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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Nun ist die Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe eingetroffen.

Ab 07.01.2013 darf ich Knastologie studieren, sofern es sich die Justiz nicht noch anders überlegt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Servus,

Evtl. gehst ja doch gemeinnützig arbeiten, statt Knastologie zu studieren. Hat denn die Staatsanwaltschaft diesbezüglich kein Angebot gemacht (Arbeit im Altenheim, Behindertenwerkstätte etc.) ?

Was ist eigentlich mit dem evtl. geplanten Gang zum BGH oder BVFG geworden ?

Soweit ich verstanden hatte, hattest du ja deinen Anwalt genau aus dem Grund genommen, weil er bereit war, durch alle Instanzen in deinen Fall zu gehen.

Wie hoch ist eigentlich die Anwaltsrechnung bis jetzt ausgefallen ?
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Na Mensch, da bin ja mal gespannt, was du so zu erzählen hast.
Ich warte noch auf meine Einladung zur Beugehaft.
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(21-11-2012, 13:21)Absurdistan schrieb: Gibt es eigentlich die Möglichkeit sowas abzuarbeiten?

Es geht weiter. Also, mein Anwalt hat gesagt, wir können (vorerst) nicht gegen die Entscheidungen vorgehen. Es bleibt nur die Möglichkeit, das auf gemeinnützigen Weg abzuarbeiten und er wird sich am Montag den 07.01.2013 mit der Staatsanwaltschaft auch in Verbindung setzen.

Das Problem dabei ist aus meiner Sicht nur, dass ich schon aufgrund meiner Klaustrophobie gar nicht in der Lage bin, zu besagter Sozialstelle zu kommen. Mit dem Taxi würde das Ganze ca. 50 € kosten. Nur die Fahrt zur Sozialstelle wohlgemerkt, nicht die Stelle, wo dann die gemeinnützige Arbeit ausgeführt werden soll.

Ob dann auch noch ein meiner Behinderung entsprechender Job vorliegt, wage ich mal zu bezweifeln. Aber wir werden ja sehen und mal schauen, was dabei raus kommt.

Der Warenkorb im SGB II und SGB XII sieht für Verkehr jedenfalls ca 25 € vor. Schon die Fahrt zu der Sozialstelle und zurück überschreitet den Bedarf das Doppelte.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nun hat mir die SKM Augsburg, das ist die Stelle, die für die Verteilung von gemeinnütziger Arbeit zuständig ist zurückgemailt, dass ich nicht dort vorstellig werden muss.

Die SKM sucht eine gemeinnützige Arbeit für mich in unmittelbarer Wohnungsnähe.

Das wird sie so auch der Staatsanwaltschaft mitteilen.

In unmittelbarer Wohnungsnähe leiste ich schon genügend gemeinnützige Arbeit durch kostenlose Verbreitung der (Un)Rechtsentscheidungen und meiner Kommentare dazu.

Ob die Staatsanwaltschaft das aber so auch anerkennen wird, wage ich zu bezweifeln.Big Grin
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Hallo Camper,
wieso hält dein Anwalt weitere Schritte für erfolglos?

Könntest du bitte noch schreiben welche Tests du machen musstest?
Was ist dieser "c.I.- Test"?
Und welcher Persönlichkeitstest wurde eingesetzt?

LG
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(08-01-2013, 01:57)Revolution schrieb: Hallo Camper,
wieso hält dein Anwalt weitere Schritte für erfolglos?

Könntest du bitte noch schreiben welche Tests du machen musstest?
Was ist dieser "c.I.- Test"?
Und welcher Persönlichkeitstest wurde eingesetzt?

LG

Zu Punkt 1 möchte ich vorerst nichts sagen. Warte bitte hierzu noch ein paar Tage ab.

Im Test mussten zum Beispiel möglichst viele Artikel genannt werden, die man in einem Supermarkt findet. Für mich, der praktisch nie Einkaufen geht, eine absolute Herausforderung.

