(03-10-2012, 12:33)Nappo schrieb: Gerne kann ich Dor @ibikus (bitte per Fax-ging letztens nicht ;-) das zukommen lassen. jetzt geht es
Aber ich sehe grade: das Urteil vom 15.06.2011 liegt mir sogar in der amtlich beglaubigten Form vor.
Ich mach mir ne Kopie und schicke dir das Original zurück!
(Mensch Meyer!!!!)
Och ! Nicht schlimm ;-) . Es wurde übrigens "nachträglich vom Richter konkretisiert!" indem Er einen neuen Beschluß fasste und die Beträge aus der DT ablas. Toll ne ? Kam irgendwann Anfang 2012. Müsste nachsehen....
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@Nappo
Mich würde mal das Schriftstück interessieren, das der Anwalt verlesen und dann dem Richter übergeben hat.
Hast Du keine Kopie davon?
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
@camper : Noch habe ich das nicht. Aber es dürfte im Protokoll, dass mir noch nicht vorliegt, wieder auftauchen !? Gerne sende ich es sobald ich es habe.
Bekommt man kein Protokoll, wenn der Herr Super-Amstrichter von Gottes Gnaden das Verfahren vertagt hat ?
Heute Post vom LG Koblenz wegen der Beschwerde meines RA nicht als Pflichtverteidiger bestellt worden zu sein :
... wird als unbegründet verworfen.
Begründung :
Der angefochtene Beschluss entspricht der Sach - und Rechtslage. Die nicht ausgeführte Beschwerde rechtfertigt keine andere Entscheidung.
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO liegen nicht vor. Weder der Umfang des Verfahrens noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage gebieten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Der Angeklagte bestreitet seine Leistungsfähigkeit und hat hierzu im Schreiben vom ...09.12 vorgetragen. Dies belegt, dass Er auch in seiner Verteidigungsfähigkeit nicht beschränkt ist.
-------
So läuft das also.....
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Soll das heißen:
Wenn du Geld für RA hast, bist du leistungsfähig?
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(26-10-2012, 17:58)tumi schrieb: Soll das heißen:
Wenn du Geld für RA hast, bist du leistungsfähig?
Offfenbar ist @Nappo eindeutig unschuldig. Von daher übernimmt sowieso das Land die Kosten für den Verteidiger.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Der Amtsrichter und die Staatsanwalt mögen wohl nicht aufgeben. Nächster Termin beim Amtsgericht : 22.01.2013
Tse.... Watt zitter ich schon ;-)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-11-2012, 17:06 von Camper1955.)
(03-11-2012, 13:08)Nappo schrieb: Der Amtsrichter und die Staatsanwalt mögen wohl nicht aufgeben. Nächster Termin beim Amtsgericht : 22.01.2013
Tse.... Watt zitter ich schon ;-)
Du siehst das falsch @Nappo
Das Verfahren könnte nur mit Deiner Zustimmung eingestellt werden (§ 153 Abs. 2 StPO). Da dies nicht geschehen ist, musste es zu einer weiteren Hauptverhandlung kommen.
Nach einer Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens wird Dich der Amtsrichter am 22.01.2012 fragen.
Stimme dieser Einstellung des Verfahrens auf keinen Fall zu, auch wenn es Dir noch so schmackhaft gemacht wird von Seiten des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft. Bestehe auf ein Urteil, dass in Deinem Fall nur Freispruch lauten kann.
Ich nehme an, Dein Anwalt ist auch dabei. Er darf Dich ja nicht dazu drängen, eine Einstellung des Verfahrens abzulehnen. Er muss Dich über die Gefahren aufklären, die lauern, wenn Du nicht zustimmst.
Ich darf Dich zu einer Ablehnung einer Zustimmung drängen und bitte Dich herzlich darum, einer Einstellung des Verfahrens nicht zuzustimmen.
Der Rechtsweg soll beiden Seiten offen bleiben, notfalls bis rauf zum Bundesverfassungsgericht.
