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Trennung: Bei wem bleibt das Kind?
#1
Hi zusammen,

weg von unserem Fall, eine befreundete Baustelle:

Die Kindesmutter trennt sich nach 15 Jahren Beziehung vom Kindesvater (nicht verheiratet!). Aus der Beziehung gibt es ein neunjähriges Kind. Es besteht gemeinsame Sorge. Lebensmittelpunkt des Kindes war schon immer das Haus des KV.

Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen. Das Kind wird sie laut eigenen Aussagen mitnehmen, zudem möchte sie nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben. Durch die Blume hat sie auch schon angekündigt, bei dem geringsten Widerstand des KV "schmutzige Wäsche zu waschen". Umzug soll in zwei bis vier Wochen stattfinden. Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat, ist sie ab sofort arbeitslos, bemüht sich gerade auch schon um eine Sozialwohnung.

Die Kinderbetreuung wurde bisher hälftig bestritten. Der KV hat sein Büro im Eigenheim und ist beruflich selbstständig, d.h. er könnte auch weiterhin problemlos die persönliche Kinderbetreuung gewährleisten. Darüber hinaus hat das Kind auch eine sehr innige Beziehung zu den Großeltern väterlicherseits.

Der KV möchte, dass das Kind bei ihm bleibt. Er wird nächste Woche dem Kind die Trennung mitteilen (wurde bisher nur unter den Eltern besprochen) und das Kind fragen, was es möchte. Gesetz dem Fall, das Kind möchte beim KV bleiben, wie geht man am besten weiter vor, um zu verhindern, dass die KM einfach sang- und klanglos mit dem Kind verschwindet (womöglich ins Ausland, obwohl bei deutsche Staatsbürger sind)?

Antrag auf alleiniges ABR? Verbleibensanordnung beim KV?
Begründung - Kontinuitätsprinzip?

KV war schon bei einem Anwalt, der meinte aber lapidar, es könne ja nichts passieren, selbst wenn die KM das Kind mitnimmt, etc. Ich persönlich aber nehme mal an, wenn die KM mit dem Kind auszieht und dann Wochen/Monate ins Land gehen, bis es einen Gerichtstermin gibt, stehen die Chancen schlecht, dass das Kind zum Vater zurückkommt.
Der KV möchte um des Kindes willen so wenig Eskalation wie irgend möglich, will aber das Kind auf jeden Fall bei sich behalten (ich weiß, schließt sich ein wenig aus, aber so sind die Fakten), es sei denn, das Kind will explizit mit der KM mit.
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#2
Eines ist sicher: wenn das Kind raus ist, ist es raus.
ABR einklagen zu wollen ist auch haarig.
Man könnte beantragen, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater festgelegt wird.

Da die Mutter für den Vater gearbeitet hat schwant mir Böses.
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#3
In diesem Fall wäre ich schon der Meinung, das Jugendamt um Vorschläge zum kindeswohlschonenden Vorgehen zu bitten. Je nachdem was kommt, weiss man, ob ein (schneller) Gerichtsgang sinnvoll ist..

Zudem geht das Kind ja zur Schule. Dort vorsorglich Bescheid geben, dass man als sorgeberechtigter Elternteil einer möglichen Abmeldung nicht zustimmt. Dies müßte die Schule daran hindern, der Mutter ohne weiteren Kontakt zum Vater eine Abmeldebescheinigung auszustellen; will heissen, man kriegt es wahrscheinlich mit, wenn die Mutter sich verdrücken will...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
JA könnte auch schon zu lange dauern. Gab es denn Gespräche über eine Umgangsreglung?

Bei der Konstellation wird die Sache wohl mit dem Kindeswillen stehen und fallen.
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#5
Na ja, Kinder sind konservativ: Sie haben es gar nicht gerne, wenn sich alles um sie herum ändern soll. Und der Vater würde das Kind ja wohl mit der Mutter gehen lasse, wenn das wirklich sein Wille wäre...

Ich würde es aber wie der Anwalt sehen: Grund zur Panik besteht wohl eher nicht: http://www.fr-blog.com/2011/05/25/olg-sa...#more-2107
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
(02-03-2013, 15:52)Jessy schrieb: Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen.
Kontinuität zu den Räumlichkeiten? Huh
Beide haben das zwztl. neun-jährige Kind betreut.

Wenn die KM hier mitliest, dann weiß sie auch, wie man den Vater weg kicken kann. Allerdings: bei einem Kind in diesem Alter könnte das möglicherweise auch ein Rohrkrepierer werden.

Das Kind wird angehört werden und soweit es sich nicht widersprüchlich äußert, mag es auf seinen Willen ankommen.

Andernfalls geht das nicht ohne Gutachten ab. Und das wird der selbstständige Vater bezahlen. Und im Gutachten wird stehen, dass sich das Kind zwztl. gut bei der Mutter eingelebt hat und nun gar nicht mehr so sicher ist, ob es beim Vater besser aufgehoben ist. Dann(!) gilt das Kontinuitätsprinzip!

Wenn der KV das Kind betreuen will und das Kind sich entsprechend äußert, dann sollte er wegen der Ankündigungen der Mutter sofort zum Gericht und das vorläufige ABR beantragen.
Geht er vorher noch zum JA und verplempert dort seine Zeit (das JA kann nämlich nicht verfügen, dass das Kind bis zur Entscheidung über die sorgerechtlichen Angelegenheiten beim Vater zu bleiben hat) schafft die KM vollendete Tatsachen.

Wer -wie diese Mutter- droht, ist nicht kompromissbereit sondern auf Konfrontation aus.