Die weiteren Tests waren dann Zahlen rückwärts lesen. Die Assistentin hat mir eine Zahlenreihe genannt und ich musst sie rückwärts aufsagen. Zum Beispiel 12 und ich musste mit 21 antworten. Da bin ich ohne zu stolpern auf 6 Zahlen gekommen, worauf die Assistentin nur sagte. "Wow, so weit wäre ich nicht gekommen"

Dann wurden 10 Begriffe genannt, die ich wiederholen musste. Von diesen 10 Begriffen musste ich dann 10 Minuten später wieder so viele wie möglich wieder geben.

Es ging im Großen und Ganzen halt um Gehirnjogging allgemein.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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(07-01-2013, 17:56)Camper1955 schrieb: Die SKM sucht eine gemeinnützige Arbeit für mich in unmittelbarer Wohnungsnähe.

Also z. B. den eigenen Garten pflegen oder so Big Grin

Shit, dann werde ich seit Jahren von der deutschen Justiz "hart bestraft", ohne es gewusst zu haben Angry

Epic win
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Hallo,

Interessant wäre auch zu wissen, wie die Geldstrafe im Verhältniss zu den Gesamtkosten angerechnet werden muß oder ob es da Vorschriften gibt.
(Gerichtskosten ca. 1000 €, 80 Tagessätze zu 25 € = 2000 €).

Normalerweise ist es so, dass versucht wird, den Gesamtbetrag von 3000 € einzutreiben.

Wenn nur ein Teilbetrag oder gar nichts beigetrieben werden kann, wird die Ersatzfreiheitsstrafe oder ein Teil davon fällig oder ersatzweise eben anteilig die gemeinnützige Arbeit.

Wenn jetzt ein Teilbetrag von z.B. 50 € bezahlt wird, muss das auf die Geldstrafe angerechnet werden oder darf der Teilbetrag auf die Gerichtskosten angerechnet werden, so dass die angedrohte Strafe noch bleibt, bis die Gerichtskosten getilgt sind.

Beispiel 1:
bezahlt 50 €, entspricht 2 Tagessätzen, verbleibende Strafe 78 Tagessätze (abzusitzen oder zu zahlen), verbleibende Gerichtskosten 1000 €.

Beispiel 2:
bezahlt 50 €, angerechnet auf Gerichtskosten, verbleibende Strafe 80 Tagessätze, verbleibende Gerichtskosten 950 €.

Interessant, falls du dich für einen Teil der Strafe freikaufen möchtest/könntest, außerdem hast auch noch bei den 80 Tagen einen Urlaubsanspruch, schätze mal mindestens zwei Tage.

Evtl. kann dein Anwalt darüber Auskunft geben ?
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(08-01-2013, 14:39)DonaldMargolis schrieb: Also z. B. den eigenen Garten pflegen oder so Big Grin

Shit, dann werde ich seit Jahren von der deutschen Justiz "hart bestraft", ohne es gewusst zu haben Angry

Epic win

Garten Pflegen geht nicht, aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen. Der amtsärztlichen Gutachter der Agentur für Arbeit hat folgendes festgestellt:

1.) keine Tätigkeit im Freien

2.) Keine körperliche Arbeit

3.) Kein Stress

4.) keine Nachtschicht

5.) keine Tätigkeit in beengten Räumen.

Was ich mir vorstellen könnte, dazu wurde ich ja auch befragt, wäre eine leichte Büroarbeit zum Beispiel in der Stadtbüpcherei.

Das wird aber wahrscheinlich daran scheitern, dass wieder die Taxikosten übernommen werden müssten. Wären etwa 40 € pro Arbeitstag.

Aber ich warte mal ab, was mir die SKM für Angebote zuschickt.

lg

Robert
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Nun sind die Angebote der SKM eingetrudelt.

2 Angebote wären sogar fussläufig für mich zu erreichen.

Nur die Angebote lauten auf

1.) Hausmeister und Hauswirtschaft

2.) Hauswirtschaft, Anlagenpflege, Tierpflege.

