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Hungerstreik in Rostock / Unterstützungsaufruf
Zitat:Seit heute morgen befindet sich ein Elternteil vor dem Rostocker Amtsgericht im Hungerstreik. Der 44jährige Oberarzt der Kardiologie blickt auf nunmehr einige sehr einseitige Gerichtsbeschlüsse zurück, die ihn beispielsweise schon vor dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus dazu verpflichteten, seinen Bewegungsradius innerhalb des 8-Zimmer-Anwesens auf 12 Quadratmeter zu beschränken, um dem trennungswilligen Elternteil zu ermöglichen, “seine Trennung zu vollziehen”. Dem folgte in einem zweiten Gerichtszug der Verweis aus dem gemeinsamen Wohnsitz sowie etliche gerichtlich gestützte Verleumdungen, denen eine Prozeßklage folgte. Von den vier gemeinsamen Kindern zwischen 7 und 16 Jahren wollten zwei zum Papa, eines zu beiden Eltern und eines zur Mama; das alleinige Augenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht wurde jedoch für alle vier Kinder der Mutter zugesprochen, der Kontakt zum Vater stark eingeschränkt.
http://gleichmass.wordpress.com/2013/02/...ngsaufruf/
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Der Mann ist Kardiologe?
Am Krankenhaus im norwegischen Kongsvinger suchen sie gerade händeringend nach einem......
Austriake
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Das ist ja gleich um die Ecke von mir. Werd' mal vorbeischauen.
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Wie zu lesen ist, wurden ihm im eigenen Heim 12qm zugewiesen, weil seine Gattin ansonsten die Trennung nicht vollziehen könne. Besser, er würde aus dem (gemeinsamen?) Haus ausziehen.
Nun lungert dieser Kerl vor dem Amtsgericht der Hansestadt Rostock herum und streikt so vor sich hin, mitten im Verfahren. Der Amtsgerichtsdirektor gibt der svz Auskunft:
Zitat:Peter Häfner, Direktor des Amtsgerichts, hält den Hungerstreik von Arpad David für zwecklos. "Er kann tun und lassen, was er will. Aber er kann nicht erwarten, dass sich das Gericht davon beeinflussen lässt", sagt er. "Das wäre eine merkwürdige Rechtsprechung." Aufgabe des Gerichts sei es vielmehr, unabhängig und neutral zu entscheiden. "Er wird damit gar nichts erreichen", sagt Häfner. Die Frage sei, ob sich David mit seiner Aktion nicht sogar selbst schade und für den Umgang mit seinen Kindern disqualifiziere. Statt vor dem Amtsgericht zu demonstrieren, rät der Direktor dem Familienvater, sich mit einem Anwalt zu beraten.
Es sei die Frage gestattet, welche Aussage des Herrn Häfner zutreffend ist: a), dass sich das Gericht nicht beeinflussen lässt, oder b), dass der Vater sich mit seiner Aktion in der Umgangssache disqualifiziere, was dann keineswegs Folge einer Nichtbeeinflussung sein kann. Allein die Benennung der Eventualität, seine Aktion könne das Gericht eben doch - und zwar ausschließlich negativ – beeinflussen, spricht nicht gerade für diesen Gerichtsort.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(06-02-2013, 09:52)bio schrieb: Das ist ja gleich um die Ecke von mir. Werd' mal vorbeischauen. Sehr gut, berichte dann mal hier.
Interessant wäre zu wissen, wie denn nun tatsächlich die Sorgerechtslage ist.
Öffentliche Berichte widersprechen sich dazu.
Gleichmass e.V. schreibt:
Zitat:das alleinige Augenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht wurde jedoch für alle vier Kinder der Mutter zugesprochen,
http://gleichmass.wordpress.com/2013/02/...ngsaufruf/
Dagegen zitiert die Schweriner Volkszeitung die Mutter:
Zitat:An dem gemeinsamen Sorgerecht habe sich dadurch aber nichts geändert, sagt die Rostockerin. Jetzt müsse nur noch über das Umgangsrecht entschieden werden.
http://www.svz.de/nachrichten/home/top-t...?tx_ttnews[backPid]=111
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06-02-2013, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 14:48 von bio.)
