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Umzug der KM Ende des Monats.
#51
Da kann ich nur zustimmen - Aufklärung ja, Demotivierung nein.
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#52
Es liegt mir fern, @iglu zu demotivieren.

Ich wollte nur seine Erwartungen angesichts angeblich "kapitaler Fehler" seiner Exe auf Normalniveau bringen.

Ich würde mit Vergnügen im Unrecht sein.. Smile

Also, dann nochmal: Viel Glück, Käpt'n Iglu!! Big Grin
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#53
Ich sage es gerne nocheinmal. Es geht um eine Verbesserung der Situation. Ich beantrage nicht das alleinige Sorgerecht noch strenge ich sonst einen epischen Endkampf zwischen Gut und Böse an.

Es soll eine verbesserte Umgangsregelung sein.
Wer sollte das verwehren und warum?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Anwältin der Ex war mal wieder schneller als meiner - ist wohl nicht ausgelastet - und stellt einen Antrag im einstweiligen Verfahren auf das alleinige ABR.
Nocheinmal ein bisschen im Detail:

Die Gegenseite hat beantragt die EA im schriftlichen Verfahren durchzuwinken unter Ausschluss der gängigen Fristen. Mit Festsetzung eines Anhörungstermins ist das wohl vom Tisch.Wink
Die Gegenseite hätte wohl auch gerne gesehen, dass der Gerichtsstand wechselt aber das hiesige Amtsgericht hat das Verfahren eröffnet. Das Gericht scheint auch keine besoneres Eilbedürftigkeit zu verspüren - warum auch? Die Ex ist ja schon samt Kind weg - denn der anberaumte Termin ist noch einige Wochen hin.
Also alles in Allem ein guter Anfang.

Derweil ist auch mein Antrag auf Übertragung des ABRs raus.
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#54
So, die Ex hat jetzt ohne Ankündigung den Umgang eingestellt. Ich wusste ja, dass ich dieses Opfer zu bringen habe, ist aber trotzdem nicht Vergnügungssteuerpflichtig.
Vorteilhaft daran ist natürlich, dass die Gegenseite so meine Argumentation stützt.

So langsam oder auch schon länger beschleicht mich allerdings das Gefühl, dass das JA hinter meinem Rücken mit der KM konspiriert.
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#55
Tut mir echt leid fuer Dein Kind und fuer Dich, @iglu.

Diese umgangsverweigernden [Unterschreitung des Mindestniveaus] haben nur braune Masse, da wo eigentlich das Hirn sein sollte - hoffe, dass der Schuss fuer die alte Hexe wirklich nach hinten losgeht.. Druecke Dir die Daumen!!!

Clint
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#56
Und was wirst du jetzt tun?
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#57
Nichts weiter. Die Gute tut genau das, was sie tun soll und der Verhandlungstermin rückt näher. Vielleicht mache ich noch den Empörten.

Nebenbei ist mir noch ein anderer guter Zug gelungen.
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#58
Iglu, sei dir mal dabei nicht so sicher das deine Strategie aufgeht!
Bei mir hatte es die KM geschafft mir das Kind 6 Monate vor zu enthalten.
Das JA hatte das Handeln der KM voll unterstützt und der Amtsrichter sich dessen angeschlossen. Die Begründungen dafür waren sehr facettenreich.
Erst viel später in höheren Instanzen wurden diese Begründungen als völlig haltlos verworfen.
Ich hatte damals ganz ähnlich gedacht wie du.
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#59
Wie ich schon sagte, mehr als die Sache gut vorbereiten kann man nicht. Und wenn die Beteiligten sich gegen einen verschwören, ist es sowieso egal, was man macht.

Ich habe keine Kristallkugel im Keller. Wenn es in die Hose geht, wird die nächste Instanz angerufen.

Demnächst bin ich schlauer.
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#60
Wollen wir hoffen, dass dein Plan zu Gunsten deines Kindes aufgeht... ich persönlich verliere langsam den Glauben an die deutschen Gericht. Gibt es eigentlich irgendwelche Statistiken darüber, wie hoch die Chance ist, dass ein OLG den mütterfreundlichen Beschluss eines AGs ändert?
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#61
(10-02-2013, 15:55)iglu schrieb: Wie ich schon sagte, mehr als die Sache gut vorbereiten kann man nicht. Und wenn die Beteiligten sich gegen einen verschwören, ist es sowieso egal, was man macht.

