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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Es scheint leider so, als hätte mich mein schlechtes Gefühl doch nicht getrogen. Die Richterin hat durch diese unsägliche, zeitverschwendende Verfügung, man möge doch bitte vier Abdrucke des Antrages einreichen, den frühzeitig genug gestellten Antrag auf Umgang am Freitag so verzögert, dass der Termin aller Voraussicht nach nicht stattfinden kann (denn die Gegenseite hat ja auch eine Woche Zeit zur Stellungnahme).
Mein LG hat heute morgen mit der Rechtspflegerin telefoniert, die den Fall bearbeitet. Die meinte zwar, es sei richtig, dass dem Antragsteller wegen Formfehlern eigentlich kein Nachteil entstehen darf, aber sie wisse nicht, warum unser Anliegen, keinen zeitlichen Bruch im Kontakt zu den Kindern entstehen zu lassen, bei der Richterin kein Gehör gefunden hat. Durch die Blume also: "Natürlich haben Sie den Antrag früh genug gestellt, aber die Richterin nutzt Ihren kleinen Kopierfehler dahingehend, Ihren Antrag platzen zu lassen. Was das für`s Hauptsacheverfahren bedeutet, können Sie sich ja selbst denken."

Sollte sich das wirklich so bestätigen, werden wir wohl die Segel streichen. Wir sind mit den Nerven fertig und haben auch noch ein Leben abseits dieses wohl sinnlosen Kampfes.
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Tja, wenn die Geschlechter vertauscht wären, dann hätte es diese Verzögerung nicht gegeben, wetten?
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Nicht gleich auf den Richter schieben. Ich glaube, die Rechtspflegerin hat euch für dumm verkauft. Einfachste formale Erfordernisse wie die Kopien und deren Versand an die Konfliktparteien prüft bereits die Rechtspflegerin oder sogar nur die Gehilfin von der.
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Ich persönlich glaube nicht dass es die Rechtspflegerin war.

Am 24.01. haben wir den Antrag per Fax geschickt, am 25.01. nochmal per Post. Er muss also am 26.01. der Richterin vorgelegen haben, die dann am 28.01. die unten angehängte Verfügung erlassen hat (damit ist ihr der Sachverhalt ja schon bekannt); ging uns am 29.01. zu. Bis die Kopien dann beim Amtsgericht waren war, war es der 31.01.
Der Gegenseite lagen die Anträge dann am 01.02. vor.

Hätte die Richterin nicht Zeit mit der Verfügung verschwendet, wären die Anträge schon eine Woche vorher bei der Gegenseite gewesen und es hätte rechtzeitig entschieden werden können. Daher sehe ich das als eindeutigen Fingerzeig, dass die Richterin unserer Argumentation (kein zeitlicher Bruch im Kontakt zu den Kindern) nicht folgt. Da hätte keine Verfügung erlassen werden müssen, ein einfacher Schrieb (egal ob per Post oder E-Mail) oder sogar nur ein Anruf hätte gereicht.

Lustig finde ich es auch, dass zwei (bzw. vier) Abdrucke mit identischen Unterlagen eingereicht werden müssen, nur weil der Antrag auf eA und das Hauptsacheverfahren auf einem Blatt waren.
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Nochmal kurzes Update: Mein LG hat nochmal mit der Rechtspflegerin telefoniert, da diese zugesagt hatte, mit der Richterin zu sprechen. Die Richterin persönlich war natürlich nicht zu sprechen, aber sie ließ folgendes (sinngemäß) ausrichten:

"Es sei jetzt nunmal nicht zu ändern dass der Termin so kurzfristig nicht stattfinden könne, weil die Gegenseite ja Zeit haben müsse zum Antrag Stellung zu nehmen. Sie habe das Ganze jetzt nicht so dringlich gesehen (ist ja auch ERST sechs Wochen her, dass mein LG die Kinder sehen konnte...) Darüberhinaus sei die Richterin nicht erfreut über den erneuten Antrag und mein LG müsse schon verstehen, dass die Betrugsanzeige für die Antragsgegnerin einen Vertrauensbruch darstelle und daher ja nicht mit einer weiteren Kooperation zu rechnen war."

Bin sprachlos.
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(04-02-2013, 16:35)Jessy schrieb: "...Darüberhinaus sei die Richterin nicht erfreut über den erneuten Antrag und mein LG müsse schon verstehen, dass die Betrugsanzeige für die Antragsgegnerin einen Vertrauensbruch darstelle und daher ja nicht mit einer weiteren Kooperation zu rechnen war."