Ich komme gerade, ziemlich durchgefroren, vom "Deliquenten". Ein netter Kerl, 44, Oberarzt in der Kardiologie eines hiesigen Klinikums. Er ist in die klassische Falle getappt. Frau hat nicht gearbeitet und bekommt somit ne Menge Unterhalt. Die Kinder sind jetzt 16, 14, 10 und 7, wenn ich richtig erinnere.
Nach seinen Angaben hat er letztes Jahr das ABR verloren. Er habe damals dem zugestimmt, da er glaubte so wenigstens im Haus wohnen bleiben zu können. Einige Wochen später kam ein Gerichtsbeschluss, in dem er zum Verlassen der Wohnung binnen Monatsfrist aufgefordert wurde. Er lebt nun in einem möblierten Appartment.
Seine jüngsten Beiden hätten sich für den Verbleib beim Vater ausgesprochen, der mittlere wollte sich nicht entscheiden und der Älteste eher bei der Mutter bleiben. Wie das nun genau im Gerichtsverfahren ablief, habe ich nicht ergründen können. Offenbar hat nun einen Beschluss in den Händen, wollte aber aus Wohlverhalten dagegen nicht angehen.
So wie ich ihn verstanden habe, ist gerade erst der Unterhalt verhandelt worden - er zahlt nun also TU und KU. Sein Gehalt werde gepfändet, da er rückwirkend zahlen muss.
Zum Umgangsrecht läuft ein Verfahren, dass auf Termininierung wartet, da er die Richterin wegen Befangenheit abgelehnt hat. Insofern hat der Direktor natürlich das gesagt, was sowieso alle wissen. Nämlich, dass protestierende Väter ein noch größerer Störenfaktor sind.
Soviel zunächst zu den Fakten, wenn man das so sagen kann.
(06-02-2013, 14:46)bio schrieb: Zum Umgangsrecht läuft ein Verfahren,
Bedeutet, dass ihm das Selbstverständlichste auf der Welt vorenthalten wird und er es erst einklagen muß. Grund genug zum Protestieren.
Wenn ihn das Gericht dann auch noch hinhält, wird er so provoziert, dass man ihn leicht abschreiben kann. Und das tut der Zirkus(Gerichts)direktor auch in aller Öffentlichkeit.
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Finde ich prima, dass du hingegangen bist. Hast du ihn eingeladen, seine Geschichte mal hier zu schildern, wenn er Lust dazu hat?
Offenbar hat er die typische lange Latte von Fehlern gemacht, die jetzt natürlich böse durchschlagen. Sich fast zwei Jahrzehnte ein Hausweibchen zu halten wird jetzt auf unbefristeten, lebenslangen Unterhalt hinauslaufen. Und dann noch Konzilianz beim ABR, Wohlverhalten in der Hoffnung dass etwas besser wird...
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Ja ich habe ihm von der Tfaq erzählt. Ich werde ihn in den nächsten Tagen, wenn er sich von den Strapazen erholt hat, kontaktieren und ihm nochmal nahelegen, hier zu posten. Er wird ab morgen wieder arbeiten.
Was ihn auch so fertig macht ist die Tatsache, dass ihm vom Oberarztgehalt nur noch ein Putzfrauentaschengeld bleibt. Während für Frau und Kinder die ehelichen Bedingungen aufrechterhalten bleiben müssen, fragt keiner wie es um ihn bestellt ist.
Ich denke, dass er sich in den nächsten Tagen durchaus ernsthaft überlegen wird, ob er sich diesem Zirkus weiterhin aussetzt.
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(06-02-2013, 15:40)bio schrieb: Was ihn auch so fertig macht ist die Tatsache, dass ihm vom Oberarztgehalt nur noch ein Putzfrauentaschengeld bleibt. Während für Frau und Kinder die ehelichen Bedingungen aufrechterhalten bleiben müssen, fragt keiner wie es um ihn bestellt ist.