Über das Wichtigste habe ich nichts gelesen: was will das Kind?
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#7
Was das Kind will weiß man, noch nicht.
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#8
Insofern ist ja auch für den Vater offen, wo das Kind zukünftig leben wird - Bedenken gegen die Mutter hat er ja wohl grundsätzlich nicht.

Ob die Mutter nun weiß, was sie da redet oder vorsorglich "Kriegsgeschrei" verbreitet, können wir hier auch nicht einschätzen.

Also - ich würde den Ball erstmal flach halten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
(02-03-2013, 17:47)wackelpudding schrieb: Also - ich würde den Ball erstmal flach halten...
wenn damit nicht "abwarten" gemeint ist, könnte ich Dir beipflichten.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Väter, die -oft auch auf Anraten des JA- "den Ball flach halten", anschließend keinen Ball mehr hatten.

Aber Dich muss ich ja nun wirklich als einen der Letzten darauf hinweisen.

Ich selbst nehme das Heft immer gerne in die Hand, anstatt zu reagieren.

Reagieren musste ich auf einen mich vollkommen überraschenden Gewaltschutzantrag.
Seit dem fahre ich gut mit dem Prinzip: "Wehret den Anfängen".
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#10
Ich verstehe darunter, Handlungs o p t i o n e n vorzubereiten, damit gehandelt werden kann, wenn klar ist, was erreicht werden soll. Und nicht zu vergessen: Gegen die Kommunikation der Mutter in das Umfeld einen eigenen Anspruch zu kommunizieren - sachlich, ohne Drohung, z. B. die Frage, wie sie denn die Rund-um-Betreuung hinkriegen will... oder: Ob sie denn schon eine neue Arbeit hat... oder: Wie denn das Umfeld ist, wo sie demnächst wohnt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Nochmal, zur Verdeutlichung: Das Kind ist bis jetzt noch nicht direkt befragt. Möchte das Kind mit der KM mitgehen, wird sich der KV da in keinster Weise dagegen stellen. Gern würde er es natürlich nicht sehen, da die KM ja schon ankündigte, nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben zu wollen, aber ihm ist vor allem wichtig, dass das Kind weiter friedlich leben kann.

Möchte das Kind aber beim KV bleiben, möchte der KV eben nicht, dass die KM Fakten schafft, die nicht mehr oder nur sehr schwer abzuändern sind.

Vor ein paar Tagen war der KV über das JA vermittelt bei einer Art Beratungsstelle, zusammen mit dem Kind. Da wurde das Kind wohl "pädagogisch befragt", ob es sich denn im jeztigen Umfeld wohl fühle, ob es vielleicht gerne die Schule wechseln würde, etc. Das Kind hat sich über ein Verbleiben am Ort sehr positiv geäußert. Das heißt natürlich nicht, dass es auch so ist, wenn Mama dann wegzieht, aber ein Ansatzpunkt ist es.

Achso: Ein Antrag auf Festlegung des Lebensmittelpunktes beim KV - Paragraphen dazu?

Kontinuitätsprinzip sehe ich im übrigen nicht in Bezug auf die Räumlichkeiten, oder nur in Bezug auf die Eltern. Da gibt es wie gesagt noch Großeltern, Schule, Freundeskreis, etc.
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#12
wenn die KM die Vorlesung der Frau Strasser (VAMV) besucht hatte, wird sie lange nicht mehr arbeiten sondern dem Vater auf der Tasche liegen, so denn die Kinder bei ihr leben werden.

Zwei Kinder, eine hilfsbedürftige Mutter, der im väterlichen Betrieb zu arbeiten natürlich nicht zugemutet werden kann und die andere Arbeit zu finden nicht in der Lage sein wird ...
Hoffentlich kommt am Ende keine betriebliche Insolvenz heraus.

*lächel*
Ich würde keine zu provozierende Fragen stellen, bei denen zu drohen sich sowieso erübrigt. Angel
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#13
(02-03-2013, 19:03)Jessy schrieb: Achso: Ein Antrag auf Festlegung des Lebensmittelpunktes beim KV - Paragraphen dazu?
vielleicht § 1628 BGB ?

Aber die §§ musst nicht Du, sondern das Gericht kennen.
Du (oder Dein Bekannter) musst dem Gericht nur begründen, warum Du WAS willst:
Das Gericht prüft dann:
WER will WAS von WEM WORAUS !
you remeber? Wink
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#14
:-P
Igitt - ich erinnere mich da an eine Vorlesung, aber ich glaube, die hab ich frühzeitig verlassen, weil sie dem gesunden Menschenverstand widersprach.

Es schadet aber sicher nicht, den Paragraphen zu kennen.

Und: Es ist nur ein Kind, aber ich befürchte auch, dass die KM sich beim Verdienst des KV eher auf die faule Haut legt und von Kindes-UH lebt, anstatt arbeiten zu gehen.
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#15
(02-03-2013, 15:52)Jessy schrieb: Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat

Klassisches Szenario für Denunziation beim Finanzamt und überall sonst, wenn irgendwo mal eine dunkle Ecke war. Sie hatte vermutlich intimsten Einblick in die Firma des Vaters und kann das ausspielen, wenn es Ärger gibt.

Bei solchen Geschichten über Dritte wäre zunächst mal zu fragen, wessen Geistes Kind der Vater ist. Die meisten Väter in diesem Stadium denken nämlich noch an Deeskalation, Bravsein, zuwarten. Wenn er da drin ist, sind Tips eingentlich sinnlos. Er wird dann in einem Jahr hier im Forum auftauchen und fragen, wie er mit den kaputten Trümmern zurechtkommen soll, in denen alles liegt.
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