Bei mir kommt der Hausmeister schon, um eine Birne einzuschrauben, weil ich zu ungeschickt dazu bin und Hauswirtschaft bedeutet wohl kochen. Bei mir brennt sogar das Wasser an.

Ich habe jedenfalls zurück geschrieben, wie sich die SKM das vorstellt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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dachte camper sind so halbe Mc Gyver.
Vielleicht bist du ja als Hausmeister hauptsächlich Pförtner in so nem Hochhaus oder so und kannst den ganzen Tag TV gucken und zwischendurch mal den Türöffnerknopf drücken. Frag doch mal nach.
Annehmen, und wenn du dich als unfähig erweist, hast du wenigstens den Willen gezeigt. Wer weiss? Vielleicht gefällt dir das sogar.
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Das geht schon. Tierpflege, da darfst du die nächsten Jahre den Bluthund des Richters Gassi führen. Oder Anlagenpflege, da gibts diese modischen orangefarbenen Kittel, ein Greifzängle und eine Gugg, wie man es regional sagt. Damit wirst du jeden Morgen um 5:45 den Amtsgerichtsgarten von den dort herumliegenden Vollstreckungstiteln und anderen weggeworfenen nutzlosen Akten reinigen.
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Kannst du nicht zu Hause Körbe flechten?
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(10-01-2013, 22:04)iglu schrieb: Kannst du nicht zu Hause Körbe flechten?

Tut mir leid, dazu habe ich momentan überhaupt keie Zeit.

Ich bin gerade dabei, die bayerische Justizministerin "abzuschiessen".

http://www.augsburger-allgemeine.de/comm...howPage=54

Das ist eine Aufgabe, die auch gemeinnützig ist und bei den bayerischen Sturschädeln eine wahre Herausforderung.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Dann schieß mal. Weidmanns heil!
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(10-01-2013, 23:25)iglu schrieb: Dann schieß mal. Weidmanns heil!

Weidmanns Dank!

lg

Robert
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Es kommt vielleicht doch noch zu einem Wiederaufnahmeverfahren aufgrund des Gutachtens für das Sozialgericht.

Das Justizministerium wollte von mir jedenfalls die Aktenzeichen haben.
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Heute, am 22.01.2013 habe ich selbst den Antrag auf Wiederaufnahme bei der Einlaufstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft abgegeben.

Den Grund warum ich selbst tätig werden musste, sehe ich neben politischen Motiven darin, dass die Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die noch mögliche gemeinnützige Arbeit unter dem Aktenzeichen der Erstinstanz läuft.

Damals hatte ich noch keinen anwaltlichen Beistand, da ich diesen in der ersten Instanz noch nicht von Nöten sah.

Mal Schauen, was dabei raus kommt.

lg

Robert
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Und so sieht mein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus:

Nur die Klarnamen wurden durch erfundene bzw. durch von @ "p" geschaffene Namen (Insbesondere in den ## 49 und 178) ersetzt


Zitat:Camper

An die Staatsanwaltschaft Augsburg
z. Hd. Herrn Rechtspfleger Maier
Gögginger Str. 101

86199 Augsburg

Augsburg, den 22.01.2013


Geschäftszeichen R003 Crs 101 Js 115166/08

Sehr geehrter Herr Maier

Ihr Schreiben vom 09.01.2013 habe ich heute, am 23.01.2013 dankend erhalten.

Ich beantrage

Wiederaufnahme

des im Betreff genannten Verfahrens nach § 359 Abs. 5 StPO.

Begründung.

