05-02-2013, 17:01
(05-02-2013, 15:55)Skipper schrieb: Seine Stellungnahmen sind immer wieder bemerkenswert.
http://www.vamv.de/presse.html
Und was genau ist an dieser KM-zentrierten Stellungnahme jetzt bemerkenswert?
Simon II
Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
|
05-02-2013, 17:01
(05-02-2013, 15:55)Skipper schrieb: Seine Stellungnahmen sind immer wieder bemerkenswert. Und was genau ist an dieser KM-zentrierten Stellungnahme jetzt bemerkenswert? Simon II
05-02-2013, 17:31
Bemerkenswert daran ist, dass es niemand bemerkt. Die mediale Reichweite dieses Vereins ist trotz seiner teuren staatlichen Förderung nicht mehr gross. Helfen wir ihm nicht dadurch, indem wir auf seine witzlosen und voraussehbaren Presseerklärungen hinweisen.
Witzig ist eher, welche Gestalten es sonst in die Medien schaffen, um ihr Gift gegen die Rechte der Kinder zu verspritzen. Hier zum Beispiel eine Birgit Uhlworm, die sich Frauenrechtlerin nennt. Die heisst offenbar wirklich so. http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...ritik.html Jeder Millimeter wie die letzten Jahrzehnte eisenhart verteidigt. Die TAZ traut sich, pro und contra gegenüberzustellen: http://www.taz.de/Pro--Contra-neues-Sorgerecht/!110271/ Aber mehr Inhalt bringt das auch nicht. Eher klingt es ermüdet. Mitte der 1990er Jahre ist diese Diskussion zum erstenmal gross geworden, seither werden pausenlos dieselben Formeln abgefeuert.
05-02-2013, 18:13
Der VAMV hat mW an die 100000 Mitglieder, er ist medial sehr stark aufgestellt, kein JA, keine Arztpraxis, wo sein Zeugs nicht ausgelegt ist, wird zu Anhörungen geladen, ist zu offiziellen Stellungnahmen gefragt, Verdienstkreuz für die Einpeitscherin...
Es käme mE einer Einladung, verstärkten Gehörs gleich, Stellungnahmen des VAMV nicht zu begegnen. Zudem kann das Feuer des VAMV sehr gut verwendet werden, unsichere eigene Positionen zu erkennen, zu verbessern und medial dagegen zu stellen. Wir sollten dem VAMV danken und seine Dienste nutzen, auch und gerade weil sie so lächerlich sind. Der beste Gegener ist der, der im offenen Gelände seine Mätzchen vorführt.
05-02-2013, 18:21
(05-02-2013, 18:13)Skipper schrieb: Der VAMV hat mW an die 100000 Mitglieder, er ist medial sehr stark aufgestellt, kein JA, keine Arztpraxis, wo sein Zeugs nicht ausgelegt ist, wird zu Anhörungen geladen, ist zu offiziellen Stellungnahmen gefragt, Verdienstkreuz für die Einpeitscherin... Verschätz dich mal nicht. Er hat nach eigenen Angaben 9000 Mitglieder: http://www.vamv.de/vamv/geschichte.html Und dafür, dass er überall präsent sein will, erzeugen seine Presseerklärungen erstaunlich wenig Echo.
05-02-2013, 18:59
(05-02-2013, 15:55)Skipper schrieb: Aktuell und kritisch - VAMVja, sie geben nicht auf, auf sich aufmerksam zu machen. Sie zu ignorieren birgt die Gefahr, ihnen das Interpretationsmonopol zu überlassen oder zuzubilligen. von P schon vorstehend erwähnt: google-alert schrieb:Expertin kritisiert neues Sorgerechtwer sich von google zu dem Thema "Sorgerecht" versorgen läßt, dem muss auffallen, dass nicht wir es sind, die sich im Netz Gehör verschaffen, sondern "Experten", die uns Vätern nach wie vor die Elternrechte streitig machen. Leider fehlt mir die Zeit, um auf die aus meiner Sicht menschenrechtsverletzenden Argumente der Gegenseite einzugehen und sie richtig zu stellen. Die Argumente der Frau Uhlworm sind gerade zu ärmlich dünn. Ein Papperlapapp, dass man ruck-zuck in der Luft zerreißen sollte! Schade, dass sich so wenig Väter daran beteiligen!
