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So neu ist das aber nicht, dieser Punkt war immer schon zweifelhaft. Wer vor einer Klage nicht zum Jugendamt will, stellt einen VKH-Antrag, sollte der abgelehnt werden kann er immer noch zum Jugendamt.
na ja, nach der Entscheidung des OLG Hamm bestanden meinerseits keine Zweifel mehr.
Fragwürdig und insofern sehr zweifelhaft ist, ob die Argumentation, mit der das OLG Köln seinen Beschluss begründet, haltbar ist.
Ich muss zugeben, den Beschluss noch nicht gelesen zu haben.
Meiner bescheidenen(!) mutmaßlichen Meinung nach zielt die Begründung auf "willkürliche Rechtsverfolgung" ab.
Soweit mir die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung dazu bekannt ist, ist das mit dem Grundrecht auf rechtliches Gehör aber nicht vereinbar.
Man liest im Netz derzeit viel über und von JÄern, die ihre Dienste und Angebote verbessern. Überall weisen JÄer darauf hin, wachsam zu sein, damit Inobhutnahmen rechtzeitig erfolgen können .....
Beteiligt sich das OLG Köln mit fadenscheinigen Argumenten etwa an einer geplanten Intensivierung des Kindeswohlhandels?
Wenn Mütter nicht willig sind, Umgang zu unterstützen, dann ist Eile geboten. Das JA kann mir keine durchsetzbaren Rechte sichern sondern nur durch Zeitverlust zu einer Entfremdung beitragen.