Bin sprachlos.

Wieso? Das war doch zu erwarten.

Deinem Lebensgefährten ist es gelungen, sich in der letzten Verhandlung in eine sehr gute Position zu bringen. Nach Deiner Darstellung hatte die Richterin ein durchweg positives Bild von seiner Person als demjenigen, dem es nur um das Wohl seiner Kinder geht, während die Kindesmutter als die alleinig Unkooperative dargestellt wurde.

Dieses Bild hat mit seiner Anzeige einen ziemlichen Riss bekommen. Jetzt steht auch er als einer dar, der der Kindesmutter nur zu gern eins auf den Deckel gibt, nur um ihr zu schaden. Es deutet nun einmal nicht auf ein Bemühen um ein kooperatives Elternverhältnis hin, wenn man den anderen Elternteil anzeigt.

Vermutlich wird nun ein ganz konkreter Umgangsplan beschlossen. Aber so entgegenkommend wie die Richterin in der ersten Verhandlung war, wird sie zu Deinem Lebensgefährten wohl nicht mehr sein.
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@ Theo - Sag mal, hast den Thread eigentlich gelesen? Die Anzeige war aus AUGUST 2012! Und die war schon zur ersten Umgangs-Verhandlung bekannt (nur ist da vermutlich jeder davon ausgegangen, dass es nicht zur Strafverfolgung kommt). Nur jetzt ist eben Verhandlung.

Abgesehen davon ist dein Rechtsverständnis absurd. Die KM hat meinen LG versucht um Geld zu betrügen und das JC hat sie definitiv betrogen. Deswegen haben wir sie angezeigt und nicht um ihr eins auf den Deckel zu geben. In deiner Welt muss man sich also betrügen lassen, um sich Umgang mit den Kindern zu erkaufen...

Abseits dessen ist ein konkreter Umgangsplan genau das, was wir jetzt beantragt haben. Mehr wollten wir nie.
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(04-02-2013, 19:31)Jessy schrieb: @ Theo - Sag mal, hast den Thread eigentlich gelesen? Die Anzeige war aus AUGUST 2012!

Ich denke, das hast Du zur Genüge erwähnt. Spielt aber keine Rolle. Es geht um das Bild, das Dein Lebensgefährte von sich abgegeben hat.


Zitat:Abgesehen davon ist dein Rechtsverständnis absurd. Die KM hat meinen LG versucht um Geld zu betrügen und das JC hat sie definitiv betrogen. Deswegen haben wir sie angezeigt und nicht um ihr eins auf den Deckel zu geben. In deiner Welt muss man sich also betrügen lassen, um sich Umgang mit den Kindern zu erkaufen...

Weder in meiner Welt noch in irgendeiner Welt sonst ist das notwendig. Es ist nun einmal so, dass Anzeigen aufgrund von Fehlverhalten gegenüber Dritten z.B. im Unterhaltsrecht duraus den Tatbestand der Verwirkung erfüllen können.
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Das (formale) Problem ist hier glaube ich eher, dass etwas beantragt wurde, was bereits besteht. Hinzu kommt die Geschichte mit den Kopien.

Die sind wohl einfach ein bisschen gepestet, dass ihr arbeit verursacht.
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@ Theo - Sehr schlau, der Einfall mit der Verwirkung von UH - das muss man aber auch erst mal durchsetzen können. Dann sag mir doch mal, was du in folgender Situation getan hättest: Es flattert ein Schreiben vom JC rein mit der Aufforderung zum BU. Man schreibt zurück, dass kein BU-Anspruch besteht wg. nachweislich neuer verfestigter Lebensgemeinschaft der KM. Daraufhin kriegt man wieder ein Schreiben, dass dem JC diese Lebensgemeinschaft nicht bekannt sei, und man gefälligst zu zahlen hätte, sonst ... (eine halbe Seite mit Paragraphen und Androhungen).
Daraufhin schreibt man nochmal, diesmal sogar an die Leitung des JC. Ergebnis? Keines - Forderung nebst Drohungen wird aufrecht erhalten.

Oder hab ich deinen Satz mißverstanden, und du meintest, mit unserer Anzeige hätten wir den Umgangsanspruch "verwirkt"?