Kommt es zu einer Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht, hat das auch den Vorteil, dass das erste Urteil gegen Dich noch einmal genau unter die Lupe genommen wird. Dein Anwalt wird sich als Prozessbevollmächtigter sicher vor dem Bundesverfassungsgericht entsprechend dazu äußern. Dann allerdings im juristendeutsch.
Also noch einmal. Keine Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens. Egal, ob mit oder ohne Auflagen. Du willst ein Urteil.
Übrigens habe ich Dich deshalb vor ein paar Postings schon gebeten, den Vortrag des Anwaltes in dieser Verhandlung einzustellen.
Dann könnte ich auch versuchen zu erklären, was Dein Anwalt vom Gericht gefordert hat und was das Gericht offenbar nun erfüllt hat, bzw. erfüllen kann. Unter anderem vermute ich dabei dass er gefordert hat, dass die Einkommenssituation der Kindesmutter und deren Ehemann überprüft wird.
lg Camper
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@Nappo
Ich hab da noch eine Frage.
In Deiner Ladung müsste ja auch stehen, welche Zeugen geladen wurden.
Kannst Du uns bitte darüber Auskunft geben?
lg Camper
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Hallo Camper :
1. Leider habe ich bis heute vom 1. Termin kein Protokoll oder Ähnliches und das vom Anwalt Verlesene liegt mir bis jetzt auch nicht vor. Er ist auch gerade im Urlaub. Sobald ich es mal habe, teile ich es mit.
2. In der zweiten Ladung sind KEINE Zeugen erwähnt, die geladen worden wären. Es ist einfach nur eine Ladung ohne weitere neue Angaben.
3. Dein Tip bezüglich dessen, dass ich ein Urteil verlangen soll, wenn der von Dir beschriebene Fall eintritt, hat auch einen weiteren Vorteil. Stellen die das Verfahren ein, so darf ich (sofern ich richtig informiert bin) meinen Anwalt selbst zahlen. Ich bin aber nicht derjenige, der die Sauereien dieser Bananenrepublik auch noch dergestalt ausbadet, dass ich durdurch Kosten habe, die sonst der Staat zu tragen hätte. Das mag bei Vielen klappen, aber bei mir nicht mehr. Ich hoffe, dass mein Anwalt der gleichen Meinung ist und mich nicht auch dazu drängen würde, einer Einstellung zu zu stimmen.
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(04-11-2012, 14:45)Nappo schrieb: Hallo Camper :
3. Dein Tip bezüglich dessen, dass ich ein Urteil verlangen soll, wenn der von Dir beschriebene Fall eintritt, hat auch einen weiteren Vorteil. Stellen die das Verfahren ein, so darf ich (sofern ich richtig informiert bin) meinen Anwalt selbst zahlen. Ich bin aber nicht derjenige, der die Sauereien dieser Bananenrepublik auch noch dergestalt ausbadet, dass ich durdurch Kosten habe, die sonst der Staat zu tragen hätte. Das mag bei Vielen klappen, aber bei mir nicht mehr. Ich hoffe, dass mein Anwalt der gleichen Meinung ist und mich nicht auch dazu drängen würde, einer Einstellung zu zu stimmen.
Wird er sicher auch nicht, so wie ich ihn kenne. Er ist ja schließlich auch mein Anwalt, wenn es immer noch derselbe ist.
Dass keine Zeugen gaeladen sind, macht mich aber schon etwas stutzig. Sprich den Anwalt nochmals darauf an, wenn er von seinem wohlverdienten Urlaub zurück ist.
Wenn nicht einmal die KM und deren Ehemann als Zeugen vorgeladen sind, dann ist eine Schweinerei im Gang.
Von der Tussi aus dem Jobcenter ganz zu schweigen.
lg Camper
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Es ist immernolch der selbe Anwalt ^^ Bei diesem Amtsrichter sind immer Schweinereien zu erwarten. Zumindest der Versuch.
Er ist eben Richter von Gottes Gnaden, der keinen Widerspruch duldet.