Sorry.
Eine Null zu viel gesetzt. Mein Fehler. Ich meinte 'an die 10.000'. Das Echo zum VAMV muß gar nicht hörbar sein, reicht, wenn still und leise Stimmung und Meinung gemacht wird, die dann in Ämtern und vor Gerichten hoch kommt. .
05-02-2013, 19:55
Eine mE sehr gute und pointierte Stellungnahme kommt von der Uni Halle, von Dr. Mandla.
Sie enthält mE alles Wesentliche, was rechtlich gegen das Gesetz spricht. Mandla meint auf Nachfrage allerdings auch, daß Verfassungsbeschwerde kaum Aussicht auf Erfolg hätte und Beschwerde in Straßburg Jahre dauern könnte. Aber lest selbst, für mich ein Genuß.
05-02-2013, 20:46
Der Vollständigkeit halber dann hier noch der Kommentar #112 zum Vorschlag
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/...dIdea=1161
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
05-02-2013, 20:53
Perfekt!
Ich habe mal die für mich auffälligsten Kritik-Punkte der Reform filtriert:
- Ein Vater muß ein Grundrecht beantragen, das ihm mit Zeugung 'natürlich' zuwächst - In der Widerspruchsphase ist dem Vater ungeprüft die Mitsorge verwehrt und übt eine Mutter ungeprüft die Alleinsorge aus - Väter und Kinder werden weiterhin untereianander diskriminiert, auch die Mütter - Das Gesetz erzeugt das, was später zum Sorgerechtsentzug beitragen kann: Streit - Die Mitsorge kann weiterhin ohne schwerwiegende Gründe (wieder) entzogen werden - EMRK und UN-KRK finden kaum Berücksichtigung Habe ich etwas verkannt oder vergessen? Die Eingriffs-Kriterien (Kom und Koop der Eltern) haben sich aufgrund der Gesetzesbegründung etwas aber nicht deutlich genug geändert. Sie sind weiterhin richterlicher Willkür ausgesetzt. Man wird recht schnell sehen, wie die Rechtsprechung auf die neuen Vorstellungen des Gesetzgebers reagiert.
25-02-2013, 10:29
Ein Kommentar zur neuen gesetzlichen Regelung:
http://gffstream-5.vo.llnwd.net/c1/m/135...1_1314.mp3 Der vamv tourt einfrig durch die Zeitungsredaktionen, um Gift zu verspritzen, dazu Grossbilder ihrer Vorsitzenden: http://www.noz.de/deutschland-und-welt/g...chtsreform - auch in DIE WELT und anderen Blättern veröffentlicht. Zurückhaltender, immerhin mit einem Hinweis auf die deutschen Sonderwege in Sachen Sorgerecht gibt sich Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/me...32018.html
28-02-2013, 13:47
Weiß jemand wie das vorsich geht mit dem Inkraft treten des neuen Gesetzes.
Soviel ich mitbekommen habe muss es durch den Bundesrat. Gibt es Info´s wann der sich damit beschäftigt. So wie Anwältin Strasser meint würde im Moment die alte Übergangsregelung greifen bei der Streit ausreicht um die gem. Sorge zu verhindern. Stimmt das? Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um zu überlegen ob ich den Antrag alleiniges Sorgerecht (wenig Aussicht auf Erfolg) zurück ziehe. Mit Antrag gemeinsamer Sorge müsste ich dann jawohl warten bis das neue Gesetz in Kraft ist.
28-02-2013, 18:05
(28-02-2013, 13:47)Absurdistan schrieb: Weiß jemand wie das vorsich geht mit dem Inkraft treten des neuen Gesetzes.Der Bundesrat wird sich morgen unter TOP 7 damit befassen. In Kraft treten soll es dann im Sommer (genauere Angaben hierzu gibt's bisher nicht).
28-02-2013, 18:45
Danke. Das is ja mal ne gute Nachricht.
Interressant wäre mal zu wissen wie verfahren wird bis es in Kraft ist.