Achja - hab ich im übrigen schon erwähnt, dass wir inzwischen vom LG der KM bedroht wurden, falls die Anzeige nicht zurückgezogen wird (was überhaupt nicht mehr möglich ist)? Und für sowas bringst du Verständnis auf und willst uns in die Schuhe schieben, wir würden nur Ärger machen wollen?
Wegen Menschen wie dir sehen manche Männer ihre Kinder ein Leben lang nicht mehr.

@ iglu - Kann sein. Ist aber auch egal. Wir haben fertig.
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(04-02-2013, 21:09)iglu schrieb: Die sind wohl einfach ein bisschen gepestet, dass ihr arbeit verursacht.

Na, nach der Vorgeschichte hat sich das Gericht diese Arbeit ja wohl selber einkauft... Wo es aber um das Recht von Kindern um Umgang geht, ist zu sehen, das ein Gericht es wohl für angemessen hält, zu Lasten von Kindern zu agieren?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(05-02-2013, 00:37)Jessy schrieb: Wir haben fertig.

Halte ich für zu früh. Ich kann die niedrige Frustrationstoleranz in solchen Situationen natürlich verstehen, habe ich selbst erlebt. In der Tat ist "hinwerfen" in solchen Lagen der häufigste Grund für Kontaktabbrüche. Wollt ihr wirklich der Helferindustrie erleichtertes Aufatmen gönnen, die den Fall dann als erfolgreich erledigt abheften kann?

Und nochmal: Die Anzeige damals war absolut richtig. Erklärungen wurden dazu längst genug geschrieben. Trennt das geistig ab. Wenn es die Richterin nicht schafft, sagt es ihr höflich. Ihr habt nichts zu verlieren. Verbiegt euch also nicht. Ihr seid keine demütigen Kriecher, sondern setzt mit voller Berechtigung ein Recht durch.

Die fehlenden Kopien waren dagegen euer Fehler, ein ganz klares Formerfordernis weswegen bei eiligen Dingen ohne Anwalt immer zur Rechtsantragsstelle geraten wird.
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(05-02-2013, 10:37)p schrieb:
(05-02-2013, 00:37)Jessy schrieb: Wir haben fertig.

Halte ich für zu früh.

War auch meine erste Reaktion. Angesichts der bereits gehabten und möglicherweise noch kommenden Aufwände fällt es mir aber schwer, zu einem Weitermachen zu raten; vor allem auch, weil das Gericht die KM u. U. nicht realistisch einschätzt. Persönlich würde ich´s wahrscheinlich trotzdem versuchen.

(05-02-2013, 10:37)p schrieb: Wenn es die Richterin nicht schafft, sagt es ihr höflich. Ihr habt nichts zu verlieren. Verbiegt euch also nicht. Ihr seid keine demütigen Kriecher, sondern setzt mit voller Berechtigung ein Recht durch.

Ich würde schon darauf hinweisen, dass ich das Gefühl hätte, der einzige im Gerichtssaal zu sein, der seinem Kind den Vater erhalten will...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@ p & wackelpudding - Danke für`s Aufbauen. Tatsächlich ist einer der Gründe, der uns lange vom "Aufgeben" abgehalten hat, dass wir weder die Ungerechtigkeit der Sache akzeptieren, noch der KM und der Helferindustrie diesen Triumph gönnen wollen. Ganz abseits dessen, dass mein LG wirklich sehr gerne am Leben seiner Kinder teilenhaben möchte.

Rechtsantragsstelle wäre wirklich eine gute Idee gewesen - allerdings liegt das verhandelnde Amtsgericht 400 km von unserem Wohnort entfernt. Wäre also ein nicht verhältnismäßiger Aufwand gewesen.

Grundsätzlich würde ich persönlich jetzt einfach mal abwarten wie es weitergeht und auch einen Verhandlungstermin nochmal wahrnehmen. Prinzipiell kann eigentlich nicht viel scheitern, da wir nur Umgang im Umfang des vorherigen Vergleiches beantragt haben und zudem eine Umgangspflegschaft. Mir fällt kein (guter) Grund ein, das abzulehnen.