Zur guten Vorbereitung gehört auch eine Beschwerde bei Deinem Justizminister oder Deiner Justizministerin.

Hol auch diese mit ins Boot und sende eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder die Richterin an das Justizministerium.

Das Justizministerium wird diese Dienstaufsichtbeschwerde an den Präsidenten oder die Präsidentin des Amtsgerichtes weiter leiten.

Sowohl Justizministerium, wie auch der Präsident oder die Präsidentin des Amtsgerichtes werden auf die richterliche Unabhängigkeit verweisen, aber beide werden dafür sorgen, dass eine Entscheidung dann rechtssicherer gemacht wird, wenn sie gegen Dich ausfallen sollte.

Das heisst, auch der Richter oder die Richterin muss genauer hinschauen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#62
@Jessy
Zitat:wie hoch die Chance ist, dass ein OLG den mütterfreundlichen Beschluss eines AGs ändert?
Ich kann nur für mich sprechen, aber der 12. Senat in Hamm tut es Regelmäßig(wie ich auch in anderen Fällen erfahren habe)
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#63
Also gerade von Hamm kennt man es eigentlich nur andersrum.
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#64
Vielleicht meinst du Unterhaltsfragen, da sind sie Ar**********.
Aber in Umgangssachen, sind sie OK.
Bei mir:
- Sofortige Aufhebung des AG Beschluss + Umgangsausweitung mit der Begründung eines Ergänzungsgutachten.
- Benennung eines Ergänzungspflegers
- Jegliche Versuche über Paarebene schlechte Stimmung zu verbreiten, wurde im Keim erstickt.
- Jegliche Vorwürfe gegen den Vater des Kind betreffend, welche nicht belegbar waren, wurden elemeniert oder ignoriert.
- Die KM(Lehrerin) wurde mehrmals ermahnt, nicht dazwischen zu quarken, sonst Ordnungsgeld.
- Auf die Anhörung des JA wurde gänzlich verzichtet(die haben den Mist ja auch erst mit verzapft)
Ich selbst brauchte mich nicht mehr oft zu irgendwelchen Dingen äussern, da soweit alles klar war.
Wer anonymisierte Beschlüsse/Protokolle haben möchte, kurze Mitteilung.
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#65
Ok ja, das mag sein.
Aber Unterhaltsseitig setzen die schon Maßstäbe im Wettbewerb um das übelste OLG Deutschlands und damit Europas.
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#66
Da kann ich dir nur leider zustimmen, sie haben mich auch zu einem "Aufstocker" verurteilt.
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#67
(10-02-2013, 22:38)beppo schrieb: Also gerade von Hamm kennt man es eigentlich nur andersrum.
Hamm beschließt ohne Probleme Minimalumgang und setzt den auch "gnadenlos" durch.
Wer mehr will, muss auf die Knie.
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#68
(11-02-2013, 09:07)Ibykus schrieb: Wer mehr will, muss auf die Knie.
Hat das schon mal was genützt?
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#69
(10-02-2013, 23:51)beppo schrieb: Ok ja, das mag sein.
Aber Unterhaltsseitig setzen die schon Maßstäbe im Wettbewerb um das übelste OLG Deutschlands und damit Europas.

Oh, Mann. Das macht mir ja echt Mut. Bei diesem Gericht
liegt der AG Beschluß, das ich 36 Euro monatlich weniger Unterhalt zahlen "darf", zur Beschwerde vor (seit Oktober 2012).

@Sorry Iglu, will nicht deinen Fred kapern. Ich drücke dir
alle Daumen für dich und dein Kind.
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#70
So bei draufschauender Betrachtung würde ich meinen, Hamm verhält sich konsequent: Es ist bekannt, dass Unterhalt eher akzeptiert wird, wenn Umgang stattfindet; letztendlich ist Umgang also eine Maßnahme zur Stützung großzügiger Alimentierung. Kommt ja hinzu, dass "Normal"-Umgang nicht unterhaltsmindernd wirkt, aber kostenmindernd im Betreuungshaushalt. Wenn dann ein nicht betreuender Elternteil aufgibt, weil es wirtschaftlich nicht mehr geht, ist auch gut schwafeln, dass man gar nicht verstünde, was los ist: Er hätte doch Umgang gehabt. Pontius Pilatus läßt grüßen...

