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Ehevertrag Grundstückskauf
#1
Hallo, ich bin neu auf dem Gebiet, bin verheiratet keine Kinder. Möchte Grundstück kaufen und später ein Haus darauf bauen auf meinen Namen da ich alles zahle. 
Welche Möglichkeiten gibt es mich abzusichern wenn es zu einer Scheidung kommt, das die jetzige Ehepartnerin nichts kriegt? 
Ich höre immer was vom Ehevertrag trifft es hier auch zu und wie läuft es ab? Was ist die billigste Methode mich abzusichern? Danke im Vorraus für die Antworten.
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#2
Hallo,

Du musst ganz klar einen Ehevertrag machen beim Anwalt oder Notar , weil es sonst danach geht wann das Haus gebaut wurde usw ob vor oder während der Ehe.
Wenn du es jetzt baust dann war es schon da vor der Hochzeit, während der Ehe ohne Vertrag würde ihr die Hälfte zu stehen . Ist aber schon ein bisschen pikant dein Post^^
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#3
Wir sind verheiratet d. h. ich kaufe es jetzt während der Ehe. Aber ich möchte halt vorsorgen wenn es zur Scheidung kommen sollte. Was die beste Möglichkeit ist das ich nichts abgeben muss. Sie hat gesagt sie würde auch alles ohne Probleme unterschreiben was ich ihr vorlege.
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#4
100% sichern geht nicht. Die beste Möglichkeit ist, per Ehevertrag eine  sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Es ist "nur" der Zugewinnausgleich, der beim Haus Probleme macht.

Da drin muss die Klausel stehen, dass Gütertrennung gilt, falls die Ehe nicht durch Tod endet, sondern geschieden wird. Um den Ausschluss wirksam zu machen, sind weitere Voraussetzungen nötig, dargelegt in Urteilen des BGH vom 11.2.2004, Az XII ZR 265/02 sowie vom 6.10.2004, Az: XII ZB 57/03. Muss öffentlich beglaubigt werden, ihr müsst also zum Notar. Die Ausarbeitung des Texts bei bestehender Ehe sollte ausserdem gut beraten werden. Hier zu sparen lohnt ich nicht.
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#5
Ok vielen Dank wie viel kostet sowas bei einem Grundstückspreis von 200.000 € ungefähr?
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#6
Die Kosten richten sich nicht nach den Ereignissen nach dem Ehevertrag. Denn du wirst den Kauf erst nach einem Verrtag tätigen. Es kann sein, dass ein vorgezogener Zugewinnausgleich stattfinden muss (hängt von vielen Dingen ab) weil bis zum Ehevertrag eine normale Zugewinngemeinschaft gilt. Genau weiss ich das nicht, darüber wissen Anwalt und/oder Notar Bescheid.
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#7
Bei geschilderter Interessenlage ist es vielleicht am günstigsten, sich vor Kauf scheiden zu lassen ;-)
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#8
Ein in diesen Dingen versierter Anwalt nimmt 200.- €/Stunde
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
(28-04-2019, 22:09)bubble schrieb: Bei geschilderter Interessenlage ist es vielleicht am günstigsten, sich vor Kauf scheiden zu lassen ;-)


Das löst auch den Zugewinnausgleich aus.

Wir haben bisher nicht erfahren, ob die vorhandene Liquidität schon vor der Ehe da war oder geschenkt wurde.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#10
Ich besitze selber noch nichts, und sie erst recht nichts gespart haben wir auch nichts, Will Kredit nehmen aber nur auf mich und deswegen geht alles auf meinen Namen.
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#11
Hi, also wenn du/Ihr nichts Besitz, und auch keine Sicherheiten sowie ein Polster hast, kriegst du auch kein Kredit, ein Grundstück ist wie ein Auto, das Geld für das Grundstück ist eins, aber Notarkosten, Schreibgeld, Grundstücksteuer, Unterhalt des Grundstückes kosten auch.

Bei 200 000 € nur Grundstückspreis???? und nicht haben??? hmm als deine Bank würde ich dich mit einem Loli raus begleiten.
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#12
Dann sollte einem Ehevertrag tatsächlich nichts im Wege stehen, ... bis auf die Verweigerung deiner Frau.

Andererseits gibt es Konstellationen, bei denen ein Ehevertrag sittenwidrig erscheint (Schwangerschaft ...).
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(Donovan)
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#13
Der beste Zeitpunkt für einen Ehevertrag, der erst nach einer Eheschliessung geschlossen ist ist dann, wenn beide Ehepartner ziemlich auf Null stehen. Also jetzt. Egal ob das mit dem Haus was wird oder nicht. Ein ausgeschlossener Zugewinnausgleich schliesst jeden Zugewinn aus. Kann auch der Ehefrau nutzen, wenn du negatives Endvermögen hast. Schliesslich könnte auch was schiefgehen bei deinem Investment. Es ist also auch etwas für deine Frau drin. Sie wird von deinen Risiken entlastet.