Das "Problem" an dieser Stelle ist eher die emotionale Komponente. Mein LG hat sich wirklich schwer getan, emotional wieder einen Kontakt zu den Kindern zuzulassen - und durch diesen neuerlichen Abbruch kommt wieder ein Riss rein, den er nur schwer erträgt. Hinzu kommt der unglaubliche finanzielle und zeitliche Aufwand und zwar nicht wirklich für eine gelebte Vater-Kind-Beziehung, sondern dafür, dass er einmal im Monat Besuchsonkel spielen darf, während zu Hause bei der KM vermutlich noch fleißig gegen ihn gehetzt wird. Last but not least haben wir noch einige andere "Baustellen" - die Privatinsolvenz, seine dritte Tochter, meine Depressionen, im Sommer werden wir heiraten, etc. Auf Grund der Gesamtsituation liegen die Nerven einfach blank und wir versuchen irgendwie "wirtschaftlich" zu denken.

Zwar bin ich nicht der Sofort-Aufgeben-Typ, aber manchmal frage ich mich schon, ob wir nicht besser unsere Energie in unser Leben und unsere präsente Familie stecken als in dieses Fass ohne Boden. Letztlich ist es aber nicht meine Entscheidung. Allerdings muss ich zugeben, dass ich sie - im Gegensatz zum Anfang, wo ich noch unbedingt auf Biegen und Brechen einen Umgang durchsetzen wollte - inzwischen guten Gewissens mittragen könnte.
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Die emotionale Komponente ist die eigentliche Sollbruchstelle, die man uns Trennungsvätern in die Knochen fräst. Emotionale und materielle Kosten sind in der Tat exoribitant hoch. Aufgeben senkt die emotionalen Kosten aber nicht, das muss ihm klar sein!

Mir persönlich hat ordnen, systematisieren, planen geholfen, als sich die typischen Trennungsfolgen abzeichneten. Das hat den emotionalen Aufruhr nicht beseitigt, aber ich konnte wieder rationale, begründete Entscheidungen treffen. So habe ich mir überlegt, wie weit ich gehe und was ich investiere, wenn die Situation mit dem Umgang untragbar mies verläuft. Ich musste dann nicht ständig wieder über alles nachgrübeln und über Revisionsversuche nachdenken. Beim Thema Unterhalt und Kosten waren die Entscheidungen besonders einfach und effektiv.

Vielleicht legt ihr auch mal fest, was ihr noch macht und wo ihr "stop" sagt. Und ob in so einer Situation noch Hochzeit gehalten werden muss, wenn noch nicht mal Depressionen ausgeheilt sind, sollte man sich auch fragen. Eins nach dem anderen und was nicht unbedingt nötig ist, wandert auf der Liste nach unten. Naja, vielleicht vergsst ihr die Kopien der Geburtsurkunden, dann fällt die Hochzeit sowieso aus :-)
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;-P Erstmal nochmal Danke, insbesondere für`s zum Schmunzeln bringen.

Ich weiß nicht, ob Aufgeben nicht langfristig doch die emotionalen Kosten senkt - kann das aber nicht abschließend beurteilen, da ich keine eigenen Kinder habe. Dass es ein langer, harter Weg ist, die Kinder engültig loszulassen, ist meinem LG aber klar, denke ich. Nicht umsonst lässt er sich inzwischen psychologisch beraten.

Das mit dem Planen ist ein sehr guter Ansatz, den ich auch verfolge. Nicht zuletzt deshalb gelingt es mir größtenteils, mich dann mit dem Thema zu beschäftigen, wenn Briefe kommen oder ein Umgangstermin ansteht, es ansonsten aber meist wegzuschieben. Meinem LG gelingt das aber nicht. Es gärt ständig in ihm und kocht immer öfter hoch. Vergangene Woche ging es ihm so schlecht, dass wir das Umgangswochenende mit seiner dritten Tochter ausfallen lassen mussten (wir wollten nicht, dass sie die angespannte Stimmung mitbekommt, da sie extrem empathisch ist). Und ich glaube, da war für ihn das Maß voll - es können nicht zwei, bzw. drei Leben so darunter leiden müssen, dass er zwei ihm inzwischen fremde Kinder einmal monatlich bespaßen darf.

