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Situation in der Schweiz
#51
Vielen Dank für die Informationen zu den Neuigkeiten. Gibt es irgendwo online ein Domkument mit allen zu ändernden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Sorgerecht?
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#52
gehe unter parlament.ch und gib im Suchfeld "11.070" ein...
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#53
besser hier:

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/th...sorge.html
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#54
Die aktuelle Realität in meinem Fall sieht in der Schweiz so aus, dass meine Kinder mittlerweile den Nachnamen des neuen Ehemanns meiner Ex-Ehefrau erhalten haben. Gehört dazu oder informiert darüber wurde ich nicht.

Nur die unverschämten Aufforderungen des Alimenteninkassos zu immer höheren Unterhaltszahlungen erreichen mich regelmässig, ansonsten null Information.

Perfide dabei, dass meine Kinder in den Schreiben weiterhin konspirativ unter ihrem alten Nachnamen aufgeführt werden. Nichts soll den Zahlesel beunruhigen, nichts den laufenden Zahlungsfluss gefährden.

Die Schweizer Behörden und Gerichte haben nicht ohne Grund einen miserablen Ruf. Gegen deren Rechtsbeugung, Korruption und Betrug sind die geplanten Gesetzesänderungen nutzlos.
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#55
Ich bin deutscher Staatsbürger in der CH lebend (C-Bewilligung), unverheirateter Vater eines knapp 4,5 jährigen Buben, der ein beiderseitiges Wunschkind ist.

Seit der Geburt unseres Sohnes 2008, ins. seit der Trennung 2010 verfolge ich die "Salamitaktik" bezgl. der elterlichen Sorge der CH-Gesetzgebung mit blankem Entsetzen.

Mami ist leider totale Kommunikationsverweigerin.

Vergangenen November, anlässlich einer "Schlichtungsveranstaltung" auf dem Zivilgericht betreffend Festsetzung der Unterhaltshöhe wurden mir mitgeteilt, dass meine vorab eingereichte mehrseitige Eingabe mit den belastbaren Nachweisen, dass ich meinen Sohn seit Geburt JEDES Wochenende bei mir und seit Beginn 2012 zu über 50% selbst in Obhut, Pflege, Erziehung und Betreuung bei mir habe, "getrennt" behandelt werden müsste und mit der Festlegung des Unterhalts nichts zu tun hätte?!

Ich wurde zu Unterhalt in voller Bedarfshöhe "geschlichtet".
(Ich zahle Unterhalt seit Geburt per Dauerauftrag in voller Höhe - nur weigerte ich mich die gesetzlich vorgeschriebene UH - Vereinbarung zu zeichnen).

Die Dame der VB sagte mir (nachdem ich die Vereinbarung unterschrieben habe), die Behörde käme auf mich zu wegen meinem Schreiben, in dem ich u.a. um Anerkennung der nachweislichen Betreuungspraxis seit Geburt, der Erlebniskontinuität und Stabilität für unseren Sohn gebeten habe, ich einen Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt habe sowie um Mithilfe bei der Ausarbeitung und Festlegung einer Umgangsvereinbarung vor dem Hintergrund des bisher gelebten Alltags erbeten habe...

Sie hat sich bis heute nicht gemeldet (seit 23.11.12)!
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#56
Die "Reform" befindet sich nun im vierten Jahr. Offenbar ist es nicht nur Salamitaktik, sondern wie in Deutschland eine massive Verzögerungstaktik, mit der alles behandelt wird. Die Tatsache, dass in D solche Dinge wie die Einführung lebenslangen Unterhalts in wenigen Monaten durchrauschte, zeigt dass es nicht der Vorgang ist, der eben so lange dauert, sondern die Aktivitäten einer Vielzahl von Bremserinnen.
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#57
(13-02-2013, 14:09)hochdruck24 schrieb: Vergangenen November, anlässlich einer "Schlichtungsveranstaltung" auf dem Zivilgericht betreffend Festsetzung der Unterhaltshöhe wurden mir mitgeteilt, dass meine vorab eingereichte mehrseitige Eingabe mit den belastbaren Nachweisen, dass ich meinen Sohn seit Geburt JEDES Wochenende bei mir und seit Beginn 2012 zu über 50% selbst in Obhut, Pflege, Erziehung und Betreuung bei mir habe, "getrennt" behandelt werden müsste und mit der Festlegung des Unterhalts nichts zu tun hätte?!
Warum zahlst Du überhaupt noch ? Die werden Dich zappeln lassen, bis nichts mehr kommt - solange gehts nur darum, und hier kannst Du mir glauben, Dir alles Geld abzunehmen.

Meine Erfahrungen mit der Schweiz decken sich 100%ig mit allem, was hier geschrieben ist. Ohne Übertreibung kann man sagen, dass man es dort mit Kriminellen zu tun hat.

Um nur ein paar Beispiele zu nennen:

Beispiel 1:
Zitat:Ein Vater, der die beiden Kinder seit zwei Jahren betreut, bekommt plötzlich von der Anwältin der Mutter mitgeteilt, dass diese nun gerne die Betreuung übernehmen will - Hintergrund ist natürlich der Unterhalt, denn die Kinder sind 8 und 10 Jahre alt und wechselten immer dann zur Mami, wenn diese am Wochenende mal Zeit hatte.

