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Hallo erst einmal...ich weiß noch gar nicht so genau wo ich anfangen soll...und bitte schon mal vorher um verzeihung wenn was nicht ganz klar sein sollte...
Ich fange mal vorne an...ich bin wegen Mobbing vor ca 3 Jahren aus meinem Beruf ausgestiegen. War wärend der 12 Beschäftigungsjahre sieben Jahre in Psychotherapeutischer Behandlung. Habe immer wieder versucht in diesem Beruf weiter zu arbeiten um meinen KU ( 2 Kinder) leisten zu können.
Irgendwann ging dann gar nichts mehr nach dem ich die Kündigung meines Arbeitgebers erhielt. Verzweifelt suchte ich nach einer Möglichkeit weiterhin mein Geld zu verdienen um auch den KU zahlen zu können. Aus der Arbeitslosigkeit heraus machte ich mich dann mit Existenzgründerzuschuss selbständig. Immer wenn es möglich war zahlte ich den KU. Irgendwann sanken meine Zahlen so das meine Ex Frau Unterhaltsvorschuss beantragte. Ich veränderte mein Geschäft und konzentrierte mich nur noch auf einen Bereich der Erfolgsversprechend ist. Meine Zahlen sind ganz gut aber nicht gut genug für KU da ich zur Zeit auch noch ALG II Zuschüsse erhalte( lebe mit neuer Partnerin und unserem gemeinsamen Sohn zusammen).
Nun zu meinem Problem:
Die Unterhaltsvorschuss Kasse verklagt mich nun bei Gericht auf zu zahlenden KU trotz ALGII. Wo das Jugendamt in unserer Stadt nur den Kopf zu schüttelt ( Kinder wohnen bei der Kindesmutter in einem anderen Meldebezirk). Ich selbst betreue die Kinder einen Tag in der Woche und jedes zweite Wochenende komplett also 8 Tage im Monat.
Laut meiner Anwältin habe ich vorher in einem sehr gefragten Beruf gearbeitet und laut Aussage wird das Gericht mich dazu heranziehen wieder in meinem Beruf zu arbeiten.
Nun das Problem,
ich kann diesem Druck in diesem Beruf nicht mehr standhalten ( bin Attestiert nur noch bedingt Leistungsfähig - deswegen ja auch die Selbständigkeit denn hier kann ich zumindest im Rahmen meiner Möglichkeiten Geld verdienen und versuchen genug zu verdienen um den Ku zahlen zu können). Einen Nebenjob an zu nehmen wäre zwar theoretisch ne Möglichkeit praktisch aber schwierig da ich aufgrund meiner momentanen Verfassung einfach nicht garantieren kann zu 100% Leistung zu bringen..das fängt schon damit an das es mir an manchen Tagen nicht möglich ist irgendwo hin zu fahren ( in der Selbständigkeit arbeite ich zu Hause).
Die Frage ist können die mich trotz ALG II Leistungen echt dazu zwingen den KU zu zahlen???
Ich danke schon mal im vorraus für die Antworten und werde eure Fragen an mich schnellst möglich beantworten. eines noch vor ab ich werde mich weder dazu äußeren was ich jetzt genau mache noch in welchem beruf ich vorher gearbeitet habe denn meine Ex hat das schon mal gegen mich genutzt( Internetrecherche in den Foren). Nehmt es mir also nicht übel. Danke
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Hallo Safran.
Willkommen hier.
Was mir aufgrund deiner Schilderungen nicht klar ist, warum Du wegen Unterhalt unter Druck gerätst.
Denn gerade WEIL Du nach SGB II bedürftig bist, sollte an der Unterhaltsfront Ruhe herrschen.
Oder sind Deine Angaben so zu verstehen, daß Deine Einkünfte so gering sind, daß KU selbst unter SGB II-Bedingungen nicht mehr voll gezahlt werden kann?
Unter Umständen wirst Du zu Recht verklagt, weil Du die Möglichkeiten des SGB II nicht nutzt, den vollen KU zu zahlen.
Wenn Du magst, dann rechnen wir das mal durch. Dazu mußt Du nur einige Daten nennen:
Brutto und Nettoeinkommen, Warmmiete und Größe der Wohnung, Alter der Kinder, ihre Entfernung zu Dir, die Umgangszeiten nanntest Du schon.
.
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Hallo.Guten morgen..