Meine Depressionen werden nicht ausheilen, aber ich lebe schon lange und inzwischen auch sehr gut damit. Es beschränkt sich auch meist auf die Winterzeit. Ist also voll im Griff, schlimmer wird es eigentlich nur unter extremem Stress.
Und das Heiraten... naja - wir haben jetzt zwei Jahre lang alles hinter den Umgangsstreit und die Insolvenz gestellt. Die Insolvenz ist jetzt in trockenen Tüchern, und daher haben wir vor einigen Wochen gemeinsam beschlossen, dass wir auch endlich wieder LEBEN wollen. Nicht nur existieren und ein Problem nach dem anderen lösen, sondern trotz allem auch unsere Beziehung (und Familie) leben. Es ist daher tatsächlich nötig, dass wir endlich wieder was für uns persönlich tun - abseits dieser Umgangsstreiterei haben wir nämlich auch noch andere Wünsche und Pläne für unsere gemeinsame Zukunft. Urkunden haben wir übrigens schon alle. *g*
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Rückzug und Kapitulation können (manchmal die besten) Optionen sein.
Aber wegen ein paar Blatt Papier und einer zickigen Richterin?
Dann doch lieber nach einem kapitalen Nackenschlag.Wink
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(05-02-2013, 14:39)Jessy schrieb: Es gärt ständig in ihm und kocht immer öfter hoch.

Auch wenn kein Kontakt mehr besteht, wird das niemals aufhören. Keinen Tag lang.
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*fg* Ich muss ehrlich sagen, heute hat die Angelegenheit für mich komplett an Ernsthaftigkeit verloren:
Schon wieder Post vom Gericht. Zugestellt wird uns ein Schreiben der Antragsgegnerin von gestern.
Inhalt: Bezüglich des Hauptsacheverfahrens bittet sie um Fristverlängerung. Bezüglich der einstweiligen Anordnung teilt sie mit, diese sei nicht nötig, weil der Umgangstermin für Februar schon geregelt sei. O_o
Wir haben gerade extra nochmal unsere E-Mail-Accounts, Telefon-Mailboxen und den Briefkasten geprüft. Irgendwie muss diese Regelung des Termins an uns vorbei gegangen sein? Oder die KM lügt das Gericht kackfrech an? Oder wir leben in Parallel-Universen...? Oder Gottes Wege sind unergründlich...? :-D
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Na siehste mal: was so ein bisschen Druck und Gerichtspost so bewirken können...
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So ist es(!):

(05-02-2013, 18:33)iglu schrieb: Na siehste mal: was so ein bisschen Druck und Gerichtspost so bewirken können...

Wenn manche die Kost, die sie reichen, selbst schmecken müssen, dann bekommen diese manchmal interessante (Würg)-Reflexe.

Selbst erlebt, klappt aber nicht iimmer ...
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Naja, ich sehe hier ehrlich gesagt nichts Positives, denn es ist ja nichts geregelt... Mir erschließt sich nur nicht, weshalb die KM gegenüber dem Gericht behauptet, es sei irgendetwas vereinbart worden. Seit Antragseinreichung gab es keinerlei Kontakt mehr zur KM.

Interessant fand ich allerdings, dass die KM eine Woche Zeit zur Stellungnahme bekommen hat (und da ja angeblich auch so sein muss!), während heute im Begleitschreiben der Rechtspflegerin stand, wir hätten zwei Tage, um uns dazu zu äußern - scheinbar gibt es also doch kürzere Fristen...
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Ich denke mal, dass die Frist zu euren Gunsten so kurz gehalten wurde.
Einfach mitspielen und eine Vereinbarung treffen!
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Dein Wort in Gottes Ohr, aber die Rechtspflegerin meinte heute am Telefon, dass es mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung bis Freitag wohl nichts wird (was ich nicht verstehe, denn wenn die Morgen eine Entscheidung treffen würden, könnte Donnerstag ein Bescheid da sein). Aber wir werden sehen... Smile
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(05-02-2013, 20:45)Jessy schrieb: Mir erschließt sich nur nicht, weshalb die KM gegenüber dem Gericht behauptet, es sei irgendetwas vereinbart worden.

Sinnlos, sich über jede Hirnblähung einer kranken Person Gedanken zu machen. Antwortet, dass keinerlei Schreiben zum Umgang eingetroffen sind, keinerlei Kontakte stattgefunden haben.

Und gleich die Vorwarnung: Wenn es erneut zum Termin kommt, stellen Richter Leute wie den Vater gerne als Störenfried dar. Mein Richter hat auch den enorm Genervten herausgestellt und auch gesagt, er will "uns" hier nicht wieder sehen. Es ist eine perfide Demütigung, dem Antragsteller den Müll unterzujubeln, den das Rechtswesen selbt verursacht hat.

Das muss man eiskalt ablaufen lassen und unbeirrt das vorher festgelegte Ziel verfolgen.
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