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Umgangskosten und SGB II
#76
(14-11-2012, 23:37)sorglos schrieb: So langsam muss man von einer Kindeswohlgefährdung ausgehen, wenn du dich nicht gegen dieses strunzfreche Amt wehrst.

D'accord.

(14-11-2012, 23:37)sorglos schrieb: Da mußt du auch nicht bis nächste Woche warten und über Rechtsbeistand ein Prozeßkostenrisiko eingehen. Der Anwalt kann ohne weiteres tätig werden, wenn die Klage bereits eingereicht ist.

Ich bekomme 'eh keine PKH, da Mitgliedschaft im Sozialverband.
Termin mit RA nächste Woche steht und dann packe ich die anderen offenen Baustellen auch gleich mit in das EA-Verfahren. Danke für die Vorlage an das SG.
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#77
Jetzt kommt mal Bewegung in die Sache.

Am Anordungsgrund für die EA mußte ich doch etwas länger feilen,
da die Eilbedürftigkeit bei Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages eine größere Hürde ist, lt. Landessozialgericht Schleswig Holstein. So der Leitsatz "Keine existentielle Notlage unter Berücksichtigung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit und des
Einstiegsgeldes".
Dabei aus den vermutlich zusammengewürfelten Zahlen des JC den Anspruch herauszurechnen war Schwerstarbeit. Mit dem letzten Änderungsbescheid hat man mir auch noch zuviel Erwerbseinkommen aus nichtselbst. Tätigkeit angerechnet. Den Schriftsatz habe ich im wesentlichen von einem Juristen vorgegeben bekommen. Für die zweifache Ausfertigung der Anlagen brauche ich wohl einen Karton. Der Antrag auf die EA geht morgen raus.

Problem könnte noch die fehlende Klagevollmacht der Mutter für die Kinder werden.

Zwischenzeitlich hat das niedersächische Ministerium für Arbeit und Soziales auf meine Fachaufsichtsbeschwerde in der Sache reagiert.

Zusammengefaßt wird mir mitgeteilt, das ich für eine Fachaufsicht die falsche Adresse gewählt habe. Das Ministerium sei die Rechtsaufsicht.
Vorsichtshalber ich in meiner Beschwerde über die Bescheidungspraxis des Jobcenters auch konkret mehrere Rechtsverletzung moniert.
Daher hat man das JC nun per E-Mail um Stellungnahme gebeten.
Man bittet um Geduld. Im Übrigen verweist man auf die Möglichkeit
des Rechtsmittelverfahrens (Widerspruch, Sozialgericht) und weist darauf hin, das ich nicht auf eine Entscheidung des Ministeriums warten soll, da Fristen zur Rechtsmittelwahrung versäumt werden könnten. Nun, das mache ich dann mal auch auf ministeriale Empfehlung hin.
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#78
Das klingt immer gut, wenn man schreibt "auf Empfehlung des Ministeriums XYZ hin, reiche ich Klage ein..." Tongue

(28-11-2012, 00:47)Sixteen Tons schrieb: Problem könnte noch die fehlende Klagevollmacht der Mutter für die Kinder werden.
Das kann im Klageverfahren nachgeholt werden. Zunächst gilt jetzt ja Vertretungsvermutung nach Änderung des § 73 SGG, worum ich mich auch per Petition eingesetzt hatte.

Fordere die Mutter einfach auf, dir auf einem Blatt Papier eine Vollmacht zu erteilen. Bei Weigerung müßte das per Familiengericht geklärt werden. http://umgangs.blogspot.de/2010/06/sorge...ungen.html
Solange würde das SG-Verfahren ruhen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#79
Das Klageverfahren hat nun begonnen. Ein Aktenzeichen wurde
mir vom SG am 01.12.12 mitgeteilt.

Heute lag ein Schreiben des JC in der Post. Ich hoffte zuerst,
das sei schon eine Reaktion auf die EA. Allerdings handelte es
sich dabei um einen Widerspruchsbescheid, in dem man mir
mitteilt, das man weiterhin daran festhalte, den Kindesunterhalt
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des
SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen.
Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.
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#80
(06-12-2012, 01:14)Sixteen Tons schrieb: ... weiterhin daran festhalte, den Kindesunterhalt
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des
SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen.

Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.
Wörtlich genommen haben sie ja sogar recht. Der Unterhalt soll gar nicht "verteilt" werden, sondern aufgrund familienrechtlicher Festlegung von A nach B fließen. Das geht sie gar nichts an.

Aber....
Sie haben die Aufgabe, den Bedarf der Mitglieder (auch der zeitweisen) einer Bedarfsgemeinschaft zu decken und dabei zu berücksichtigen, welche Mittel in dieser BG tatsächlich zufließen und abfließen. Nur faktisch vorhandene Mittel können einen Bedarf decken.

Langer Rede kurzer Sinn: Klage gegen Widerspruchsbescheid einreichen!

Fristwahrend sofort:
Hiermit lege ich Klage gegen Bescheid Xyz ein. Begründung folgt.
Fertig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#81
(06-12-2012, 01:23)sorglos schrieb: Langer Rede kurzer Sinn: Klage gegen Widerspruchsbescheid einreichen!

Fristwahrend sofort:
Hiermit lege ich Klage gegen Bescheid Xyz ein. Begründung folgt.
Fertig.

Äh? Aber ich verklage das JC doch per EA bereits darauf, monatliche Sozialleistungen in Höhe von x Euro unter Berücksichtung der Umgangskosten zu leisten.
Der Widerspruchsbescheid ist m. E. doch schon Teil des Verfahrens, er trudelte allerdings nach Klageerhebung ein. Inhaltlich bezieht er sich auf den Sachverhalt, den ich mit der Klage angreife. Müsste ich den Bescheid nicht einfach an das Sozialgericht zum laufenden Verfahren weiterleiten?
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#82
Frohes neues Jahr euch allen!

Mit heutigem Schreiben hat sich das angerufene Sozialgericht
an das Jobcenter dahingehend geäußert, das es meine Rechtsauffassung mitträgt. Ich hatte darauf plädiert, das der von mir gezahlte Kindesunterhalt nicht als bereites Mittel zur Deckung der Umgangskosten zur Verfügung steht.
Das JC hat bis zum kommenden Mittwoch Stellung zu nehmen.
Mal sehen, ob man dort endlich ein Einsehen hat.

Da zwischenzeitlich vom JC ein Widerspruchsbescheid ergangen ist, hatte ich das Sozialgericht ersucht, diesen Bescheid in das laufende Verfahren aufzunehmen. Davon hat man dann ein neues EA-Verfahren gemacht. Nun denn, ich gehe davon aus, das hier vorläufig auch nicht anders beschieden wird. Big Grin
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#83
Mittlerweile kommt der Schriftverkehr zwischen Sozialgericht und
Jobcenter so richtig in Fahrt. Das Jobcenter zeigt sich weiter
uneinsichtig. Letzte Ansage des Sozialgerichtes war quasi, die Forderung der Antragsteller sprich, die und jene meiner Kinder, anzuerkennen. Unterhalt ist zwar Einkommen, aber alleine vom
Anspruch der Kinder an die Mutter auf Auszahlung desselben könnten sich die Kinder nichts kaufen. Abgesehen davon bleibt es dem JC überlassen, einen Überleitungsanspruch nach §33 gegen die Mutter zu prüfen. Schon komisch. Fast genau den gleichen Wortlaut an das Jobcenter finde ich auch in meinem Widerspruchsschreiben hierzu.

Anscheinend war die zuständige Sachbearbeiterin jetzt so angefressen, das sie meinen Widerspruch zu den Unterkunftskosten pünktlich zum Wochenende abgelehnt hat. Das Jobcenter möchte lediglich die Nettokaltmiete ohne kalte Betriebskosten für angemessen erklären.
Es bahnt sich also die nächste Klage an. Was tut man nicht alles für die Kinder.

Auf die Ablehnung zwei weiterer Widersprüche warte ich noch.
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#84
(11-01-2013, 19:26)Sixteen Tons schrieb: Das Jobcenter zeigt sich weiter uneinsichtig.
Einfach weiter dran bleiben! Konsequent beantragen, widersprechen und klagen.