Es wurde beantragt die Betreuung schriftlich 1 Jahr rückwirkend festzulegen - der eigene Anwalt des Vaters hat seinem Mandanten dazu geraten (!). Auf meinen Rat, das abzulehnen, weil es nur ums Geld geht, hat er nicht gehört, sondern seinem Anwalt vertraut. Ergebnis: Nach Unterschrift kam die Rechnung über zurückliegenden Unterhalt für die Kinder Big Grin und der Vater fällt aus allen Wolken

Beispiel 2:
Zitat:Die Mutter aus einem völlig korrupten Armutsland in Afrika, hat die Obhut über die Tochter in der Schweiz. Um den Vater zu diskreditieren, droht sie ihm mehrfach die Misshandlung der Tochter an, um es ihm in die Schuhe zu schieben. Das macht sie schliesslich auch - natürlich so dilettantisch, dass ein Depp überprüfen kann, dass es nicht der Vater war. Schweizer Behörden wollen das totschweigen, so dass der Vater Strafanzeige in Deutschland stellt - die Tochter hat einen Deutschen Pass.

Ergebnis: Die Deutsche Staatsanwaltschaft gibt die Ermittlungen einer schweren Straftat durch die Mutter an der Tochter an die Schweizer Kollegen ab, die daraus ein Geheimverfahren machen und alles versuchen, die Sache unter den Teppich zu kehren. NAchdem dann die Mutter völlig durchdreht, steckt man die Tochter mit ihren Stiefgeschwistern gegen den Willen der Väter ins Kinderheim, um sie dort ein halbes Jahr zu Internieren. Erst nachdem sichtbare Entwicklungsschäden an der Tochter auftreten entlässt man sie aus dem Heim - schwer zu glauben aber wahr - wieder in die Obhut der Kindesmisshandler-Mutter.

Beispiel 3:
Zitat:Einem Deutschen Vater wird von einem Schweizer Gericht mitgeteilt, dass er in dem vorliegenden Sorgerechtsprozess keine Anträge stellen braucht, weil diese vom Schweizer Gericht nicht entgegengenommen werden. (Er könnte sie theoretisch per Einschreiben dem Gericht zustellen, würde sich dann aber wundern, dass die Anträge nie in der Akte landen.)

Beispiel 4:
Zitat:Nach einschlägigen Erfahrungen mit der Schweizer Vormundschaftsbehörde in Zürich, stellt ein Deutsches Jugendamt die Zusammenarbeit mit dieser Schweizer Organisation einfach ein.

Usw usf - das ist Schweizer Realität. Wenn die Sache eskaliert, fangen die Schweizer Kollegen an zu lügen und zu betrügen, dass sich die Balken biegen. Mir liegt ein Schreiben von Bundesrätin Sommaruga vor, in dem sie behauptet, die Schweiz hätte kein Petitionsrecht - siehe hierzu: Bundesverfassung Art.33:
Zitat:Art. 33 Petitionsrecht
1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen.
2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.

Bedauerlich ist an der Sache, dass Deutsche Behörden leider nicht gegen diese Kriminellen vorgehen - zB. durch entsprechende Kündigung der Verträge (KSÜ etc.), die sowieso von den Behörden der Schweiz nicht eingehalten werden.
https://t.me/GenderFukc
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#58
Oliver Hunziker (VeV, GeCoBi) erinnert die Schweizer, dass da ein Thema noch immer offen ist.
Der Fall: Vater und Mutter (Ärzte, in Krankenhaus) teilen sich einen Arbeitsplatz und ziehen gemeinsam drei Kinder auf, bis es kam wie es kommen musste.
Bei dem Artikel handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung wohl sämtlicher Ausgangspunkte und Folgeerscheinungen, wie sie die Trennungsfaq benennt.
In der Schweiz wie hier gilt nach wie vor und offensichtlich unabänderbar: "Das Kind gehört zur Mutter."
Beobachter: Sorgerecht - Ein Vater darf nicht Vater sein
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#59
Was machen die Schweizer Mitarbeiter eines Büros zur Untersützung der Männer - das kann man in dieser zugegeben nicht ganz aktuellen Einladung vom 6.11.2007 auf Seite 5 nachlesen:
6. Schweizer AGAVA-Kongress
zur Überwindung von Gewalt und Machtmissbrauch

Zitat:Väter als Täter

Werner Huwiler, mannebüro züri
Ich muss dazu sagen, dass schon die Öffnung und das Lesen dieses Pamphlets bei mir deutlich die Nackenhaare aufgestellt hat.

Aber beim Mannebüro scheint sich nicht viel geändert zu haben:
Zitat:Leitbild
...
Voraussetzung hierfür ist die Überwindung der gesellschaftlichen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und der Abbau der strukturell verankerten Dominanz des männlichen Geschlechts.

Wir richten unser Augenmerk auf die Überwindung von Gesellschaftsstrukturen, die Männer bevorteilen.
...
Was wir machen
Im Zentrum der Tätigkeit des Vereins mannebüro züri steht die Beratung von Männern, die in Paarbeziehungen gewalttätig geworden sind ... betreibt [der Verein] ... eine professionell geführte Beratungsstelle zum Thema männliche Gewalt im häuslichen Bereich. Des Weiteren führt der Verein eine Fachstelle, die sich mit männlicher Gewalt in allen privaten und öffentlichen Kontexten befasst.
...
Mit wem wir zusammenarbeiten
Der Verein mannebüro züri unterstützt Bestrebungen, Projekte und Angebote, zur Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Er pflegt die Zusammenarbeit ... – insbesondere solche, die sich mit dem Thema häusliche Gewalt befassen.
...
Ein einziger Unsinn schwankend zwischen 'häuslicher Gewalt' und 'Gleichstellung'. Natürlich darf das Wort 'professionell' nicht fehlen, denn das ist man dort nicht im Sinne der Eigenschaft, sondern weil man das dazu schreibt.

So - mehr lese ich von diesem 666 nicht.
https://t.me/GenderFukc
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