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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ku...81353.html
Einr Wahnsinns-Geschichte. Mann lässt 2004 Samen einlagern (Lagervertrag läuft ein Jahr), falls er später mal krank wird. Freundin (nicht verheiratet! Normalerweise bereits ein Hindernis für die künstliche Befruchtung) fälscht seine Unterschrift, um sich eine Befruchtung damit zu erschleichen. Er ist sauer als sie ein Kind daraus bekommt, Beziehung zerbricht, er zahlt aber Unterhalt und erkennt die Vaterschaft an.
November 2007: Die Ex bekommt Zwillinge von seinen unerklärlicherweise weiterhin eingefrorenen Spermien, die Nachricht darüber bekommt er in Form einer höhnischen SMS. Und das, obwohl der Lagervertrag längst ausgelaufen ist und er nirgends eine Zustimmung unterschrieben hat. Die Ex hatte erneut Unterschriften gefälscht, ihre alte Masche, darüber hinaus liefen noch andere Betrugstricks von ihr. Die Klinik muss zahlen, sagt das Landgericht Dortmund.
Doch das OLG sagt: Mann muss zahlen, die illegale Lagerverlängerung durch die Ex spiele keine Rolle. Sie hat zwar zugegeben, Unterschriften zu fälschen, aber hey, die könnten ja auch echt sein, oder?
Die Alleinsorge durch Frauen für jedwedes genetische Material und alle Folgen daraus beginnt in diesem Land de facto, sobald das Sperma produziert ist. Es gab ja auch mal den Fall des Mannes im Koma, dem die Frau Samen entnehmen liess und damit schwanger wurde. Männer haben keinerlei Verfügungsrechte über ihre Zeugungsmöglichkeiten. Die stehen allein Frauen zu und natürlich die vollen Verfügungsrechte über die eigenen Möglichkeiten.
Männer mit geplanter Vasektomie oder Krankheiten, die vorher Samen einfrieren lassen haben darüber unbedingt vor Frau und Freundin zu schweigen, nur Nichtwissen schützt. Eine zerbrochene Ehe, ausgelaufene Lagerverträge, jedwede Absprache oder gar sogenannte "Recht" (gröhl) schützt nicht davor.
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Und wieder ein Beitrag fürs Männermagazin. Leutnant Dino hat davor aber auch schon gewarnt ;-)
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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Ich sags doch schon lange:
"Muttis deutscher Rechtsstaat"
Welcher einigermaßen klar denkende Mann will denn noch in so einem Drecksland leben, geschweige denn eine Familie gründen ??????????
neuleben
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05-02-2013, 18:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-02-2013, 18:50 von Das Nerdliche Orakel.)
(04-02-2013, 22:34)p schrieb: Doch das OLG sagt: Mann muss zahlen, die illegale Lagerverlängerung durch die Ex spiele keine Rolle. So läuft das in einem Rechtsstaat. Es gibt ein Gesetz, das sagt, dass der Vater zahlen muss, und das ist nicht eingeschränkt. Wie es zu der Schwangerschaft gekommen ist, spielt keine Rolle.
(04-02-2013, 22:34)p schrieb: Sie hat zwar zugegeben, Unterschriften zu fälschen, aber hey, die könnten ja auch echt sein, oder? Es ist unwichtig, ob die Frau Unterschriften gefälscht hat. Er ist der Vater. Es gibt dieses männerfeindliche Gesetz. So funktioniert ein Rechtsstaat.
Möglicherweise kann der Mann gegen die Frau klagen, und das, was er zu zahlen hat, von ihr zurückverlangen. Aber wenn die Frau zahlungsunfähig ist, kriegt er nichts.
Ich warne davor, ein Gesetz zu verlangen, dass Männer, die gegen ihren Willen Vater geworden sind, von den Zahlungen befreit. Denn dann werden die Juristen entscheiden, was der Wille des Vaters gewesen sei. Und die, die die Juristen dazu ermächtigt haben, indem sie noch mehr Juristerei gefordert haben, sind wieder die, die die Suppe auslöffeln müssen.
Macht schafft Recht, nicht umgekehrt. Do not feed the lawyers!
Wer nicht zahlen will, darf nicht zahlen. Ob er damit durchkommt, ist eine Frage von Macht. Wenn er es nicht schafft, ist er nicht mächtig genug, und sein Handeln wird mit Recht bestraft.
Das einzige, was helfen würde, wäre, wenn Nichtjuristen nach ihrem Gewissen Urteile fällen würden. Die können dann nämlich auch Situationen berücksichtigen, an die bei der Erstellung des Gesetzes niemand gedacht hat.
Aber das ist ja das Gegenteil von einem Rechtsstaat. Das ist nach veröffentlichter Meinung abgrundtief böse.
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Was willst du eigentlich damit sagen;
soll das Ironie, Sarkasmus oder: ein `Niiedliches Debakel' werden?
Du warnst vor real existierenden Dingen und rätst gleichzeitig ab - oder, wie ist dieser Beitrag zu verstehen? Nehmt es hin aber tut nichts dagegen. Klagt nicht, fresst und sterbt (während du mit 20,- Euro und einer Apfelbaum-Kolchose nebst 'Mehlwerk' alles klar bekommmst?)
Tolll; wahrlich! Das bringt viielleicht den Chaostheoretiker weiter
- aber nicht die Leute hier!
