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Paralleljustiz im Familienrecht
#1
Bei der CDU Hessen macht man sich Sorgen um eine Paralleljustiz, vor allem im Familienrecht:

„Auch die Zunahme der Fälle von Paralleljustiz im Familienrecht ist erschreckend. Die sogenannten Imam-Ehen, bei denen unter Verzicht auf die staatliche standesamtliche Trauung, auch in Deutschland Frauen ausschließlich nach islamischem Recht verheiratet werden, sind mit massiven Einschränkungen der Rechte dieser Frauen verbunden. Im Falle einer Trennung, die bei diesen Ehen für den Mann sehr einfach zu vollziehen ist, sind die Frauen vollkommen vom Schutz des deutschen Scheidungsrechts abgeschnitten. So können sie keinerlei Unterhaltsansprüche geltend machen. Innerhalb ihrer Gemeinschaft gelten sie durch die ‚Scheidung‘ als entehrt und sind nach der Trennung meist ganz auf sich alleine gestellt“, so Wagner.

Wagner ist offenbar ein Vollblicker. Die Leute sind ja gar nicht verheiratet, denn nur die Standesamtliche Heirat zählt als Heirat. Seit wann kann denn seine Justiz denn "den Schutz des deutschen Scheidungsrechts" bei Unverheirateten anwenden? Das ärgert ihn wohl am meisten, denn nur die volle Breitseite des Unterhaltsrechts macht ihn glücklich.

"Entehrt" und "auf sich alleine gestellt" - ja, genau, das hat man mit mir als Vater auch gemacht. Nicht von einer Paralleljustiz, sondern von der hocherrschaftlichen offiziellen Justiz und ihren Helfer in den Ämtern.

http://bundespresseportal.de/hessen/item...echt“.html
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#2
Zitat:der Strafanspruch des Staates ...
Ach, aus der Ecke kommen Sie.
Ich hab gehört, der Islam gehört zu Deutschland. Ist dem etwa nicht so?

Ich finde die Islamisten (wenngleich ich sie hier nicht mag) sind uns weit vorraus - oder wir sind einfach zu degeneriert.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#3
Ich habe mich schon länger gefragt, ob ich in Deutschland eigentlich kirchlich heiraten kann ohne dies standesamtlich zu tun. Geht das?
Werde ich wohl einen Pfarrer einer evangelischen Landeskirche finden, der dies mitmachen würde?
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#4
Klar kannst Du in Deutschland kirchlich heiraten ohne das Standesamtliche folgen zu lassen.
Bist aber dann vor dem Gesetz eben doch nicht verheiratet.
Naja, vor dem lieben Gott also trotzdem.
Wenn die Keule fremd geht und das Kind klaut, hat's vielleicht einen Vorteil :
Du musst keinen Unterhalt zahlen und vom Himmel her krachts und es trifft sie der Blitz beim sch......
Irgendwie witzig der Gedanke.
Und der Beweis der Existenz des Bosses da oben wäre erbracht.
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#5
Ja, das geht seit ein paar Jahren, vorausgesetzt der Pfarrer/die Kirche macht das. Tut sie aber nur in bestimmten Fällen.
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#6
(27-01-2013, 23:07)Nappo schrieb: Klar kannst Du in Deutschland kirchlich heiraten ohne das Standesamtliche folgen zu lassen.

Soviel ich weiss, geht das eben nicht. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Also vorher Standesamt, dann Kirche.

Sonst könnte ich ja Frau A standesamtlich heiraten und Frau B kirchlich. Bigamie ist aber in Deutschland nicht erlaubt.

Abgesehen davon würde es die meisten Männer auch körperlich überanspruchen auf Dauer 2 Frauen gleichzeitig zu "beglücken." Smile

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
Schon nach 57 Jahren aufgefallen? Ich dachte bisher auch immer, dass die hier nur Tee trinken, Döner machen, Gemüse und Zeitungen verkaufen, ansonsten die Drecksjobs erledigen, die kein Deutscher mehr zu erledigen bereit ist?!
Da kommen ja ab dem 23.09.2013 echt harte Zeiten auf die Pralleljustizler zu.
Superwahljahre sind immer auch interessante Jahre.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#8
(27-01-2013, 23:10)Camper1955 schrieb:
(27-01-2013, 23:07)Nappo schrieb: Klar kannst Du in Deutschland kirchlich heiraten ohne das Standesamtliche folgen zu lassen.

Soviel ich weiss, geht das eben nicht. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Also vorher Standesamt, dann Kirche.

Mensch Camper. Blush
Wenn du es nicht weißt, dann sollte man, soviel ich weiß, einfach mal die Klappe halten.

Seit 2009 kann man nur kirchlich heiraten.