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(04-11-2012, 15:16)Nappo schrieb: Es ist immernolch der selbe Anwalt ^^ Bei diesem Amtsrichter sind immer Schweinereien zu erwarten. Zumindest der Versuch.
Er ist eben Richter von Gottes Gnaden, der keinen Widerspruch duldet.
Weisst Du, ob er Kenntnis von der Ladung hat auch von Seiten des Gerichts hat?
Müsste ja normalerweise in der Ladung stehen, von wem du vertreten wirst.
lg Camper
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Habe ihm das Schreiben gemailt. In der Ladung steht nichts vom Anwalt, weil wiederholt die Bestellung zum Pflichtverteidiger mit haarsträubender Begründung abgelehnt wurde.
Ich postete dies im Forum. Man hielt mich für verteidigungsfähig, insofern ich keinen Pflichtverteidiger bräuchte. Aber der Anwalt wird sicher Becshwerde einlegen.
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(04-11-2012, 16:53)Nappo schrieb: , insofern ich keinen Pflichtverteidiger bräuchte. Aber der Anwalt wird sicher Becshwerde einlegen.
Hast Du schon nachgeschaut, ob die beiden Aktenzeichen übereinstimmen?
Ich will dem Gericht ja nicht´s unterstellen. Es könnte aber durchaus sein, dass man den anderen Fall heimlich einschlafen lassen und ein neues Fass aufmachen will.
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Noch mal nach vorne geholt.
@Nappo
Deinen letzten Angaben zufolge hat der Termin am 29.01.2013 statt gefunden. Was ist nun dabei raus gekommen?
Kannst Du noch antworten, oder sitzt Du schon im Knast?
lg
Robert
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Sehr schade, dass es keine Antwort mehr von Nappo gibt.
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(01-03-2013, 06:36)heidkater schrieb: Sehr schade, dass es keine Antwort mehr von Nappo gibt.
Ich habe per PN Antwort von @Nappo erhalten.
Der Termin wurde wieder verschoben.
Den Rest lasse ich aber @Nappo erklären.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Hallo! Entschuldigt! Ich war in letzter Zeit nicht nur sehr eingespannt, sondern es freut mich natürlich auch, dass Ihr noch an mich denkt !
Nach mehrmaligem Hin- und Her wurde der Termin beim Amtsgericht nun mehrfach verschoben. Mal war der Zug von meinem Anwalt stehen geblieben und kaputt, mal konnte der "Zeuge" nicht und dann konnte ich eben auch mal nicht ;-)
Meine Ex ist sogar einmal samt Verwandtschaft umsonst ins Gericht gerauscht, weil sie dachte, es sei Termin. Muaahahaha.
Nun ist Termin am 28.05. ! Jedoch sagt mein Anwalt, dass es eh in die Berufung geht. Vor dem Amtsgericht gibts sowieso nichts zu holen.
Ich werde aber den genauen Ablauf dann posten!
Ein nicht ganz alltäglicher Sachverhalt, den ich aber gerne geklärt sehen würde und bitte um Einschätzung der hier juristisch etas Vorbelasteten ;-)
Die Kindesmutter zeigt(e) mich an wegen §170 StGB und ein zweites Verfahren läuft noch.
In der Anzeigeschrift des Anwalts der Exe steht sinngemäß, dass sie die Kinder nicht ernähren könne (Beruf : Lehrerin) und dadurch der neue Ehemann für den Unterhalt mit aufkommen müsse und durch meine zu geringen Zahlungen, der Unterhalt der Kinder gefährdet worden sei. Das übliche BlaBla eben.
Nun besitzt diese "Mutter" zusammen mit mir noch eine vermietete Haushälfte. Diese ist finanziert. Bei dem derzeitigen Zins gleicht sich dies mit dem Mieteingang aus und es verbleibt kein Überschuß.