Er hat also die ersten Spässe des Unterhaltsrechts kennengelernt. Hoffentlich ist er gegen die Fortsetzung gewappnet, da wird noch viel mehr auf ihn zukommen. Die jüngste Einführung lebenslangen Unterhalts in Höhe von "einmal Oberarztgattin, immer Oberarztgattin" wird für weitere "Spässe" sorgen. Eine lange Ehe im Sinne des BGH wars ja wohl, wenn der Grösste 16 ist.
Die Volksmeinung glaubt ja, mit gutem Verdienst sei eine Scheidung trotz Kinder finanziell zu überstehen. Ein Irrtum...
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(06-02-2013, 17:52)p schrieb: Die Volksmeinung glaubt ja, mit gutem Verdienst sei eine Scheidung trotz Kinder finanziell zu überstehen. Ein Irrtum...
Wie wahr. Der Mann sollte weg; durch hierbleiben ist nichts zu retten.
Einen gesuchten Beruf hat er ja; wenn er hierbleibt und sich diesen Demütigungen weiter aussetzt, wird er selbst zum Patienten.
Austriake
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(06-02-2013, 18:03)Austriake schrieb: Der Mann sollte weg; durch hierbleiben ist nichts zu retten.
Einen gesuchten Beruf hat er ja; Das sehe ich genauso.
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(06-02-2013, 17:52)p schrieb: Die Volksmeinung glaubt ja, mit gutem Verdienst sei eine Scheidung trotz Kinder finanziell zu überstehen. Ein Irrtum...
Frau mit 4 Kindern. Das sind geschätzte 2.500 € Unterhalt, wenn das mal reicht. Dazu noch der Sonderbedarf. Sein Hungerstreik ist sehr gut. Da ist er als Arzt nicht mehr tragbar und ein Sicherheitsrisiko für Patienten. Da kann er jetzt als Hilfskoch arbeiten gehen. Da hat er genauso viel.
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(06-02-2013, 14:46)bio schrieb: Er lebt nun in einem möblierten Appartment. Mir scheint, da ist er schlecht beraten. Fehlgeleitete Hoffnungen.
Soll sich einfach eine 5 Zimmerwohnung nehmen (ist dort nicht schwer) und Aufstocken. Dann kann ihm die Pfändung relativ egal sein. Falls ihm dann noch gekündigt werden sollte, könnte er völlig neu überlegen.
(06-02-2013, 14:46)bio schrieb: Insofern hat der Direktor natürlich das gesagt, was sowieso alle wissen. Nämlich, dass protestierende Väter ein noch größerer Störenfaktor sind.
Zitat:Direktor des Amtsgerichts, hält den Hungerstreik von Arpad David für zwecklos. "Er kann tun und lassen, was er will. Aber er kann nicht erwarten, dass sich das Gericht davon beeinflussen lässt", sagt er. "Das wäre eine merkwürdige Rechtsprechung." Aufgabe des Gerichts sei es vielmehr, unabhängig und neutral zu entscheiden. "Er wird damit gar nichts erreichen", sagt Häfner. Die Frage sei, ob sich David mit seiner Aktion nicht sogar selbst schade und für den Umgang mit seinen Kindern disqualifiziere.
Schon lustig, dass ein Amtgerichtdirektor die sogenannte Unabhängigkeit mit einer Drohung beim Umgang belegen will. Aber nichts anderes zu erwarten.
Allerdings möchte ich auch klar sagen, dass ich in der Situation, die aus dem Artikel und den Mails, die so rum gehen bekannt wird, einen Hungerstreik nicht für das richtige Mittel halte.
Ich halte ihn nicht mal für legitim.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(06-02-2013, 14:46)bio schrieb: Ich komme gerade, ziemlich durchgefroren, vom "Deliquenten". Trug er tatsächlich diesen riesigen Judenstern wie auf dem =1]Zeitungsfoto ?
Nicht das ich das unangemssen finden würde, Sympathiepunkte dürfte das allerdings keine bringen.