1.) Seit 08.11.2013 liegt ein neues ärztliches Gutachten vor, dass den Selbstbehalt von 770 € , den mir das Strafgericht zugestanden hat nicht mehr trägt.

a) Ich leide, inzwischen gutachterlich erwiesen, seit mindestens 2006 an Klaustrophobie.

b) dadurch bin ich bei allen Fahrten zum Einkaufen, sofern möglich, oder zum Arzt auf einen PKW oder ein Taxi angewiesen.

c) der Warenkorb des SGB II sieht für Verkehr ca. 25 € vor. Ein Betrag der von mir schon bei einer notwendigen Fahrt mit dem Taxi in die Innenstadt erreicht wird. Vom Rückweg ist da noch gar nicht die Rede. Die Fahrten zur Agentur für Arbeit mit dem Taxi und zurück werden von dieser übernommen. Kosten für die Fahrten zu den Ärzten und für Privatfahrten scheitern an den gesetzlichen Voraussetzungen von einem GdB von 100 + Merkzeichen aG oder H oder bl. Nur dann übernehmen das Sozialamt und die Krankenkasse die entsprechenden Kosten.

d) Herr Dr. A Prügel, der Gutachter für das Strafgericht begutachtete mich nicht persönlich, sondern ausschließlich nach Aktenlage. Bei persönlicher Begutachtung hätte ich ihn auf diesen Umstand aufmerksam machen können.

e) Die Akten die er in seinem Gutachten genannt hat, waren nicht alle Gutachten. Sonst hätte ihm auffallen müssen, dass sowohl Frau Dr. Irrwisch, als auch Frau Dr. Güllenbach von Agro- bzw. Klaustrophobie Kenntnis hatten. Das es also einen anderen Grund geben kann, den notwendigen Selbstbehalt zu erhöhen.

f) eine Beweisfrage, ob es einen anderen Grund geben könnte, den notwendigen Selbstbehalt zu erhöhen fehlt ganz.



In Kopie übersende ich Ihnen das Gutachten des Herrn Dr. Richtstätt in zwei Verfahren im Auftrag des Sozialgerichtes.

Ebenso übersende ich Ihnen eine Kopie eines Schreibens des Justizministeriums, zu oben genanntem Geschäftszeichen.

Eine Kopie dieses Schreibens erhält mein Rechtsanwalt, Herr Dr. Marcus Becker, Sandauer Str. 253, 86899 Landsberg, sowie Herr Fritz vom Bayerischen Justizministerium. Das Gutachten des Herrn Dr. Richtstätt brauche ich besagten Personen nicht mehr zusenden, da es bereits in ihren Händen ist.

Mit freundlichen Grüßen




Camper

Anlage: Schreiben des Justizministeriums (Insgesamt 1 Seite)
Gutachten Dr. Richtstätt (Insgesamt 28 Seiten)
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Ist das mit dem 08.11.2013 so korrekt? Rolleyes
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(23-01-2013, 16:55)blue schrieb: Ist das mit dem 08.11.2013 so korrekt? Rolleyes

Ist so richtig. Aber die Staatsanwaltschaft hat ja das Gutachten in den Händen, da steht das richtige Datum 08.11.2012

Auch das OLG hat in # 1 einen Fehler des damaligen Gerichtes gesehen und es in seiner Revisonsentscheidung korrigiert.

Es sind ja auch nur Anhaltspunkte die (normalerweise) die Staatsanwaltschaft dazu führen sollten, auch mal den § 160 Abs. 2 StPO in Anwendung zu bringen. Vielleicht sieht die Staatsanwaltschaft aufgrund des vollständig vorliegenden Gutachtens noch ganz andere Gründe bei Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren zu stellen.

Ob es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommt, entscheidet ja ganz alleine das Gericht und es geht dann wieder bei der ersten Instanz los, sofern das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmt.

Wenn Du den beck-blog zum Fall Mollath liest, da steht das auch genau so drin.


lg

Robert
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Eben kam Post vom Justizministerium.

Meine Angaben wurden samt Anlagen an den leitenden Oberstaatsanwalt in Augsburg als zuständige Vollstreckungsbehörde weiter geleitet.

Das hat zwar noch nichts zu besagen und ich war ja auch schneller, aber es belegt, dass auch das Justizministerium wissen will, wie es weiter geht und dass der Staatsanwaltschaft genau auf die Finger geschaut wird.

lg

Robert
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Heute wieder Post vom Justizministerium bekommen.

Diesmal jedoch als PDF - Datei per Email. Ich glaube, weiter oben habe ich schon kritisiert, dass ich Briefpost für Schwachsinn halte.