Seit Mitte 2012 versucht die Bank ständig, durch eine erneute Zinsfestschreibung, mit guten Angeboten, uns dazu zu bewegen, eine neue Festschreibung ein zu gehen. Wir reden hier von einem derzeitigen Zins in Höhe von 6,8% und einem seitens der Bank angebotenen Zins in Höhe von 1,8%
Die sich hieraus ergebende Differenz ist soch hoch, dass außer von Meinem Anteil (sie mich also auch schädigt), Ihr Selbst (!) monatlich (!) 150€ an zusätzlichen Einkünften verloren gehen. Sie unterschreibt aber trotzdem nicht. Sie bildet sich ein, ich würde Ihr die Bude schenken und deshalb will sie keine Fetschreibung. Es gibt also keinen wirtschaftlich nachvollziehbaren Grund.
Nun ist es doch aber so, dass sie nicht her gehen kann und sagt :"Ich kann die Kinder nicht unterhalten...." und andererseits willkürlich eine Einnahme nicht generiert.
Ich muß dazu erwähnen, dass ich mittlerweile Klage auf Schadenersatz eingereicht habe, was auch geht, und anwaltlich bestätigt wurde.
Da Sie mich aber 2 Mal ohne Not fast in den Knast gebracht hat, - Sorry - gibts jetzt eben mal was zurück auf die Mütze.
Also bitte, liebe Papa's . Keine Moraldebatte ! Ich möchte nur wissen, ob die Mutter sich hier doch eigentlich selbst der Unterhaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat.
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Sehr verzwickt - da sie eine Frau ist, sage ich NEIN. Der 170er wird nur auf Männer angewendet..
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(08-05-2013, 14:24)Nappo schrieb: Ich möchte nur wissen, ob die Mutter sich hier doch eigentlich selbst der Unterhaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat.
Nicht hinsichtlich des angewendeten Strafrechts. Den Vermögensschaden, den sie dir zugefügt hat würde ich allerdings nebenbei im Verfahren gegen dich anbringen. Das bringt zwar rein rechtlich nichts, gibt aber Punkte auf der Verständnisskala - die oft wichtiger ist wie alles andere, auch wenn Juristen das unermüdlich in Abrede stellen.
Ich würde noch einen Schritt weiter, als 'p' gehen und nicht nur den Vermögensschaden als eine Wertigkeit einer 'Verständnisskala' anführen.
Durch schädigendes Unterlassen hinsichtlich der Zustimmung einer vertraglichen Zinsanpassung verstößt sie gegen 242 BGB und muss sich das im Verhältnis zu ihren Unterhaltsansprüchen anrechnen lassen, wenn Du den Dir daraus erwachsenen finanziellen Vorteil als Unterhaltsleistung zur Verfügung stellen könntest und würdest.
Sie, die Mutter, ist dem Kind grundsätzlich nur dann barunterhaltspflichtig, wenn die Voraussetzungen des 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB vorliegen, sie also als "anderer Verwandter" leistungspflichtig ist. Das ist dann der Fall, wenn sie wenigstens das Doppelte Einkommen hat als Du. Die einschlägige Rechtsprechung dazu dürfte mittlerweile hinreichend bekannt sein.
Aber auch bei einer Verletzung ihrer Betreuungspflichten könnte die KM sich nach 170 StGB strafbar machen.
Beides sehe ich aber vorliegend nicht gegeben.
Vielen Dank! Eine Nachricht, die ich auch so einschätzte. Genau so @ibikus habe ich es auch vor, da titulierte Rückstände bestehen, bringe ich an, dass meine Forderung in Bezug auf § 242 BGB in Bezug auf den Unterhalt angerechnnet werden. U.a. wurde auch in meiner Klage auf Schadenersatz auf §242 BGB hingewiesen.
Inwieweit dann verrecnet werden kann, oder sie quasi erst an mich zahlen muß und das Geld dann wieer zurück fließt, wird man sehen. Formsache. Ärgern wird sie sich. Aber nicht zurecht.
Verständnisskala: Eine nette Umschreibung. Genau so sieht es nämlich aus. Es wird hier nicht einmal bestritten, (Aussage div. Mitarbeiter der Amtsgerichte), dass die Amstrichter nach Sympathie urteilen.
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