Auch ein Anfangsvermögen Null sollte in einem Ehevertrag festgehalten werden. Oft werden hinterher fehlende Voraussetzungen erfunden, um Eheverträge doch noch zu kippen. Das gehört zu den Dingen, derentwegen jemand mit der Formulierung beauftragt werden sollte, der Erfahrung hat.
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#14
OK wie schnell geht sowas durch kann man das auch alles schnell machen innerhalb einer Woche? Anwalt und Notar?
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#15
Wenn du so schnell Termine bekommst, geht es auch schnell.
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#16
Danke, ich werde durch so ein Onlineanbieter Ehevertrag machen lassen für 400 € incl. anwaltlicher Beratung am Telefon. Dann zum Notar rennen und das beglaubigen lassen. So ist mein Plan.
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#17
Dass deine noch-Frau den auch unterschreiben muss ist aber klar, oder? Den Aspekt vermisse ich bisher
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#18
Ja wird sie sehr sicher.
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#19
Einer Frau, die von sich sagt dass sie Alles unterschreiben würde was Ihr vorgelegt wird, würde ich nicht über den Weg trauen.
Das sind in meinen Augen genau diese potentiellen Kandidatinnen , die im Fall einer Trennung mit Ihrer Anwältin alles schön verdrehen werden.
Ich würde das so machen, dass man die Ehefrau zum Anwalt mitnimmt ( persönlicher Termin ) und von jeder Sitzung ein Protokoll erstellt wird dass sie dann auch unterzeichnen muss. Offenbar besteht aber Zeitdruck, dass ist eine Komponente die ich kritisch sehe.
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#20
Das könnte dann so laufen wie bei unzähligen Eheverträgen zuvor:

[Unterschreitung des Mindestniveaus] war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Ehevertrags hormonell verwirrt (schwanger, rattig oder beides) und daher nur eingeschränkt geschäftsfähig. Daher wird der Ehevertrag im Nachhinein für null und nichtig erklärt.

Es wäre daher eine ganz kluge Taktik, die Ehefrau zu den verschiedenen Terminen und Besprechungen bei Rechtsanwälten und Notaren mitzunehmen, damit sie nachher nicht behaupten kann sie habe nicht verstanden worum es ging.

Obs dann tatsächlich was helfen wird, wird die Zukunft zeigen. Ich glaube eher nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
Die werden den Ehevertrag im Falle einer Scheidung ohnehin anfechten, so wie bei mir. Eigentlich hilft nur nicht zu heiraten. Die arme Frau wird hinterher behaupten, dass Du sie unter Druck gesetzt hast, oder dass sie es nicht verstanden hat. Das Richtergesocks wird dann durchwinken. Darüber hinaus ist eine Immobilie immer gut Dich im Falle der Scheidung zahlungskräftig bei Laune zu halten. Zur Not wird sie versteigert. Immobilien machen einen immobil und das ist das Problem. Aber nur zu. Fröhlich sich zu verschulden hilft hinterher keinerlei Spielraum mehr zu haben.
Gruß
Pennfred


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#22
Ja, aber er ist ja bereits verheiratet. Somit ist ein möglichst gut verfasster Ehevertrag immer noch besser wie nichts.
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#23
...und da er auch noch nichts gekauft hat bleibe ich dabei, dass die einzig wirklich sichere und am ehesten sorgenfreie Option die Scheidung vor Grundstückskauf ist. Oder einfach kein Grundstück kaufen, aber diese Option geht am Treadtitel vorbei...
Also Ehevertrag und Daumen drücken. Wer kann schon in die Zukunft schauen?
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#24
Schützen kann sich der Axel meiner Meinung leider nicht.

Wenn das Haus nach dem Kauf an Wert verliert, dann gehört das Haus dem Axel -- ebenso wie die Schulden. Wer will schon ein Haus besitzen, dass weniger Wert ist als die Schulden.

Wenn das Haus an Wert gewinnt, dann hat es einen Zugewinn gegeben und dieser gehört beiden. Egal ob verheiratet oder nicht. Es gibt ein sehr interessantes BGH-Urteil. Da geht es um ungerechtfertigte Bereicherung gem. 812 BGB.

Eine Frau hat ein Grundstück geerbt und dem Mann versprochen, dass wenn er das Haus baut, beide den Lebensabend darin verbringen können. Die Frau hat das Grundstück + Material bezahlt und der unverheiratete Mann hat 2 Jahre lang geschuftet. Als das Haus dann fertig war, hat die Dame den Arbeitssklaven entsorgt. 

Der Mann wurde für seine Arbeitsleistungen entschädigt. Jetzt kannst Du Dir überlegen, wie eine Familienrichterinn das Butterbrotschmieren Deiner Holden während der Bauzeit bewerten wird.

Wenn ich mir Überlege, wie meine Ex aufgestachelt wurde und was die gelogen hat, dann kann ich dem Axel nur sagen, dass er besser die Schulden gemeinsam mit seiner Ex aufnimmt. Wenn das Haus an Wert verliert, dann sind es gemeinsame Schulden. Wenn das Haus an Wert gewinnt, dann wird sich seine Ex den Wertzuwachs - zur Not über irgendwelche hochgestapelten Eigenleistungen - sowieso holen. 

Selbst Scheidung wird Dir wenig helfen, lieber Axel. 

Dann kommt noch das Thema Auszug. Wenn Du Dich von Deiner Ex trennst und Kinder da sind, dann wirst Du ausziehen dürfen, lieber Axel. Deine Ex und die Kinder werden im Haus wohnen bleiben dürfen. Die Miete, die Deine Ex dann an Dich zu bezahlen hat, wird gegen 0 tendieren. Das bisschen was die Dir bezahlen wird, darfst Du für Wartung und Instandhaltung ausgeben.

Kauf Dir ein Haus, vermiete es an Dritte und bleibe selbst mit Deiner Frau auf Miete. Einen anderen Rat kann ich Dir nicht geben!
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#25
Das übelste was Dir passieren kann ist, dass das Haus an Wert verliert, Deine Ex für ein Butterbrot drin wohnen bleiben darf während Du es abbezahlen und instandhalten / warten musst. Das ist dann ein Unterhaltsbonus.

Zum Kindeswohl natürlich - ich gehe nämlich davon aus, dass sich Deine Holde aktuell schwängern lassen will oder sich und die Kinder absichern möchte. Deshalb ist die auch bereit alles zu unterschreiben.

Am Ende hast Du ein Stück Papier und Deine Ex einen kostenlosen Wohnvorteil.
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