Wir stellen fest, dass man durch diesen Schikane-Shit durch muss. Ärgerlich ist, dass diese Art der Schikane vornehmlich Väter trift und offensichtlich zur väterfeindlichen Verwaltungspraxis dieser BeschäftigtInnen in den JCs gehört.
Nach einiger Zeit gibt das JC auf. Und dann wirst du die Leistungen kriegen. Du willst ja nur "was dir zusteht". Oder?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#85
Mittlerweile ist die Korrespondenz mit dem Jobcenter und
dem Sozialgericht sowie das Laienstudium der Sozialgerichtsbarkeit zur Vollbeschäftigung geworden. Der Zeiteinsatz für die Prüfung der Bescheide und Widerspruchsformulierung ist enorm.

Es fällt immer schwerer, die Sachverhalte in den eintrudelnden Schriftsätzen und Widerspruchsbescheiden noch zu ordnen. Ich muß mir einen weiteren Leitz-Ordner besorgen.

Ein weiterer Widerspruch wurde erwartungsgemäß nach "gutdünkender" und freizügiger Rechtsauslegung des Sachbearbeiters zu meinem Nachteil entschieden.

Da die Fehlerquote mit den Rechtsverletzungen des JC in den erstellten Bescheiden regelmäßig von Null abweicht, habe ich jetzt neben meinen jüngsten weiteren Widersprüchen eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und ein Befangenheitsantrag gestellt.

Auf einen "Befreiungsschlag" gegen die schikanöse Bescheidungspraxis vermag ich derzeit nicht zu hoffen.
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#86
(18-01-2013, 10:18)Sixteen Tons schrieb: Da die Fehlerquote mit den Rechtsverletzungen des JC in den erstellten Bescheiden regelmäßig von Null abweicht, habe ich jetzt neben meinen jüngsten weiteren Widersprüchen eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und ein Befangenheitsantrag gestellt.

Wie hast Du die Beschwerde formuliert?

Könntest Du die als Beispiel hier einstellen (oder mir per PN zukommen lassen)?

Simon II
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#87
@SimonII. Hast PN.
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#88
Der (vorläufige) Beschluß vom Sozialgericht ist da.
Das Jobcenter wird verurteilt, das anteilige Sozialgeld rückwirkend ab Dezember zu bezahlen. Künftig sind diese Leistungen vorschüssig zu gewähren.
Weitere Ansprüche werden in der Hauptverhandlung verhandelt.

Zur Begründung führt das SG aus, daß in dem vom JC angeführten Urteil des BSG, B 14 AS 54/08 R, zwar der Unterhaltsvorschuß der Kläger als Einkommen zu bewerten ist,
jedoch steht weder in der Urteilsbegründung noch im Tatbestand dieses Urteils, ob das Einkommen auch zur Verfügung steht.

Das war hier bei den Unterhaltszahlungen an die Mutter der Kinder nicht der Fall. Es handelt sich um "nicht bereite Mittel".

Das Ergebnis der noch folgenden Hauptverhandlung könnte dann für unterhaltszahlende und umgangsberechtigte Elternteile interessant sein,
denn diese konkrete Situation gab es in der bisherigen Sozialrechtsprechung noch nicht. Die Kläger waren in diesen Verfahren nicht leistungsfähig
für die Zahlung von (Kindes)Unterhalt. Mir kam es hier auch darauf an, hier Rechtssicherheit zu schaffen.
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#89
Zwischenzeitlich gab es nun auf Grund des Gerichtsbeschlusses etwas Geld vom Grundsicherungsträger. Das JC bleibt aber weiter auf Konfrontationskurs und sieht die große Wende bei der noch ausstehenden Hauptverhandlung. Dann werde man alle Leistungen mit Heller und Pfennig zurückfordern.

Man bleibt auch weiterhin der Auffassung, das Unterhalt berücksichtungsfähiges Einkommen der Kinder zu Zeiten der temporären Bedarfsgemeinschaft sei, auch wenn
die Mutter keine Zahlungen für diese Zeit weiterleitet.
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#90
Schon einmal in Erwägung gezogen, umzuziehen?
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#91
Ich bin gerade erst umgezogen. Allerdings nur im
Zuständigkeitsbereich der bisherigen Optionskommune.
Ich wollte ja auch keine große Distanz zu den Kindern und
meinem Arbeitsplatz schaffen.