Laut Anwalt bin ich wohl verpflichtet irgendwelche Nebenjobs zu machen..
Doch dann beisst sich auch die Katze in den Schwanz , dann bekomme ich auch weniger ALGII.
Ich würde wenn ich Gesund wäre jeden Job annehmen , aber mir geht es nicht an allen Tagen gleich gut.Ich habe Angst dann im Job zu versagen.Hatte ich schon mal , das ich irendwo hinsollte , es aber nicht geschafft habe und dann einfach nach Hause gefahren bin.
Wie meinst du das SGBII nutzen??
Die Kinder wohnen 12 km von mir entfernt.
Ich würde die Kinder auch gern öfter nehmen , um diesem ganzen Drama (meine Krankheit und Job suchen) ein Ende zu bieten.Aber dies lässt die KM nicht zu.
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Achso..
Aus meiner Selbstständigen Tätigkeit werden mir knapp 500 Euro angerechnet.
AlgII erhalte ich 828 Euro.
Wir bezahlen 430 Miete.
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@`Safran
Hallo und guten Morgen erst mal.
Hast Du aufgrund Deiner psychischen Probleme schon mal einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung gestellt?
Wenn nicht, dann ganz schnell nachholen und das Jobcenter, sowie das Jugendamt davon in Kenntnis setzen.
lg
Robert
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safran schrieb: Zitat:Wie meinst du das SGBII nutzen??
Den titulierten KU zahlen und mit JC verrechnen, es sind eben deine Ausgaben und die hat der JC anzuerkennen.
Zitat:bin ich wohl verpflichtet irgendwelche Nebenjobs zu machen..
Wenn es in der EGV mit deiner Unterschrift steht so bist du verpflichtet dich zu bewerben.
Ich bewerbe mich auch, aber leider finde ich keinen Nebenjob und zudem arbeite ich auch lieber als Selbstständiger.
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Safran schrieb: Zitat:bin Attestiert nur noch bedingt Leistungsfähig
Atteste, Berichte und Gutachten an den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit senden.
Dein SB im JC sollte dich hierüber informieren und die Formulare bereitstellen.
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02-02-2013, 11:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2013, 11:51 von Skipper.)
Moin Safran.
Um Dir helfen zu können, mußt Du schon etwas mehr über Deine Familie schreiben:
Was verdient die Frau, wie alt sind die drei Kinder usw.
Wie sind die zwei externen Kinder vom Jobcenter berücksichtigt, mit welchen Umgangszeiten?
Wie groß ist die Wohnung?
430 € Miete für eine Bedarfsgemeinschaft von zeitweilig 5 Personen?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2013, 12:04 von Safran.)
(02-02-2013, 11:46)Skipper schrieb: Moin Safran.
Um Dir helfen zu können, mußt Du schon etwas mehr über Deine Familie schreiben:
Was verdient die Frau, wie alt sind die drei Kinder usw.
Wie sind die zwei externen Kinder vom Jobcenter berücksichtigt, mit welchen Umgangszeiten? - Keine
Berücksichtigt ist nur unser gemeinsamer Sohn , er ist 2 Jahre alt.
Die beiden Zwillinge sind 6 Jahre alt.
Meine Freundin geht nicht Arbeiten , bis der kleine im Kindergarten ist.
Wie groß ist die Wohnung? 70Qm
430 € Miete für eine Bedarfsgemeinschaft von zeitweilig 5 Personen? Ja 5 Personen Zeitweilig
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2013, 12:08 von Skipper.)
Alter der anderen Kinder?
Dein Brutto, das Netto?
Sind die 430 € Warmmiete, alles ohne Strom?
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02-02-2013, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2013, 12:18 von Safran.)
Die anderen beiden sind 6 Jahre alt.
Das Jobcenter hat mir aufs Jahr gesehen ein einkommen von ca.500 euro berechnet pro monat.
430 euro warm + 70 euro strom
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Was sind diese 500 €?
Zufluß nach Abzug aller Abgaben, Steuern usw. ?
Welches anrechenbare Einkommen hat das JC errechnet?
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Genau 500 euro anrechenbares einkommen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2013, 12:30 von Skipper.)
Mach es nicht so schwer.
Ich brauche noch das Brutto und das Netto, um sehen zu können, ob Dich das JC übers Ohr haut.