Oder hast du eine bessere Idee, wie man sich gegen legeslative Willkür wehrt und dennochdie judikaive Instanz ignoriert?
Viele Fragen - aber warne einfach weiter ...
So genug der ad hominem-Attacken:
Was, bzw. wie, sollen sich solche Samenberaubten wehren
- diese Antwort bleibst du ohne Apfelbäumchen schuldig.
Oder?
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Dieser Fall ist so krank, und gleichzeitig so symptomatisch.
Aber in einem Land, in dem selbst ein von einer Frau vergewaltigter Jugendlicher mit Anbruch der Volljährigkeit Kindesunterhalt zu zahlen hat, wundert mich inzwischen schon fast gar nichts mehr...
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(05-02-2013, 21:17)StrengGeheimerInformant schrieb: Was, bzw. wie, sollen sich solche Samenberaubten wehren Nicht zahlen.
(05-02-2013, 22:11)lordsofmidnight schrieb: Dieser Fall ist so krank, und gleichzeitig so symptomatisch. Da ist nichts hinzuzufügen! Ich kann ich immer nur wundern, dass heute immer noch Männer heiraten wollen.
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Hast du gelesen, dass der Vater nicht einmal verheiratet war?
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06-02-2013, 10:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 10:21 von neuleben.)
Das Heiraten ist nicht das Problem.
Das Kinder machen in Deutschland, das ist das Problem.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland missbraucht die Kinder als Druckmittel gegen die Väter, um deren Schaffenskraft, möglichst lebenslänglich, aus ihnen herauszuquetschen, wie aus einer Zitrone.
Das ist der eigentliche Sinn dieses ganzen gestrickten "rechtstaatlichen" Rahmens.
Hat Mann der Mittelschicht Kinder, verkommt er zu willen-u. rechtlosem "Human Kapital".
neuleben
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Wenn man den ganzen Fall mal mit juristischer Brille betrachtet:
Vater ist Vater. Wie die Befruchtung zustande gekommen ist - ist das wirklich unterhaltsrelevant? Wie verhält es sich denn da bei einem undichten Kondom? Da wollte der Mann auch nicht Vater werden, ist es dann aber doch?
Wenn sich eine Frau widerrechtlich Sperma verschafft und sich damit befruchten lässt, dann ist das ein Fall fürs Strafgesetzbuch. Aber unterhaltstechnisch? Das würde ja bedeuten, dass sich jeder seiner Vaterschaft im Nachhinein entledigen könnte, wenn die Umstände der Befruchtung zweifelhafter Natur waren. Oder im Nachhinein zu zweifelhafter Natur erklärt würden....
Verstehe ich das jetzt noch oder hat mich das deutsche Familienrecht auch schon wirr gemacht....
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Das ist die Haltung, dass du für dein geklautes Auto weiter Steuer und Versicherung bezahlen sollst, weil es der Dieb ja nicht offiziell auf sich umgemeldet hat.
Angesichts der Beliebigkeit, mit der Männer zu ganz unterschiedlichen Arten der Vaterschaft verurteilt werden (die Eigenschaft ist hochdisponabel), könnte ja auch ganz einfach §1600d greifen, die Vaterschaftsfeststellung: "Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.". Er hat ihr aber nachweislich nicht beigewohnt. Keine Feststellung, keine Vaterschaft.
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Ja, so rum betrachtet sieht es wieder komplett anders aus....
Wie ist das aber nun mit Samenspendern, die wohnen ja auch nicht bei - aber da muss die Vaterschaft auch nicht vermutet werden, weil bekannt.....
Austriake
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06-02-2013, 12:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 12:52 von MitGlied.)
Aus Sicht des deutschen Familienrechts ist da auch nichts zu zweifeln.
Es geht eher um vertragswidriges Verhalten eines Dritten, nämlich der Samenbank.
Dass das Vertragswidrige Verhalten zu "etwas" geführt hat, liegt auf der Hand.
Ob man das als "Schaden" im klassischen Sinne bezeichnen kann ist strittig.
Bei manchem "Ärztepfusch", also misslungene Abtreibung u.ä. musste der Arzt/das Krankenhaus, bzw. die versicherung Schadenersatz in Höhe des Unterhalts leisten.
Aus dieser Sicht heraus, sollte es doch auch möglich sein, die Samenbank, bzw. deren Versicherung wegen vertragswidrigem Verhalten für die Folgen in Haftung zu nehmen.
Ansonsten gilt: Mit einer Firma, die ich nicht für Pfusch in Haftung nehmen kann mache ich keine Geschäfte.
Ergo: Schon aufgrund anderer Dinge (ungeklärte Rechtslage auf Info zur Abstammung) sollte eigentlich jede Samenbank entweder eine dicke Haftpflichversicherung für etwaige Folgen abschließen oder gleich den Laden dicht machen.
Siehe z.B. hier http://www.spiegel.de/panorama/justiz/na...81745.html
Was ist, wenn das Kind noch unterhaltsberechtigt ist?
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06-02-2013, 13:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 13:30 von Das Nerdliche Orakel.)
(06-02-2013, 12:49)StrengGeheimerInformant schrieb: Kinder haben Anrecht auf Namen anonymer Samenspender Technisch ist das ohnehin schon feststellbar. Man braucht doch nur in einer Datenbank einen Verwandten des Kindes zu finden, und dann muss man bei dessen Verwandtschaft weiterkraken.
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