01-03-2013, 03:45
Was ist denn das für ein Vater Verein. Die stehen ja voll hinter dem vamv gequatsche von wegen die 6 Wochen Frist ist zu kurz und Jugenämter müssen immer mit einbezogen werden. Bin ich etwa im falschen Film? Kein Wort davon das das Wiederspruchsverfahren Familienfreundlicher wäre.
http://vaeter.de/ndr_info.html
01-03-2013, 11:12
(28-02-2013, 13:47)Absurdistan schrieb: So wie Anwältin Strasser meint würde im Moment die alte Übergangsregelung greifen bei der Streit ausreicht um die gem. Sorge zu verhindern. Stimmt das?Das ist genau so. (28-02-2013, 13:47)Absurdistan schrieb: Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um zu überlegen ob ich den Antrag alleiniges Sorgerecht (wenig Aussicht auf Erfolg) zurück ziehe.Ich empfehle Dir Deinen Antrag zurückzuziehen, denn bei erneuter Beantragung nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage landest Du wieder bei dem selben Richter, der negativ entschieden hat und dann auch nach neuer Rechtslage vermutlich alte Argumente pro Mutter auslegen wird.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Der Bundesrat wird das Gesetz laut Pressemitteilung heute billigen, so wie es der Rechtsauschuss befürwortet hat.
Damit ist das Gesetz zu 99% durch. Jetzt kommt es darauf an, wieviel Zeit der Bundespräsident für seine obligatorische Unterschrift benötigt und wann das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Denn ab diesem Zeitpunkt sind es nur noch 4 Wochen bis zur Rechtskräftigkeit. Überschlagen wir mal: 14 Tage für Unterschrift ist am 14.3. Übergabe zum Druck bis zum 1.4. Damit würde das Gesetz zum 1.5.2013 in Kraft sein. Die Stellungnahme des Vaeter e.V. ist nicht nur unqualifiziert, sondern Verrat. Das sind doch keine Väter dort? Reicht der Horizont nicht oder wurde vom VAMV abgeschrieben? Wir sollten darauf mit Empörung und E-Mails reagieren. VÄTER e.V., Ralf Specht, Roland Jenner, Am Felde 2, D-22765 Hamburg, Tel. 040 / 39 90 85 39, Fax: 040 / 39 90 84 72, E-Mail: info@vaeter.de und v.baisch@vaeter.de Väter gGmbH, Geschäftsführer: Volker Baisch, Ruhrstraße 19, 22761 Hamburg, Tel (0 40) 88 16 89 24, Fax (0 40) 88 16 89 23, Mail info@vaeter-ggmbh.de Hintergrund: Väter in Balance (Volker Baisch) wird vom Bundesministerium für Familien Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
Das heißt dann:
Natürliche Väter können ihr natürliches Menschenrecht bei ihrem natürlichen Richter kostenpflichtig erwerben. Natürlich nur, wenn der seinen natürlichen Verstand einschaltet und natürlich entscheidet. Natürlich sind Mütter natürlich gesetzt. ----------------------------------- Ergänzung: Nun is es durch. Amtlich. Natürlich. Twittert Frau Schnarrenberger. http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldung...esrat.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
(01-03-2013, 11:40)andy99000 schrieb: Jetzt kommt es darauf an, wieviel Zeit der Bundespräsident für seine obligatorische Unterschrift benötigt und wann das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.Das ist völlig nebensächlich, denn das Gesetz wird ein konkretes Inkraftsetzungsdatum vorsehen. Die Konsequenzen zur Neuregelung werden im Handelsblatt gut ausgearbeitet: Familienanwalt Wolfgang Schwackenberg erklärt, warum die Reform nicht weit genug geht und sogar zu finanziellen Nachteilen führen kann. ...Wenn schon vorab klar ist, dass die Eltern sich auf dem schriftlichen Weg nicht einigen können, wäre es also günstiger, gleich ein ordentliches Verfahren zu führen. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rec...01454.html .
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst, und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
01-03-2013, 17:16
Bundesrat Pressemitteilung 42 / 2013
Veröffentlicht am 01.03.13 Mehr Rechte für unverheiratete Väter Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Drucksache 77/13 (Beschluss)
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
01-03-2013, 20:38
Merkwürdig: Im Bundestag hat die SPD gegen das Sorgerecht gestimmt. Jetzt, im Bundesrat, wo sie die Mehrheit hat, geht das Gesetz durch?