Das Wichtigste zum Schluß: Alles Gute, Iglu, für Deinen Sohn und Dich!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#71
Dank für die Glückwünsche.

Vor ein paar Tagen fand dann doch noch ein Termin beim Jugendamt statt.
Dort wurde eine umfangreiche Umgangsregelung besprochen, die die JA-SB vor Gericht vortragen wird.

Ich weiß noch nicht genau ob das taktisch so klug war, man wird sehen. Zuzusehen wie die Ex an der einen oder anderen Stelle große Augen machte, war jedenfalls amüsant.
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#72
So, eben war die Gerichtsverhandlung. Ich bin gerade immer noch sauer, dass das Juristenpack sich ums verrecken nicht gegenseitig Weh tut.

Genaueres folgt, sobald die Wut verflogen ist.
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#73
Liebe
>Kind
>Wunsch
>Erwartung
>Konflikt
>Kränkung
>Ärger
>Zorn
>Wut

Kommen nun Haß und Zerstörung?
Oder

>Erleuchtung?
>Erkenntnis?
>Weisheit?
>Glück?

Wie gehen Drehbuch und Film wohl weiter?
Wie üblich?
Rolleyes
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#74
Tja, Freunde. Ich bin immer noch bis unters Dach geladen. Ich weiß auch gar nicht genau warum, bzw. weiß ich es schon und die Tatsache, dass ich es weiß ärgert mich noch mehr.

Ersteinmal zu den Fakten. Es lief im Prinzip wie geplant. Die Verhandlung war eigentlich schon vor der Verhandlung beendet.
Die Anwälte besprachen sich eine Minute vor Beginn auf dem Flur und haben die Sache ausgekaspert.
Der Richter merkte auch schnell, dass es keinen Grund gibt, sich zu engagieren.
Die Anträge zum ABR wurden in der Verhandlung nicht diskutiert. Es ging gleich zur Umgangsvereinbarung über und ich musste dieses elendige Geschwafel, dass man mich im Prinzip zu einem dem Kind Fremden stempelte, über mich ergehen lassen.
Man müsse doch schauen und beobachten bla bla bla.

Ich intervenierte dementsprechend, der Richter spielte mit, und ich konnte dann doch noch für ein bisschen Verbindlichkeit sorgen.

Dann wurde an alle VKH verteilt, die Ex hätte eigentlich nie VKH bekommen dürfen, und im letzten Drittel des Verfahrens diskutierten die Anwälte mit dem Richter, wie sie die Verfahren, formal waren es zwei, am gewinnbringensten beerdigen konnten.

Die Juristen spielten unterm Strich "ich tue dir nicht Weh und du tust mir nicht Weh."

Also mein Etappenziel ist erreicht, das hat aber den rationalen Teil meines Hirns noch nicht durchdrungen.

Im Moment hocke ich noch wegen dieser entwürdigenden Farce auf der Palme.Wink
@Skipper

Ich werde dir sagen, wie es weiter geht:

ich werde meine Anstrengungen fortsetzen, meinem Kind Stück für Stück und Schritt für Schritt zu seinem Recht zu verhelfen.
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#75
Vielleicht hilft es, von der 'Palme' zu steigen, indem Du schilderst, was nun genau erreicht wurde.

Status:
-Sorgerecht: unangestastet > Schwein gehabt.
-ABR: unangestastet > doppelt Schwein gehabt, hast es nicht verloren.
-Umgangsrecht: nicht ausgesetzt (etwa zur Ruhe von Mutter und Kind nach anstrengendem Umzug) > Glück gehabt

Anwälte haben gute Arbeit abgeliefert!Rolleyes

Die Umgangsregelung, das Recht des Kindes sieht nun wie aus?
.
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