Zwar habe ich ein anderes Bundesland direkt vor der
Haustür, aber es war verdammt schwierig, bei den
gegebenen Bedingungen überhaupt bei einem Vermieter
Fuß zu fassen.

Insolvent, Aufstocker und eine Schar Kinder, welche
anscheinend nach Vorstellungen von Vermietern jede Immobilie
lärmend in Trümmer legen, sind nicht gerade der ideale Begleiter
für die Wohnungssuche.

Selbst Haustiere haben anscheinend noch eine größere Akzeptanz
bei Vermietern als ein Kind. Ich habe die Sprüche noch im Ohr:
"Fünf Kinder??? Neee, das paßt nicht in die Hausgemeinschaft..." oder
"Sie sind aber kein Hartz IV-Empfänger oder so?"
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#92
Ich meinte natürlich in einen anderen JC-Bezirk. Aber das ist wohl auch so angekommen.Wink

Versuchs mal bei Bau- oder sonstigen Genossenschaften/Vereinen. Die haben sich in der Regel nicht so.

Auch, wenn du jetzt nicht umziehen willst, einfach mal als Tipp.
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#93
(18-02-2013, 21:25)Sixteen Tons schrieb: Insolvent, Aufstocker und eine Schar Kinder, welche
anscheinend nach Vorstellungen von Vermietern jede Immobilie
lärmend in Trümmer legen, sind nicht gerade der ideale Begleiter
für die Wohnungssuche.
Das ist blöd für dich. Aber ich verstehe die Vermieter auch.
Die Leute, die keine Miete zahlen, die Wohnung verwüsten, und Nachbarn belästigen, sind gewöhnlich insolvent und verhartzt. Wie soll der Vermieter zwischen dir und denen unterscheiden?
Die Chance, durch Mieter schwer beschädigt zu werden, ist bei unbekannten Verhartzten viel höher als bei unbekannten Nichtverhartzten.
Es macht schon einen Unterschied, ob jamand für einen Schaden, den er anrichtet, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ich würde jedenfalls nicht an einen Insolventen vermieten, außer ich kenne ihn.
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#94
Meine Erfahrungen am Wohnungsmarkt sind gemischt.
Genossenschaften, Vermieter, Makler scheinen zu erkennen, daß Leistungsbezieher sehr zuverlässige Mieter sind. Ob aufstockend oder arbeitslos, die Mietzahlung ist sicher.
Auch scheint sich der Markt auf die 'angemessenen' Mieten einzustellen, in die eine und andere Richtung. Spreu und Weizen wird durch Maklergebühren getrennt.
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#95
@Skipper

Das war einmal. Seitdem die Jobcenter bis in die Wohnkosten sanktionieren dürfen hat sich das ein Wenig geändert.
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#96
Für die unternehmerische Wohnungswirtschaft sind "Mietnomaden" wg. der geringen Fallzahl eher nicht relevant und das professionelle Management reduziert die Gefahren erheblich, an Betrüger zu vermieten oder Rückstände aufgeben zu müssen.

Für Privatvermieter können ausbleibende Zahlungen in Einzelfällen existenzgefährdend werden - insbesondere, wenn der vermietete Wohnraum finanziert ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#97
(18-02-2013, 22:09)iglu schrieb: Versuchs mal bei Bau- oder sonstigen Genossenschaften/Vereinen. Die haben sich in der Regel nicht so.

Auch, wenn du jetzt nicht umziehen willst, einfach mal als Tipp.

Ich werde beim nächsten mal daran denken. Die Wohnungsgesellschaft der hiesigen Stadt hat sich in 6 Monaten übrigens nicht einmal gemeldet.
Auf dem Land hat man hier viel bessere Chancen.
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#98
(18-02-2013, 22:26)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das ist blöd für dich. Aber ich verstehe die Vermieter auch.
Die Leute, die keine Miete zahlen, die Wohnung verwüsten, und Nachbarn belästigen, sind gewöhnlich insolvent und verhartzt. Wie soll der Vermieter zwischen dir und denen unterscheiden?

Das ist eben das Problem. Die Vorurteile sind viel präsenter
als die tatsächlichen Erfahrungen. Aber wie Iglu schon schrieb,
sind nicht einmal mehr die Mieten im Leistungsbezug sicher. Auch das
bekam ich mal in einigen Gesprächen auf dem Wohnungsmarkt zu hören.