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Jetzt können die Richter ja mit der Antisemitismus-Keule zuschlagen. Da war doch schon mal einer, der wegen seiner Zugehörigkeit zu einer rechtsradikalen Partei von seinem Kind entfernt wurde.
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Er deutete an, dass sie wohl mit Kindergeld so um die 3700 habe.
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(06-02-2013, 19:13)Pistachio 00 schrieb: (06-02-2013, 14:46)bio schrieb: Ich komme gerade, ziemlich durchgefroren, vom "Deliquenten". Trug er tatsächlich diesen riesigen Judenstern wie auf dem =1]Zeitungsfoto ?
Nicht das ich das unangemssen finden würde, Sympathiepunkte dürfte das allerdings keine bringen.
Als ich bei ihm war, trug er den Stern nicht. Die NNN hat neue Fotos gemacht, auf dem soetwas nicht vorkommt.
Ich wurde übrigens gefragt, ob ich mit aufs Foto möchte. Mit Blick auf meine weiteren Verfahren, habe ich (und er wollte das auch so) abgelehnt. Es wird also ein weiterer Artikel folgen.
Seit heute habe ich 3 Nummern mehr in meinem Telefon gespeichert. Ein Vater mit Tochter gesellte sich noch dazu, bot Tee und Hilfe an. Auch er trennungsgeschädigt. Die Frau von der NNN hatte auch eine Thermoskanne dabei; schrieb alles sorgsam auf. Sogar die Polizei bot etwas warmes an. Nur die Damen (und Herren) des Amtsgerichts ließen sich nicht herab. Er erzählte mir, wie sie in der Raucherecke standen und herüberlugten. Ich sah sie z.T. dabei lachen und scherzen.
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(06-02-2013, 19:48)bio schrieb: Als ich bei ihm war, trug er den Stern nicht. Die NNN hat neue Fotos gemacht, auf dem soetwas nicht vorkommt. Geht es um NNN Neuste Nationale Nachrichten?
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06-02-2013, 20:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 20:16 von bio.)
(06-02-2013, 20:11)Das Nerdliche Orakel schrieb: (06-02-2013, 19:48)bio schrieb: Als ich bei ihm war, trug er den Stern nicht. Die NNN hat neue Fotos gemacht, auf dem soetwas nicht vorkommt. Geht es um NNN Neuste Nationale Nachrichten?
Norddeutsche Neueste Nachrichten...gehören einer Gruppe mit mehreren regionalen Zeitungen, Magazinen etc.
Ostseezeitung hat auch berichtet.
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Danke! Jetzt habe ich auch den Witz von extra3 verstanden.
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(06-02-2013, 20:20)Das Nerdliche Orakel schrieb: Danke! Jetzt habe ich auch den Witz von extra3 verstanden. Berichte uns.
(06-02-2013, 19:09)sorglos schrieb: Allerdings möchte ich auch klar sagen, dass ich in der Situation, die aus dem Artikel und den Mails, die so rum gehen bekannt wird, einen Hungerstreik nicht für das richtige Mittel halte.
Ich halte ihn nicht mal für legitim. das hat mir auch gleich Sorgen gemacht.
Nach § 170 StGB ist strafbar, wer
trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt,
das Erforderliche unterlässt, seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden
oder
seine Leistungsunfähigkeit schuldhaft herbei führt
Dieser Mensch braucht wirklich Unterstützung, worüber ich bislang aber nur in der Überschrift dieses Threads etwas gelesen habe (was mich allerdings nicht mehr überrascht).
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(07-02-2013, 09:44)Ibykus schrieb: seine Leistungsunfähigkeit schuldhaft herbei führt Dann erklär mal, warum sein Verhalten schuldhaft sei.
Fazit: Es liegt wieder einmal in der willkürlichen Entscheidung eines Richters.
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07-02-2013, 13:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-02-2013, 13:05 von pudding.)
Mit unterstützen meint er möglicherweise zu raten nicht gegen das Urteil öffentlich zu protestieren
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