Was mich sehr verwunderte, war das Geschäftszeichen. Es hatte die Endung 08.

Gut, auch das Ausgangsverfahren hatte die Endung 08.

Aber geht jetzt die Staatsanwaltschaft auch meinen Vorwürfen der Nötigung und des Betruges von Seiten des Gericht´s nach? Unter den wachen Augen des Justizministeriums?

Ich bin da immer noch skeptisch, da die Präsidentin des Amtsgerichtes Augsburg in meine Betrugsanzeige als damalige vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenates des OLG München unmittelbar verstrickt ist.

Und es ist ja auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die ermittelt. An eine Staatsanwaltschaft bei einem anderen Gericht oder in einem anderen OLG-Bezirk wurde das Ermittlungsverfahren bisher jedenfalls meiner bisherigen Kenntnis zufolge nicht abgegeben.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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So hierzu mal ein Update

Das Justizministerium hat mir dringend dazu geraten, einen Anwalt zu konsolitieren, was ich auch getan habe. Es ist ein Anwalt aus Augsburg, dessen Schwerpunkt bei Strafverfahren und Wiederaufnahme liegt.

Da ich aber zum Justizminsiterium inzwischen Kontakt habe, trug ich dem Ministerialrat noch einmal vor, was sich am 25.03.2003 im Zivilprozess zugetragen hat.

Hier der Wortlaut dazu.

Zitat:Bayrisches Ministerium für Justiz und
Verbraucherschutz
z. Hd. Herrn Ministerialrat G.
- per E-Mail -
Augsburg, 10.Februar 2013

Ihr Zeichen E3 – ll – 3830/08

Sehr geehrter Herr Ministerialrat G.

Da eine Email vielleicht von der Staatsanwaltschaft nicht einmal verfolgt werden muss, möchte ich ihnen hier als PDF noch einmal schildern, was sich am 25.03.2003 in der Hauptverhandlung unter dem Aktenzeichen 4 UF 427/02 zugetragen hat.

Eine ausführliche Schilderung des Ganzen steht zwar schon in den Akten zum Geschäftszeichen 4 UF 445/06 und zum Geschäftszeichen Cs 101 Js 115166/08 ich wiederhole es hier aber noch einmal.

Als Akteure im Gerichtssaal waren vertreten:

1.) Frau C. M.-S., die Wiederklägerin und gesetzl. Vertreterin der Kinder
2.) Herr RA D., Prozessbevollmächtigter der Wiederklägerin.
3.) Frau RAin K., Prozessbevollmächtigte meiner Wenigkeit
4.) Herr RA S., Prozessbevollmächtigter meiner Wenigkeit
5.) R. S. , Wiederbeklagter, also meine Wenigkeit
6.) Herr Dr. G., damals vorsitzender Richter des 4. Zivilsenates des OLG München
7.) Herr T., damals beisitzender Richter des 4. Zivilsenates des OLG München
8.) Herr B., damals beisitzender Richter des 4 Zivilsenates des OLG München
9.) Eine Protokollführerin.

Herr Dr. G. stellte an mich zuerst einmal die Frage, ob ich nun bereit wäre, den Mindestunterhalt für die Kinder G. und J. zu bezahlen. Worauf ich antwortete, dass ich gerne zahlen würde, aber meine Werbungskosten zu hoch sind.

Darauf erwiderte Herr Dr. G.: „Was das Finanzamt sagt, interessiert mich nicht.“

Ich antwortete darauf. „Es mag sie vielleicht nicht interessieren, was das Finanzamt dazusagt, aber was mein Arbeitgeber dazu sagt, müsste sie schon interessieren.“

Darauf schritt einer der beisitzenden Richter ein. Ich selbst kann nicht sagen, ob es der Herr T. oder der Herr B. waren, auf jeden Fall saß er von meiner Seite aus gesehen links vom vorsitzenden Richter, also zu dessen rechter Seite.