Oder Du sagst endlich, ob und wieviel KU vom JC berücksichtigt wurde, dh von Deinem Einkommen bereinigend abgezogen wird.
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(02-02-2013, 12:22)Safran schrieb: Genau 500 euro anrechenbares einkommen. Also ist es der "vorläufige" Bewilligungsbescheid.
Wieviel hast du in deiner vorraussichtlichen EKS, für diesen Zeitraum von 6Mon. an Gewinn/Mon. angegeben?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2013, 14:36 von Skipper.)
Safran,
Welche Beträge sind für KU tituliert?
Du bist für 4 Personen unterhaltspflichhtig.
Sind die Unterhalte der externen Kinder korrekt nach OLG-Leitlinien berechnet?
Welches OLG ist für Dich zuständig?
Warum ist der Umgang so unsicher?
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(02-02-2013, 11:38)Pogo schrieb: Safran schrieb:Zitat:bin Attestiert nur noch bedingt Leistungsfähig
Atteste, Berichte und Gutachten an den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit senden.
Dein SB im JC sollte dich hierüber informieren und die Formulare bereitstellen.
@Safran nicht nur das.
Beantrage schnellstmöglich, und zwar rückwirkend bis zum Eintritt Deiner psychischen Probleme beim zuständigen Versorgungsamt eine Feststellung des Grades Deiner Behinderung.
Falls Du irgendwann mal Steuer gezahlt hast, bekommst Dui diese zurück, wenn fststeht, ab wann Du Deine psychische Behinderung hast und wie hoch dadurch der Grad Deiner Behinderung ist.
Den Antrag kannst Du in den meisten Fällen auch online ausfüllen und absenden.
www.versorgungsaemter.de
Mach Deine Angaben möglichst genau und beantrage rückirkend eine Feststellung Deiner Behinderung.
lg
Robert
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Safran,
wenn Du Antworten und Hilfe erwartest, dann geht das nur, wenn Du die entscheidenden Daten nennst. Dazu gehören vollständige Angaben zu Einkünften und Ausgaben Deiner Familie.
Ich befürchte, daß Du mit 'anrechenbarem Einkommen' nicht das meinst, was das SGB darunter versteht, befürchte auch, daß der KU NICHT bereinigend vom Einkommen abgezogen wird.
Interessant wäre auch, wie das JC Deine Freibeträge errechnet.
Vielleicht kannst Du hier noch Licht ins Dunkel bringen. Es liegt nun an Dir, Daten beizusteuern, um Dir sinnvolle Antworten geben zu können.
Teilzeit oder ein verträglicher Job sind iO. Allzu viel 'Behinderung' kann leicht dazu führen, aus dem Sozial- ins Rentensystem abgeschoben zu werden.
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Hallo Safran!
Anscheinend hältst Du Duch bezüglich der Einzelheiten lieber bedeckt.
Es lässt sich aber auch so einiges beantworten.
(01-02-2013, 23:19)Safran schrieb: Nun zu meinem Problem:
Die Unterhaltsvorschuss Kasse verklagt mich nun bei Gericht auf zu zahlenden KU trotz ALGII. Wo das Jugendamt in unserer Stadt nur den Kopf zu schüttelt ( Kinder wohnen bei der Kindesmutter in einem anderen Meldebezirk). Ich selbst betreue die Kinder einen Tag in der Woche und jedes zweite Wochenende
Die Frage ist können die mich trotz ALG II Leistungen echt dazu zwingen den KU zu zahlen???
Solange kein Titel bzw. Urteil vorliegt, kann das JC den Unterhalt eher nicht berücksichtigen. Wenn Du trotz fehlender Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verurteilt wirst und d a n n den Unterhalt aus Deinem Einkommen bezahlst, wird die Zahlung vom Einkommen abgezogen, steh ja nicht zur Verfügung. ( Umgangskosten können jetzt schon berücksichtigt werden)
Da Du schon Aufstocker bist, wird das relativ einfach, da Du den Leistungsbezug nicht erst in Gang bringen musst.
Ob der Familienrichter Dich zu Unterhaltszahlungen verdonnert, steht in den Sternen. Er kann fiktives Einkommen berechnen, so wie Dein Anwalt es befürchtet, er kann aber auch Deine Leistungsunfähigkeit feststellen.
Im Endeffekt hast Du die SGB II Sätze zum Leben, wie jetzt auch.
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