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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#1
Hallo, seite einigen Monaten sind wir nun offizielle getrennt.

Die Fakten, nicht verheiratete, 2 Kinder (3 und 7 Jahre). Mittels einer gerichtlichen Voranhörung zum Umgangsecht wurde alles klargestellt.
Mutter zieht aus.....ich habe weit, weit mehr bekommen zum Umgangsrecht mit den Kinder, als ich gefordert hatte. Habe also irgendwie gewonnen. Hätte noch mehr Zeit mit den Kindern verbracht, aber es ist ertsmal gut so. Mein Problem.
Ich zahle KU an die Mutter. Jetzt kommen die entscheidenden Monate, wo die Mutter kein Geld mehre vom Sozialamt-Famielienkasse etc. bekommt, da Sie ja in Elternzeit ist. Also die lezten 3 Monate. Aus irgendeinem Grunde bekomme ich jetzt nach dem Paraphen oben einen Bescheid, dass die KM kein Enkommen hat und auch keinen Krippenplatz vorhanen ist ( ich war vor einigen Monaten auch in der Elternzeit - und man bekommt ja das volle Gehalt die ersten 8 Wochen nach Geburt für das Kind), jetzt werden hohe Forderungen an mich aufgemacht , dass ich die Betreuunng meiner Kinder - zustäzlich die KM zu unterstützen muss. Ja , das JA berief sich auf den den Paragrapen oben und sagte,,,,,,weiter 560 Euro...Da KM keine Arbeit und kein Krippenplatz..... Wir waren nie verheiratet.....Ich zahle KU...kann man mich noch einmal zur finaziellen Verantwortung heranziehen ? Die Kinder sind fast , auch nur fast hälftig bei mir. Warum soll ich die KM noch einmal unterstützen ? Geht das so einfach ?
Danke
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#2
Wenn du bei fast hälftiger Betreuung den vollen KU zahlst, hat man dich schon über den Tisch gezogen. Das ist hoffentlich nicht so tituliert?!
Was den Betreuungsunterhalt betrifft, solltest du es auf eine Klage ankommen lassen. Auf keinen Fall etwas zahlen!
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#3
Danke für Deine Anwort. Es get nicht um die Umgagszeiten etc...Sondern muss ich noch einmal zahlen obwohl ich schon KU zahle ?. Nicht verheiratet etc. Was ist der §1615 nach BGB - JA ???
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#4
In der Beschriebenen Konstellation sollte es dir auch um die Höhe des KUs gehen.

Erstens ist der Paragraph, den du angibst "falsch" und zweitens bildet selber googln ungemein.

Ganz grundsätzlich musst du alles bezahlen, was ein Gericht beschließt. In deinem Fall ist es aber eher unwahrscheinlich, dass du zu Betreuungsunterhalt verknackt wirst.
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#5
Hallo, nein das Gericht hat nur gesat, dass das KU nach der Ermittlung bezahlt wreden muss. Das war im 12/2012. Das bezahle ich auch.
Jedilich ist jetzt die Zeit , wo sie kein Einkommen mehr hat, da das Elterngeld jetzt ausgelaufen ist. Ich zahle das, was das Gericht bzw. das JA festegelegt hat.
Ich sehe noch mal auf das Schreiben vom JA: § 1615 ich muss jetzt zusätzlich für die Btreung meiner Kinder von der KM aufkommmen- also neben dem KU, da Sie keinen Krippenplatz + Arbeit hat !!

Also KU + Betreuungskosten......
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#6
Der § ist 1615l BGB.
Und du sollst bitteschön Betreuungsunterhalt zahlen. Eventuell hat sie tatsächlich einen Rechtsanspruch hierauf.
Nur, ohne ein Prüfung und ohne eine entsprechende Festlegung eines fiktiven Einkommens auf ihrer Seite würde ich freiwillig keinen Cent rausrücken.
Dass die Gute derzeit keine Arbeit hat, reicht als Begründung nicht aus, weil das jüngste Kind das dritte Lebensjahr bereits vollendet hat.
Sie - deine Ex-Partnerin - muss nachweisen warum ihr eine Erwerbstätigkeit jetzt nicht zugemutet werden kann.
Hierzu gehört auch der Nachweis sich ausreichend um eine Fremdbetreuung für die Kids gekümmert zu haben, um selber einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
Was hier die das JA zu suchen hat, habe ich noch nicht verstanden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#7
Was Betreuungsunterhalt betrifft, ist 1570 BGB einschlägig, man möge mich korrigieren. Du musst auch einmal Betreuungskosten und Betreuungsunterhalt auseinanderhalten. Das sind zwei Paar Schuhe.
Nachdem, was ich hier herauslese, geht es um Betreuungsunterhalt.