Um die Angemessenheit der Miete muß mich mit dem JC ja derzeit auch noch auseinandersetzen...Big Grin
Die Wohnung ist in der Tat ziemlich groß geworden, aber immer noch
im Rahmen dessen, was ein 6-Personen Haushalt nach sozialhilferechtlichen Maßstäben kosten darf. Das sieht das JC natürlich naturgemäß anders und geht alleine von der Quadratmeterzahl für die Angemessenheit aus.

Gelandet bin ich letztlich bei einem Ehepaar, die froh waren, das
jemand ihren Altbau auf dem platten Land bezieht und hatten bislang wohl auch keine negativen Erfahrungen mit ihren Mietern gemacht. Der Mann hat über ein halbes Dutzend Geschwister und so waren die Kinder auch kein Störfaktor für ihn. Es gibt hier reichlich Platz mit Garten und Hof zum Toben und Spielen. Für eine ländliche Gemeinde ist hier eine prima Infrastruktur mit reichlich Discountern, Dienstleistern, Vereinen und Gaststätten. Auch die Anbindung mit dem ÖVN ist klasse. Sogar einen Jugendtreff und eine Bücherei gibt es hier und am Wochenende gibt es
kostenlose, aber gottlob gedämpfte Beats von der Disco nebenan.

Als absoluten Glücksfall kann ich betrachten, das eine Generation der Vormieter auf eigene Initiative bereits die Außendämmung der Wände meiner Wohnung vorgenommen hat. Smile

Ich hoffe, ich darf hier noch eine Weile bleiben, auch wenn ich weiß, das es nur ein weiterer Lebensabschnitt sein wird.
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#99
Sanktionen bzw. deren Androhung wirken positiv auf regelkonformes Verhalten. Das wiederum ist Voraussetzung für stete Leistungsgewährung.

Also:
Androhung von Sanktionen
>Regelkonformes Verhalten
>zuverlässige Leistung
>zuverlässige Mietzahlung
>zufriedener Vermieter

Kurz:
Sanktionsfähiger Mieter
>begeisterter Vermieter

Oder:
Leistungsbezieher sind für Vermieter eine interessante Klientel.
Wink
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(18-02-2013, 22:27)Skipper schrieb: Ob aufstockend oder arbeitslos, die Mietzahlung ist sicher.
Nur wenn der Verhartzte zustimmt, dass die Kohle direkt an den Vermieter überwiesen wird. Aber genau diese Zustimmung gilt bei vielen als unzumutbar.
(18-02-2013, 22:27)Skipper schrieb: Auch scheint sich der Markt auf die 'angemessenen' Mieten einzustellen, in die eine und andere Richtung.
Das ist ein großes Problem.
Die Verhartzerei ist eine Goldgrube für Unternehmen, die sehr viele Wohnungen vermieten. Ohne die 'angemessenen Mieten' würden viele dieser Wohnungen leer stehen oder billiger sein.
(18-02-2013, 22:27)Skipper schrieb: Spreu und Weizen wird durch Maklergebühren getrennt.
Kann man dafür vom Jobcenter ein Darlehen bekommen, als "unabwendbarer Bedarf", so wie Kaution für eine neue Wohnung, wenn man die Kaution für die alte (warum wohl?) nicht wieder kriegt?
(19-02-2013, 01:38)Skipper schrieb: Sanktionen bzw. deren Androhung wirken positiv auf regelkonformes Verhalten. Das wiederum ist Voraussetzung für stete Leistungsgewährung.
Das ist die Theorie. Damit werden aber nur Leute erwischt, die nicht so dreist sind, keine Miete zu zahlen, die Wohnung zu beschädigen oder die Nachbarn zu belästigen. Die Dreisten wissen genau, was sie tun müssen, um Sanktionen zu entgehen.
Diese Dreisten sind nur eine Minderheit unter den Verhartzen, aber es sind genug, um Vermieter dazu zu bringen, nicht an Verhartzte vermieten zu wollen.
(19-02-2013, 01:38)Skipper schrieb: Leistungsbezieher sind für Vermieter eine interessante Klientel.
Wink
Bedeutet Wink Ironie?
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