Er sagte: „Wenn sie jetzt nicht gleich einem Vergleich zustimmen, verurteilen wir Sie zuschwererer Arbeit!“

Ich antwortete darauf: „Das dürfen sie nicht. Ich kann gar nicht schwerer arbeiten, denn ichhabe von Geburt an einen Herzfehler.“

Zuerst stutzte der Richter ein wenig, dann aber wiederholte er denselben Satz noch einmal.

„Wenn sie jetzt nicht gleich einem Vergleich zustimmen, verurteilen wir sie zu schwerer Arbeit!“

Den Rest der Verhandlung kann ich nicht mehr wiedergeben. Das Ganze lief ab diesemZeitpunkt für mich ab, wie ein unscharfer Film. Ich weiß nur noch, dass ich meinem beiden Rechtsanwälten in einer Beratungspause noch einmal mein Problem erklärte und fragte, was ich noch tun kann. Worauf Herr S. sinngemäß sagte, dass ich gar nichts tun könne,
denn zahlen muss ich sowieso und dass es das beste wäre, wenn ich dem Vergleich zustimmen würde.

In damaliger Rechtsunkenntnis habe ich dem Vergleich zugestimmt.
Dieser Vergleich war dann im September 2005 schon einmal Gegenstand eines Verfahrens wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Damals in Schwabmünchen. Dort war ich ohne Anwalt vertreten, habe aber schon im Vorfeld erklärt, dass meinen Einnahmen meine Werbungskosten abzuziehen sind. Es kam trotzdem zu einer Hauptverhandlung.

Auch dort erklärte ich, ohne von einem Anwalt vertreten zu sein mündlich, dass erst einmalmeine Werbungskosten abgezogen werden müssen, und dann liege ich unter dem notwendigen Selbstbehalt, oder ob das Gericht wünscht, dass ich künftig unter der Lechbrücke schlafe, damit der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

Der Richter hat das wohl auch gesehen, dass hier der 4. Zivilsenat des OLG München Mistgebaut hat. Er fragte mich mit einem deutlichen Ausdruck der Verwunderung, warum ich diesem Vergleich überhaupt zugestimmt habe. Ich antwortete darauf ohne zu zögern: Weil
ich vom OLG dazu erpresst worden bin.“ Das Verfahren wurde dann gegen Auflage, künftigden Unterhalt zu zahlen eingestellt. Darauf erwiderte ich, dass er sowieso gepfändet wird.

Im Verfahren 4 UF 445/06 kam ebenfalls der Vergleich wieder zur Sprache. Frau Dr, I.N. forderte auch die Akten vom Amtsgericht Schwabmünchen an, wo im Wortprotokoll dieser Satz auch so stand. Sie tat das schriftlich meinem Anwalt gegenüber als Schutzbehauptung ab und dass ich längst Anzeige erstattet hätte, wenn es tatsächlich so gewesen wäre. Darauf antwortete mein Anwalt, dass ich das bereits getan habe und der schilderte den Vorgang noch einmal schriftlich. Ebenso nannte er das Aktenzeichen der Anzeige, die ja mittlerweile von der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt worden war mit der Begründung, dass ich ja anwaltlich vertreten war.

Damit aber nicht genug, Frau Dr. N. und ihre beiden Kollegen Dr. G. und Dr.
M. verzapften dann auch ein rechtskräftiges Urteil, dass schon bei Ansicht meiner Steuerbescheide und meiner Gehaltsbelege ausgereicht hätte, um nur zu einem Freispruch gelangen zu können. Mein damaliger Rechtsanwalt hat ist von einem bereinigten Einkommen von ca. 650 € aus Vollzeittätigkeit und damit von Leistungsunfähigkeit ausgegangen. Fr. Dr. N. und ihre beiden Kollegen sahen das aber anders.

Richterliche Unabhängigkeit hin oder her. Aber an Gesetze sollten sich auch Richter halten (müssen).
Mit freundlichen Grüßen

Camper

Anmerkung. Statt der Abkürzungen stehen natürlich die Klarnamen in diesem Schreiben.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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