Dass du das an KU zahlst, was das JA festgelegt hat freut das JA und die KM sicher ungemein, ist im Zweifel aber zu viel.

Du wirkst auf mich ein bisschen "unsortiert" und ich möchte mir an dieser Stelle, um dir nicht zu nahe zu treten, Spekulationen über den Grund ersparen. Ich schlage vor, dass du dir morgen nocheinmal die Unterlagen vornimmst und die Sachlage und deine Fragen präzisierst.

Übrigens Glückwunsch zum ausgedehnten Umgang.
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#8
Wenn sie in Eltenzeit ist, dann ist das Kind wahrscheinlich unter 3. Solange das Kind nicht 3 ist braucht sie nicht zu arbeiten und der Vater des Kindes muss auch Unterhalt für die Mutter bezahlen und nicht nur für das Kind. Gegenüber der Mutter hast du einen Selbstbehalt von 1050 Euro (evtl. seit Januar 1100)
Mich hatte das Jobcenter angeschrieben und wollte das Hartz4 von Ex von mir wiederhaben. Hab dann dargelegt das ich unter Selbstbehalt bin. Nie wieder was gehört.
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#9
Habe nochmal nachgesehen. Mea CulpaWink, war nicht im richtigen Absatz.

Trotzdem! Nicht zahlen!
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#10
Ich bin jedenfalls einigermaßen verwirrt. Hier geht einiges durcheinander. Elternzeit und Sozialleistungen, JA und Gericht etc.
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#11
Elterngeld gibts max. 14 Monate. Elternzeit geht 3 Jahre. Wenn Elterngeld ausläuft muss die Hauptbetreuungsperson ja irgendwo Geld herbekommen. Das holt man sich dann vom (meistens) Vater. Die Mutter könnte sogar Fremdbetreuen lassen wenn das Kind unter 3 ist und müsste trotzdem nicht arbeiten. Is bei meiner Ex so. Ich bin halt nur unter dem Selbstbehalt.
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#12
Nochmal die Fakten zu den Kindern: 3J. und 7J.
Fakt zur Beziehung: Nicht verheiratet, daher § 1615l BGB
Fakt zur Betreuung: Nahezu alles unterhalb 50/50, kein Wechselmodell (auch 40/60, kein Wechselmodell), d.h. Residenzmodell, Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, der dann ggf. Anspruch auf BU (siehe: § 1615l BGB) hat.
Der so großzügig ausgelobte Umgang (§ 1684 BGB) entpuppt sich manchmal als Win-Win des sog. betreuenden Elternteils (der wo Lebensmittelpunkt); die Kids kaum im Haus und der der die Zeche zahlt, muss auch noch die Brut annähernd gleich durchfüttern, wirklich großzügig. Gewonnen, was?

Muddi versucht nun noch mehr für sich raus zu schinden, indem sie angibt keinen Fremdbetreuungsplatz zu finden.
Tipp: Klappere selber die dort umliegenden Kitas/Kigas/Tageseltern ab und frage nach Angebot, für mindestens das jüngere Kind.
Wenn fündig (min 6h) und sonst keine Kind bezogenen Gründe (Handicap= erhöhter Betreuungsbedarf), dann kann Muddi auch fiktiv Einkommen von mindestens 450€ bis halbschichtig angerechnet werden. Mehr als halbschichtige Erwerbstätigkeit wird ihr, nach derzeitiger Schilderung der Lage regelmäßig nicht zugemutet, bis das jüngste Kind eingeschult ist. Insoweit sind genannte 560€ nicht einmal wirklich abwegig.
Lebte und lebt Muddi auf dem platten Land oder in der Stadt?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#13
Ach du großer Gott, das ist schon alles klar. Aber man muss hin und wieder schon begrifflich Unterscheiden.