Aber natürlich raten die einschlägigen "Experten" zum Schutz des Unterhalts der Frau davon ab. http://www.fem.com/private/nur-kirchlich...n-982.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/de...66617.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
(28-01-2013, 02:34)sorglos schrieb: Mensch Camper. Blush
Wenn du es nicht weißt, dann sollte man, soviel ich weiß, einfach mal die Klappe halten.

Seit 2009 kann man nur kirchlich heiraten.

Na dann steht einer Doppelehe ja nichts mehr im Weg. Wobei auch der schönste notariell aufgesetzte Ehevertrag nichts nutzt, wenn sich die rechtmäßig (da standesamtlich) verheiratete Ehefrau dagegen zur Wehr setzt.

Sorry, aber ich muss das mal weiter spinnen. Kirchlich verheiratete Ehefrau kriegt Kinder, standesamtlich verheiratete Ehefrau nicht.

Nach 10 Jahren Scheidung von standesamtlicher Ehefrau. Versorgungsausgleich und TU.

Eventuell wegen ehelicher Nachteile auch EU auf unbegrenzte Dauer, weil sie zuhause geblieben ist und auf die Kinder aufgepasst hat, während kirchlich verheiratete Ehefrau und Ehemann weiter arbeiten gingen.

Da ergeben sich für die Anwälte völlig neue Betätigungsfelder.

"Seufz!" Anwalt für Familienrecht müsste man sein. Da wäre das Leben so schön bunt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
(28-01-2013, 04:10)Camper1955 schrieb: Na dann steht einer Doppelehe ja nichts mehr im Weg.

Du kannst auch völlig legal dein Taxi heiraten nach dem Ritus der Kirche vom grossen Taxameter. Nur hat das ebenso wie alle anderen "Ehen", die nicht in einem Standesamt geschlossen wurden, keinerlei rechtliche Auswirkungen.

Die Folgen irgendeines Kults, der Ehen schliesst sind darauf beschränkt, dass sich die Kultanhänger freiwillig dran halten. Ist der Kult freilich gross genug, dann dann kann er moralischen Druck ausüben und sich immer mehr wie ein Kontrollstaat benehmen. Rechtswirkungen entstehen daraus immer noch nicht, aber den anderen Staat störts trotzdem...
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#11
[...Im Falle einer Trennung, die bei diesen Ehen für den Mann sehr einfach zu vollziehen ist, sind die Frauen vollkommen vom Schutz des deutschen Scheidungsrechts abgeschnitten. So können sie keinerlei Unterhaltsansprüche geltend machen. ...]

Die BRD hat doch nur Angst auf den Unterhaltskosten sitzen zu bleiben! Das geheuchelte Entsetzen mit der Iman-Ehe, die nicht standesamtlich ist, ist doch nur ein Scheinargument. In Wirklichkeit aergert's diesen Staat, dass kein Zahlidiot in Haftung genommen werden kann.
Das Grundgesetz Artikel 4 von wegen 'Religionsfreiheit' scheint dem guten Mann unbekannt zu sein, obwohl natuerlich jeder Unterhaltsschuldner weiss, dass das GG eh nur ein schlechter Treppenwitz ist, wie ich hier auch schon lesen durfte in einem interessanten Beitrag, ist doch ausgerechnet Muetter laut GG als schuetzenswertes Gut zu betrachten sind, nicht etwa Kinder oder behinderte Menschen, also die wirklich schwachen Menschen in der Gesellschaft.
Ausserdem man ja vom Islam halten was man will, aber Privat ist bei denen Privat, d.h. Einmischung des Staates in die Intimstphaere von Familie+Paaren ist nicht existent. Auch kommen die Kinder bei Trennung meist zu dem Elternteil oder Grosselternteil, der finanziell in der Lage ist fuer diese zu sorgen, und nicht wie in Deutschland wo IMMER angenommen wird, das ausschliesslich Frau der bessere Familienmensch ist, egal ob diese ueberhaupt fuer sich selber sorgen kann/will geschweige fuer ihren Nachwuchs (aber dafuer gibt's ja Hartz-IV als Rundum-Sorglos-Paket).

[ ...und sind nach der Trennung meist ganz auf sich alleine gestellt“, so Wagner]
Wagner ist echt ein Vollchecker, sollte doch wohl normal sein, dass ein erwachsener Mensch der VOR einer Beziehung auf sich alleine gestellt war auch HINTERHER auf sich alleine gestellt ist.
Normal ist das anscheinend ueberall auf dieser Welt, nur nicht in Deutschland.
Schliesse mich meinen Vorrednern an, in D sind Vaeter und deren Kinder nach einer Trennung auch auf sich alleine gestellt.
German Family Law is morally bankrupt
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#12
"Entehrt" ist gut; eine Frau hat beim Südländer schnell wieder die Ehre ergestellt,
wenn sie Kohle hat; zigfach erlebt. Und die Jungfräulichkeit zählt auch nicht
wenn Aishe 3 Häuser hat....
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