05-03-2013, 01:17
(07-02-2013, 12:22)Skipper schrieb: Ich habe mal die für mich auffälligsten Kritik-Punkte der Reform filtriert: Die nicht ehelichen Kinder wurden den ehelichen Kinder gleichgestellt: http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8338/...__nnn=true Aber nicht bei ihrem Recht auf Vater, sondern nur auf ihrem Recht auf das Geld des Vaters. Mit anderen Worten: - den "bösen" Papa wollen wir (VAMV & Konsorten) nicht haben - das gute Geld vom "bösen" Papa wollen wir haben, wenn wir den "bösen" Papa soweit gebracht haben, dass er ins Gras beisst. Hier fehlt im Gesetz der laut Art. 19 GG erforderliche Hinweis auf die Ungleichbehandlung der nicht ehelichen Kinder mit den ehelichen. Gemäß Art. 6, V, GG müssten diese auch beim Sorgerecht gleich behandelt werden! Damit ist das Gesetz verfassungswidrig! Was mich noch interessieren würde: - Wie wird sich wohl die neue Regelung beim Wunsch nach einer Adoption durch die gleichgeschlechtliche Partnerin der Mutter auswirken? Ist es nicht so, dass "das Kindeswohl" so ausgelegt wird, dass es "dem Kindeswohl dienlich ist", wenn das Gericht und Jugendamt den Wünschen der Mutter entspricht? Der Vater wird bei der z. Zt. herrschenden Rechtsprechung wohl kaum eine Chance haben, oder täusche ich mich? Da auch hier eine nicht gemäß Art. 19 GG erforderliche Zitierung der möglichen Verletzung des Art. 3 GG fehlt, liegt auch hier eine Verfassungswidrigkeit vor: Wenn ein Gericht, das Wohl des Kindes an die sexuelle Orientierung der Mutter festmacht, wird der natürliche Vater eindeutig DISKRIMINIERT.
05-03-2013, 11:08
(05-03-2013, 01:17)Michael Baleanu schrieb: Die nicht ehelichen Kinder wurden den ehelichen Kinder gleichgestellt: Dabei geht es nur um Karteikarten von Registern. Die von dir angesprochene "Gleichstellung" im Erbrecht passierte schon vor zwei Jahren: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitte...inder.html Sowas geht schnell und ohne Probleme, schliesslich geht es darum, das Geld eines Vaters zu verteilen (Achtung, Sarkasmus). Angestossen wurde es allerdings nicht vom Staat, sondern wie üblich von einem EGMR-Urteil gegen Deutschland, von Urteil bis Gesetz dauerte es aber nur eineinhalb Jahre. Beim Sorgerecht liegen wir jetzt bei über vier Jahren. Trotzdem ein netter Satz aus Schnarrenbergs Presserklärung damals: "Die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern ist in der Gesellschaft schon lange angekommen."
28-03-2013, 10:08
Zitat:Mitten auf der Fahrbahn an der Straße Scharpenberg lag bei eisiger Kälte ein nackter Säugling. Wenige Minuten später waren Notarzt und Polizei vor Ort. Gerade wegen des mütterlichen Sorgerechts haben sehr viele SKF-Beraterinnen bei der vamv-Umfrage gegen die Beteiligung der Väter votiert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
28-03-2013, 10:30
(28-03-2013, 10:08)sorglos schrieb: Gerade wegen des mütterlichen Sorgerechts haben sehr viele SKF-Beraterinnen bei der vamv-Umfrage gegen die Beteiligung der Väter votiert. Wenn´s um´s liebe Geld geht, herrscht üblicherweise ein "Vieraugen-Gebot". *sarkasmus an* Wenn es um so etwas Nebensächliches wie ein Kind (Gedöns) geht, sind zwei Augen mehr als genug. *sarkasmus aus*
Wer nicht taktet, wird getaktet...
|
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, Gesetzentwurf | p__ | 2 | 627 |
07-05-2024, 15:01 Letzter Beitrag: p__ |
|
1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter | lordsofmidnight | 442 | 672.976 |
30-11-2012, 10:48 Letzter Beitrag: webmin |
|
"Ohne Kindeswohl kein gemeinsames Sorgerecht" | Ibykus | 0 | 3.388 |
30-09-2012, 18:18 Letzter Beitrag: Ibykus |
|
BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern | sorglos | 37 | 33.867 |
06-10-2010, 11:16 Letzter Beitrag: blue |