Elternzeit ist nicht Elterngeld, Betreuungskosten ist nicht Betreuungsunterhalt und Regelungen mit dem Jugendamt haben eine andere Qualität als Gerichtsbeschlüsse.

So, Elterngeld gibt es garantiert NICHT drei Jahre lang.
KU kann bei fast hälftigen Umgang sehr wohl (zumindest) gemindert werden.

Das einzige, was hier klar zu sein scheint, ist, dass Betreuungsunterhalt gefordert wird, den ein Gericht bei dieser Konstellation wohl nicht gewähren wird.
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#14
Vielen Dank für Eure schnellen und doch schon hilfreichen Tipps.
Ja, vielleicht prasselte die erneute Forderung von KM -JA zu häftig auf mich ein. Vielleicht hbe ich auch ein paar Angaben nicht konkret genug beschrieben. Thema: Betreuungsunterhalt

1. Es geht um das kleine Kind - ist noch 2 Jahre
2. Das Elerngeld ist jetzt abgelaufen-Sie bekommt jetzt kein Geld mehr.
3. Vor nach der Geburt bis ebend (vor kurzen) haben wir zusammengelebt.
Ich war auch mit dem verminderten Einkommen zu Hause (Elternzeit)
Abgesprochen war, dass von dem vollen Gehalt, welches die Mutter ja vor und nach der Geburt bezogen hatte, rücklagen gebildet werden um die jetzt anfallende "Dursstrecke -ohne Elterngeld" bis zur festgelegten Tätigkeitsaufnahme im Mai 2013 zu überbrücken. Quasie den Haushaltstopf aufzufüllen.
4. Ich zahle das vom JA festgelegte Kindesunterhalt - voll an Sie

Das Problem-ich soll nach Aufforderung vom JA noch einmal eine ganzen Haufen Geld zusätzlich - pro Monat an Sie überweisen, da Sie kein Einkommen hat. "Betreuungsunterhalt "( fast das Ende der Elternzeit !) da sie die Kinder betreuen muss. Ist schon richtig, die 24 Monate sind jetzt bald abgelaufen.
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#15
wieviel Geld sollst du zahlen wenn ich fragen darf
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#16
(20-01-2013, 13:39)wasnun schrieb: 1. Es geht um das kleine Kind - ist noch 2 Jahre
Dann mußt Du auch für Mutter BU zahlen.
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#17
Noch einmal 530 Euro! neben dem KU.
Kann ich da nichts anrechnen lassen....habe doch schon die Kinder mehr als das "Standardprogramm" ?
Ich war auch in Elternzeit ? Wo waren da meine Zuschüsse.
Und noch ein Frage, wenn der Arbeitsbeginn wieder feststeht und Sie wieder Ihrer Arbeit aufnimmt, ist dann Schluss mit dem BU?
Kann ich sagen, dass Sie jetzt Ihre Tatätigkeit wieder aufnehmen soll ?
Das ist bei Ihr kein Problem...
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#18
Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ist ihre Tätigkeit überobligatorisch. Ihr Bedarf steigt dann und von ihrem Einkommen wird nur die Hälfte angerechnet. Steht alles auch in der faq.
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#19
(20-01-2013, 14:00)wasnun schrieb: Und noch ein Frage, wenn der Arbeitsbeginn wieder feststeht und Sie wieder Ihrer Arbeit aufnimmt, ist dann Schluss mit dem BU?
Das kann Dir niemand sagen. Siehe nochmal Beitrag #12 von Bluter.
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#20
Es gibt ja keinen Betreuungsunterhatsvorschuss vom JA. (Geld ist für Mutter nicht für das Kind) Wenn sie nicht genug Geld zum betreuen hat müsste sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter würde ihr dann Geld geben und von dir zurückfordern. Dann kannst du Einwände erheben wegen Selbstbehalt u.s.w.

