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Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren?
#1
Lightbulb 
Hallo Leute,

wenn eine Richterin einen Stiefel zusammenurteilt am dt. Amtsgericht... Welche Möglichkeiten hat man das zu korrigieren?

Ich las' von den Möglichkeiten zur Berufung, Revision, Wiederaufnahme und Antrag beim Verwaltungsgericht auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts.

Soweit ich das verstehe, können die Gerichte alles ablehnen, was man dort beantragt, sowohl in der Verhandlung als auch außerhalb.

Außerdem hängt es vermutlich von der Frage ab, ob formal-juristisch korrekt geurteilt wurde oder der Einwand sich nur darauf beschränkt, dass eine "Partei" mit dem Prozessausgang unzufrieden ist (z.B. weil vorgebrachte Beweise ignoriert / abgelehnt wurden).

Welche Erfahrungen habt Ihr? Welche bösartigen Heimtücken des lieben Rechtsstaats verstecken sich hier wieder? Was gib es für Betroffene zu beachten?

Wie wappnet man sich am besten dagegen, dass Urteile rechtskräftig werden, obwohl fehlerhaft? Danke. Wink
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#2
Die Frage ist zu unspezifisch, um darauf unter 100000 Seiten Länge zu antworten.
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#3
Ich dachte dabei an eine kleine Liste mit Rechtsmanövern, die man als Gegenwehr gegen ein "verlorenes" bzw. "unterlegenes" Gerichtsverfahren, das einem die Ex aufgehalst hat, anstreben kann.
Hörte einige Richter blockieren gezielt Berufung und Revision. Kann man Urteile überhaupt wirksam anfechten oder ist des Richters Ansicht sozusagen Gottes auf ewig in Stein gemeisseltes Wort?
Ich vermute mal stark, "die da oben" können so ziemlich alles abwimmeln, was ihnen nicht schmeckt? Smile
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#4
Im Zivilprozess wirst du selten bis zu einer Revisionmöglichkeit kommen. Die ist gem. § 542 ZPO ff. sehr beschränkt.
Vermutlich gehts dir nur um eine Berufung. Die geht auch gegen Amtsgerichtsurteile und muss darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass zu berücksichtigende neue Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen - § 513 ZPO.
Berufungen werden ncht so häufig abgewimmelt. Der kluge Kläger/Beklage hat schon am Amtsgericht die Berufung im Hinterkopf, wenn die Dinge in die falsche Richtung laufen.
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#5
Zwei Dinge sind wichtig:
a) Immer Beweis anbieten, für jeden von dir behaupteten Sachverhalt
b) Jeder Falschbehauptung der Gegenseite konsequent widersprechen

Punkt a) hast du bereits selbst erkannt. Werden Beweisanträge nicht vom Gericht angenommen, verstößt dies gegen dein Grundrecht auf rechtliches Gehör. Eine Verletzung dieses wird immer von der nächsten Instanz mit einer Zulässigkeit deiner Beschwerde zu bejahen sein. Die nächste Instanz wird dir dann dieses Gehör noch verschaffen und dann das Urteil nochmals zu prüfen haben.

Achtest du jedoch nicht auf b) und die Gegenseite stellt eine bloße Behauptung auf, welche dich aus juristischer Sicht platt machen kann, bzw. deinen vorgetragenen Sachverhalt entkräftet, darf der Richter diese Falschbehauptungen der Gegenseite als wahr ansehen, sofern du eben vergisst, dies in den Schriftsätzen zu bestreiten (oder dein Anwalt). Und schon kann der Hammer zu deinem Nachteil fallen und etwaige Beschwerden laufen ins leere.

Juristen denken anders als wir. Sie suchen nach Fakten, um ein Ergebnis zu erzielen. Denen interessiert es aber herzlich wenig, ob die Fakten sich mit der Wahrheit decken. Vielmehr ist das Ziel, das Verfahren schnellstens zu beenden, sobald ausreichender Vortrag als entscheidungsreif anzusehen ist. Dem kannst du nur mit bestreiten, bestreiten, bestreiten und nochmals bestreiten entgegenwirken, zusätzlich zu den Beweisangeboten natürlich.

„Gute“ Anwälte zeichnen sich daher immer dadurch aus, das sie soviel Lügen wie möglich auftürmen, wie nur möglich, in der Hoffnung, die gegnerische Partei wird müde, regelmäßig zu bestreiten. Jede „durchgerutschte“ Lüge wird somit für Juristen - hier dem Richter - zur unumstößlichen Wahrheit. Egal, ob real oder nicht. Hauptsache, weg mit der Akte. Der nächste bitte...
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