kind meinen Namen auch in gleicher Weise ändern lassen, wenn meine Mutter sich von einem Juden schwängern ließ?

Oder wenn ich einen schwulen Vater habe, der also nachdem er mich gemacht hatte seine schwule Ader entdeckte und meine Mutter verließ?

Fragen über Fragen. Exclamation
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#11
(25-03-2009, 01:17)borni schrieb: Dann frage ich mich, wann dieser Fall eintritt, wenn nicht z. B. wie in dem o.g. Urteil ?

Das will ich dir sagen, denn du kannst dich ja eigentlich nur auf diese Passage beziehen:

Zitat:Der Sohn hatte aber im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen.

Fangen wir mal hinten an: Schreibweise und Voreingenommenheitsprobleme haette er unveraendert auch bei weiter bestehender Beziehung gehabt, wenn es denn stimmen sollte. Klingt aber eher nach Billigargument fuer "Loswerden wollen". Der erste Absatz ist erstmal eine Behauptung. Koennte bei mir auch stehen, beweisst aber gar nichts. Bei PAS voellig 'normal'.

Wenn er die paar Jahre bis zur Volljaehrigkeit nicht warten kann um das selbst einfach aendern zu lassen, gibt es wohl eher noch weitere Gruende.

Das Einzige was sicher bleibt, ist wieder eine Sache die verbogen wird. Ein Beispiel fuer die Rechtsunsicherheit im gesamten Gebiet. Das ist die Essenz und die ist ja nicht neu.

Ray
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#12
PAS würde ich auch vermuten.
Und Rechtsunsicherheit im gesamten Bereich, der Familie betrifft, ist auch das was ich sehe.

Namensänderung sehe ich in der Eingriffsschwere auf einer Höhe mit Brust-OPs und andere Schönheits-OPs.
Und dass bei einem Kind. David Reimer lässt grüßen.
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