Wenn sie bisher dort keinen Antrag gestellt hat, hat sie wohl doch genug Mittel für die Betreuung.
Vielleicht muss hier erst mal die Zuständigkeit geklärt werden.
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#21
Aus irgendeinem Grunde ist Sie zum JA und nicht zum Jobcenter gegangen. Denke schon, dass da noch "Reserven" in der Hinterhand sind. Ich habe irgendwo gelesen , dass die Spareinlagen mit zur Eigenversogung berücksichtigt werden sollten ?
Wie kann ich die Zuständigkeit herausfinden ? Jetzt liegt das Schreiben vom JA bereits auf dem Tisch. Geht da was im Nachgang?
Was meinst Du mit Unterhaltsvorschuss ?
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#22
Mach es dir doch nicht selbst komplizierter, als es ist.
Ihr habt ein unter dreijähriges Kind, das von der Mutter betreut wird. Die fordert jetzt über das JA Betreuungsunterhalt von dir.
Ist bei deinem Einkommen abzüglich KU und sonstiger Abzüge noch was zu holen, d.h. liegst du nach den Abzügen noch über oder schon unter dem gesetzlichen Selbstbehalt?
Falls du noch drüber liegst, wirst du wohl was zahlen müssen.
Falls du drunter liegst, musst du nichts zahlen, denn für BU gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Es ist auch völlig schnuppe, ob die KM tatsächlich keinen Krippenplatz findet oder ob sie einfach nicht arbeiten will - das ist ihr nämlich selbst (bzw. vom Gesetzgeber) überlassen.
Du kannst versuchen, die FAST hälftige Betreuung der Kinder dahingehend geltend zu machen, dass der KM zumindest ein Teilzeitjob zumutbar ist. Erfolgsaussichten gering.
Du kannst versuchen, die FAST hälftige Kinderbetreuung zu einer echten hälftigen zu machen.
Du kannst versuchen, für die Kinder selbst einen Betreuungsplatz zu finden und den auch bezahlen. Aber auch das garantiert noch nicht, dass die KM dann arbeiten geht.

Schau dir dein Einkommen an und errechne dir, ob du überhaupt noch BU-zahlungspflichtig bist. Über alles andere mach dir danach Gedanken.
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#23
Danke für Deine Anwort. Bin jetzt ertmal vor dier Tür gegangen um einen klaren Kopf zu bekommen. Jetzt habe ich mir nochmal die Berechnung hergenommen. Es ist jetzt so, dass mir nur noch der Mindestbedarf bleibt. Also 1100 Euro. Man das war schon vorher knapp, aber jetzt kann ich nicht einmal mehr die Dauerausgaben decken.
Was kann ich tun ? Mal unter dem Blickwinkel, irgendwelche Zuschüsse etc zu beantragen ? Ich kann ja nicht mehr mal mit den Kinder ins Kino gehen. Was mache ich denn am WE. Sie sind so oft und das auch sehr gern bei mir und das freut mich.
Einigung mit KM habe ich versucht. Geht nicht. Blockade!
Regulär nimmt Sie ab Mai wieder Ihrer Tätigkeit auf. Bis dahin sollte wohl auch ein Krippenplatz bzw. Tagesmutter gefunden sein. Ist das viellicht meine Brücke, einfach mal die Monate durchstehen oder gibts da noch "externe" Hilfe.
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#24
Wenn dir mit bereinigtem Einkommen abzgl. Kindesunterhalt nur noch der Selbstbehalt bleibt, bist du nicht zum Zahlen von BU verpflichtet. Genau das würde ich dem JA auch schreiben. Eigentlich müssten die ja deine Einkommensunterlagen eh haben, falls nichts, aktuelle mitschicken.

Wenn die Kinder so viel bei dir sind, ist evtl. eine Aufstockung möglich?! Da gibt es hier im Forum einige Experten, ich weiß leider nur wenig dazu.

Und mach dir keinen Kopf wegen Kinogehen usw. Wenn deine Kinder so gerne bei dir sind, freuen sie sich sicher (gerade in dem Alter) über einen Spielplatzbesuch, einen Bastelnachmittag, etc. genauso.
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#25
Danke für Dein Verständniß, aber jetzt ist es so, dass KU+BU ich genau auf den Mindestsatz komme. Es wurde der Betreuungsunterhalt so angepaßt (wäre sonst drunter gerutscht) das ich genau auf die 1100 Euro - Selbstbehalt komme. Ja, die Kinder, ich freue mich trotzdem auf Sie und Sie sich auf mich.
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